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Kammer-Info aktuell
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Dr. Gehring,
Ihnen ist bekannt, dass ich persönlich bereits auf dem 109. Ärztetag in Magdeburg 2006 und jetzt erneut auf dem 110. Deutschen Ärztetag in Münster inhaltliche Bedenken gegen das Gesundheitskartenprojekt vorgetragen habe. Zuletzt lag hierzu auch eine Legitimation durch eine gemeinsame Erklärung zahlreicher ärztlicher Verbände vor. Von daher kann ich Ihre Bedenken mehr als nur gut nachvollziehen. Allerdings erkenne ich doch einige substanzielle Unterschiede zwischen den auf dem Deutschen Ärztetag thematisierten Bedenken und zumindest einigen Feststellungen hinter den einzelnen Spiegelstrichen Ihrer Resolution. Dabei mag eine Rolle spielen, dass ich mich seit einigen Jahren auf der Bundesebene fast täglich mit dem Projekt auseinanderzusetzen habe, wobei mir eine entsprechend umfassende, teilweise sogar überbordende Informationsflut zur Verfügung steht. Ansonsten lässt die Informationspolitik, speziell die der Gematik, ausreichend Raum für Vermutungen, Spekulationen und Befürchtungen in der inner- und außerärztlichen Öffentlichkeit. Diese werden von uns in jedem Falle sehr sorgfältig geprüft im Hinblick auf eventuell tatsächlich vorhandenen Handlungsbedarf im Sinne gegensteuernder Maßnahmen. Entgegen dem
Eindruck, den die gelegentlichen Aussagen von verantwortlichen Spitzenpolitikern
vermitteln, werden die Bedenken aus der Ärzteschaft auf der Sacharbeitsebene
im BMG durchaus ernst genommen, da allen dort Beteiligten klar ist, dass
ein derartig umfassendes Projekt gegen den erklärten Widerstand einer
der am intensivsten damit befassten Berufsgruppe im Gesundheitswesen nicht
machbar ist. In diesem Zusammenhang steht natürlich die tägliche
Handhabung in der Praxis mit im Fokus des Interesses. Letztendlich muss
weniger statt mehr Bürokratie, eine Arbeitserleichterung und keine
Erschwernis herauskommen, um überhaupt eine Umsetzung zuzumuten. Für
das in diesem Zusammenhang zurzeit am meisten thematisierte Problem der
elektronischen Verordnung steht eine technisch vorzeigbare Lösung kurz
bevor. Es ist erklärtes Ziel des Verordnungsgebers, die Komfortsignatur
in Form einer so genannten Token-Lösung bereits in das Release eins
in den Projektregionen mit einfließen zu lassen.Hohe Priorität genießt auf dieser Ebene auch die Kostenfrage. Da eine Einigung innerhalb der Selbstverwaltung im Moment nur für die Offline-Phase des Projektes definitiv möglich scheint, wird dies mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit letztendlich nur durch Rechtsverordnung erfolgen können, wobei die Hoffnung besteht, dass diese, wie in der Vergangenheit in ähnlich gewichtigen Fällen, nicht zum Nachteil der Leistungserbringer ausgeht. So ist zum Beispiel die Entscheidung, das gesamte System auch offlinefähig zu machen, erst gegen erbitterten Widerstand der Kostenträger durch Rechtsverordnung in die Projektplanung mit eingeflossen. Dies ist speziell für uns von großer Bedeutung, da eine unserer Zentralforderung darin bestehen wird, den Onlineanschluss des Systems nicht zur Pflicht zu machen, sondern die Entscheidung darüber je nach erkennbarem und erreichbarem Nutzen dem jeweiligen Praxisinhaber zu überlassen. Dass die elektronische Gesundheitskarte mit ihren weitergehenden Möglichkeiten zur elektronischen Vernetzung und Kommunikation das Nachfolgemodell der seit 1995 geläufigen Krankenversicherungskarte sein wird, ist eine der wenigen gesetzlichen Festlegungen, die weder durch Proteste noch Boykottideen revidierbar sein werden. Die hierfür erforderlichen neuen Lesegeräte werden, so nicht bereits ohnehin vorhanden, wohl wie bei der Einführung der Krankenversicherungskarte der jeweiligen Institution kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Aus ärztlicher Sicht nicht nur wünschenswert sondern längst überfällig ist die Komponente, die eine geschützte Punkt-zu-Punkt-Kommunikation zwischen Beteiligten im Gesundheitswesen ermöglicht. Hier besteht auch ein gewisser Zeitdruck, da bereits jetzt ein fast unübersehbarer Markt punktuell von der Industrie bedient wird, was letztendlich wieder Kommunikation auf diesem Wege eher behindert als fördert. Äußerste Skepsis ist dagegen angebracht bei allen Lösungen, die das Sammeln und Speichern von Daten auf ausgelagerten Servern vorsehen, auch wenn nach der derzeit vorgesehenen Architektur ein Missbrauch praktisch ausgeschlossen werden kann. Es ist sogar nicht ganz unglaubhaft, wenn namenhafte und glaubwürdige Kassenvertreter beteuern, dass für sie keinerlei Ziele in dieser Richtung mit dem Projekt verbunden sind, da die bereits jetzt vorhandenen Datenmengen bei den Kassen mithilfe entsprechender Bearbeitungsprogramme so aufgearbeitet werden können, dass die Gegenwart die Befürchtungen vieler Kolleginnen und Kollegen im Hinblick auf die Einführung der Gesundheitskarte bereits jetzt überholt hat.
Mindestens ebenso gewichtig wird aber auch die Beantwortung der Frage sein, ob und - wenn ja - wie die Einführung moderner Kommunikations- und Verarbeitungsmethoden, selbst wenn sie nur auf dem praxiseigenen Server oder anderen Medien gespeichert sind, das Arzt-Patienten-Verhältnis negativ tangiert. Die Beantwortung dieser Frage ist auf der Basis der derzeitigen Entwicklung selbst unabhängig von dem Gesundheitskartenprojekt notwendig. Um letztendlich sicherzustellen, dass die technologische Entwicklung in Verbindung mit dem Aufbau einer Telematikinfrastruktur als ein unvermeidbarer Prozess in einer digitalisierten Umwelt nicht zum Nachteil von Ärzten und Patienten gerät, müssten nach meiner Überzeugung möglichst viele und nicht möglichst wenige oder gar keine Ärzte, wie gelegentlich gefordert, an der Entwicklung und Erprobung gangbarer Verfahren teilnehmen. Vollständig kontraproduktiv ist aus meiner persönlichen Sicht das, was mir letztens auf einer Veranstaltung von einem namenhaften Vertreter der Außerparlamentarischen Ärzteopposition auf diese Aussage erwidert wurde: Es könne nicht Aufgabe der Ärzteschaft sein, diese Entwicklungsprozesse zu führen oder auch nur zu begleiten. Die Politik solle bitte schön eine von Beginn an akzeptable und profitable Lösung präsentieren. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in meinen Augen ein klares Bekenntnis zur Staatsmedizin, die wir zu Recht anprangern und alle gemeinsam zu verhindern versuchen. Mit freundlichen-kollegialen Grüßen Dr. Franz Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg |
Schleswig-Holsteinisches
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