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110. Deutscher Ärztetag, Münster

Kindergesundheit ist eine gesellschaftliche Aufgabe
Edda Oppermann

Klare Positionen und Beschlüsse: Zur Kindergesundheit bestanden unter den Delegierten des 110. Deutschen Ärztetags in Münster in der Sache praktisch keine Differenzen. Man war sich einig, dass verbindliche ärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zu fordern seien. In der Verantwortung, die Eltern zu erinnern, die ihre Kinder nicht zu den Untersuchungen vorstellen, sahen die Delegierten die Jugendhilfe und den öffentlichen Gesundheitsdienst. Ziel müsse es sein, ggf. mit einem Erinnerungsverfahren die Eltern zur Teilnahme aufzufordern. Familien mit Risiken für eine ungünstige gesundheitliche Entwicklung von Kindern sollten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt identifiziert werden, um ihnen begleitende Hilfen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Niedergelassene Ärzte(innen) dürften aber nicht zur Meldung verpflichtet werden, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht zu stören.

 
Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Cornelia Goesmann, Hannover, bei ihrem Referat „Kindergesundheit in der hausärztlichen Versorgung“  
Die Delegierten nahmen sich viel Zeit für den auch in der Öffentlichkeit viel diskutierten Themenkomplex: Drei einführende Referate mit umfangreichen Daten, Fakten und Analysen, fast 40 zu beratende Anträge und über 40 Wortmeldungen der Delegierten zeigten, dass Ärzten(innen) die Kindergesundheit am Herzen liegt. So wies das Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, Rudolf Henke, in seinem einführenden Referat auf den erwiesenen Zusammenhang zwischen Armut, Arbeitslosigkeit und Gesundheitsstatus hin, der nicht nur die direkt Betroffenen, sondern auch ihre Kinder beeinträchtige. Die psychosozialen Lebensbedingungen seien für schätzungsweise fünf Prozent aller Kinder in Deutschland so, dass ein hohes Risiko für gravierende Vernachlässigung besteht. Er sah es als gesellschaftliche Aufgabe an, die Frage zu beantworten: „Was muss geschehen?“ Professionelle Pflicht von Ärzten(innen) sei es, wahrzunehmen, zu warnen und zu handeln.

Die Gesundheitsversorgung von Kindern aus unterpriviligierten und gefährdeten Gruppen, die seltener Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, sollte durch Netzwerke von Ärzten, Gesundheitsämtern, Einrichtungen der Jugendhilfe, sozialen Diensten, Familienhebammen, Kindergärten und Schulen weiter ausgebaut werden - „interdisziplinär, aber auch interprofessionell“, forderte auch Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, und plädierte in ihrem Referat zur „Kindergesundheit in der hausärztlichen Versorgung“ für ein Konzept der aufsuchenden Gesundheitsfürsorge als primärärztliche und familienmedizinisch ausgerichtete Patientenbetreuung. Dieses geriet in seiner Gesamtheit allerdings bei den anwesenden Kinder- und Jugendärzten in Kritik, fühlten sie sich von der engagierten Allgemeinmedizinerin zurückgesetzt. Dr. Goesmann betonte in ihrer Antwort hierzu, dass die guten Ansätze zur Stärkung der Kindergesundheit nicht an solchen (vielleicht gar nicht wirklich vorhandenen?/Anmerkung des Berichterstatters) innerärztlichen Konflikten leiden dürften.

Zusätzliche Impulse, zur Kindergesundheit klare Forderungen durch den Ärztetag zu formulieren, gaben die Daten des jüngst veröffentlichten Kinder- und Jugendgesundheitssurveys des Robert Koch-Instituts. So forderten die Delegierten als Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge beispielsweise auch mehr Sportunterricht (mindestens vier Wochenstunden) an den Schulen, gesetzliche Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren des Alkoholkonsums schützen, z. B. durch eine Begrenzung der Werbung für Alkohol. Die Getränke- und Tabakindustrie, aber auch Veranstalter von Discotheken sollten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einen gemeinsamen Verhaltenskodex beschließen und beachten.

Dr. Edda Oppermann, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 6/2007

S. 53-54