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Der Hirntod als
Grundlage für eine Organexplantation
Manfred Oehmichen
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Prof.
Dr. Manfred Oehmichen war Direktor des Instituts für Rechtsmedizin
am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
(Foto: UK S-H) |
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Die Organtransplantation
basiert primär auf der Explantation von Organteilen einer verstorbenen
Person, wobei der Tod einerseits sicher festgestellt sein muss, andererseits
das Intervall zwischen Kreislaufstillstand und Organentnahme möglichst
kurz zu sein hat. Bei allen Organen, besonders aber bei parenchymatösen
Organen, z. B. bei Explantation von Nieren, ist die Akzeptanz des Empfängers
abhängig von der Dauer der Ischämie: Je kürzer die Ischämiezeit,
desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Niere bei
dem Empfänger auch funktionsfähig ist und nicht abgestoßen
wird. Insofern hat es sich bewährt, Organe von Leichen zu explantieren,
die noch einen intakten Kreislauf aufweisen. Diese Situation ist dann
gegeben, wenn der so genannte Hirntod eingetreten ist.
Der Hirntod ist durch den irreversiblen intrakraniellen Kreislaufstillstand
definiert: Es besteht noch eine spontane Herzaktion, während die
Atmung artifiziell aufrechterhalten werden muss. Da das Gehirn bekanntermaßen
extrem sauerstoffempfindlich ist, kann ein isolierter Hirntod immer dann
entstehen, wenn einerseits ein Kreislaufstillstand über mehr als
zehn Minuten Dauer bestanden hat bzw. wenn intrakranielle Druckveränderungen
vorliegen, die mit einem intrakraniellen Kreislauf nicht vereinbar sind.
Ein Hirntod wird entsprechend überwiegend bei Herzerkrankungen beobachtet
(21 Prozent) sowie nach Schädel-Hirn-Traumata (19 Prozent) und intrazerebralen
Blutungen (15 Prozent). Die Folge ist eine Erweichung des Groß-
und Kleinhirns einschließlich Mittelhirns, wobei eine Beteiligung
von Stammhirnanteilen gleichzeitig stattfindet.
Diesen pathophysiologischen Vorgängen steht die klinische Diagnostik
gegenüber, die heute entsprechend den Richtlinien zu erfolgen hat,
die im Deutschen Ärzteblatt 1998 veröffentlicht wurden (Volume
95: A 1861). Dabei stehen im Hintergrund die Angst und Sorge, dass eventuell
eine Organentnahme bei Personen erfolgt, die noch überleben könnten.
Insofern wird gefordert, dass die klinische Diagnose durch zwei Ärzte
zu erfolgen hat, die unabhängig von dem Transplantationsteam sind,
wobei die Diagnose innerhalb eines bestimmten Zeitintervalles zweimal
durch eine Befunddokumentation bestätigt werden muss. Nichtsdestotrotz
besteht auch weiterhin die Diskussion, ob der Hirntod tatsächlich
als Individualtod zu interpretieren ist: Immer wieder wird der Einwand
gebracht, dass auch bei Totalnekrose des Gehirns das Wesen des Menschen
bei noch vorhandenem Kreislauf existiert und somit ein Hirntod nicht mit
dem Individualtod gleichzusetzen sei.
Die zuletzt genannte Schlussfolgerung ist jedoch kaum nachvollziehbar,
wenn das Gehirn nach der Hirntoddiagnostik einer neuropathologischen Untersuchung
unterzogen wird. Erkennbar wird dann eine komplette Auflösung der
Hirnstrukturen, wobei die Auflösung in der Regel in den Zentren beginnt
und in der Peripherie endet. Vor allem das neuronale Gewebe, die Nervenzellen,
gehen unter, ohne dass reaktive Veränderungen nachweisbar werden.
Das beschriebene Geschehen erfolgt innerhalb des Hirngewebes selber, jedoch
nicht im Grenzbereich, in dem noch eine Durchblutung erfolgt. Der Grenzbereich
ist in drei Abschnitten anzutreffen:
- Rückenmark
- Nervus opticus
- Hypophyse
In den genannten Bereichen
grenzt die extrakranielle Durchblutung an die - normalerweise erfolgende
- intrakranielle Durchblutung. Im Grenzbereich kommt es bei fehlender
Durchblutung des Gehirns zur Abstoßreaktion, d. h. zur Ausbildung
einer entzündlichen Reaktion mit Infiltration durch neutrophile Granulozyten
im Sinne einer so genannten Demarkation. Wird eine Demarkation in den
genannten Arealen beobachtet, so besteht kein vernünftiger Zweifel
daran, dass die Nekrose des gesamten Gehirns eingetreten ist.
Ein anderes Phänomen des Hirntodes aus morphologischer
Sicht stellt das Abtropfen von nekrotischem Hirngewebe dar, das innerhalb
des Spinalkanals nachweisbar wird: Infolge der Hirnvolumenvermehrung bei
intrakraniellem Kreislaufstillstand kommt es frühzeitig zur Nekrose
der Kleinhirntonsillen, wobei das nekroti-sche Gewebe in den Spinalkanal
imprimiert wird. Das imprimierte Kleinhirngewebe lässt sich dann
einerseits bei der Obduktion nachweisen, andererseits jedoch auch bereits
klinischerseits durch eine Lumbalpunktion.
Durch das relativ lange Intervall zwischen den klinischen Zeichen des
Hirntodes und der endgültigen Diagnostik des Hirntodes entstehen
ausgeprägte morphologische Veränderungen, die keinen vernünftigen
Zweifel an der Diagnose des Hirntodes aufkommen lassen. Die Schwierigkeit
entsteht allenfalls bei der frühen Hirntoddiagnostik, wie sie u.
a. bei einem Ertrinkungstod, Erhängungstod oder auch nach Kreislaufstillstand
in der Frühphase für den Morphologen evident ist. Unter diesen
Umständen besteht ausschließlich ein extrem ausgeprägtes
Hirnödem mit Hirnvolumenvermehrung, jedoch noch kein Zeichen einer
Nekrose bzw. einer Demarkation. Da in den meisten dieser Fälle der
Herzstillstand gleichzeitig mit dem Atemstillstand eintritt, werden diese
Fälle zur Organexplantation in der Regel nicht herangezogen.
Fasst man die Überlegungen zusammen, so besteht aus morphologischer
Sicht in den Fällen, in denen eine klinische Hirntoddiagnostik erfolgt
ist, kein Zweifel daran, dass auch die morphologischen Kriterien eines
Hirntodes nachweisbar sind. Es ist von einer Totalnekrose (totalen Durchblutungsunterbrechung
des Gehirns) auszugehen, die mit dem Leben, d. h. einer noch
vorhandenen Herzaktion, allenfalls wenige Tage vereinbar ist.
Oehmichen, Manfred: Brain death: neuropathological findings and forensic
implications. Forensic Science International 69 (1994) 5.205-219.
Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung des Focus MUL 22, Heft 2/2005
Prof. Dr. Manfred Oehmichen, Im Brandenbaumer Feld 39, 23564 Lübeck
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 10/2006
S. 67/68
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