Kongressbericht
Regionalforum Arbeitsmedizin in Lübeck
Peter Egler
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Dr. Elisabeth
Breindl
(Foto: rat) |
Am
1. und 2. September 2006 fand in Lübeck unter der Beteiligung der
Landesverbände Bremen (Vorsitzende: Dr. B. Stein), Hamburg (Vorsitzender:
Dr. M. Peschke), Mecklenburg-Vorpommern (Vorsitzende: Dr. R. Jurkschat)
und Niedersachsen (Vorsitzender: Dr. U. Gerecke) das Regionalforum
Arbeitsmedizin 2006 des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte
e. V. (VDBW) statt.
Nach
der Begrüßung durch die wissenschaftlichen Leiter, Prof.
Dr. Dr. med. dent. Richard Kessel, Ordinarius für Arbeitsmedizin
am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, und Dr. Peter Egler,
Vorsitzender des Landesverbandes Schleswig-Holstein des Verbandes Deutscher
Betriebs- und Werksärzte e. V.(VDBW), richtete der stellvertretende
Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie,
Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Andreas Fleck, ein
Grußwort der Schirmherrin, der Ministerin Dr. phil. Gitta Trauernicht,
aus. In seiner Rede berichtete er über die Veränderungen im
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Im Rahmen der Deregulierung werde es
ein joint venture des gewerbeärztlichen Dienstes mit
der Landesunfallkasse geben.
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| Dr. Anke van
Mark |
Dr.
Elisabeth Breindl, ärztliche Geschäftsführerin der Ärztekammer
Schleswig-Holstein, betonte in ihrem Grußwort die traditionell
enge Zusammenarbeit der Ärztekammer mit den Arbeits- und Betriebsmedizinern.
In der Arbeit der Qualitätszirkel und nicht zuletzt im gerade erst
erfolgreich abgeschlossenen Modell zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen
Betreuung von Arztpraxen in Schleswig-Holstein (BuS), das in einer Kooperation
mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
erfolgte, zeige sich die Vorreiterstellung Schleswig-Holsteins in diesem
Bereich. Auch in der Fortbildung hob sie die Aktivität und Kooperation
zwischen Ärztekammer und Arbeitsmedizin hervor.
Den Auftakt der Fachvorträge machte Dr. Peter Egler mit dem Thema
Qualitätssicherung in der Arbeitsmedizin. Er berichtete
über die Prüfmethodik der Gesellschaft für Betriebsärztliche
Qualitätssicherung (GQB). Diese habe das erste rein ärztliche
Qualitätssicherungsinstrument einer medizinischen Facharztgruppe
in Deutschland entwickelt. Die europäischen arbeitsmedizinischen
Facharztgruppen zeigen bereits reges Interesse an den Prüfinstrumenten.
Diese Instrumente stellen durch das Peer-Review-Verfahren
die Bedürfnisse der ärztlichen Selbstverwaltung dar. Durch
die Anlehnung an den PDCA-Zyclus nach Deming ist auch die Schnittstelle
zu anderen Zertifizierungsverfahren wie ISO 9000 gegeben.
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Detlef
Glomm, Vizepräsident des VDBW, Dr. Axel Hawerth, leitender
Arzt des Werksärztlichen Dienstes, Prof. Dr. Dr. med. dent.
Richard Kessel, Ordinarius für Arbeitsmedizin am UK S-H, Dr.
Peter Egler, Mitglied des Präsidiums VDBW, Jochen Protzer,
Hauptgeschäftsführer des VDBW (v. l.) (Fotos: Dr. Weiler) |
Dipl.-Marketingwirt Dr. Kai Klevinghaus berichtete in seinem anschließenden
Vortrag über Wiedereingliederung durch maßgeschneiderte
Rehabilitation durch die Kooperation von Unter-
nehmen, Klinik und Kostenträger am Beispiel der E.ON Hanse AG,
deren Leiter Gesundheitsschutz er ist. So biete die Kooperationsvereinbarung
mit DRV Nord und der Fachklinik Aukrug durch den fachlichen Austausch
zwischen Betriebsarzt und Reha-Ärzten zielgruppenorientierte Rehabilitation,
die Einleitung durch den Betriebsarzt und die verkürzte Bearbeitungszeit
(ca. drei Wochen statt drei Monate) kurzfristige Vorteile. Mittelfristige
Vorteile ergäben sich durch bessere Prävention von Langzeiterkrankungen/AU-Zeiten,
verlängerte Erwerbsfähigkeit und die Reduzierung von Neueinstellungsbedarf.
Dr. Jens Petersen aus dem Referat Gesundheitsschutz der Verwaltungsberufsgenossenschaft
erörterte anschließend die Rechtlichen Aspekte der
Bildschirmarbeit. Nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnung sind
den entsprechenden Mitarbeitern Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Hierbei
handelt es sich um rechtlich nicht vorgeschriebene Untersuchungen, die
nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 durchzuführen
sind und mit über 1,2 Millionen Untersuchungen im Jahr 2002 die
häufigste aller arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung ist.
Er wies weiterhin auf die Verpflichtung des Arbeitgebers hin, die Kosten
einer Bildschirmarbeitsplatzbrille zu übernehmen und erläuterte
die Definition.
Psychosomatische Handlungsansätze in der Arbeitsmedizin
war das Thema des Vortrages von Prof. Dr. Dr. rer. nat. Wolfgang Schneider,
Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische
Medizin der Universität Rostock. Er stellte darin die besonderen
psychosozialen Herausforderungen unserer Zeit durch vielfältige,
wechselnde und widersprüchliche soziale Rollen, das Wegbrechen
stabilisierender sozialer Bezüge und Institutionen dar. Durch Globalisierung,
neue Kommunikationstechnologie und Migration verschwämmen die Grenzen
zwischen den Kulturen. Das Aufbrechen tradierter kultureller und gesellschaftlicher
Norm- und Wertesysteme verändere Familienstrukturen und familiäre
Rollen (Patchwork-Familien). Die Erhöhung der Anforderungen an
die zeitliche und räumliche Mobilität, die Unsicherheit der
Arbeitsverhältnisse, Arbeitslosigkeit und Prekarisierung des Arbeitsmarktes,
erhöhte Anforderungen an die Autonomie und Selbstwirksamkeit und
hohes Ausmaß an Adaptivität gäben ein Weiteres. Alle
Faktoren stellen eine hohe Herausforderung an die Bewältigungskompetenzen
des Individuums sowie an dessen Kompetenz zur Identitätsbildung.
Aber auch Arbeitslosigkeit führe zu psychosomatischen Störungen.
Er zeigte auf, wie diagnostische Kompetenz und die Gesprächskompetenz
in der betriebsärztlichen Betreuung und beim betrieblichen Gesundheitsmanagement
einen wertvollen Beitrag leisten können, die Folgen, wie Neurosen
(z. B. Angststörungen, depressive Störungen, Konversionsstörungen),
Somatisierungsstörungen (z. B. Schmerzsyndrome), psychosomatische
Störungen im engeren Sinne, somatopsychische Störungen und
ausgewählte Probleme (Sucht, posttraumatische Belastungsstörungen,
Suizidalität, Mobbingfolgen) positiv beeinflusst werden können.
Den Unterschied zwischen einer Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung
und nach dem Grundsatz G 25 stellte Dr. Jörg Hedtmann von der Berufsgenossenschaft
für Fahrzeughaltungen in seinem Beitrag Anwendung des G 25
und aktuelle Fragen heraus. Die arbeitsmedizinischen Grundsätze
sind Leitlinien ohne eigenen Rechtscharakter. Sie spiegeln jedoch den
Stand der Arbeitsmedizin wieder, an den der Unternehmer nach Arbeitsschutzgesetz
gebunden ist. Der Arzt wiederum berücksichtigt die Leitlinie, soweit
keine gleichwertigen Möglichkeiten vorhanden sind. Die Anwendung
des G 25 setzt zwingend die Kenntnis des Arbeitsplatzes bzw. der Tätigkeit
voraus. Das Ergebnis der Untersuchung bezieht sich auf die beschriebene
Tätigkeit. Auch der G 25 ist nur eine Leitlinie für Untersuchungen
bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
und hat für sich alleine keine Rechtskraft. Als arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchung ist er eine Angebotsuntersuchung.
Dr. Anke van Mark aus dem Institut für Arbeitsmedizin des Universitätsklinikums
Schleswig-Holstein widmete sich den Metabolischen Veränderungen
und Lebensweisen bei Beschäftigten in Schichtarbeit. Nach
interessanten Ausführungen zur zirkadianen Rhythmik und der Interaktion
von Licht, Stoffwechsel, Hormonen und anderen Botenstoffen gab Anke
van Mark Hinweise zur Prävention durch gute Schichtpläne,
Schlafhygiene, gute Fitness, gesunde Lebensweise, bewusste Gestaltung
des Familienlebens und der Teilnahme am sozialen Leben, gesunde und
an den Arbeitsrhythmus angepasste Ernährung. Daraus ergeben sich
wertvolle Hinweise zur Schichtgestaltung. Die Auswahl physiologisch
günstiger Schichtsysteme, d. h. die Rotation mit der Uhrzeit,
sog. Vorwärtsrotation, sollte bevorzugt werden (Früh-Spät-Nacht-Frei).
Die Ruhephase nach der Nachtschicht sollte möglichst lang sein,
nicht unter 24 Stunden. Bevorzugt werden sollen kurze Rotationsfolgen,
besonders in Systemen mit Nachtarbeit (maximal drei Tage in der gleichen
Schicht). Insbesondere sollen die Phasen in Nachtarbeit kurz gehalten
werden, sonst drohen soziale Isolation und die Zunahme eines Schlafdefizites,
besonders in der Frühschicht bei langen Phasenlagen. Die Nachtschicht
sollte möglichst früh enden, die Frühschicht nicht zu
früh beginnen. Freie Tage sollten möglichst mit den Tagen
des Wochenendes kombiniert (geblockt) werden (Do-Fr-Sa,
So-Mo, Fr-Sa-So-Mo usw.). Eine Massierung von Arbeitstagen
oder Arbeitszeiten (überlange Schichten oder Rückwärtsrotation,
um längere Freizeitblöcke zu erreichen) muss vermieden werden.
Der Schichtplan sollte lange vorher bekannt sein und/oder absehbar sein,
sowie keine andauernden Abrufe aus den Frei-Zeiten sollen
eine effektive Erholung gewährleisten.
Der erste Tag der Veranstaltung schloss mit dem Vortrag von Theodor
Scheit vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit über
die Gefahrstoffverordnung.
Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung ist gekennzeichnet durch neue
und/oder veränderte Begrifflichkeiten, die umfassende Informationsbeschaffung
durch Arbeitgeber, die umfassende Bewertung ermittelter Gefährdungen
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch den Arbeitgeber, die Einführung
eines gesundheitsbasierten Grenz- wertekonzeptes und eines Schutzstufenkonzeptes,
sowie ein grundlegend verändertes Konzept zur Gesundheitsüberwachung.
Schlafstörungen und ihre Konsequenzen waren der Auftakt
zum zweiten Tag, den Dr. Michael Renken vom Schlafmedizinischen Zentrum
des Krankenhauses Alte Eichen, Hamburg, mit interessanten Zahlen begann.
Der durchschnittliche Deutsche schläft von 23:04 bis 6:18 Uhr,
insgesamt 7 Std. 14 Min. und er benötigt 15 Min. zum Einschlafen.
Gestörter Schlaf zeichnet sich aus durch ungenügende Menge
an Tiefschlaf, Unterbrechungen des Schlafes, zu lange Einschlaflatenz,
Früherwachen, häufige Arousals und mangelnde Erholsamkeit.
Daraus resultieren auch Tagesfolgen wie Tagesmüdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten
oder Merkfähigkeitsstörungen, mangelnde Belastbarkeit, Stimmungsschwankungen,
Aktivitätenrückgang, Einschlafen gegen den Willen. Er wies
auf die Bedeutung des Schlaf-Apnoe-Syndroms für die (Arbeits-)Sicherheit
(2-7fach erhöhtes Unfallrisiko, pro 1 000 Meilen doppelte Unfallzahl,
24 Prozent der tödlichen Unfälle in Bayern, Inzidenz von schlafbezogenen
Autounfällen bei drei bis sieben Prozent) hin und erklärte
Pathophysiologie, Risikofaktoren, Diagnostik und Therapie.
Über Psychische Betreuung nach Unfällen am Beispiel
der Deutschen Bahn AG referierte Dipl.-Psychologin Gerlinde Wiemann
vom Deutsche Bahn Gesundheitsservice. Durchschnittlich drei Unfälle
mit Personenschäden bzw. Suizide im Gleisbereich ereignen sich
pro Tag in Deutschland. Während die Zahl der Unfälle durch
entsprechende Maßnahmen positiv beeinflusst werden konnte, bleibt
die Zahl der Suizide auf hohem Niveau. Jeder Lokführer erlebt durchschnittlich
zwei Vorfälle im Berufsleben, zum Teil kommen jedoch erhebliche
Häufungen pro Person vor. Als tätigkeitsspezifische Risiken
sind zu nennen: Verletzungen bei Arbeiten im Gleisbereich, bei Zusammenstößen
mit anderen Fahrzeugen, das Überfahren von Personen, Verursachung
von Sachschaden in erheblichem Ausmaß durch Handlungsfehler, tätliche
Angriffe, Überfälle oder Geiselnahme, dazu das Miterleben,
wie Personen schwer verletzt oder getötet werden. Psychologische
erste Hilfe erfolgt dann z. B. durch Notfallmanager oder den Zugchef,
teilweise über Funk durch Mitarbeiter des psychologischen Dienstes,
Betreuung durch geschulte Erstbetreuer, Beratung durch regionale Psychologen
und gegebenenfalls Therapie durch externe Therapeuten, sowie Begleitung
beim Wiedereinsatz.
Dr. Thomas Nauert vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit
des Landes Schleswig-Holstein widmete sich zwei Themen. Während
sein sehr informativer Vortrag über die Radiologie der Asbestosen
vom Bild lebte, konnte er beim Referat über den Gesundheitsschutz
in Krankenhäusern Schleswig-Holsteins mit bemerkenswerten
Fakten aufwarten. Es wurden 50 Plankrankenhäuser mit 28 950 Mitarbeiter(innen)
und 453 Leiharbeitnehmern in Hinblick auf den Gesundheitsschutz untersucht.
90 Prozent konnten einen Hygieneplan (TRBA 250) nachweisen, alle hatten
durchstichsichere Behältnisse für gebrauchte Kanülen
und 94 Prozent einen Ablaufplan für Nadelstichverletzungen. Stich-
und Schnittverletzungen kommen häufig vor (1/4 aller befragten
Personen in zwei Jahren). Zusammenfassend konnte festgestellt werden,
dass die Situation an den Krankenhäusern Schleswig-Holsteins gut
bis befriedigend ist. Einzelfälle haben große Defizite, die
größten personenbezogenen Defizite liegen in den Führungsebenen,
die sachbezogenen in fehlender Unterweisung (Biostoffverordnung) und
Gefährdungsbeurteilung. Arbeitsschutzmanagementsysteme und die
Eingliederung des Arbeitsschutzes in Qualitätssicherungssysteme
haben positive Wirkungen.
Überlasse das Abendbrot Deinen Feinden, mit diesem
chinesischen Sprichwort brachte Dr. Niels Schulz-Ruhtenberg, Facharzt
für Allgemeinmedizin, Ernährungsmedizin und zertifizierter
Ernährungsberater aus Hamburg, in seinem Vortrag Volkskrankheit
Übergewicht dem Auditorium ein ernährungsmedizinisches
Prinzip nahe. Das Übergewicht mit seinen dramatischen Folgen beginnt
allerdings schon im Kindesalter.
Unsere Kinder seien bereits eine Generation von Frühinvaliden mit
20 Prozent Übergewicht, 25 Prozent Herz-Kreislauf-Problemen, 30
Prozent Haltungsschäden und 40 Prozent Koordinationsschwächen.
Dicke Kinder sterben vor ihren Eltern und haben Gefäße
wie Raucher. Er führte wesentliche ernährungsphysiologische
Fakten auf, die als Ursachen zu gelten haben. So unter anderem, dass
das Dickmacher-Hormon Insulin durch die intelligente Ernährung
beeinflusst und niedrig gehalten werden kann. Nicht der Diätenwahn,
sondern ernährungsmedizinisch geführte Gewichtsreduktion und
Bewegung führen zu langfristigen Erfolgen, die nicht nur von enormer
volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. 60 Prozent aller Gesundheitskosten
werden den lebensstilbedingten Erkrankungen zugeschrieben und lt. Enquetekommission
des Deutschen Bundestages ist in 30 Jahren von einer Verdoppelung der
Krankenkassenbeiträge auf 31 Prozent auszugehen. Eine Herzinfarkt-Risiko-Messung
mit dem Maßband lohnt sich also: bei Männern ist bereits
bei einem Taillenumfang von 95 cm mit einem erhöhten Risiko zu
rechnen, bei Frauen > 80 cm.
Der Vizepräsident des VDBW, Detlef Glomm, berichtete über
die zunehmende Bedeutung des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements
und stellte vier Beispiele aus der betriebsärztlichen Praxis vor.
Zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört die frühzeitige
Kontaktaufnahme mit dem Patienten, die Erstellung eines Fähigkeitsprofils
mit Abgleich mit dem betrieblichen Anforderungsprofil. Bei Abweichungen
des Fähigkeitsprofils vom Anforderungsprofil ist die Erarbeitung
von Vorschlägen für gestalterische oder organisatorische Maßnahmen
und/ oder Einleitung von gezielten Trainings- oder Rehabilitationsmaßnahmen
notwendig. Hierzu gehört die Erarbeitung eines Stufenplans unter
Beteiligung aller Akteure, die Begleitung des Patienten bei der Wiedereingliederung
und eine regelmäßige Beratung des Beschäftigten nach
erfolgreicher Wiedereingliederung.
Der Abschlussvortrag von Dr. Elke Brinkmann, Präventionsabteilung
der Norddeutschen Metallberufsgenossenschaft, befasste sich mit Lärm
am Arbeitsplatz - Prävention und Vorsorge. Von über
60 Millionen Beschäftigten in der EU sind 1/3 insgesamt länger
als 1/4 ihrer Arbeitszeit Lärm exponiert, 40 Millionen Beschäftigte
sind die Hälfte ihrer Arbeitszeit Lärm ausgesetzt. Lärmschwerhörigkeit
macht ca. 1/3 aller Berufskrankheiten aus und die Kosten belaufen sich
auf 160 Millionen Euro jährlich für Berufsunfähigkeitsrenten
und Rehabilitation. Die neue EG-Lärmschutz Richtlinie 2003/10/EG
ist am 15.02.2003 in Kraft getreten und bis zum 15.02.2006 wäre
sie in nationales Recht umzusetzen gewesen. Sie sieht u. a. eine Absenkung
des unteren Lärmgrenzwertes auf 80 dB (A) und einen oberen Expositionsgrenzwert
von 87 dB (A) als Tages-Lärmexpositionspegel bezogen auf acht Stunden
vor. Der Wert darf unter keinen Umständen überschritten
werden. Wenn trotz Maßnahmen (z. B. PSA) der Wert überschritten
wird, sind vom Arbeitgeber unverzüglich Maßnahmen einzuleiten,
die Exposition unterhalb dieses Grenzwertes abzusenken. Bei beispielhaften
Lärmpegeln aus der Arbeitswelt wie in Kindergärten von über
85 dB (A), 88 dB (A) im Ballett Schwanensee beim Dirigenten,
bei LKW-Fahrern bis zu 89 dB (A) und dem Personal von Nachtclubs bis
zu 100 dB (A) dürfte dies in der praktischen Umsetzung noch einige
Probleme nach sich ziehen. Selbst in Schweinefarmen werden Spitzenwerte
von 115 dB (A) gemessen.
Insgesamt konnte das Auditorium unter der Moderation von Prof. Dr. Dr.
med. dent.
Kessel im Regionalforum wieder einmal die Vielfalt der arbeitsmedizinischen
Themen erfahren. Die regen Diskussionen zeigten das Interesse an den
Vorträgen, die übrigens im Internet unter www.vdbw.de als
Folien einzusehen sind.
Dr. Peter Egler, Consilius GmbH, Kreutzkamp 23, 21465 Reinbek