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Geänderte
Bestimmung für Zuschuss Weiterbildung Allgemeinmedizin
Die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
hat in ihrer Sitzung am 28.06.2006 beschlossen, folgenden Satz aus Abschnitt
III Ziffer 3 a des Statutes über die Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben
und von Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen
Versorgung in Schleswig-Holstein zu streichen:
Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist eine abgeleistete
einjährige Weiterbildung in Innerer Medizin im Stationsdienst.
Die Änderung hatte sich als erforderlich erwiesen, weil im Jahr 2005
von möglichen 152 Assistentenstellen lediglich 105 bewilligt werden
konnten. Weitere Anträge lagen nicht vor oder mussten abschlägig
beschieden werden, weil das Jahr Innere Medizin im Stationsdienst nicht
nachgewiesen werden konnte. Eine Hochrechnung für das Jahr 2006 hat
ergeben, dass voraussichtlich lediglich 80-90 Anträge auf Bezuschussung
eingehen werden. Der Bedarf an Fachärzten für Allgemeinmedizin
ist jedoch wesentlich höher, da bereits jetzt insgesamt 387 Hausärzte
in Schleswig-Holstein über 60 Jahre alt sind. (Hartz)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 8/2006
S. 118
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