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Medizin und Wissenschaft

Gesundheitsbedingte Frühberentung
Uwe G. Rehfeld

Rund 100 000 Männer und 74 000 Frauen erhielten im Jahr 2003 aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit neu eine Rente. Bezogen auf die aktiv Versicherten zeigt sich, dass Arbeiter(innen) höhere Frühberentungsrisiken tragen als männliche und weibliche Angestellte. Das Durchschnittsalter bei Renteneintritt betrug bei Frauen 49,3 (früheres Bundesgebiet) und 48,8 Jahre (neue Länder), bei Männern 50,9 (früheres Bundesgebiet) und 49,8 Jahre (neue Länder). Die häufigsten Gründe für vorzeitige Berentung sind nach wie vor chronische Krankheiten. Der Anteil der verschiedenen Krankheitsgruppen hat sich aber seit den 1980er Jahren verändert: So ist bei Frauen wie Männern der Anteil der Kreislauferkrankungen an den Frühberentungen stark gesunken; im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der Muskel- und Skeletterkrankungen bis Anfang der 1990er Jahre und sinkt seither wieder. Am häufigsten wurden Männer wie Frauen im Jahr 2003 wegen psychischer Krankheiten früh berentet.

Im Jahr 2003 wurden für gesundheitsbedingte Frührenten 20,4 Milliarden Euro ausgegeben, das sind 2,9 Prozent des gesamten Sozialbudgets. Rechtzeitige Prävention und Rehabilitation können das Risiko der Erwerbsminderung senken und damit einen Beitrag zur Reduktion der individuellen und gesellschaftlichen Folgen gesundheitsbedingter Frühberentung leisten.

Einleitung

Erwerbsunfähigkeit und Invalidität zählen zu den einschneidendsten ökonomischen und sozialen Folgen von Krankheiten und Behinderung. Die Einschränkung oder der Verlust der Fähigkeit, den Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit verdienen zu können, wird als Minderung der Erwerbsfähigkeit bezeichnet. Synonym dazu (und im internationalen Sprachgebrauch üblich) wird der Begriff Invalidität verwendet. Um die Folgen der Invalidität finanziell auszugleichen, werden Geldleistungen in Form von Renten an die in dem jeweiligen sozialen Sicherungssystem Anspruchsberechtigten gezahlt.

Gesundheitsbedingte Frühberentung im weitesten Sinne umfasst somit neben den Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung (früher Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten) auch die Verletztenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung, die Pensionen wegen Dienstunfähigkeit aus der Beamtenversorgung sowie die Entschädigungsrenten wegen Erwerbsminderung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Bei allen diesen Rentenleistungen liegen gesundheitliche Einschränkungen vor, die eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur eingeschränkt ermöglichen. Im Gegensatz dazu werden im Folgenden andere Formen der früheren Berentung, z. B. wegen Arbeitslosigkeit, nicht behandelt, obgleich sie in der Sozialpolitik auch häufig unter dem Stichwort „Frühberentung“ diskutiert werden.

Die nachstehenden Darstellungen beziehen sich im Schwerpunkt auf die gesundheitsbedingte Frühberentung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), die den größten Versorgungsbereich darstellt und sich deshalb als Indikator für die Gesamtsituation und die Trendentwicklung der Invalidität auch aus sozialmedizinischer Sicht eignet. Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Invalidität kein Einkommen erzielen kann, ist seit Einführung der Sozialversicherung als Risiko erkannt und versichert worden. Für das Verständnis ist es daher bedeutsam, zunächst auf einige rechtliche Grundlagen, insbesondere die Rechtsänderung zum 1. Januar 2001 hinzuweisen.

Entwicklungstrends des Frührentenzugangs und des Zugangsalters


Die Entwicklung der Anzahl der jährlich neu bewilligten gesundheitsbedingten Frührenten und das durchschnittliche Alter bei Renteneintritt können als grobe Indikatoren zur Beschreibung der Gesamtentwicklung angesehen werden. Bestimmt werden die Trends dabei zunächst von epidemiologischen Faktoren und der Demographie. Darüber hinaus spielen die Gesetzgebung (insbesondere die Rechtsänderung von 1984) und die konjunkturelle Lage am Arbeitsmarkt eine erhebliche Rolle und lassen sich in den Daten unmittelbar ablesen.

Abb. 1 a: Frührentenzugang - früheres Bundesgebiet
(Quelle: VDR Statistik Rentenzugang)

Zu Beginn der 1980er Jahre lag das Niveau des Frührentenzuganges im früheren Bundesgebiet relativ hoch und nahm tendenziell bei den in Abbildung 1 a unterschiedenen Fallgruppen zu. Als Folge gesetzlicher Neuregelungen, mit denen die Zugangsvoraussetzungen zur Frühberentung auf aktiv Versicherte eingeengt wurden1, ging der Frührentenzugang 1985 vor allem bei Frauen stark zurück, in der Arbeiterrentenversicherung (ArV) noch deutlicher als in der Angestelltenversicherung (AnV). Männer waren von der Neuregelung weniger betroffen, weil sie in der Regel erwerbstätig sind.

In den Jahren von 1984 bis 1995 haben sich die Frührentenzugänge in ihrer quantitativen Trendentwicklung angenähert: Die Rentenzugänge bei Arbeiterinnen sowie männlichen und weiblichen Angestellten zeigen in absoluten Zugangszahlen einen ähnlichen Verlauf. Im gesamten betrachteten Zeitraum ist allerdings der Frührentenzugang von Männern der ArV wesentlich höher als bei den anderen Fallgruppen. Dies dürfte sowohl eine Folge der stärkeren körperlichen Arbeitsbelastung männlicher Arbeiter sein, als auch auf den Tatbestand zurückzuführen sein, dass der beruflichen Mobilität in andere Berufe Grenzen gesetzt sind.

Abb. 1 b: Frührentenzugang - neue Länder

Für die Zeit seit 1993 liegen ebenfalls Daten für die neuen Länder vor (Abbildung 1 b). Grundsätzlich entsprechen die Niveaus und Entwicklungen - wegen ähnlicher epidemiologischer und demographischen Trends - in den neuen Bundesländern bei den betrachteten Fallgruppen denen im früheren Bundesgebiet.

Abb. 2: Durchschnittliches Frühberentungsalter - Arbeiter und Angestellte


Bestimmungsfaktoren der Frühberentung


Die Frage, welche Faktoren die Frühberentung beeinflussen, führt zu einer vieldimensionalen Betrachtung, wobei allgemeine „Makro-Faktoren“ und Faktoren der individuellen Ebene unterschieden werden können. Aus den beschriebenen Trendentwicklungen zur gesundheitsbedingten Frühberentung haben sich als erklärende allgemeine Bestimmungsfaktoren die Berufs- und Arbeitswelt (repräsentiert durch die Merkmale Versicherungszweig Arbeiterrentenversicherung oder Angestelltenversicherung, teilweise auch durch das Geschlecht) sowie gesetzliche Regelungen, wirtschaftliche Einflussfaktoren und die Demographie ergeben. Alle diese Einflussgrößen können gemeinsam als so genannte „Makro-Faktoren“ angesehen werden. Sie bilden das Bedingungsumfeld für die Situation des Einzelnen. Auf individueller Ebene lassen sich eine Reihe von Faktoren für die Frühberentung aufführen, die jeweils die Erklärungsbeiträge für das individuelle Risiko gesundheitsbedingter Frühberentung leisten. Diese Faktoren sind in Abbildung 3 unter „individuelle Ebene“ aufgeführt.

Abb. 4: Frührentenzugänge 2003 nach Einzelalter Rentenversicherung insgesamt

Alter

Die Wahrscheinlichkeit, aus dem Erwerbsleben aufgrund einer gesundheitsbedingten Frühberentung auszuscheiden, nimmt mit dem Alter zu. In Abbildung 4 ist für den Rentenzugang des Jahres 2003 die relative Verteilung über die Einzelalter dargestellt. Die Häufigkeit steigt - epidemiologisch plausibel - für Männer in den einzelnen Altersjahren relativ kontinuierlich bis zum Alter 56 an. Danach zeigt die Kurve eine überproportionale Steigung bis zum Alter 58 Jahre, was nicht allein auf gesundheitliche Ursachen zurückzuführen ist, sondern auch auf die Situation älterer Arbeitnehmer im Betrieb und am Arbeitsmarkt. Bei den Frauen ergibt sich im Grunde ein sehr ähnlicher, in jungen Altern leicht höherer Kurvenverlauf, wobei der relativ höchste Wert ebenfalls im Alter 58 erreicht wird. Der Rückgang der relativen Zugangshäufigkeit in den höheren Altern ist sowohl bei Männern wie auch bei Frauen dadurch bedingt, dass ab dem Alter 60 viele erwerbsgeminderte Versicherte auch einen Anspruch auf eine Altersrente besitzen und diesen in Anspruch nehmen. Sie folgen damit einer allgemein feststellbaren Tendenz zu einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und vermeiden im Übrigen ein sozialmedizinisches Begutachtungsverfahren.

Abb. 5 a und 5 b: Ursachen der Frühberentung 2003 - Rentenzugang wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Rentenversicherung insgesamt

Frühberentungsdiagnosen

Chronische Krankheiten führen in der gesetzlichen Rentenversicherung seit Jahren am häufigsten zur Frühberentung. Dies ist die Folge eines im Zeitablauf veränderten Krankheitsspektrums: Erfolgreiche medizinische Versorgungen haben Infektionskrankheiten zurückgedrängt. Der Anteil chronisch-degenerativer Krankheiten hat dagegen zugenommen. Bei der Frühberentung spielen insbesondere jene Krankheiten eine Rolle, die nicht unmittelbar lebensbedrohlich sind, jedoch die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen. Von erheblicher Bedeutung sind zunächst die psychiatrischen Krankheiten (ICD-9: 290-319/ICD-10: F00-F99)2. Es folgen in der Häufigkeit des Auftretens die so genannten „Verschleiß-Erkrankungen“ des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes (ICD-9: 710-739/ICD-10: M00-M99), Neubildungen (ICD-9: 140-239/ICD-10: C00-D48) und Krankheiten des Kreislaufsystems (ICD-9: 390-459/ICD-10: I00-I99). Diese Krankheiten treten in allen westlichen Industrieländern häufig auf. Sie dominieren im Übrigen auch in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung, die gezielt eingesetzt wird, um Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Erkrankungen zu vermeiden. Die genannten vier wichtigsten Diagnosegruppen verursachten im Jahr 2003 bei Männern 76 Prozent und bei Frauen 87 Prozent aller Frühberentungen (vgl. Abbildungen 5 a und 5 b).

Abb. 6: Rentenzugang nach ausgewählten Diagnosehauptgruppen - RV Männer (1982-1992: früheres Bundesgebiet; ab 1993: Deutschland)

Das Gewicht der Krankheitsgruppen für das Berentungsgeschehen hat sich im Zeitablauf bei Männern und Frauen unterschiedlich entwickelt (Abbildungen 6 und 7). Seit 1983 hat sich der Anteil der Kreislauferkrankungen bei den Männern von ehemals fast 40 Prozent auf nunmehr 16 Prozent verringert. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der Frühberentungen aufgrund von Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes zunächst von 15 Prozent auf über 30 Prozent; er liegt derzeit bei rund 21 Prozent. Einen bemerkenswerten Verlauf haben darüber hinaus die Berentungen wegen psychischer Erkrankungen genommen: Ihr Anteil ist von rund acht Prozent im Jahr 1983 auf rund 24 Prozent im Jahre 2003 angestiegen und dürfte als Indikator die zunehmenden psychosozialen Belastungen in Arbeitswelt und Gesellschaft abbilden. Der Anteil der Neubildungen (Krebs) ist kontinuierlich leicht angestiegen und liegt mittlerweile bei rund 13 Prozent. Das Grundmuster dieser Entwicklungen hat sich bei Frauen in ähnlicher Weise entwickelt: Frühberentungen wegen Kreislauferkrankungen sind im betrachteten Zeitraum von 37 Prozent auf rund sieben Prozent gesunken, der Anteil der psychischen Erkrankungen ist von unter zehn Prozent auf die nunmehr häufigste Erkrankungsart mit rund 35 Prozent angestiegen. Dieser Trend ist noch stärker als bei den Männern und dürfte auf die vielfältigen sozio-psychologischen Belastungen der heutigen Zeit hinweisen, die sich bei Frauen stärker auswirken. Erkrankungen des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes dominierten zeitweilig wie bei den Männern mit einem bis 1992 zunehmenden Anteil (bis 34 Prozent). Sie sind trotz des Rückgangs auf rund 19 Prozent heute immer noch die zweithäufigste Berentungsursache. Bemerkenswert ist, dass Neubildungen als Berentungsursache bei Frauen die dritthäufigste Berentungsursache darstellen. Ihr Anteil hat sich im gesamten Zeitraum mit leichten Schwankungen von sieben Prozent auf 16 Prozent zunehmend entwickelt.

Abb. 7: Rentenzugang nach ausgewählten Diagnosehauptgruppen - RV Frauen (1982-1992: früheres Bundesgebiet; ab 1993: Deutschland)

Arbeitsmarktsituation

Auf den Einfluss der Konjunktur und des Arbeitsmarktes wurde bereits hingewiesen. Seit 1976 ist nicht allein das Ausmaß der Erwerbsminderung für die Frühberentung entscheidend, sondern auch die jeweilige individuelle Arbeitsmarktsituation des Versicherten. Diese führt - zusammen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung - häufig zu „arbeitsmarktinduzierter“ Frühberentung. In diesen Fällen ist die Berentung nur teilweise als Folge einer Krankheit anzusehen. Der Anteil dieser arbeitsmarktinduzierten Frühberentungen ist auf derzeit rund ein Drittel des Frührentenzugangs angestiegen. Durch die eingangs beschriebene aktuelle Reform des Rechts ab 2001 und die Einführung der Erwerbsminderungsrenten hat sich im Grundsatz daran nichts geändert, jedoch erhält die Rentenversicherung bei arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten nunmehr eine teilweise Kostenerstattung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Individuelle Folgen
Niedrigere Lebenserwartung von Frührentnern

Die aus gesundheitlichen Gründen mit einer Erwerbsminderung früher aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Rentner haben eine deutlich niedrigere Lebenserwartung. Wie Abbildung 8 - für das frühere Bundesgebiet - zu entnehmen ist, liegt die fernere Lebenserwartung von 65-jährigen Frührentnern - im Vergleich zu den übrigen Altersrentnern - sowohl bei Männern (- 3,7 Jahre) wie auch Frauen (- 3,5 Jahre) deutlich niedriger. Gleiches gilt auch für die neuen Länder (Männer - 4,0 Jahre, Frauen - 3,4 Jahre). Die Tatsache, dass Frührentner eine niedrigere Lebenserwartung haben, ist zunächst plausibel verständlich, denn es handelt sich bei diesem Personenkreis um solche Versicherte, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung eine Rente erhalten. Will man jedoch spezifische Ursachen für die markant niedrigere Lebenserwartung von Frührentnern isoliert benennen, ist dies empirisch bisher nicht umfassend gelungen. Dies liegt daran, dass es sich um langjährige, vielschichtige und sich vielfach im Lebensablauf ändernde Prozesse handelt, die von den beruflichen - insbesondere körperlichen Belastungen - aber auch weiteren Faktoren hervorgerufen werden. Zu erwähnen ist beispielsweise, dass der Einflussfaktor „soziale Stellung“ mit dem Beruf korreliert ist und diese beiden Faktoren ihrerseits einen Erklärungsbeitrag zum gesundheitsbedingten Frühberentungsrisiko und damit zu den hohen bzw. niedrigen Lebenserwartungen von Angestellten und Arbeitern leisten.

Höhe der Frührenten

 
Abb. 8: Fernere Lebenserwartung von Rentnern im Alter von 65 Jahren, 1996/1998 (Quelle: Kruse, E [2000])  

Frührenten sollen als Einkommensersatz für die nicht mehr mögliche Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt sichern. In den alten Bundesländern lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung bei den im Jahr 2003 neu hinzubewilligten Frührenten für Männer bei 703 Euro, für Frauen bei 589 Euro. Betrachtet man die Verteilung der Rentenzugänge nach ihrer Rentenhöhe, ergibt sich, dass etwa 75 Prozent aller männlichen Frührentner im früheren Bundesgebiet Renten in Höhe von mindestens 570 Euro bzw. ebenfalls 75 Prozent aller Frührentnerinnen 560 Euro und mehr als monatliche Rente beziehen. Umgekehrt erhalten nur 25 Prozent der Frührentner bzw. Frührentnerinnen Erwerbsminderungsrenten die niedriger sind - eine Tatsache, die sich daraus erklärt, dass bei der Rentenberechnung fiktiv eine Weiterversicherung bis zum 60. Lebensjahr (als so genannte „Zurechnungszeit“3) unterstellt wird.

Auf diesem versicherungstechnischen Weg wird erreicht, dass jedem Versicherten eine angemessene Sicherung gezahlt wird.

Die höheren Renten der Männer sind auf zwei Ursachen zurückzuführen: Männer beziehen im Durchschnitt ein höheres Einkommen als Frauen; sie weisen außerdem in den alten Bundesländern weniger Lücken im Erwerbsleben auf als Frauen und haben damit im Durchschnitt für längere Zeit höhere Beitragszahlungen geleistet.

In den neuen Bundesländern lag der durchschnittliche Zahlbetrag in der GRV bei den im Jahr 2003 neu zugehenden Frührenten für Männer bei 637 Euro, für Frauen bei 646 Euro. Hier haben etwa 75 Prozent aller männlichen Rentner eine Rente von mehr als 530 Euro; die Frührentnerinnen sogar von mehr als 555 Euro. Im Vergleich zu den Männern und anders als in den alten Bundesländern haben Frauen in den neuen Bundesländern wegen ihrer nahezu lückenlosen Erwerbsbiographien Renten in ungefähr gleicher Höhe wie Männer.

Gesellschaftliche Folgen der Frühberentung

Frühberentung in Deutschen Sicherungssystemen

Arbeitnehmer, die durch gesundheitliche Schäden in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind, scheiden - zeitweilig oder auf Dauer - aus dem Erwerbsleben aus. Sie verursachen damit volkswirtschaftliche direkte und indirekte Kosten, die nicht unmittelbar zu ermitteln sind. Dort, wo Renten in den sozialen Sicherungssystemen aufgrund einer Erwerbsminderung gezahlt werden, lassen sich Kosten in Form der gewährten Rentenzahlungen ermitteln. Die Trends dieser Rentenzahlungen werden im Sozialbudget ausgewiesen und können als grobe Indikatoren für die gesellschaftliche Belastung durch Frühberentung angesehen werden.

Der folgende Abschnitt „Ausgaben für gesundheitsbedingte Frühberentung“ bezieht sich auf diese Angaben. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass nicht allein die gesetzliche Rentenversicherung von Kosten für Frühberentung betroffen ist. Auch die weiteren eingangs genannten Sicherungssysteme: gesetzliche Unfallversicherung, Beamtenversorgung und die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz leisten Rentenzahlungen an die jeweils geschützten Personenkreise im Fall gesundheitsbedingter Erwerbsminderung.

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGen) sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) in der gewerblichen Wirtschaft. Neben den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand bilden sie den größten Zweig der GUV.

Der Versicherungsschutz der GUV erstreckt sich auf die Prävention, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeit und auf Dienstwegen erleiden. Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder zurück ereignen. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Verordnung vom Gesetzgeber als solche bezeichnet sind und die sich der Versicherte durch eine berufliche Tätigkeit zugezogen hat.

Sofern Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen nicht die uneingeschränkte Erwerbsfähigkeit wiederherstellen, zahlt die GUV in der Regel eine Rente. Voraussetzung dafür ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) durch Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit von mindestens 20 Prozent. Die Entschädigung erfolgt nach einem relativ komplizierten Schadensermittlungsprinzip. Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach mehreren Faktoren. Entscheidend sind der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und der Jahresarbeitsverdienst. Im Grundsatz richtet sich die MdE dabei danach, wie sehr (in Prozent) die infolge eines Versicherungsfalls eingetretene Minderung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens eines Versicherten seine Arbeitsmöglichkeit einschränkt.

Der geschützte Personenkreis der GUV umfasst alle abhängig Beschäftigten sowie darüber hinaus weitere besondere Personenkreise wie Schüler, Studenten, Kinder im Kindergarten und Rehabilitanden. Im Jahr 2003 waren allein in der GUV der gewerblichen Wirtschaft rund drei Millionen Unternehmen mit insgesamt 54 Millionen Versicherten zu zählen.

Im Rahmen der Beamtenversorgung werden bei Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit oder Dienstunfall Ruhegehälter gewährt. Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus medizinischen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist, oder wenn er krankheitsbedingt innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate lang keinen Dienst ausüben konnte und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate wieder eintritt. Im Jahr 2002 waren bei den Gebietskörperschaften rund 1,5 Millionen Beamte beschäftigt. Im gleichen Jahr sind 34 050 Beamte in den Ruhestand getreten, worunter 10 366 Personen aufgrund einer Dienstunfähigkeit waren. Das Durchschnittsalter bei Dienstunfähigkeit lag bei 55,9 Jahren, wobei insbesondere im mittleren und einfachen Dienst ein früherer Rentenzugang im Alter von 53,8 Jahren zu verzeichnen war.

 
Abb. 9: Ausgaben der Institutionen für gesundheitsbedingte Frührenten 2003;
20,4 Milliarden Euro (Quelle: Sozialbudget 2003)
 

Ausgaben für gesundheitsbedingte Frühberentung

Für das Jahr 2003 werden die Sozialausgaben in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt im Sozialbudget mit rund 696 Milliarden Euro ausgewiesen. Davon werden 2,9 Prozent für gesundheitsbedingte Frührenten ausgegeben. Das ist eine Summe von rund 20,4 Milliarden Euro jährlich. Bezogen auf rund 50,2 Millionen Einwohner im Alter von 21 bis unter 65 Jahren ist dies ein Betrag von rund 400 Euro je Person im Jahr. Die Kosten für die krankheitsbedingten Frührenten werden von verschiedenen Institutionen getragen. Abbildung 9 zeigt, dass die gesundheitsbedingten Erwerbsminderungsrenten der Rentenversicherung mit 60,1 Prozent des Ausgabenvolumens den größten Anteil neben der Beamtenversorgung mit einem Anteil von 15,3 Prozent haben. Bei der Unfallversicherung haben gesundheitsbedingte Renten einen Anteil von 11,4 Prozent aller gezahlten Leistungen. Im Bereich der betrieblichen Zusatzversorgung (Privatwirtschaft und Öffentlicher Dienst) liegt der Anteil bei 11,5 Prozent.

In Abbildung 10 a ist die Entwicklung des Ausgabenvolumens im Zeitablauf ausgewiesen. Erkennbar sind stetige Ausgabensteigerungen bis zum Jahr 1990. In den Jahren der Wiedervereinigung von 1990 bis 1994 sind bemerkenswerte Steigerungen im Ausgabenvolumen zu erkennen. Diese sind mit den im Zuge der Wiedervereinigung erforderlichen Anpassungen, insbesondere auch der Arbeitsmarktlage und der Konjunktur zu begründen. Seit Mitte der Neunzigerjahre haben sich die jährlichen Ausgabensteigerungen verringert; im Jahr 2003 ist ein Ausgabenrückgang zu verzeichnen.

oben Abb. 10 a: Ausgaben für gesundheitsbedingte Frührenten in den Versicherungssystemen in Millionen Euro
Abb. 10 b: Anteil der Ausgaben für gesundheitsbedingte Frührenten am Sozialbudget

Betrachtet man den Anteil der Ausgaben für Frühberentung am jeweiligen Sozialbudget ist -aus Abbildung 10 b erkennbar - in den letzten Jahren sogar ein deutlich rückläufiger Trend für den relativen Aufwand im Sozialbudget zu erkennen. Bezogen auf den Gesamtzeitraum seit 1980 ist der Ausgabenanteil für gesundheitsbedingte Frührenten am Sozialbudget von ursprünglich 2,7 Prozent (1980) auf zeitweilig rund 3,3 Prozent (1993 bis 1998) gestiegen, wobei hier die deutsche Wiedervereinigung einen Erklärungshintergrund bildet. Festzustellen ist für die letzten Beobachtungsjahre, dass im Vergleich zu den 1980er Jahren der Aufwand für gesundheitsbedingte Frühberentung relativ höher war, dabei einen abnehmenden Trend aufweist. Dieser rückläufige Trend ergibt sich auch aus der für diese Jahre niedrigeren Berentungsintensität bei der Rentenversicherung. Der aktuelle Anteil für gesundheitsbedingte Frührenten am Sozialbudget für 2003 liegt mit 2,9 Prozent etwa auf dem Niveau der Achtzigerjahre. Trotz der gebremsten Ausgaben für gesundheitsbedingte Frühberentung ist dem Thema wegen der demographisch bedingten zukünftigen Alterung der Erwerbsbevölkerung weiterhin Beachtung zu schenken. Betroffen und aufgefordert, das Frühberentungsrisiko und die damit verbundenen Kosten zu senken, sind sowohl die Träger der Prävention und Gesundheitserziehung, wie auch die Versicherten selbst, die Arbeitgeber und die Renten leistenden Institutionen. Ziel muss sein, den allgemeinen Gesundheitsstand der Bevölkerung zu verbessern und die Risiken für arbeitsbedingte Erkrankungen weiter zu reduzieren oder zu vermeiden. Dazu ist das Gesundheitsbewusstsein aller Beteiligten zu fördern. Insbesondere sollte Erwerbsminderung durch Prävention und rechtzeitige Rehabilitation entgegen gewirkt werden, um die mit Frühberentungen verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken. Schließlich unterstreicht die Tatsache, dass aus gesundheitlichen Gründen Erwerbsgeminderte eine deutlich niedrigere Lebenserwartung haben, die gesundheitspolitische Bedeutung der Frühberentung.

Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung des Robert Koch-Institutes in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt aus „Gesundheitsberichterstattung des Bundes“, Heft 30, Mai 2006

Uwe G. Rehfeld, Deutsche Rentenversicherung Bund, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung, Entwicklung, Statistik, Berlin

1 Gefordert werden seither drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung

2 ICD-9 und ICD-10 bezeichnen die internationalen Schlüsselverzeichnisse für Krankheiten: International Classification of Diseases-9. Revision/10. Revision.

3 bis 2001 bis zum 55. Lebensjahr, wobei die Zeit bis zum 60. Lebensjahr zu einem Drittel berücksichtigt wurde

Literatur und Quellen

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  18. Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (Hrsg) (2004) VOR Stastistik Rentenzugang des Jahres 2003. Frankfurt am Main
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Internetquellen

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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 9/2006

S. 68