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Unsere Nachbarn

Versorgung mit Medizinprodukten beeinträchtigt
Horst Kreussler

Den zweiten „Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik“ im Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf überschattete das höchst umstrittene „GKV-Wirtschaftlichkeitsstärkungsgesetz“ (GKV-WSG) wie schon beim ersten Mal im Vorjahr. Das zweite Thema lenkte den Focus auf einen spezifischen, weniger bekannten Versorgungsbereich, der durch das 3. Medizinprodukte-Änderungsgesetz im Nachgang zum GKV-WSG voraussichtlich im Herbst geregelt werden soll: „Versorgung mit Medizinprodukten: Kann der Bedarf des Patienten gesichert werden?“ Zusammengefasste Antwort der Experten: An sich ja, aber diese Reform gefährdet die Versorgung.
Gastgeber Prof. Dr. Matthias Augustin, der sich schwerpunktmäßig mit seiner Stiftungsprofessur für Gesundheitsökonomie und Lebensqualitätsforschung mit Versorgungsforschung befasst, unterstrich zu Anfang die Bedeutung des Themas: Nach eigenen und fremden Umfragen wissen nur wenige Prozent der Ärzte ausreichend über Medizinprodukte Bescheid - „diese stehen ganz im Schatten der Arzneimittel“. Und das, obwohl sie mit rund 20 Milliarden Euro jährlich finanziell den Ausgaben für Arzneimittel in Deutschland fast gleichkommen. Was sind Medizinprodukte? Geregelt im Medizinproduktegesetz vom 2. August 1994 mit bisher zwei Änderungsgesetzen und entsprechenden europäischen Vorschriften, reicht ihr Spektrum weit: von Verbandmitteln über arzneimittelähnliche Produkte wie Spülflüssigkeiten für Nase oder Auge, über medizinische Instrumente, Implantate wie Koronarstents bis zur Nanotechnologie. Größte Gruppe mit weit über 20 000 Produkten sind die Hilfsmittel wie Orthesen, Hörgeräte, Inkontinenzartikel, Rollstühle usw.

 
Prof. Dr. Matthias Augustin (UKE ) und Dr. vet. Bernd
Wegener (BPI) (Foto: hk)
 
Gefährdet werde die Versorgung durch das geplante Gesetz aus Sicht der Versorgungsforschung unter mehreren Gesichtspunkten, legte Prof. Augustin dar. Die Kürzungen der Finanzmittel aller Krankenhäuser würden sich negativ auf die klinischen Forschungskapazitäten auswirken. Da die Medizinproduktehersteller Innovationen in enger Kooperation mit Kliniken entwickelten, werde auch das Forschungs- und Entwicklungspotenzial dieser Firmen beeinträchtigt - also weniger Innovationen.

Für das Patientenwahlrecht ist der Zugang zu Innovationen von großer Bedeutung. Das Gesetz sieht aber die Möglichkeit von Pauschalverträgen der Krankenkassen mit Hilfsmittelerbringern vor. Danach wäre der Patient durch Verträge seiner Kasse entsprechend eingeschränkt und könnte Hilfsmittel anderer Produzenten nicht beanspruchen. Außerdem, so Augustin, würde der günstige Zugang der Kliniken und damit der Klinikpatienten zu Innovationen entfallen, weil die bisherige rechtliche Günstigerstellung der Kliniken mit der generellen Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt ersetzt werden solle durch die strengere Regelung wie im ambulanten Sektor (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).

In seinem Ausblick plädierte der Referent überdies für eine Reihe von Verbesserungen, etwa weniger Bürokratie rund um Medizinprodukte, mehr Kooperation aller Beteiligten und eine stärkere Forschungsförderung. Sein Fazit: „Die Gesundheitsreform gefährdet die bisherige Versorgung mit Medizinprodukten, aber wenn wir gemeinsam handeln, besteht noch eine Chance.“

Für die Hersteller bekräftigte Dr. vet. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie BPI (der Pharma- und auch Medizinproduktehersteller umfasst) den Willen der Industrie zu Innovationen: „Unsere Branche erzielt über 50 Prozent des Umsatzes mit Produkten, die jünger als drei Jahre sind.“ Das GKV-WSG bedeute Etikettenschwindel, mit düsteren Aussichten: „Dann könnte es sein, dass wir in fünf oder acht Jahren keinen High-Tech-Standort Deutschland mehr haben.“

Prof. Dr. Dr. jur. Christian Dierks (einer der führenden Medizinrechtler mit eigener Kanzlei in Berlin, zugleich beim Institut für Gesundheitssystemforschung der Charité), ergänzte die Kritik an der Gesundheitsreform in medizinjuristischer Hinsicht. Allgemein gesehen komme ein weiteres Gesetz zu über 100 Gesetzen und über 4 000 untergesetzlichen Normen im Gesundheitswesen hinzu. Inhaltlicher Nachteil wäre, dass der bisherige Rechtsanspruch des Patienten auf ein geeignetes Medizinprodukt vom Gemeinsamen Bundesausschuss konkretisiert (also auch verschlechtert) werden könne. Die Ersatzbeschaffung werde Sache der Kassen und drohe damit Kostengesichtspunkten untergeordnet zu werden. Insgesamt sei sehr bedenklich, dass der Gesetzgeber im WSG erkennbar verfassungswidrige Regelungen wie die Bonus-Malus-Regelung schaffe, die zwar später höchstwahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht kassiert würden, aber bis dahin wirken sollten.

Damit, so zeigte sich, gibt es genügend Stoff für einen weiteren Eppendorfer Dialog, voraussichtlich im Sommer 2007.

Dr. jur. Horst Kreussler, An der Karlshöhe 1, 21465 Wentorf


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 3/2007

S. 74