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110. Deutscher Ärztetag, Münster

Der Tätigkeitsbericht bringt den Ärztetag in Wallung
Cordelia Andreßen

 
Dr. Franz Bartmann bei der Begründung des Antrages des Vorstandes der Bundesärztekammer  
Der Tagesordnungspunkt „Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer“ ist jedes Jahr gekennzeichnet durch zahlreiche Anträge aus den Reihen der Delegierten. Diesmal waren es 115 Anträge zu insgesamt 16 Themen. Sie hatten einiges an Zündstoff in sich und wurden auch dafür genutzt, so manches loszuwerden, das auf der Medizinerseele brennt.

Im zentralen Interesse stand das Thema Telematik, das durch den Vorsitzenden des gleichnamigen Ausschusses der Bundesärztekammer, unserem Kammerpräsidenten Dr. Bartmann, eingeleitet wurde. Er legte erwartungsgemäß den Schwerpunkt auf das Gesundheitskartenprojekt nach § 291 a SGB V. In seiner Rede zur Eröffnung des Ärztetages hatte Prof. Dr. Hoppe diesen Bereich bereits als Minenfeld bezeichnet.

Bartmann machte deutlich, dass sich bei der Weiterleitung der Daten gegenüber heute nichts verändere - es fließen also nicht mehr Informationen an die Kassen als bisher. Zusätzlich können sich die Patienten einen Notfalldatensatz eintragen lassen, so wie sie ihn manchmal in Papierform jetzt auch schon bei sich tragen. Der Patient kann nur gemeinsam mit dem Arzt und dessen Arztausweis seinen Datensatz komplett eintragen lassen oder ihn löschen lassen, aber nicht - wie behauptet - verändern.

 
Geschenk „seiner“ Delegierten: Franz Bartmann, auch proktologisch tätiger Chirurg, freute sich über die Karrikaturen  
„Bei allen Übertragungen wird der Datensatz verschlüsselt und kann nur mit dem Ausweis und Passwort des Patienten und dem Arztausweis wieder entschlüsselt werden. Ein Zugriff durch Kassen oder andere Dritte ist nicht gestattet und nach § 307 Strafgesetzbesuch mit Gefängnisstrafe bedroht“, stellte Franz Bartmann klar.

Vorschläge zum Ausstieg der Ärzteschaft bei der Weiterentwicklung der telematischen Vernetzung halte er für verfehlt, danke dagegen den Kollegen, die sich an der Testphase beteiligen und mit ihren kritischen Anmerkungen dazu beitragen, dass alles gründlich durchleuchtet wird. Ihre Besorgnisse sind in die Gemeinsame Stellungnahme der ärztlichen Verbände und Organisationen, auf die sich einer der beiden Leitanträge des Vorstandes der Bundesärztekammer bezieht, aufgenommen worden.

Zum Abschluss bekräftigte er: „Die vom Gesetzgeber ausgelösten Kosten für die Ausstattung der Praxen mit telematischen Anwendungen sind selbstverständlich vollständig zu erstatten: Punkt, Aus, Basta!“

Dem Entschließungsvorschlag des Bundesärztekammervorstandes, der neben der distanzierten Betrachtung der Gesundheitskarte vor allem auch auf die sichere Kommunikation von Ärzten untereinander und mit Einrichtungen des Gesundheitswesens focussierte, stand als weitestgehender Antrag ein Entschließungsentwurf entgegen, der einem Beschluss der Hamburger Kammerversammlung vom März 2007 entsprach, dieser wiederum fast wortgleich entnommen einer Resolution der IPPNW vom Frühjahr des Jahres:

(vorne v. l.) Dr. Manfred Steffen, Peter Graeser, Rosemarie Müller-Mette, (hinten v. l.) Dr. Hannelore Machnik und Dr. Wilken Boie Dr. Norbert Jaeger, Dr. Hans-Herbert Köhler, Maria Koch-Dörfler
Das Arzt-Patientenverhältnis werde durch die Speicherung sensibler Daten auf zentralen Rechnern schwer beschädigt und erlaubterweise manipulierbar. Das widerspreche der ärztlichen Pflicht zur treuhänderischen, lebenslangen Verwahrung der Patientenakten.

Jede Entwicklung solle aus Steuermitteln nicht aus Versichertenmitteln bezahlt werden.
Die Karte nutze den Krankenkassen für ein Risikomanagement. Der MDK werde sukzessive auf die Daten zugreifen. Die Frage, wer für falsch gespeicherte Daten hafte, sei nicht geklärt.

Demgegenüber stellte Bartmann klar: „Der Einbruch in Server ist bekanntermaßen prinzipiell möglich, im vorliegenden Falle kann jedoch nach menschlichem Ermessen und auf lange Zeit mit den dort gelagerten Daten niemand etwas anfangen.“

Die Diskussion zu den beiden konkurrierenden Anträgen verlief kontrovers, wenn auch erkennbar mit Akzeptanzvorteilen für die Form der eindeutigeren Ablehnung.

Befürwortende Argumente waren zum Beispiel:
Man solle nicht das Kind mit dem Bade ausschütten, sondern an Verbesserungen mitarbeiten und die ärztlichen Interessen einfließen lassen.

Die Telematik sei schon längst in ärztlicher Hand. Ärzteschaft solle sich der Realität nicht verweigern, sondern sagen: So nicht, aber anders.

Die Ablehnung einfach aus einem „dumpfen Gefühl“ heraus helfe niemandem, sondern die Chance auf Mitwirkung müsse genutzt werden.

Bundesärztekammer-Vorstandsmitglied Henke betonte: „Big IT“ wird sich freuen, wenn wir aussteigen, weil dann die Industrie die Gestaltung des Projektes allein in ihre Hände bekommt. Das sollten wir nicht tun, da wir Verantwortung für die zukünftige Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsdienstleistungen haben.“

Bartmann fasste in seinem Abschlussvortrag zusammen: „Wir sind der Störfaktor, der es bisher verhindert hat, dass die Angelegenheit ‘durchgewinkt’ wurde“. Ausgerechnet die Telematik, die vor allem zunächst von der Ärzteschaft gewünscht worden ist, um sicher kommunizieren zu können, jetzt zu benutzen um ein politisches Signal des Widerstandes setzen zu wollen, sei dafür denkbar ungeeignet. In anderen europäischen Staaten wundere man sich über diese deutsche Haltung, da sich dort die Vorteile der elektronischen Kommunikation inklusive des unmittelbaren Zugangs auf externe Patientendaten längst bewährt und als unschätzbarer Vorteil erwiesen habe.

Nachdem zunächst die vorgeschlagene Vorstandsüberweisung des „Oppositionellen Antrags“ mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde, stimmten die Delegierten mit 111 zu 94 Stimmen für den Antrag, der die Gesundheitskarte in der derzeit vorgestellten Form ablehnt. Mit 118 zu 76 Stimmen erfuhr jedoch der Entschließungsantrag, der die Einführung der Gesundheitskarte an bestimmte Bedingungen knüpft, eine noch größere Zustimmung. Damit besteht für den Vorstand der Bundesärztekammer ausreichender Handlungsspielraum, um auch kurzfristig zu Lasten der Ärzteschaft gehende Fehlentwicklungen zu verhindern.

Vergleichsweise unspektakulär war dann die Behandlung weiterer Gliederungspunkte.

Zum Thema Förderinitiative Versorgungsforschung stellte Prof. Scriba, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer, heraus, dass die Transparenz der Projekte einmalig sei. Dabei könne die Internationale Literaturstudie zur Belastung der Ärzte durch ihren Beruf (Physician Factor) als Highlight gelten, aber auch die Machbarkeitsstudie zu den Folgen der Privatisierung von zwei Universitätsklinika (Gießen/Marburg) auf die Krankenversorgung der Bevölkerung habe viel Beachtung gefunden. Derzeit liefe eine Sonderausschreibung zu den Auswirkungen unterschiedlicher Trägerstrukturen (inklusive „Privatisierung“) von Krankenhäusern auf die Qualität der Krankenversorgung der Bevölkerung. Jedes Projekt gebe Zwischenberichte ab. Es fänden Workshops statt, die Kontakte herstellten und kooperative Elemente schafften, die wertvoll seien. Das fördere das methodische Niveau.

Die Ausrichtung der 2. Förderphase liege bei den Versorgungsstrukturen sowie dem Physician Factor.

Durch die weiteren Themen, wie Krankenhaus, Prävention, PKV und GOÄ, Vergütung, GKV führte Prof. Hoppe mit der ihm eigenen unnachahmlich routinierten, konsequenten, aber auch humorvollen Sitzungsleitung.

Am Thema persönliche Leistungserbringung entzündeten sich noch einmal die Geister.

So forderte unter anderen auch der schleswig-holsteinische Delegierte Dr. Jaeger zusammen mit anderen Antragstellern, dass der nächste Ärztetag sich mit dieser Frage befassen solle und bis dahin Leitlinien entworfen werden, die einforderbare und justiziable Richtlinien zur Begrenzung der Delegierbarkeit ärztlicher Tätigkeiten an nichtärztliches Personal schaffen.

Neben dem Thema Qualitätsmanagement stand auch die Ausbildung zur Debatte. So wurde eine Vergütung des Praktischen Jahres einhellig befürwortet, allerdings ein Antrag, im Rahmen des Praktischen Jahres das Fach Allgemeinmedizin mit einem Pflichtquartal zu berücksichtigen, abgelehnt. Einig war sich der Ärztetag in der Einschätzung, dass es trotz des Bologna Abkommens keinen Bachelor in der Medizin geben solle.

Dr. Cordelia Andreßen, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 6/2007

S. 57-60