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110. Deutscher Ärztetag, Münster

Gesundheits-, Sozial-, und ärztliche Berufspolitik
Franz Bartmann

 
Angespannt: Der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein Dr. Franz Bartmann  

Ein Ärztetag, das oberste Beschlussgremium der verfassten deutschen Ärzteschaft, lebt auch und nicht zuletzt von seinen Ritualen. Besonders deutlich wird das jeweils beim Auftakt der eigentlichen Beratungen im traditionell gesetzten 1. Tagesordnungspunkt: „Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik“. Und der gerade zu Ende gegangene 110. Deutsche Ärztetag machte dabei keine Ausnahme.

Neben dem Leitantrag des Vorstandes und weiteren Anträgen aus den Reihen der Delegierten bildete naturgemäß die Eröffnungsveranstaltung vom Vormittag mit dem verbalen Schlagabtausch zwischen der Bundesgesundheitsministerin und dem Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages den Zündstoff und die Basis für die meist zahlreichen Diskussionsbeiträge. Die Themen waren dabei durchaus austauschbar, die Grundschwingung war jeweils die Gleiche: Grundsätzliches Lob für die Rede des Präsidenten, der den meisten Delegierten aus ihrer eigenen Seele zu sprechen schien, und beißende Kritik an der Rede der Ministerin, die in aller Regel nicht nur durch ihre Rede, sondern auch durch die Aktivitäten des jeweils vergangenen Jahres reichlich Anlass dazu gab.

 
Die schleswig-holsteinischen Delegierten: (vordere Reihe
v. l.) Dr. Manfred Steffen, Peter Graeser, Rosemarie Müller-Mette, (hintere Reihe v. l.) Dr. Norbert Jaeger, Dr. Hans-Herbert Köhler, Maria Koch-Dörfler, Dr. Henrik Herrmann, Dr. Hannelore Machnik, Dr. Wilken Boie
 

Dies betraf natürlich in diesem Jahr im Besonderen die Verabschiedung des Wettbewerbsstärkungsgesetzes, den momentanen Endpunkt einer ganzen Reihe von Spar- und Kontrollgesetzen, die sich wie ein roter Faden durch die Gesundheitspolitik der vergangenen 30 Jahre ziehen. Dass dennoch mit diesem Gesetz eine neue Qualität Eingang gefunden hat in die politische Auseinandersetzung, zeigte nicht nur die Bereitschaft der Ärzte, zu Zehntausenden gegen das Gesetz auf die Straße zu gehen, sondern auch die kämpferische Ansage des Präsidenten, dass aus „Freiberuflern Freiheitskämpfer“ würden, bevor Entwicklungstendenzen, die dieses Gesetz in der Umsetzung durch politische und wirtschaftliche Lenkungsgremien befürchten lassen, Wirklichkeit würden.

Entsprechend eindeutig und im Grundtenor ebenfalls kämpferisch war dann auch der Leitantrag der Bundesärztekammer formuliert, der sich mit der Auseinandersetzung mit diesem Gesetz und seinen möglichen Folgen befasst.

 
Ehrenpräsident des Deutschen Ärztetages Prof. Dr. Dr. mult. h. c. Karsten Vilmar und Ehrenvorstandsmitglied Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Severing  

Dieser Leitantrag wurde mit nur wenigen Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen. Auch der zweite Antrag, sozusagen ein Arbeitsauftrag an den Vorstand der Bundesärztekammer, über die bereits bestehenden Positionierungen hinaus bis zum nächsten Deutschen Ärztetag eigene Vorstellungen zur Sicherung und Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems der momentanen politischen Bankrotterklärung entgegenzusetzen, wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Nicht minder wichtig und gewichtig war eine weitere Beschlussvorlage des Vorstandes der Bundesärztekammer zur Regelung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht. Erst im März dieses Jahres hatten die Bundesärztekammer und die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis veröffentlicht.

Auf diesem Papier und auf den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung aus dem Jahre 2004 basiert der Tenor des Antrages, der einerseits sich gegen umfangreiche rechtliche Regelungen auf diesem Gebiet ausspricht, andererseits aber ausdrücklich befürwortet, dass die Patientenverfügung in das Betreuungsrecht überführt wird und die Bestimmungen zur Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes bei ärztlichen Maßnahmen klar und eindeutig gefasst werden.

Auch ein Antrag aus den Reihen der Delegierten, der sich mit den Arbeits- und Honorarbedingungen der Ärzte(innen) in Deutschland befasst, war unstrittig und wurde angenommen. Ziel des Antrages war es, einer weiteren Abwanderung von Medizinern aus der Patientenversorgung in Deutschland entgegenzuwirken.

Insgesamt war die Diskussion dieses initialen und gleichzeitig doch zentralen Tagesordnungspunktes gekennzeichnet durch wenige - teilweise nur zaghaft angedeutete - innerärztliche Kontroversen bei grundsätzlicher Einigkeit gegen die derzeitige Gesundheitspolitik.

Dr. Franz Bartmann, Präsident, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 6/2007

S. 51-52