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110. Deutscher Ärztetag, Münster

Facharzt für Innere Medizin beschlossen
Elisabeth Breindl

Der Ärztetag hat die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt wieder in die (Muster-)Weiterbildungsordnung aufgenommen.

Damit wurde eine jahrelange Diskussion um diese Facharztanerkennung nun wohl beendet.

Dr. Elisabeth Breindl, Ärztekammer Schleswig-Holstein, und Prof. Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer und Vorsitzender des Weiterbildungsgremiums der Bundesärztekammer
Dr. Hellmut Koch, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, stellte in seinem einführenden Referat die Notwendigkeit dieses Beschlusses heraus. Brüssel verlangt von Deutschland den Nachweis, dass in allen Bundesländern EU-konforme Bedingungen für die Facharztbezeichnung Innere Medizin existieren. Sollte dieses nicht erreicht werden, bleibt nur noch die Möglichkeit der Denotifizierung (= Abschaffung) des Facharztes für Innere Medizin ohne Schwerpunkt in Brüssel, was zur Folge hätte, dass eine Migration ins europäische Ausland für Internisten ohne Schwerpunkt nicht mehr möglich wäre.

Der Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt wird sein Tätigkeitsfeld vor allem in kleineren Kliniken im ländlichen Bereich haben. Eine Niederlassung und eine Tätigkeit als Hausarzt ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird zusätzlich die ergänzende zweijährige Weiterbildung in einer hausärztlichen Praxis absolviert. Insofern ist die Befürchtung der Allgemeinmediziner, der hausärztliche Internist würde in der Weiterbildungsordnung wieder auferstehen, hinfällig.

Auch die Angst vor einem Konkurrenzkampf um Weiterbildungsplätze ist wegen der sich entwickelnden Bewerbersituation nicht realistisch.

Die streckenweise recht emotional geführte Diskussion war trotzdem gut und zielgerichtet. In dem Beschluss mit 140 Stimmen für die Einführung und 70 dagegen spiegeln sich die Meinungsdifferenzen zwischen Hausärzten und Internisten wider.

Letztendlich war es jedoch eine gute Entscheidung mit Weitsicht. Wichtig ist jetzt, dass in den einzelnen Bundesländern diese Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin einheitlich in die jeweilige Weiterbildungsordnung eingeführt wird.

Dr. Elisabeth Breindl, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 6/2007

S. 56-57