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Medizin und Wissenschaft

Epidemiologisches Bulletin
Nosokomiale Masern - Übertragung in Berliner Kinderarztpraxis

Masern sind eine hochkontagiöse Infektionskrankheit. Das Masernvirus (MV) wird durch das Einatmen von infektiösen Tröpfchen z. B. beim Sprechen, Husten, Niesen sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen übertragen. Bereits eine kurzzeitige Exposition führt bei fast allen Empfänglichen zu einer Infektion (Kontagionsindex nahe 100 Prozent). Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits fünf Tage vor Auftreten und hält bis vier Tage nach Auftreten des Exanthems an. Zu der Gruppe der Empfänglichen zählen auch Säuglinge, die nicht (mehr) durch maternale Antikörper geschützt sind und für die ein Impfschutz noch nicht aufgebaut wurde. In diesem Zusammenhang ist auf die frühzeitige Impfung von Säuglingen, die ab dem vollendeten neunten Lebensmonat möglich ist, hinzuweisen. Im Fall einer MV-Infektion im Säuglingsalter ist das Risiko, später an einer SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis) zu erkranken, höher, als bei einer Infektion im späteren Lebensalter. Der Schutz von Säuglingen, die selbst nicht geschützt werden können, vor einer Ansteckung durch ältere Kinder und Jugendliche sollte durch einen Herdenschutz sichergestellt werden. Dieser kann nur durch die frühzeitige und vollständige Umsetzung der Impfempfehlungen der STIKO und das Erreichen eines hohen Durchimpfungsgrades der Bevölkerung gesichert werden.

Im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg waren im Herbst 2005 vier Masernfälle bei Kindern im Säuglings- bzw. Kleinkindalter sporadisch aufgetreten, die mithilfe von epidemiologischen und labordiagnostischen Methoden einer Übertragungskette zugeordnet werden konnten: Drei der Kinder hatten sich vermutlich beim Besuch derselben Kinderarztpraxis infiziert. Als Indexfall wird ein ungeimpftes in Deutschland geborenes Kind im Alter von 17 Monaten vermutet, welches sich bis 13 Tage vor dem ersten Besuch in der Praxis (26.09.2005) zu einem Familienbesuch im Kamerun aufgehalten hatte. Es wurde an drei aufeinander folgenden Tagen, zunächst wegen hohem Fieber und dann einem zwei Tage später aufgetretenen Exanthem, der Kinderärztin vorgestellt (Kind 1). Woraufhin unter Verdacht auf Masern die Einweisung in eine Klinik veranlasst wurde. Eine Meldung über den Verdacht an das Gesundheitsamt erging nicht. Bei zwei weiteren nicht gegen Masern geimpften Kindern im Alter von 35 bzw. 12 Monaten (Kind 2 und Kind 3), die an einem dieser Tage (26. bzw. 27.09.) die Praxis besucht hatten, entwickelte sich ebenfalls eine fieberhafte Erkrankung mit Exanthem. Dieses trat am 10.10., d. h. 13 bzw. 14 Tage nach dem ersten Kinderarztbesuch, auf und führte zum erneuten Besuch der Praxis. Bei den beiden Kindern wurde das Exanthem als Masern typisch erkannt und die klinische Diagnose Masern gestellt. Eines dieser Kinder (Kind 2) wurde stationär eingewiesen. Am selben Vormittag (10.10.) befand sich auch ein Säugling in der Praxis, der aufgrund des zu geringen Alters (sechs Monate) noch keine Masernimpfung erhalten hatte. Bei diesem Kind (Kind 4) entwickelte sich ebenfalls eine fieberhafte Erkrankung mit einem Masernexanthem, das 14 Tage nach dem Besuch der Praxis auftrat.

Drei der Erkrankten (Kind 1, 2 und 4) wurden stationär in zwei verschiedene Kliniken eingewiesen. Aus der Klinik, in der die Kinder 2 und 4 behandelt wurden, erging am 26.10. die Meldung über den Masern-Verdacht an das zuständige Gesundheitsamt. Dieses ermittelte daraufhin bei der behandelnden Kinderärztin und veranlasste die labordiagnostische Abklärung für drei Verdachtsfälle (Kind 2, 3 und 4) am Nationalen Referenzzentrum Masern, Mumps, Röteln (NRZ MMR) am Robert Koch-Institut (RKI). Ergänzend erfolgte eine ausführliche Information zur Masern-Meldepflicht, auch bei klinischem Verdacht.



Labordiagnostik: Der Nachweis von MV spezifischen IgM-Antikörpern im Serum von drei Betroffenen (Kind 2, 3, 4) bestätigte die klinische Diagnose Masern. Bei dem zuletzt erkrankten Kind (Kind 4) wurde am dritten Tag nach Auftreten des Exanthems auch weiteres Probenmaterial (Rachenabstrich, Speichel, Urin) entnommen, welches den Nachweis und die Sequenzanalyse der MV-Nukleinsäure ermöglichte. Die genetische Zuordnung der Sequenzdaten zeigte, dass Kind 4 mit MV des Genotyps B2 infiziert war. Dieser Genotyp war in Europa niemals endemisch und tritt hier nur sehr selten und sporadisch auf. In Deutschland wurde das B2-Virus zuvor nicht beobachtet. Daten des Masern/Röteln-Labornetzwerkes der WHO zeigen, dass der Genotyp B2 im zentralen Afrika heimisch ist und dort endemisch zirkuliert; er wurde bisher in der Demokratischen Republik Kongo und in Angola nachgewiesen.

Schlussfolgerungen

Bei dem zuerst in der Praxis diagnostizierten Masernfall (Indexfall, Kind 1) handelte es sich um einen Patienten, der sich vermutlich noch im Kamerun oder auf der Reise nach Deutschland mit B2-Viren infiziert hat. Da die zeitlichen Zusammenhänge für eine Infektkette ausgehend vom Indexfall (Kind 1) zu den Kindern 2 und 3 und anschließend von einem dieser beiden Kinder zu Kind 4 gegeben sind (s. Abbildung 1), ist anzunehmen, dass hier mindestens drei Kinder mit einem aus der Region Zentralafrika importierten MV infiziert worden sind. Da keine weiteren Verdachtsfälle mit einem zeitlichen Zusammenhang zu den aufgeführten Fällen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind, beschränkte sich die Infektkette vermutlich auf die beschriebenen Fälle. In den Monaten März bis Juni 2006 wurden mehrere Masernverdachtsfälle in der Region Berlin-Brandenburg durch das NRZ MMR bestätigt. Diese wurden aber durch MV des Genotyps D6 ausgelöst, was zeigt, dass diese nicht im Zusammenhang mit den zuvor beschriebenen B2-assoziierten Fällen stehen.

Die Beobachtung, dass ein importiertes MV in Berlin nur sehr begrenzt zirkulieren konnte, lässt auf eine geringe Anzahl von Masern-Empfänglichen schließen. Die Ausbildung der hier identifizierten Infektkette und damit auch die Masernerkrankung eines erst sechs Monate alten Säuglings hätte vermieden werden können, wenn die Kinder 2 und 3 bereits gegen MMR geimpft gewesen wären. Ein Import von MV lässt sich zwar durch die rechtzeitige und altersgerechte MMR-Impfung in Deutschland nicht verhindern, eine hohe Populationsimmunität beugt aber der weiteren Ausbreitung des Virus und insbesondere der Übertragung durch ältere ungeimpfte Kinder auf ungeschützte Säuglinge vor.

Das hier vorgestellte Beispiel zeigt, wie durch die Kooperation zwischen Gesundheitsamt, klinisch tätigen Ärzten und dem NRZ MMR der Übertragungsweg eines MV aufgeklärt und auf diesem Weg schon Hinweise auf noch vorhandene Impflücken im Kleinkindalter erhalten werden konnten. Solche exemplarischen Hinweise sind als Ergänzung zur Überprüfung des Impfstatus bei der Schuleingangsuntersuchung bedeutsam, da sie bereits frühzeitig einen Handlungsbedarf aufzeigen können.

Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung des Robert Koch-Instituts, Epidemiologisches Bulletin Nr. 26 vom 30. Juni 2006

Dank für diesen Beitrag gilt Dr. Martina Hänel, Gesundheitsamt Berlin, Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

Ansprechpartnerinnen am NRZ MMR am RKI sind Dr. Annette Mankertz und Dr. Sabine Santibanez


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 10/2006

S. 62/63