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110. Deutscher Ärztetag, Münster

Ethische Aspekte der Organ- und Gewebetransplantation
Elisabeth Breindl

Nach wie vor besteht ein gravierender Organmangel. Täglich sterben Patienten auf der Warteliste, weil kein passendes Organ zur Verfügung gestellt werden konnte.

 
Podium während der Diskussion über die Organ- und Gewebetransplantation: gegen Kommerzialisierung der Transplantationsmedizin  

Trotz des seit 1997 bestehenden Transplantationsgesetzes, das die Wege der Organgewinnung und Organvermittlung festlegt und damit Rechtssicherheit geschaffen hat, reichen die gespendeten Organe bei Weitem nicht aus, allen potenziellen Organempfängern zu helfen.

Umfragen ergeben, dass die Bevölkerung die Transplantationsmedizin auf der derzeit bestehenden rechtlichen und ethischen Basis befürwortet, auch wenn nur ein geringer Teil einen Organspendeausweis bei sich trägt. Trotzdem ist eine Novellierung unabdingbar. Dieses zeigt der Mangel an Spenderorganen.

Ein Wechsel von der geltenden erweiterten Zustimmungslösung zur Widerspruchslösung scheint nicht sinnvoll zu sein, da noch nicht erwiesen ist, dass letztere zu einer Förderung der postmortalen Organspende führen kann. In Spanien, dem Land mit den höchsten Organspendezahlen, wird vor allem viel in entsprechendes Personal investiert. Transplantationsbeauftragte haben hier eine Schlüsselfunktion.

 
Prof. Dr. Dr. phil. Eckhard Nagel, Augsburg, bei seinem Referat „Was ist der Mensch?“ Gedanken zur aktuellen Debatte des Transplantationsgesetzes  

Auch die Förderung der Lebendorganspende ist zu diskutieren. Denkbar wäre die Erweiterung der gesetzlichen Vorgaben im Transplantationsgesetz unter Einbeziehung der so genannten Überkreuz-Spende. Allerdings muss das Prinzip der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit bestehen bleiben. In diesem Zusammenhang wird die Kommerzialisierung der Transplantationsmedizin abgelehnt.

Ganz wichtig ist die Rolle der Krankenhäuser mit Intensivstationen für die Mitteilung potenzieller Organspender. Hier wird die flächendeckende Einführung von unabhängigen Transplantationsbeauftragten gefordert.

Information und Aufklärung, besonders in der Schule, aber auch in den ärztlichen Praxen, ist die entscheidende Grundlage für eine positive Einstellung zur Organspende.

Dr. Elisabeth Breindl, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg

Organspendeausweise können bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein angefordert werden
(Tel. 04551/803-0).

 


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 6/2007

S. 52-53