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Medizin und Wissenschaft

Epidemiologisches Bulletin:
Zu zwei tödlich verlaufenden Erkrankungen im Erwachsenenalter
Windpocken

Windpocken (Varizellen) - verursacht durch das Varicella-Zoster-Virus, VZV - sind eine meist mild verlaufende exanthematische Erkrankung, die bisher hauptsächlich im Kindesalter auftrat. Dabei können Komplikationen auch bei sonst gesunden Kindern vorkommen. Bei den bisher seltenen Erkrankungen im Jugendlichen- und Erwachsenenalter sind insbesondere immungeschwächte Personen und Schwangere durch schwere und teilweise lebensbedrohliche Verläufe gefährdet. Mit zunehmender Auswirkung der Impfung im Kindesalter könnten zukünftig Erkrankungen jenseits des Kindesalters häufiger in Erscheinung treten. Nachfolgend wird über zwei tödlich verlaufende Erkrankungen bei erwachsenen Personen im mittleren Lebensalter berichtet. Beide Betroffenen galten bis zum Zeitpunkt der Erkrankung als gesund.

l. Bericht zu einer Patientin mit zunächst unbekannter akuter myeloischer Leukämie

Am 04.01.2006 erhielt das Gesundheitsamt Südwestpfalz die Nachricht über eine letal verlaufende Windpocken-Erkrankung bei einer 53-jährigen Frau. Im Rahmen der daraufhin durchgeführten Ermittlungen ergab sich, dass die Betroffene am 29. Dezember 2005 über plötzlich aufgetretene abdominelle Schmerzen geklagt hatte, die am Folgetag zur stationären Aufnahme und weiteren Diagnostik in einem peripheren Krankenhaus führten. Wegen auffälliger Panzytopenie (Leukozyten 1.200/µl, Erythrozyten 2.92 1012/l, Thombozyten 57.000/µl.) und einer erhöhten Lactatdehydrogenase (LDH 1197 U/l) erfolgte zur Abklärung dieser Befunde am 30.12. die rasche Verlegung in die hämatologisch-onkologische Abteilung einer Universitätsklinik. Noch am Tag der Verlegung trat am gesamten Integument, besonders aber am Körperstamm ein Exanthem mit Maculae, Bullae und Krusten auf. Zudem verschlechterten sich der Allgemeinzustand und die respiratorische Situation der Patientin zunehmend, sodass noch am selben Tag eine intensivmedizinische Versorgung mit Intubation und maschineller Beatmung erforderlich wurde. Klinisch und labordiagnostisch zeigte sich das Vollbild eines septischen Schocks und es kam zu einem Multiorganversagen (akutes Leber- und Nierenversagen sowie Acute Respiratory Distress Syndrome - ARDS). Ein hinzugezogener Dermatologe hatte zuvor die Diagnose Varizellen bestätigt. Aufgrund des klinischen Verdachtes war sofort mit einer antiviralen Therapie mit Aciclovir (3 x 10 mg/kg KG i. v.) begonnen worden. Diese wurde bei zusätzlichem Verdacht auf eine Immunschwäche ergänzt durch die Gabe von Varizella-Zoster-Immunglobin (25 IE/kg KG i. v.). Trotz ausgedehnter intensivmedizinscher Maßnahmen war eine Kreislaufstabilisierung nicht möglich und die Patientin starb in den Abendstunden des dritten Krankheitstages.

Die Erhebung einer Fremdanamnese ergab, dass die Patientin acht Tage vor der Erkrankung Kontakt zu zwei an Varizellen erkrankten Kindern gehabt hatte. Bis zum Zeitpunkt des Auftretens der Varizellen war keine schwere Grunderkrankung bekannt gewesen. Post mortem konnte im Rahmen der pathologischanatomischen Diagnostik als Ursache der bei Aufnahme bestehenden Panzytopenie eine bisher nicht bekannte akute myeloische Leukämie diagnostiziert werden.

II. Bericht zu einem Patienten ohne bekannte Grunderkrankung

Im Zusammenhang mit Recherchen zum zuvor geschilderten Fall wurde das Gesundheitsamt Südwestpfalz auf eine weitere letal verlaufende Windpocken-Infektion aufmerksam. Danach war ein 50-jähriger Mann am 31. Juli 2005 an Windpocken gestorben. Der folgende Krankheitsverlauf wurde ermittelt: Der laut Angaben des betreuenden Hausarztes gesunde 50 Jahre alte Mann hatte am 27. Juli 2005 zunächst lediglich Bauchschmerzen verspürt. Am nächsten Tag waren zusätzlich Effloreszenzen ausgehend vom Kopf- und Halsbereich aufgetreten, die sich im weiteren Verlauf rasch über den gesamten Körper ausbreiteten. Nachdem sich der Zustand des Patienten am 3. Krankheitstag zunehmend verschlechterte, das gesamte Gesicht ödematös geschwollen war und die Augen sowie der Gehörgang zugeschwollen waren, wies der Hausarzt ihn mit Verdacht auf eine akute Varizella-Zoster-Virus (VZV)-Infektion in ein Krankenhaus ein. Bei rascher klinischer Verschlechterung mit drohendem Nieren- und Leberversagen erfolgte die Verlegung auf die internistische Intensivstation (Laborparameter: GPT: 4 100 U/l, AP: 412 U/l, GGT: 1 600 U/l, Quick-Wert 20 Prozent, Kreatinin 2,0 mg/dl, Harnstoff 85 mg/dl). Trotz des Einleitens einer antiviralen Therapie mit Aciclovir (3 x 10 mg/kgKG i. v.), einer kalkulierten, ein breites Erregerspektrum abdeckenden antibakteriellen Therapie mit Ceftriaxon und Levofloxacin, einer kontinuierlichen venovenösen Hämodialyse sowie eine durch Adjuvans aktivierten Protein-C-Therapie entwickelte der Patient ein septisches Kreislaufversagen, an dessen Folgen er verstarb. Eine Immuninkompetenz konnte in diesem Falle nicht nachgewiesen werden, wenngleich einschränkend gesagt werden muss, dass keine Obduktion durchgeführt wurde. Die durchgeführten Untersuchungen: Differenzialblutbild, Lymphknotenstatus und Abdomensonographie ergaben keine Hinweise auf ein Lymphom.

Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung des Robert Koch-Instituts, Epidemiologisches Bulletin, Nr. 25 vom 23. Juni 2006

Dank für diesen Bericht gilt Dr. H.-U. Koch und H. Kreher, Kreisverwaltung Südwestpfalz, Abt. Gesundheitswesen. Dank für die Überlassung der klinischen und labordiagnostischen Daten gilt Prof. Dr. B. Gärtner, Institut für Virologie Universitätsklinikum Homburg/Saar sowie Dr. A. Link, Klinik für Innere Medizin III, Universitätsklinikum Homburg/Saar

 

Kommentar aus dem RKI

Die Populationsimmunität gegen Varizellen weist in Deutschland bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Immunitätslücke von zwei bis vier Prozent, in einigen Altersgruppen bis zu sieben Prozent auf, erst ab einem Lebensalter von über 40 Jahren ist die Durchseuchung nahezu vollständig (s. a. Epid. Bulletin 46/2000 und 43/2003 [Homepage des RKI www.rki.de > Infektionsschutz > Epidemiologisches Bulletin > Archiv ...]). So sind einzelne Erkrankungen von Jugendlichen und Erwachsenen nicht ungewöhnlich. Schwer verlaufende Erkrankungen infolge einer VZV-Infektion können vorgeschädigte aber auch gesunde Personen in allen Altersgruppen betreffen. Unter Zugrundelegen der Veröffentlichungen in der internationalen Literatur zur Varizellen-Mortalität wären in Deutschland jährlich 25-40 varizellenbedingte Todesfälle zu erwarten, das entspricht 0,03-0,05/100 000Einw./Jahr (s. a. Begründung der STIKO für eine allgemeine Varizellen-Impfung, www.rki.de > Infektionsschutz > Impfen > Empf. der STIKO).

Bei den hier vorgelegten Fallberichten ist bemerkenswert, dass die Betroffenen beide über 50 Jahre alt waren und sich somit in einer Altersgruppe befanden, in der die Durchseuchung mit dem VZV nahezu 100 Prozent erreicht hat. Der Fall der Patientin, die an einer bis dahin nicht bekannten akuten Leukämie erkrankt war, unterstreicht erneut die besondere Gefährdung von abwehrgeschwächten Personen und die Bedrohung ihrer Gesundheit auch zu einer Zeit, in der eine solche Grunderkrankung noch nicht erkannt ist.

Für Windpocken (Varizellen) besteht gegenwärtig keine Meldepflicht gemäß IfSG. Die Gesundheitsämter erhalten allerdings über die Leichenschauscheine Kenntnis über tödlich verlaufende Erkrankungsfälle. Die nachträgliche Untersuchung und Auswertung kompliziert verlaufender Windpocken-Erkrankungen - wie sie hier vom Gesundheitsamt initiiert wurde - wird für wichtig gehalten, um die Kenntnisse und Erfahrungen zu vermehren und daraus ggf. Schlussfolgerungen für eine optimierte Prävention und medizinische Betreuung ableiten zu können.
Auch wenn der tödliche Ausgang in beiden Erkrankungsfällen bedauerlicherweise trotz der Gabe von Nukleosidanaloga und rasch eingeleiteten intensivmedizinischen Maßnahmen nicht abgewendet werden konnte, gilt die Empfehlung, Varizellen bei Erwachsenen rasch und sorgfältig ärztlich zu betreuen und ganz besonders bei eintretenden Komplikationen eine intensive medizinische Betreuung zu sichern. Dies schließt auch die Möglichkeit einer frühzeitigen virostatischen Therapie ein.

Für nichtimmune erwachsene Kontaktpersonen von an Varizellen erkrankten Personen, die Kontakt zu Risikopersonen haben, kann innerhalb von fünf Tagen nach Exposition bzw. von drei bis fünf Tagen nach Auftreten des Exanthems beim Indexfall eine postexpositionelle Impfung als Inkubationsimpfung in Erwägung gezogen werden. In jedem Fall sollten die Betroffenen aber bis zum Ablauf der Inkubationszeit (bis max. 28 Tage) den Kontakt zu den Risikopersonen strikt meiden. Für Risikopersonen wird eine passive Immunisierung mit Varizella-Zoster-Immunglobulin innerhalb von 96 Stunden nach Exposition empfohlen, die den Erkrankungsverlauf verhindern oder deutlich abschwächen kann.

Seit dem Jahr 2004 wird die Impfung gegen Varizellen, die schon früher als Indikationsimpfung für bestimmte empfängliche Risikogruppen (wie Schwangere, immungeschwächte Personen, Personen mit Neurodermitis) von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlen worden war, auch als Standardimpfung für alle Kinder und Jugendlichen empfohlen. Die Impfung soll vorzugsweise im zweiten Lebensjahr durchgeführt werden. Ungeimpfte, nichtimmune ältere Kinder und Jugendliche sollen spätestens ab einem Alter von neun Jahren geimpft werden (s. a. Epid. Bull. 32/2004 und 30/2005). So kann späteren, häufiger kompliziert verlaufenden Erkrankungen vorgebeugt werden, die in Einzelfällen - wie auch durch die beiden Fallberichte erneut belegt wird - einen tödlichen Ausgang haben können.

Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung Epidemiologisches Bulletin, Nr. 25/2006


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 10/2006

S. 64-66