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Die
Zulassung/Praxisberatung informiert:
Mehr Geld für Assistenten und Famulanten ab 01.01.2007
Die Abgeordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.11.2006 beschlossen,
den Weiterbildungsassistenten zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw.
zum Arzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin (Hausarzt) weiterhin
einen monatlichen Zuschuss in Höhe von
2 040 Euro zu gewähren, sofern die Krankenkassen sich zur Hälfte
daran beteiligen, d. h. erneut eine entsprechende Vereinbarung auf Bundesebene
zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden
der Krankenkassen abgeschlossen wird. Neu ist allerdings die Anpassung
an die fünfjährige Weiterbildungsdauer, indem nunmehr die Möglichkeit
besteht, eine Förderung von insgesamt 24 Monaten in Anspruch zu nehmen.
Neu ist auch, dass die Förderung auf unbestimmte Zeit beschlossen
wurde, weil auch die bereits erwähnte Vereinbarung zur Förderung
der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung auf unbestimmte
Zeit geschlossen werden soll, mit einer Kündigungsmöglichkeit
jeweils zum Ende eines Jahres, erstmalig jedoch zum 31.12.2008. Dies eröffnet
mehr Planungssicherheit für die betreffenden weiterbildenden Vertragsärzte
sowie die Assistenten.
Weiterhin wird es darüber hinaus einen Zuschuss in Höhe von
maximal 300 Euro für die Absolvierung von Kursen geben, die die Ärztekammer
Schleswig-Holstein anerkennt und in denen Kenntnisse und Fertigkeiten
erworben wurden, die in den bisherigen Weiterbildungsabschnitten nicht
erworben wurden.
Erhöht wurde ferner der Famulantenzuschuss in Höhe von 110 Euro
monatlich auf 200 Euro.
Bianca Hartz, Kassenärztliche Vereinigung, Bismarckallee 1-3, 23795
Bad Segeberg
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 12/2006
S. 85
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