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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Geänderte Bestimmung für Zuschuss Weiterbildung Allgemeinmedizin

Die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat in ihrer Sitzung am 28.06.2006 beschlossen, folgenden Satz aus Abschnitt III Ziffer 3 a des Statutes über die Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben und von Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Schleswig-Holstein zu streichen:

„Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist eine abgeleistete einjährige Weiterbildung in Innerer Medizin im Stationsdienst.“

Die Änderung hatte sich als erforderlich erwiesen, weil im Jahr 2005 von möglichen 152 Assistentenstellen lediglich 105 bewilligt werden konnten. Weitere Anträge lagen nicht vor oder mussten abschlägig beschieden werden, weil das Jahr Innere Medizin im Stationsdienst nicht nachgewiesen werden konnte. Eine Hochrechnung für das Jahr 2006 hat ergeben, dass voraussichtlich lediglich 80-90 Anträge auf Bezuschussung eingehen werden. Der Bedarf an Fachärzten für Allgemeinmedizin ist jedoch wesentlich höher, da bereits jetzt insgesamt 387 Hausärzte in Schleswig-Holstein über 60 Jahre alt sind. (Hartz)


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 8/2006

S. 118