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110. Deutscher Ärztetag,
Münster
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| Facharzt
für Innere Medizin beschlossen Elisabeth Breindl Der Ärztetag hat die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt wieder in die (Muster-)Weiterbildungsordnung aufgenommen. Damit wurde eine jahrelange Diskussion um diese Facharztanerkennung nun wohl beendet.
Der Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt wird sein Tätigkeitsfeld vor allem in kleineren Kliniken im ländlichen Bereich haben. Eine Niederlassung und eine Tätigkeit als Hausarzt ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird zusätzlich die ergänzende zweijährige Weiterbildung in einer hausärztlichen Praxis absolviert. Insofern ist die Befürchtung der Allgemeinmediziner, der hausärztliche Internist würde in der Weiterbildungsordnung wieder auferstehen, hinfällig. Auch die Angst vor einem Konkurrenzkampf um Weiterbildungsplätze ist wegen der sich entwickelnden Bewerbersituation nicht realistisch. Die streckenweise recht emotional geführte Diskussion war trotzdem gut und zielgerichtet. In dem Beschluss mit 140 Stimmen für die Einführung und 70 dagegen spiegeln sich die Meinungsdifferenzen zwischen Hausärzten und Internisten wider. Letztendlich war es jedoch eine gute Entscheidung mit Weitsicht. Wichtig ist jetzt, dass in den einzelnen Bundesländern diese Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin einheitlich in die jeweilige Weiterbildungsordnung eingeführt wird. Dr. Elisabeth Breindl, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg |
Schleswig-Holsteinisches
S. 56-57 |
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