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Von kreißenden Bergen und grauen Mäusen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es sollte offenbar ein Paukenschlag für die Öffentlichkeit werden. Heraus kam aber lediglich ein Trommelwirbel bei Teilen der Ärzteschaft.

Der Staatssekretär Klaus Theo Schröder im Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss schon sehr enttäuscht gewesen sein über den Erfolg seines Auftrittes in einem Pressegespräch am 16.08.2007. Denn anders ist nicht zu erklären, warum er sich genötigt sah, eine knappe Woche später das gleiche Manöver noch einmal zu starten - mit gleichem „Erfolg“ übrigens.

Was war geschehen?

Ab Mitte 2008 soll nach dem Willen des BMG mit der flächendeckenden Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte begonnen werden. Die neue Gesundheitskarte soll das Nachfolgemodell der seit zwölf Jahren benutzten Krankenversichertenkarte werden, Arztpraxen und Institutionen mit entsprechend kompatiblen Lesegeräten ausgestattet werden.

Dies der Öffentlichkeit mitzuteilen war Gegenstand eines Pressegespräches am 16.08.2007 im Bundesministerium für Gesundheit. Die Irritation, nicht nur bei der Presse, sondern auch in der Fachöffentlichkeit, vor allem aber in der Ärzteschaft, bestand darin, dass der Staatssekretär zitiert wurde mit der Mitteilung, die vorgesehenen 100 000er-Tests könnten entfallen, da die Karte bereits in den abgeschlossenen Feldtests ihre Stabilität und Zuverlässigkeit bewiesen hätte. Keine Rede im Übrigen davon, dass auch die 10 000er-Tests im „Release 1“, bei dem erstmals überhaupt neue Funktionen der Gesundheitskarte erprobt werden sollen, mangels technischer Voraussetzungen faktisch noch gar nicht begonnen haben.

BMG, Gematik und auch die KBV haben zwar umgehend dementiert und versucht die Zusammenhänge auch hinsichtlich ihrer rechtlichen Relevanz klarzustellen. Dies hat aber keineswegs verhindert, dass am 22.08.2007 der Staatssekretär Schröder in einer dpa-Meldung erneut mit der Aussage zitiert wurde, „weitere Testungen seien nicht mehr erforderlich“.

Dies kann eigentlich nur bedeuten, dass die Politik den gesetzlichen Auftrag des § 291 a SGB V mit der vorgestellten Regelung als erfüllt ansieht und alle weiteren technischen Möglichkeiten der Gesundheitskarte nicht weiter aktiv verfolgen möchte.

Dies entspräche dann in der Tat einer sehr radikalen „Neukonzeption“ wie sie der 110. Deutsche Ärztetag in Münster gefordert hatte. Der kreißende Berg hätte dann - wie so oft - anstatt des feuerspeienden Drachens eine kleine Maus geboren.

Für den Fall, dass wir alles aber vielleicht dann doch missverstanden haben sollten, sei noch einmal an die essenziellen Forderungen der Ärzteschaft erinnert:

  • technische Absicherung vor Datenmissbrauch jeglicher Art,
  • erkennbarer medizinischer Nutzen,
  • Erleichterung und keine Erschwernis von Praxisabläufen,
  • kostenfreie Einführung für Ärzte und Institutionen.

Das aber erfordert sogar noch deutlich mehr als nur das routinemäßige Abarbeiten des bisherigen Zeitplans. Es bleibt also spannend!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihre

Dr. med. Franz-Joseph Bartmann
Präsident
Dr. med. Cordelia Andreßen
Hauptgeschäftsführerin

Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 9/2007

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