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Gesundheitsbedingte
Frühberentung
Uwe G. Rehfeld
Rund
100 000 Männer und 74 000 Frauen erhielten im Jahr 2003 aufgrund
verminderter Erwerbsfähigkeit neu eine Rente. Bezogen auf die aktiv
Versicherten zeigt sich, dass Arbeiter(innen) höhere Frühberentungsrisiken
tragen als männliche und weibliche Angestellte. Das Durchschnittsalter
bei Renteneintritt betrug bei Frauen 49,3 (früheres Bundesgebiet)
und 48,8 Jahre (neue Länder), bei Männern 50,9 (früheres
Bundesgebiet) und 49,8 Jahre (neue Länder). Die häufigsten Gründe
für vorzeitige Berentung sind nach wie vor chronische Krankheiten.
Der Anteil der verschiedenen Krankheitsgruppen hat sich aber seit den
1980er Jahren verändert: So ist bei Frauen wie Männern der Anteil
der Kreislauferkrankungen an den Frühberentungen stark gesunken;
im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der Muskel- und Skeletterkrankungen
bis Anfang der 1990er Jahre und sinkt seither wieder. Am häufigsten
wurden Männer wie Frauen im Jahr 2003 wegen psychischer Krankheiten
früh berentet.
Im Jahr 2003
wurden für gesundheitsbedingte Frührenten 20,4 Milliarden Euro
ausgegeben, das sind 2,9 Prozent des gesamten Sozialbudgets. Rechtzeitige
Prävention und Rehabilitation können das Risiko der Erwerbsminderung
senken und damit einen Beitrag zur Reduktion der individuellen und gesellschaftlichen
Folgen gesundheitsbedingter Frühberentung leisten.
Einleitung
Erwerbsunfähigkeit und Invalidität zählen zu den einschneidendsten
ökonomischen und sozialen Folgen von Krankheiten und Behinderung.
Die Einschränkung oder der Verlust der Fähigkeit, den Lebensunterhalt
durch Erwerbstätigkeit verdienen zu können, wird als Minderung
der Erwerbsfähigkeit bezeichnet. Synonym dazu (und im internationalen
Sprachgebrauch üblich) wird der Begriff Invalidität verwendet.
Um die Folgen der Invalidität finanziell auszugleichen, werden Geldleistungen
in Form von Renten an die in dem jeweiligen sozialen Sicherungssystem
Anspruchsberechtigten gezahlt.
Gesundheitsbedingte Frühberentung im weitesten Sinne umfasst somit
neben den Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aus der
gesetzlichen Rentenversicherung (früher Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten)
auch die Verletztenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung, die Pensionen
wegen Dienstunfähigkeit aus der Beamtenversorgung sowie die Entschädigungsrenten
wegen Erwerbsminderung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Bei allen diesen
Rentenleistungen liegen gesundheitliche Einschränkungen vor, die
eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur eingeschränkt ermöglichen.
Im Gegensatz dazu werden im Folgenden andere Formen der früheren
Berentung, z. B. wegen Arbeitslosigkeit, nicht behandelt, obgleich sie
in der Sozialpolitik auch häufig unter dem Stichwort Frühberentung
diskutiert werden.
Die nachstehenden Darstellungen beziehen sich im Schwerpunkt auf die gesundheitsbedingte
Frühberentung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), die den
größten Versorgungsbereich darstellt und sich deshalb als Indikator
für die Gesamtsituation und die Trendentwicklung der Invalidität
auch aus sozialmedizinischer Sicht eignet. Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer
aufgrund von Krankheit oder Invalidität kein Einkommen erzielen kann,
ist seit Einführung der Sozialversicherung als Risiko erkannt und
versichert worden. Für das Verständnis ist es daher bedeutsam,
zunächst auf einige rechtliche Grundlagen, insbesondere die Rechtsänderung
zum 1. Januar 2001 hinzuweisen.
Entwicklungstrends des Frührentenzugangs und des Zugangsalters
Die Entwicklung der Anzahl der jährlich neu bewilligten gesundheitsbedingten
Frührenten und das durchschnittliche Alter bei Renteneintritt können
als grobe Indikatoren zur Beschreibung der Gesamtentwicklung angesehen
werden. Bestimmt werden die Trends dabei zunächst von epidemiologischen
Faktoren und der Demographie. Darüber hinaus spielen die Gesetzgebung
(insbesondere die Rechtsänderung von 1984) und die konjunkturelle
Lage am Arbeitsmarkt eine erhebliche Rolle und lassen sich in den Daten
unmittelbar ablesen.
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| Abb. 1 a: Frührentenzugang
- früheres Bundesgebiet |
(Quelle: VDR Statistik Rentenzugang)
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Zu Beginn
der 1980er Jahre lag das Niveau des Frührentenzuganges im früheren
Bundesgebiet relativ hoch und nahm tendenziell bei den in Abbildung 1
a unterschiedenen Fallgruppen zu. Als Folge gesetzlicher Neuregelungen,
mit denen die Zugangsvoraussetzungen zur Frühberentung auf aktiv
Versicherte eingeengt wurden1, ging der Frührentenzugang
1985 vor allem bei Frauen stark zurück, in der Arbeiterrentenversicherung
(ArV) noch deutlicher als in der Angestelltenversicherung (AnV). Männer
waren von der Neuregelung weniger betroffen, weil sie in der Regel erwerbstätig
sind.
In den Jahren von 1984 bis 1995 haben sich die Frührentenzugänge
in ihrer quantitativen Trendentwicklung angenähert: Die Rentenzugänge
bei Arbeiterinnen sowie männlichen und weiblichen Angestellten zeigen
in absoluten Zugangszahlen einen ähnlichen Verlauf. Im gesamten betrachteten
Zeitraum ist allerdings der Frührentenzugang von Männern der
ArV wesentlich höher als bei den anderen Fallgruppen. Dies dürfte
sowohl eine Folge der stärkeren körperlichen Arbeitsbelastung
männlicher Arbeiter sein, als auch auf den Tatbestand zurückzuführen
sein, dass der beruflichen Mobilität in andere Berufe Grenzen gesetzt
sind.
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| Abb.
1 b: Frührentenzugang - neue Länder |
Für
die Zeit seit 1993 liegen ebenfalls Daten für die neuen Länder
vor (Abbildung 1 b). Grundsätzlich entsprechen die Niveaus und Entwicklungen
- wegen ähnlicher epidemiologischer und demographischen Trends -
in den neuen Bundesländern bei den betrachteten Fallgruppen denen
im früheren Bundesgebiet.
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| Abb.
2: Durchschnittliches Frühberentungsalter - Arbeiter und Angestellte |
Bestimmungsfaktoren
der Frühberentung
Die Frage, welche Faktoren die Frühberentung beeinflussen, führt
zu einer vieldimensionalen Betrachtung, wobei allgemeine Makro-Faktoren
und Faktoren der individuellen Ebene unterschieden werden können.
Aus den beschriebenen Trendentwicklungen zur gesundheitsbedingten Frühberentung
haben sich als erklärende allgemeine Bestimmungsfaktoren die Berufs-
und Arbeitswelt (repräsentiert durch die Merkmale Versicherungszweig
Arbeiterrentenversicherung oder Angestelltenversicherung, teilweise auch
durch das Geschlecht) sowie gesetzliche Regelungen, wirtschaftliche Einflussfaktoren
und die Demographie ergeben. Alle diese Einflussgrößen können
gemeinsam als so genannte Makro-Faktoren angesehen werden.
Sie bilden das Bedingungsumfeld für die Situation des Einzelnen.
Auf individueller Ebene lassen sich eine Reihe von Faktoren für die
Frühberentung aufführen, die jeweils die Erklärungsbeiträge
für das individuelle Risiko gesundheitsbedingter Frühberentung
leisten. Diese Faktoren sind in Abbildung 3 unter individuelle Ebene
aufgeführt.
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| Abb.
4: Frührentenzugänge 2003 nach Einzelalter Rentenversicherung
insgesamt |
Alter
Die Wahrscheinlichkeit, aus dem Erwerbsleben aufgrund einer gesundheitsbedingten
Frühberentung auszuscheiden, nimmt mit dem Alter zu. In Abbildung
4 ist für den Rentenzugang des Jahres 2003 die relative Verteilung
über die Einzelalter dargestellt. Die Häufigkeit steigt - epidemiologisch
plausibel - für Männer in den einzelnen Altersjahren relativ
kontinuierlich bis zum Alter 56 an. Danach zeigt die Kurve eine überproportionale
Steigung bis zum Alter 58 Jahre, was nicht allein auf gesundheitliche
Ursachen zurückzuführen ist, sondern auch auf die Situation
älterer Arbeitnehmer im Betrieb und am Arbeitsmarkt. Bei den Frauen
ergibt sich im Grunde ein sehr ähnlicher, in jungen Altern leicht
höherer Kurvenverlauf, wobei der relativ höchste Wert ebenfalls
im Alter 58 erreicht wird. Der Rückgang der relativen Zugangshäufigkeit
in den höheren Altern ist sowohl bei Männern wie auch bei Frauen
dadurch bedingt, dass ab dem Alter 60 viele erwerbsgeminderte Versicherte
auch einen Anspruch auf eine Altersrente besitzen und diesen in Anspruch
nehmen. Sie folgen damit einer allgemein feststellbaren Tendenz zu einem
vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und vermeiden im Übrigen
ein sozialmedizinisches Begutachtungsverfahren.
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| Abb.
5 a und 5 b: Ursachen der Frühberentung 2003 - Rentenzugang wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit, Rentenversicherung insgesamt |
Frühberentungsdiagnosen
Chronische Krankheiten führen in der gesetzlichen Rentenversicherung
seit Jahren am häufigsten zur Frühberentung. Dies ist die Folge
eines im Zeitablauf veränderten Krankheitsspektrums: Erfolgreiche
medizinische Versorgungen haben Infektionskrankheiten zurückgedrängt.
Der Anteil chronisch-degenerativer Krankheiten hat dagegen zugenommen.
Bei der Frühberentung spielen insbesondere jene Krankheiten eine
Rolle, die nicht unmittelbar lebensbedrohlich sind, jedoch die Erwerbsfähigkeit
beeinträchtigen. Von erheblicher Bedeutung sind zunächst die
psychiatrischen Krankheiten (ICD-9: 290-319/ICD-10: F00-F99)2. Es folgen
in der Häufigkeit des Auftretens die so genannten Verschleiß-Erkrankungen
des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes (ICD-9: 710-739/ICD-10:
M00-M99), Neubildungen (ICD-9: 140-239/ICD-10: C00-D48) und Krankheiten
des Kreislaufsystems (ICD-9: 390-459/ICD-10: I00-I99). Diese Krankheiten
treten in allen westlichen Industrieländern häufig auf. Sie
dominieren im Übrigen auch in der medizinischen Rehabilitation der
gesetzlichen Rentenversicherung, die gezielt eingesetzt wird, um Erwerbsunfähigkeit
aufgrund von Erkrankungen zu vermeiden. Die genannten vier wichtigsten
Diagnosegruppen verursachten im Jahr 2003 bei Männern 76 Prozent
und bei Frauen 87 Prozent aller Frühberentungen (vgl. Abbildungen
5 a und 5 b).
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| Abb.
6: Rentenzugang nach ausgewählten Diagnosehauptgruppen - RV Männer
(1982-1992: früheres Bundesgebiet; ab 1993: Deutschland) |
Das Gewicht
der Krankheitsgruppen für das Berentungsgeschehen hat sich im Zeitablauf
bei Männern und Frauen unterschiedlich entwickelt (Abbildungen 6
und 7). Seit 1983 hat sich der Anteil der Kreislauferkrankungen bei den
Männern von ehemals fast 40 Prozent auf nunmehr 16 Prozent verringert.
Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der Frühberentungen aufgrund
von Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes zunächst
von 15 Prozent auf über 30 Prozent; er liegt derzeit bei rund 21
Prozent. Einen bemerkenswerten Verlauf haben darüber hinaus die Berentungen
wegen psychischer Erkrankungen genommen: Ihr Anteil ist von rund acht
Prozent im Jahr 1983 auf rund 24 Prozent im Jahre 2003 angestiegen und
dürfte als Indikator die zunehmenden psychosozialen Belastungen in
Arbeitswelt und Gesellschaft abbilden. Der Anteil der Neubildungen (Krebs)
ist kontinuierlich leicht angestiegen und liegt mittlerweile bei rund
13 Prozent. Das Grundmuster dieser Entwicklungen hat sich bei Frauen in
ähnlicher Weise entwickelt: Frühberentungen wegen Kreislauferkrankungen
sind im betrachteten Zeitraum von 37 Prozent auf rund sieben Prozent gesunken,
der Anteil der psychischen Erkrankungen ist von unter zehn Prozent auf
die nunmehr häufigste Erkrankungsart mit rund 35 Prozent angestiegen.
Dieser Trend ist noch stärker als bei den Männern und dürfte
auf die vielfältigen sozio-psychologischen Belastungen der heutigen
Zeit hinweisen, die sich bei Frauen stärker auswirken. Erkrankungen
des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes dominierten zeitweilig
wie bei den Männern mit einem bis 1992 zunehmenden Anteil (bis 34
Prozent). Sie sind trotz des Rückgangs auf rund 19 Prozent heute
immer noch die zweithäufigste Berentungsursache. Bemerkenswert ist,
dass Neubildungen als Berentungsursache bei Frauen die dritthäufigste
Berentungsursache darstellen. Ihr Anteil hat sich im gesamten Zeitraum
mit leichten Schwankungen von sieben Prozent auf 16 Prozent zunehmend
entwickelt.
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| Abb.
7: Rentenzugang nach ausgewählten Diagnosehauptgruppen - RV Frauen
(1982-1992: früheres Bundesgebiet; ab 1993: Deutschland) |
Arbeitsmarktsituation
Auf den Einfluss der Konjunktur und des Arbeitsmarktes wurde bereits hingewiesen.
Seit 1976 ist nicht allein das Ausmaß der Erwerbsminderung für
die Frühberentung entscheidend, sondern auch die jeweilige individuelle
Arbeitsmarktsituation des Versicherten. Diese führt - zusammen mit
einer gesundheitlichen Beeinträchtigung - häufig zu arbeitsmarktinduzierter
Frühberentung. In diesen Fällen ist die Berentung nur teilweise
als Folge einer Krankheit anzusehen. Der Anteil dieser arbeitsmarktinduzierten
Frühberentungen ist auf derzeit rund ein Drittel des Frührentenzugangs
angestiegen. Durch die eingangs beschriebene aktuelle Reform des Rechts
ab 2001 und die Einführung der Erwerbsminderungsrenten hat sich im
Grundsatz daran nichts geändert, jedoch erhält die Rentenversicherung
bei arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten nunmehr eine teilweise
Kostenerstattung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Individuelle Folgen
Niedrigere Lebenserwartung von Frührentnern
Die aus gesundheitlichen Gründen mit einer Erwerbsminderung früher
aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Rentner haben eine deutlich niedrigere
Lebenserwartung. Wie Abbildung 8 - für das frühere Bundesgebiet
- zu entnehmen ist, liegt die fernere Lebenserwartung von 65-jährigen
Frührentnern - im Vergleich zu den übrigen Altersrentnern -
sowohl bei Männern (- 3,7 Jahre) wie auch Frauen (- 3,5 Jahre) deutlich
niedriger. Gleiches gilt auch für die neuen Länder (Männer
- 4,0 Jahre, Frauen - 3,4 Jahre). Die Tatsache, dass Frührentner
eine niedrigere Lebenserwartung haben, ist zunächst plausibel verständlich,
denn es handelt sich bei diesem Personenkreis um solche Versicherte, die
aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung eine Rente erhalten.
Will man jedoch spezifische Ursachen für die markant niedrigere Lebenserwartung
von Frührentnern isoliert benennen, ist dies empirisch bisher nicht
umfassend gelungen. Dies liegt daran, dass es sich um langjährige,
vielschichtige und sich vielfach im Lebensablauf ändernde Prozesse
handelt, die von den beruflichen - insbesondere körperlichen Belastungen
- aber auch weiteren Faktoren hervorgerufen werden. Zu erwähnen ist
beispielsweise, dass der Einflussfaktor soziale Stellung mit
dem Beruf korreliert ist und diese beiden Faktoren ihrerseits einen Erklärungsbeitrag
zum gesundheitsbedingten Frühberentungsrisiko und damit zu den hohen
bzw. niedrigen Lebenserwartungen von Angestellten und Arbeitern leisten.
Höhe der Frührenten
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| Abb.
8: Fernere Lebenserwartung von Rentnern im Alter von 65 Jahren, 1996/1998
(Quelle: Kruse, E [2000]) |
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Frührenten
sollen als Einkommensersatz für die nicht mehr mögliche Erwerbstätigkeit
den Lebensunterhalt sichern. In den alten Bundesländern lag der durchschnittliche
Rentenzahlbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung bei den im Jahr
2003 neu hinzubewilligten Frührenten für Männer bei 703
Euro, für Frauen bei 589 Euro. Betrachtet man die Verteilung der
Rentenzugänge nach ihrer Rentenhöhe, ergibt sich, dass etwa
75 Prozent aller männlichen Frührentner im früheren Bundesgebiet
Renten in Höhe von mindestens 570 Euro bzw. ebenfalls 75 Prozent
aller Frührentnerinnen 560 Euro und mehr als monatliche Rente beziehen.
Umgekehrt erhalten nur 25 Prozent der Frührentner bzw. Frührentnerinnen
Erwerbsminderungsrenten die niedriger sind - eine Tatsache, die sich daraus
erklärt, dass bei der Rentenberechnung fiktiv eine Weiterversicherung
bis zum 60. Lebensjahr (als so genannte Zurechnungszeit3)
unterstellt wird.
Auf diesem versicherungstechnischen Weg wird erreicht, dass jedem Versicherten
eine angemessene Sicherung gezahlt wird.
Die höheren Renten der Männer sind auf zwei Ursachen zurückzuführen:
Männer beziehen im Durchschnitt ein höheres Einkommen als Frauen;
sie weisen außerdem in den alten Bundesländern weniger Lücken
im Erwerbsleben auf als Frauen und haben damit im Durchschnitt für
längere Zeit höhere Beitragszahlungen geleistet.
In den neuen Bundesländern lag der durchschnittliche Zahlbetrag in
der GRV bei den im Jahr 2003 neu zugehenden Frührenten für Männer
bei 637 Euro, für Frauen bei 646 Euro. Hier haben etwa 75 Prozent
aller männlichen Rentner eine Rente von mehr als 530 Euro; die Frührentnerinnen
sogar von mehr als 555 Euro. Im Vergleich zu den Männern und anders
als in den alten Bundesländern haben Frauen in den neuen Bundesländern
wegen ihrer nahezu lückenlosen Erwerbsbiographien Renten in ungefähr
gleicher Höhe wie Männer.
Gesellschaftliche Folgen der Frühberentung
Frühberentung in Deutschen Sicherungssystemen
Arbeitnehmer, die durch gesundheitliche Schäden in ihrer Erwerbsfähigkeit
beeinträchtigt sind, scheiden - zeitweilig oder auf Dauer - aus dem
Erwerbsleben aus. Sie verursachen damit volkswirtschaftliche direkte und
indirekte Kosten, die nicht unmittelbar zu ermitteln sind. Dort, wo Renten
in den sozialen Sicherungssystemen aufgrund einer Erwerbsminderung gezahlt
werden, lassen sich Kosten in Form der gewährten Rentenzahlungen
ermitteln. Die Trends dieser Rentenzahlungen werden im Sozialbudget ausgewiesen
und können als grobe Indikatoren für die gesellschaftliche Belastung
durch Frühberentung angesehen werden.
Der folgende Abschnitt Ausgaben für gesundheitsbedingte Frühberentung
bezieht sich auf diese Angaben. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass nicht
allein die gesetzliche Rentenversicherung von Kosten für Frühberentung
betroffen ist. Auch die weiteren eingangs genannten Sicherungssysteme:
gesetzliche Unfallversicherung, Beamtenversorgung und die Versorgung nach
dem Bundesversorgungsgesetz leisten Rentenzahlungen an die jeweils geschützten
Personenkreise im Fall gesundheitsbedingter Erwerbsminderung.
Die gewerblichen
Berufsgenossenschaften (BGen) sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
(GUV) in der gewerblichen Wirtschaft. Neben den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand bilden
sie den größten Zweig der GUV.
Der Versicherungsschutz der GUV erstreckt sich auf die Prävention,
Rehabilitation und Entschädigung von Arbeits- und Wegeunfällen
sowie Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte
bei ihrer Arbeit und auf Dienstwegen erleiden. Wegeunfälle sind Unfälle,
die sich auf dem Weg zur Arbeit oder zurück ereignen. Berufskrankheiten
sind Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Verordnung vom Gesetzgeber
als solche bezeichnet sind und die sich der Versicherte durch eine berufliche
Tätigkeit zugezogen hat.
Sofern Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen nicht die uneingeschränkte
Erwerbsfähigkeit wiederherstellen, zahlt die GUV in der Regel eine
Rente. Voraussetzung dafür ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit
(MdE) durch Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit von mindestens
20 Prozent. Die Entschädigung erfolgt nach einem relativ komplizierten
Schadensermittlungsprinzip. Die Höhe der Rente richtet sich dabei
nach mehreren Faktoren. Entscheidend sind der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit
und der Jahresarbeitsverdienst. Im Grundsatz richtet sich die MdE dabei
danach, wie sehr (in Prozent) die infolge eines Versicherungsfalls eingetretene
Minderung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens
eines Versicherten seine Arbeitsmöglichkeit einschränkt.
Der geschützte Personenkreis der GUV umfasst alle abhängig Beschäftigten
sowie darüber hinaus weitere besondere Personenkreise wie Schüler,
Studenten, Kinder im Kindergarten und Rehabilitanden. Im Jahr 2003 waren
allein in der GUV der gewerblichen Wirtschaft rund drei Millionen Unternehmen
mit insgesamt 54 Millionen Versicherten zu zählen.
Im Rahmen der Beamtenversorgung werden bei Dienstunfähigkeit infolge
von Krankheit oder Dienstunfall Ruhegehälter gewährt. Ein Beamter
ist dienstunfähig, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes
oder aus medizinischen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten
dauernd unfähig (dienstunfähig) ist, oder wenn er krankheitsbedingt
innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate lang keinen Dienst ausüben
konnte und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb
weiterer sechs Monate wieder eintritt. Im Jahr 2002 waren bei den Gebietskörperschaften
rund 1,5 Millionen Beamte beschäftigt. Im gleichen Jahr sind 34 050
Beamte in den Ruhestand getreten, worunter 10 366 Personen aufgrund einer
Dienstunfähigkeit waren. Das Durchschnittsalter bei Dienstunfähigkeit
lag bei 55,9 Jahren, wobei insbesondere im mittleren und einfachen Dienst
ein früherer Rentenzugang im Alter von 53,8 Jahren zu verzeichnen
war.
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Abb.
9: Ausgaben der Institutionen für gesundheitsbedingte Frührenten
2003;
20,4 Milliarden Euro (Quelle: Sozialbudget 2003) |
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Ausgaben
für gesundheitsbedingte Frühberentung
Für das Jahr 2003 werden die Sozialausgaben in der Bundesrepublik
Deutschland insgesamt im Sozialbudget mit rund 696 Milliarden Euro ausgewiesen.
Davon werden 2,9 Prozent für gesundheitsbedingte Frührenten
ausgegeben. Das ist eine Summe von rund 20,4 Milliarden Euro jährlich.
Bezogen auf rund 50,2 Millionen Einwohner im Alter von 21 bis unter 65
Jahren ist dies ein Betrag von rund 400 Euro je Person im Jahr. Die Kosten
für die krankheitsbedingten Frührenten werden von verschiedenen
Institutionen getragen. Abbildung 9 zeigt, dass die gesundheitsbedingten
Erwerbsminderungsrenten der Rentenversicherung mit 60,1 Prozent des Ausgabenvolumens
den größten Anteil neben der Beamtenversorgung mit einem Anteil
von 15,3 Prozent haben. Bei der Unfallversicherung haben gesundheitsbedingte
Renten einen Anteil von 11,4 Prozent aller gezahlten Leistungen. Im Bereich
der betrieblichen Zusatzversorgung (Privatwirtschaft und Öffentlicher
Dienst) liegt der Anteil bei 11,5 Prozent.
In Abbildung 10 a ist die Entwicklung des Ausgabenvolumens im Zeitablauf
ausgewiesen. Erkennbar sind stetige Ausgabensteigerungen bis zum Jahr
1990. In den Jahren der Wiedervereinigung von 1990 bis 1994 sind bemerkenswerte
Steigerungen im Ausgabenvolumen zu erkennen. Diese sind mit den im Zuge
der Wiedervereinigung erforderlichen Anpassungen, insbesondere auch der
Arbeitsmarktlage und der Konjunktur zu begründen. Seit Mitte der
Neunzigerjahre haben sich die jährlichen Ausgabensteigerungen verringert;
im Jahr 2003 ist ein Ausgabenrückgang zu verzeichnen.
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| oben
Abb. 10 a: Ausgaben für gesundheitsbedingte Frührenten in
den Versicherungssystemen in Millionen Euro |
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| Abb. 10 b: Anteil
der Ausgaben für gesundheitsbedingte Frührenten am Sozialbudget |
Betrachtet
man den Anteil der Ausgaben für Frühberentung am jeweiligen
Sozialbudget ist -aus Abbildung 10 b erkennbar - in den letzten Jahren
sogar ein deutlich rückläufiger Trend für den relativen
Aufwand im Sozialbudget zu erkennen. Bezogen auf den Gesamtzeitraum seit
1980 ist der Ausgabenanteil für gesundheitsbedingte Frührenten
am Sozialbudget von ursprünglich 2,7 Prozent (1980) auf zeitweilig
rund 3,3 Prozent (1993 bis 1998) gestiegen, wobei hier die deutsche Wiedervereinigung
einen Erklärungshintergrund bildet. Festzustellen ist für die
letzten Beobachtungsjahre, dass im Vergleich zu den 1980er Jahren der
Aufwand für gesundheitsbedingte Frühberentung relativ höher
war, dabei einen abnehmenden Trend aufweist. Dieser rückläufige
Trend ergibt sich auch aus der für diese Jahre niedrigeren Berentungsintensität
bei der Rentenversicherung. Der aktuelle Anteil für gesundheitsbedingte
Frührenten am Sozialbudget für 2003 liegt mit 2,9 Prozent etwa
auf dem Niveau der Achtzigerjahre. Trotz der gebremsten Ausgaben für
gesundheitsbedingte Frühberentung ist dem Thema wegen der demographisch
bedingten zukünftigen Alterung der Erwerbsbevölkerung weiterhin
Beachtung zu schenken. Betroffen und aufgefordert, das Frühberentungsrisiko
und die damit verbundenen Kosten zu senken, sind sowohl die Träger
der Prävention und Gesundheitserziehung, wie auch die Versicherten
selbst, die Arbeitgeber und die Renten leistenden Institutionen. Ziel
muss sein, den allgemeinen Gesundheitsstand der Bevölkerung zu verbessern
und die Risiken für arbeitsbedingte Erkrankungen weiter zu reduzieren
oder zu vermeiden. Dazu ist das Gesundheitsbewusstsein aller Beteiligten
zu fördern. Insbesondere sollte Erwerbsminderung durch Prävention
und rechtzeitige Rehabilitation entgegen gewirkt werden, um die mit Frühberentungen
verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken. Schließlich
unterstreicht die Tatsache, dass aus gesundheitlichen Gründen Erwerbsgeminderte
eine deutlich niedrigere Lebenserwartung haben, die gesundheitspolitische
Bedeutung der Frühberentung.
Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung des Robert Koch-Institutes in Zusammenarbeit
mit dem Statistischen Bundesamt aus Gesundheitsberichterstattung
des Bundes, Heft 30, Mai 2006
Uwe G. Rehfeld, Deutsche Rentenversicherung Bund, Leiter des Geschäftsbereichs
Forschung, Entwicklung, Statistik, Berlin
1 Gefordert
werden seither drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf
Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung
2 ICD-9
und ICD-10 bezeichnen die internationalen Schlüsselverzeichnisse
für Krankheiten: International Classification of Diseases-9. Revision/10.
Revision.
3 bis 2001
bis zum 55. Lebensjahr, wobei die Zeit bis zum 60. Lebensjahr zu einem
Drittel berücksichtigt wurde
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des Jahres 2003. Frankfurt am Main
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der Bundesregierung vom 18.09.2001. www.bmi.bund.de
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www.bmas.bund.de
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www.gbe-bund.de
www.hvbg.de
www.rki.de
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 9/2006
S. 68
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