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Gesundheits-,
Sozial-, und ärztliche Berufspolitik
Franz Bartmann
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| Angespannt: Der
Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein Dr. Franz Bartmann |
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Ein Ärztetag,
das oberste Beschlussgremium der verfassten deutschen Ärzteschaft,
lebt auch und nicht zuletzt von seinen Ritualen. Besonders deutlich wird
das jeweils beim Auftakt der eigentlichen Beratungen im traditionell gesetzten
1. Tagesordnungspunkt: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche
Berufspolitik. Und der gerade zu Ende gegangene 110. Deutsche Ärztetag
machte dabei keine Ausnahme.
Neben dem Leitantrag des Vorstandes und weiteren Anträgen aus den
Reihen der Delegierten bildete naturgemäß die Eröffnungsveranstaltung
vom Vormittag mit dem verbalen Schlagabtausch zwischen der Bundesgesundheitsministerin
und dem Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen
Ärztetages den Zündstoff und die Basis für die meist zahlreichen
Diskussionsbeiträge. Die Themen waren dabei durchaus austauschbar,
die Grundschwingung war jeweils die Gleiche: Grundsätzliches Lob
für die Rede des Präsidenten, der den meisten Delegierten aus
ihrer eigenen Seele zu sprechen schien, und beißende Kritik an der
Rede der Ministerin, die in aller Regel nicht nur durch ihre Rede, sondern
auch durch die Aktivitäten des jeweils vergangenen Jahres reichlich
Anlass dazu gab.
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Die schleswig-holsteinischen
Delegierten: (vordere Reihe
v. l.) Dr. Manfred Steffen, Peter Graeser, Rosemarie Müller-Mette,
(hintere Reihe v. l.) Dr. Norbert Jaeger, Dr. Hans-Herbert Köhler,
Maria Koch-Dörfler, Dr. Henrik Herrmann, Dr. Hannelore Machnik,
Dr. Wilken Boie |
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Dies betraf natürlich
in diesem Jahr im Besonderen die Verabschiedung des Wettbewerbsstärkungsgesetzes,
den momentanen Endpunkt einer ganzen Reihe von Spar- und Kontrollgesetzen,
die sich wie ein roter Faden durch die Gesundheitspolitik der vergangenen
30 Jahre ziehen. Dass dennoch mit diesem Gesetz eine neue Qualität
Eingang gefunden hat in die politische Auseinandersetzung, zeigte nicht
nur die Bereitschaft der Ärzte, zu Zehntausenden gegen das Gesetz
auf die Straße zu gehen, sondern auch die kämpferische Ansage
des Präsidenten, dass aus Freiberuflern Freiheitskämpfer
würden, bevor Entwicklungstendenzen, die dieses Gesetz in der Umsetzung
durch politische und wirtschaftliche Lenkungsgremien befürchten lassen,
Wirklichkeit würden.
Entsprechend eindeutig und im Grundtenor ebenfalls kämpferisch war
dann auch der Leitantrag der Bundesärztekammer formuliert, der sich
mit der Auseinandersetzung mit diesem Gesetz und seinen möglichen
Folgen befasst.
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| Ehrenpräsident
des Deutschen Ärztetages Prof. Dr. Dr. mult. h. c. Karsten Vilmar
und Ehrenvorstandsmitglied Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Severing |
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Dieser Leitantrag
wurde mit nur wenigen Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen. Auch
der zweite Antrag, sozusagen ein Arbeitsauftrag an den Vorstand der Bundesärztekammer,
über die bereits bestehenden Positionierungen hinaus bis zum nächsten
Deutschen Ärztetag eigene Vorstellungen zur Sicherung und Weiterentwicklung
unseres Gesundheitssystems der momentanen politischen Bankrotterklärung
entgegenzusetzen, wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Nicht minder wichtig und gewichtig war eine weitere Beschlussvorlage des
Vorstandes der Bundesärztekammer zur Regelung der Patientenverfügung
im Betreuungsrecht. Erst im März dieses Jahres hatten die Bundesärztekammer
und die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer Empfehlungen
zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen
Praxis veröffentlicht.
Auf diesem Papier und auf den Grundsätzen der Bundesärztekammer
zur ärztlichen Sterbebegleitung aus dem Jahre 2004 basiert der Tenor
des Antrages, der einerseits sich gegen umfangreiche rechtliche Regelungen
auf diesem Gebiet ausspricht, andererseits aber ausdrücklich befürwortet,
dass die Patientenverfügung in das Betreuungsrecht überführt
wird und die Bestimmungen zur Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes
bei ärztlichen Maßnahmen klar und eindeutig gefasst werden.
Auch ein Antrag aus den Reihen der Delegierten, der sich mit den Arbeits-
und Honorarbedingungen der Ärzte(innen) in Deutschland befasst, war
unstrittig und wurde angenommen. Ziel des Antrages war es, einer weiteren
Abwanderung von Medizinern aus der Patientenversorgung in Deutschland
entgegenzuwirken.
Insgesamt war die Diskussion dieses initialen und gleichzeitig doch zentralen
Tagesordnungspunktes gekennzeichnet durch wenige - teilweise nur zaghaft
angedeutete - innerärztliche Kontroversen bei grundsätzlicher
Einigkeit gegen die derzeitige Gesundheitspolitik.
Dr. Franz Bartmann,
Präsident, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12,
23795 Bad Segeberg
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 6/2007
S. 51-52
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