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Ministerium für
Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren (MSGF)
des Landes Schleswig-Holstein
Information zur Krankenhaushygiene
Die Bedeutung der Krankenhaushygiene gelangte durch die Salmonellen-Infektionsfälle
in Fulda in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Verhütung der
Weiterverbreitung von Infektionserregern ist auch durch das zunehmende
Problem mit Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) und anderen
multiresistenten Erregern in Krankenhäusern und Heimen ein aktuelles
Thema.
Das MSGF bittet vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens in Hessen
(Fulda) im Mai 2007 um die Berücksichtigung nachfolgender Hinweise:
Die Gefahr des Auftretens nosokomialer Infektionen und der Weiterverbreitung
von Infektionserregern ist immer dann gegeben, wenn Lücken im Hygieneregime
bestehen.
Zur Einhaltung der Krankenhaushygiene sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Die/der leitende
Ärztin/Arzt eines Krankenhauses ist für die Krankenhaushygiene
verantwortlich.
- Sie/er veranlasst
die Aus- und Fortbildung von Ärzten und Pflegepersonal auf dem
Gebiet der Hygiene.
- Eine Hygienekommission
unterstützt die ärztliche Leitung bei ihrer Aufgabe. Dadurch
soll die Einhaltung von Hygienerichtlinien sichergestellt werden.
- Die Schaffung der
strukturellen Voraussetzungen ist die Basis eines erfolgreichen Hygienemanagements.
Die/der Verwaltungsleiter(in) eines Krankenhauses sorgt im Einvernehmen
mit der/dem leitenden Ärztin/Arzt für die notwendigen personellen
und sachlichen Voraussetzungen. Dazu gehören:
- Hygienefachpersonal
wie Hygienefachkräfte und Krankenhaushygieniker,
- Hygienepläne,
die auf die jeweilige Einrichtung angepasst sind,
- Regelung von
Zuständigkeiten für die Umsetzung der Hygienemaßnahmen
an der Basis durch hygienebeauftragte Ärztinnen/Ärzte
und Schwestern/Pfleger in den jeweiligen Fachbereichen,
- Etablierung
eines Infektionserfassungssystems. Gemäß Infektionsschutzgesetz
(IfSG)
§ 23 besteht für Leiter von Krankenhäusern und von
Einrichtungen für ambulantes Operieren eine Verpflichtung zur
Erfassung und Bewertung nosokomialer Infektionen. Die zu erfassenden
Infektionen werden von der Kommission für Krankenhaushygiene
und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO)
festgelegt.
Die KRINKO hat gemäß IfSG den Auftrag Empfehlungen zur
Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen
und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern
und anderen medizinischen Einrichtungen zu erstellen. Die Kommission
arbeitet als unabhängiges Expertengremium und ergänzt und
unterstützt die Fachexpertise des Robert Koch-Instituts.
Für die praktische Umsetzung von Hygienemaßnahmen im Klinikalltag
ist die aus dieser Arbeit resultierende RKI-Richtlinie für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention der Maßstab.
Im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit ist sie Beurteilungsgrundlage und
hat den Stellenwert eines vorgezogenen Sachverständigengutachtens.
Die Anlagen zu den einzelnen Abschnitten bzw. Fachgebieten werden
fortlaufend überarbeitet und ergänzt (abrufbar unter www.rki.de).
Die Richtlinie dient auch der Konkretisierung der Inhalte in §
137 SGB V, der Krankenhäuser verpflichtet, sich an Maßnahmen
der Qualitätssicherung zu beteiligen. Die Aussagen der Richtlinie
gelten nicht nur für den stationären Bereich, sondern kommen
auch bei ambulanten medizinischen Maßnahmen, die mit einem Infektionsrisiko
einhergehen, zum Tragen.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
(MSGF) des Landes Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal-Str. 4, 24143
Kiel
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 9/2007
S. 39
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