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Von kreißenden
Bergen und grauen Mäusen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es sollte offenbar ein Paukenschlag für die Öffentlichkeit werden.
Heraus kam aber lediglich ein Trommelwirbel bei Teilen der Ärzteschaft.
Der Staatssekretär Klaus Theo Schröder im Bundesgesundheitsministerium
(BMG) muss schon sehr enttäuscht gewesen sein über den Erfolg
seines Auftrittes in einem Pressegespräch am 16.08.2007. Denn anders
ist nicht zu erklären, warum er sich genötigt sah, eine knappe
Woche später das gleiche Manöver noch einmal zu starten - mit
gleichem Erfolg übrigens.
Was war geschehen?
Ab Mitte 2008 soll nach dem Willen des BMG mit der flächendeckenden
Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte begonnen werden. Die neue
Gesundheitskarte soll das Nachfolgemodell der seit zwölf Jahren benutzten
Krankenversichertenkarte werden, Arztpraxen und Institutionen mit entsprechend
kompatiblen Lesegeräten ausgestattet werden.
Dies der Öffentlichkeit mitzuteilen war Gegenstand eines Pressegespräches
am 16.08.2007 im Bundesministerium für Gesundheit. Die Irritation,
nicht nur bei der Presse, sondern auch in der Fachöffentlichkeit,
vor allem aber in der Ärzteschaft, bestand darin, dass der Staatssekretär
zitiert wurde mit der Mitteilung, die vorgesehenen 100 000er-Tests könnten
entfallen, da die Karte bereits in den abgeschlossenen Feldtests ihre
Stabilität und Zuverlässigkeit bewiesen hätte. Keine Rede
im Übrigen davon, dass auch die 10 000er-Tests im Release 1,
bei dem erstmals überhaupt neue Funktionen der Gesundheitskarte erprobt
werden sollen, mangels technischer Voraussetzungen faktisch noch gar nicht
begonnen haben.
BMG, Gematik und auch die KBV haben zwar umgehend dementiert und versucht
die Zusammenhänge auch hinsichtlich ihrer rechtlichen Relevanz klarzustellen.
Dies hat aber keineswegs verhindert, dass am 22.08.2007 der Staatssekretär
Schröder in einer dpa-Meldung erneut mit der Aussage zitiert wurde,
weitere Testungen seien nicht mehr erforderlich.
Dies kann eigentlich nur bedeuten, dass die Politik den gesetzlichen Auftrag
des § 291 a SGB V mit der vorgestellten Regelung als erfüllt
ansieht und alle weiteren technischen Möglichkeiten der Gesundheitskarte
nicht weiter aktiv verfolgen möchte.
Dies entspräche dann in der Tat einer sehr radikalen Neukonzeption
wie sie der 110. Deutsche Ärztetag in Münster gefordert hatte.
Der kreißende Berg hätte dann - wie so oft - anstatt des feuerspeienden
Drachens eine kleine Maus geboren.
Für den Fall, dass wir alles aber vielleicht dann doch missverstanden
haben sollten, sei noch einmal an die essenziellen Forderungen der Ärzteschaft
erinnert:
- technische Absicherung
vor Datenmissbrauch jeglicher Art,
- erkennbarer medizinischer
Nutzen,
- Erleichterung und
keine Erschwernis von Praxisabläufen,
- kostenfreie Einführung
für Ärzte und Institutionen.
Das aber erfordert
sogar noch deutlich mehr als nur das routinemäßige Abarbeiten
des bisherigen Zeitplans. Es bleibt also spannend!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihre
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Dr.
med. Franz-Joseph Bartmann
Präsident |
Dr.
med. Cordelia Andreßen
Hauptgeschäftsführerin |
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
9/2007
S. 3
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