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Unsere Nachbarn

Das neue Gewebegesetz:
Überregulierung?

Wie es aussieht, wird das neue Gewebegesetz dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterstellt. Schon befürchten Fachleute aus der Medizin eine Überregulierung, eine künstliche Verknappung von Spendergewebe und eine damit einhergehende Kommerzialisierung. Das wurde deutlich in einem interdisziplinären Ethik-Seminar im Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE).

 
Dr. Jürgen Bednarz
(Fotos: wl)
 
Dr. Ingrid Schneider vom Forschungsschwerpunkt Biotechnik, Gesellschaft und Umwelt (BIOGUM) der Universität Hamburg stellt fest, Gewebe und Zellen seien der Bereich der Medizin, der künftig mehr Gewicht bekommen werde, schon heute werde mehr Gewebe transplantiert als Organe. Gewonnen werde solches Material postmortal, nach Hirntod oder auch, im Fall von Knochenmark, als Lebendspende. Nach der Erfahrung u. a. mit HIV-verseuchtem Blut und der BSE-Krise solle nun europaweit ein hohes Niveau der Sicherheit solcher Gewebe festgelegt werden. Der Entwurf des deutschen Gewebegesetzes vom März 2006 traf auf viel Kritik, auch seitens der Bundesärztekammer (BÄK). „Änderungen“, so Ingrid Schneider, „sollen vor der Sommerpause verabschiedet werden.“ Zu fragen sei nach den gegenwärtigen Planungen: Was ist Gewebe, was Organ? Nehmen wir eine Herzklappe: Wird nur sie transplantiert, fällt sie künftig unter das AMG, gleiches gilt für Eizellen, Sperma, Embryonen und fötales Gewebe. „Es wäre besser, ein eigenes Gewebegesetz zu schaffen, statt all dies dem AMG zu unterstellen.“ So jedenfalls könne Gewebe viel leichter kommerzialisiert werden, als es unter dem Transplantationsgesetz möglich wäre.

 
  Dr. h. c. Dietmar Horch
er Leiter der Hornhautbank an der Augenklinik des UKE, Dr. Jürgen Bednarz, erklärt die gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen: Da ist einmal das Transplantationsgesetz, da sind Richtlinien der BÄK zum Führen einer Hornhautbank, schließlich gibt es Durchführungsbestimmungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Hornhautbanken (derzeit 24), sie seien zudem alle Mitglieder der European Eye Bank Association. Das Gewebegesetz enthält im Wesentlichen eine Neufassung des Transplantationsgesetzes. Darin steht, dass Organe keine Arzneimittel sind, Hornhäute aber wohl. „Demnach“, sagt Jürgen Bednarz, „müssen Hornhautbanken künftig das komplette AMG befolgen.“ Allein die Schaffung eines so genannten Reinraumes koste jährlich mindestens 600 000 Euro: „Der Patient wird davon nicht profitieren, denn die Kontamination einer Hornhaut lässt sich nicht verhindern - wir bekommen also eine aufwändige und völlig sinnlose Überregulierung!“ Die Unterstellung aller Gewebe unter das AMG bringe weder mehr Sicherheit noch mehr Qualität. Zudem ziehe der Qualitätsbegriff des AMG auf eine Standardisierung des jeweiligen Produkts - „die gibt es bei einer Hornhaut so wenig wie bei einer Herzklappe“. Die im Transplantationsgesetz festgeschriebene Risikominderung für den Patienten und die Würde des Spenders komme im AMG nicht vor.

Mit dem neuen Gesetz werden Organspenden knapper. Das sagt Dr. h. c. Dietmar Horch voraus, ehemaliger Geschäftsführer des Transplantationszentrum am Institut für Rechtsmedizin des UKE. Eine Trennung der Prozesse Organspende/Gewebespende sei nicht erkennbar: „Das Transplantationsgesetz hat den Handel mit Organen und Gewebe verboten und die Freiwilligkeit einer Spende ohne monetäre Gegenleistung geregelt. Verlieren wir die Richtlinienkompetenz der BÄK - sie soll durch das Gesetzgebungsverfahren ersetzt werden -, verlieren wir sehr viel Flexibilität. Lasst die Gewebespende aus diesem Verfahren raus! Es muss verhindert werden, dass sich die Hersteller an den Kliniktüren drängeln.“ Die Furcht vor einer unkontrollierten Kommerzialisierung sei berechtigt. (wl)


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 6/2007

S. 75