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Medizin und Wissenschaft
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einer Umfrage des Robert Koch-Instituts Bevorratung mit gegen Influenzaviren gerichteten Arzneimitteln in privaten Haushalten In dem im Januar 2005 veröffentlichten gemeinsamen Pandemieplan des Bundes und der Länder wird für den Fall des Ausbruchs einer Influenza-Pandemie als Mindestmaßnahme die Sicherstellung der Therapie aller Erkrankten mit antiviralen Arzneimitteln (AV AM) empfohlen. Die gegenwärtig zur Therapie und Prophylaxe der Influenza eingesetzten Neuraminidasehemmer (NAH) sind Arzneimittel, die spezifisch die Funktion der viralen Neuraminidase blockieren. Bisher sind zwei NAH auf dem deutschen Markt zugelassen, Oseltamivir (Tamiflu®) und Zanamivir (Relenza®). Im Jahr 2005 begannen die Bundesländer mit der Planung der Bevorratung dieser Medikamente. Bis zum September 2006 reichten die Bevorratungsmengen je nach Bundesland von 4,5 Prozent bis 15 Prozent der Einwohner. Neun Bundesländer wollen bis spätestens September 2007 eine Bevorratungsmenge anlegen, mit der 20 Prozent der Bevölkerung behandelt werden könnten. In Nordrhein-Westfalen wird sogar angestrebt, bis Ende 2006 therapeutische Einheiten für 30 Prozent der Bevölkerung einzulagern (Quelle: Behörden Spiegel; www.civil-protection.com/katastrophe/pandemie/pandemievorsorge.pdf). In einem Beschluss der Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz im Februar 2006 wurde festgestellt, dass die Länder beabsichtigen, sich an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zu orientieren.
Um Hamsterkäufe von Oseltamivir (Tamiflu®), die in der Bevölkerung beobachtet worden waren, zu bremsen, ließ die Firma Roche im Oktober 2005 verlautbaren, dass die Abgabe von Tamiflu® an die Apothekengroßhändler reduziert werden solle, bis die saisonale Grippewelle eingesetzt hat. Da dies auch für eine Pandemiesituation von Relevanz wäre, sollte die Selbstbevorratung von NAH und ihre Einflussfaktoren eruiert werden. In einer Untersuchung sollten daher der Grad der NAH-Bevorratung in Deutschland sowie Faktoren, die zu diesem Verhalten führen, identifiziert werden. In den vom RKI durchgeführten telefonischen Gesundheitssurveys wurden daher von Januar bis März 2006 einige Fragen eingeflochten, die Informationen zur Selbstbevorratung mit NAH liefern sollten. Die Daten wurden mit der Software SPSS ausgewertet, die Zuordnung der interviewten Personen zu sozialen Schichten basierte auf der inzwischen neu adjustierten Einteilung nach Winkler (Gesundheitswesen 1999; Sonderheft 2; S. 178-183). Aus der Umfrage ging hervor, dass 1 305 (42 Prozent) von 3 116 Personen der befragten erwachsenen Bevölkerung schon einmal von Tamiflu® oder Relenza® gehört hatten. Weiterhin gaben 14 (1,1 Prozent) von 1 281 Befragten an, dass sie schon einmal mit Tamiflu® oder Relenza® behandelt worden wären. 22 (1,7 Prozent) von 1 305 Studienteilnehmern bejahten eine Selbstbevorratung mit Tamiflu® oder Relenza® zum Schutz gegen eine eventuelle Vogelgrippe. Als einziges bevorratetes Arzneimittel wurde Tamiflu genannt. Sechzehn Personen hielten eine Packung vorrätig und je eine Person zwei, vier, fünf, acht bzw. zehn Packungen, in einem Fall wurden dazu keine Angaben gemacht. Der Anteil der bevorratenden Personen an der Gesamtbevölkerung stieg mit der Zugehörigkeit zu einer höheren sozialen Schicht signifikant an (Chi-quadrat-Test für Trend: 10,5; p-Wert = 0,002; siehe Abb. 1). Die Ergebnisse der Befragung müssen als Hinweis darauf gesehen werden, dass eine nicht zu vernachlässigende Anzahl an Personen NAH bevorratet, obwohl es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelt. Da die Eigendiagnose einer Influenza sehr unzuverlässig ist, die Influenza mit vielen anderen akuten Erkrankungen verwechselt werden kann und Fehler in der Anwendung unerwünschte Folgen haben können, sollte von der Bevorratung mit NAH in Privathaushalten und von einer Anwendung ohne ärztliche Untersuchung und Indikationsstellung zur Behandlung abgesehen werden. Personen, die schon NAH zur Eigenverwendung eingekauft haben, sollten diese Arzneimittel auf jeden Fall nur nach ärztlichem Rat und unter ärztlicher Kontrolle einnehmen. Die Einnahme gemäß den Vorschriften des Herstellers ist dabei ganz besonders wichtig, um Resistenzbildungen vorzubeugen. Die Haltbarkeitsdauer muss beachtet werden. Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung des Epidemiologischen Bulletin, Heft 1/2007, Robert Koch-Institut (RKI), Nordufer 20, 13353 Berlin |
Schleswig-Holsteinisches
S. 63-64 |
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