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Medizin und Wissenschaft
Berufskrankheiten des Respirationstraktes, 2. Teil*   * 1. Teil siehe SHÄ 5/2006,
Seite 66 ff.
Berufskrankheiten im Einzelnen
Manfred Spyra


Mittlerweile gilt die neue Gefahrstoffverordnung. Der gesundheitsbasierte MAK-Wert (maximale Arbeitsplatzkonzentration) und der technikbasierte TRK-Wert (technische Richtkonzentration) wurden durch den Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ersetzt. Er entspricht der bislang geltenden Grenzwertdefinition des MAK-Wertes. Arbeitsplatzgrenzwerte für krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe müssen vom Ausschuss der Gefahrstoffe erst noch erstellt werden. Der biologische Arbeitsstofftoleranz-Wert (BAT) wurde durch den gleichartig definierten biologischen Grenzwert ersetzt.


Nr. und Krankheiten

1103 Chrom

Physiologisch im Körper zur Aktivierung des Insulins, bei Chrommangel Diabetes mellitus, pathologische Bedeutung: vor allem Chrom VI-Verbindung, insbesondere als Zinkchromat. Vorkommen in der Natur ausschließlich als Chrom III-Verbindung: Aufschluss von Chromerzen, nur vereinzelt Lungenfibrosen bei langjähriger Exposition, berufliche Exposition: Herstellung von Chrom Vl-Verbindungen

  • Glanz- und Hartverchromung in der Galvanotechnik,
  • Farb-, Lack- und Kunststoffindustrie,
  • Holzimprägnierung,
  • im Zement und Bauxit kleine Chrom-VI-Mengen,
  • Brennschneiden chromathaltiger Anstrichstoffe,
  • Elektrodenhandschweißen.

Erkrankung:

  • bei oraler Aufnahme toxisches Schockgeschehen mit Anurie und lleus,
  • Chromat-Ekzem,
  • Nasenseptumperforation, vor allem in der Galvanik,
  • Bronchial-NPL.

Diagnose: beim Bronchial-NPL Gewebespiegel des Chromats in der Lunge erhöht.

Dr. Manfred Spyra ist Facharzt für Innere Medizin und für Lungen- und Bronchialheilkunde, er besitzt außerdem die Zusatzbezeichnungen Allergologie und Umweltmedizin
(Foto: Privat)

1104 Cadmium

Fällt beim Abbau von Zinkmineralien an - in letzter Zeit zunehmend Gewinn aus Schrott. Emission aus natürlichen Quellen wie Vulkantätigkeit, Waldbrände; emittente: Zinkhütten, Eisen- und Stahlwerke, Müllverbrennungsanlagen, Braunkohlenkraftwerke.

Verwendung: 29 Prozent in der Galvanik zum Korrosionsschutz 0,008 mm Schichtdicke, 25 Prozent als Kunststoffstabilisator, 23 Prozent für Farben, 13 Prozent für Batterien. Tragbare Batterien und Akkumulatoren sollen zukünftig kein Cadmium mehr enthalten - auch dann, wenn sie in Geräte eingebaut sind. Darauf hat sich der Umweltministerrat in Brüssel geeinigt.

Rest: Legierungen, Düngemittelherstellung, Gravieren, Herstellung von Batterien, Löten, Schweißen, Spritzlackieren.

Höchste Exposition: Schweißen, Zinkraffinerie, Zigarettenrauchen (doppelte Serum Cadmium-Konzentration) Wichtigste Aufnahme: Lunge und Darm. Ablagerung: ca. 60 Prozent Leber, 35 Prozent Nieren.

Erkrankungen:

  • Lungen - Metalldampffieber,
  • Lungenödem, Mortalität 15 Prozent im Intervall,
  • Emphysem bei langjähriger Belastung,
  • Nieren - Glomerulonephritis und Proteinurie,
  • Knochen - Itai Itai-Erkrankung,
  • Herz/Kreislauf - elektromech. Entkopplung mit Rhythmusstörung,
  • Bronchialkarzinom: vermehrt.

Nachweis: Cadmium im Blut und im Urin, Mikroglobulin im Urin.

1110 Berylliose

Akute Intoxikation führt zur toxischen Pneumonie. Chronische Intoxikation führt zu einem Krankheitsbild, das klinisch und röntgenologisch der Sarkoidose stark ähnelt. Beryllium führt zu einer lymphozytenvermittelten Spätreaktion. Die Differenzierung erfolgt durch den Beryllium-Lymphozytentransformationstest.

Exposition: Im Hightech Bereich für Leichtbauteile mit stärkster mechanischer Beanspruchung, wie z. B. im Flugzeugbau und in der Raumfahrt, in der Elektronikindustrie bei Metallkontakten an Computern, bei der Herstellung von Ventilen, Federungen und Pumpenteilen.

1315 Isozyanate

TDI Toluylendiisozyanat
MDI Diphenylmethan-Diisozyanat
HDI Hexamethylendiisozyanat

TDI als Hart- und Weichschaum in der Kraftfahrzeug-Industrie, als Integralschaum in der Sportindustrie (Schuhe), als Lack zur Parkettversieglung AGW 0,005 ml/m³; MDI als Industriekleber, Kleber im Bergbau, als Bindemittel für Formsand, Hartschaumproduktion für Maschinen- und Karosserieteile AGW 0,005 ml/m³; HDI 2-Komp.-Lack, Ausgangsprodukt zur Herstellung von Polyisocyanaten.

Isocyanate binden bereits nach einem Tag vollständig ab und sind dann ungefährlich. Nur beim Abbrennen von Lacken oder Polyurethanbeschichtungen können wieder Monomere freigesetzt werden.

Weitere Verwendungsarten: Kupplungen, Dichtungen, Schuhsohlen, Absätze, Isolierungen, Lacke, Möbelteile, Schaumstoffe, Schwämme, Polstermöbel, Folien.

Erkrankungen:

1. allergisches Typ l-Asthma mit speziellem lgE-Nachweis ca. 15 Prozent

  • als Sofortreaktion,
  • als Spätreaktion,
  • als duale Reaktion.

2. irritativ toxisches Asthma in ca. 70-80 Prozent der Fälle.

3. Typ III-Alveolitis (selten) mit Nachweis präzipit. Antikörper, in der Regel schwere Asthmaform mit nur geringer Rückbildungstendenz nach Expositionsbeendigung. Kanzerogenität?

Berufe: Lackierer, Isolierer, in der Schaumstoffherstellung Tätige, Chemiearbeiter.

3101 Tuberkulose (als Infektionskrankheit der Lunge)

Die Diagnostik richtet sich nach den bekannten Richtlinien: positiver Tuberkulintest, Mykobakterien: Nachweis im Sputum oder Bronchialsekret, typische Röntgenmorphologie. Anerkennung als Berufskrankheit, wenn sie bei Personen auftreten, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einer gegenüber der allgemeinen Bevölkerung wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind. Dies trifft hauptsächlich für berufliche Tätigkeiten in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsanstalten, Einrichtungen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege im Gesundheitsdienst und in medizinischen Laboratorien zu. Die Berufskrankheit muss durch die berufliche Tätigkeit erworben sein. Eine zeitliche Verknüpfung zwischen Infektion und Entstehung muss gegeben sein.

4101 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose)
4102 Quarzstaublungenerkrankung
in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose)

Pathologisches Prinzip: quarzstaubinduzierte Silikoseknötchen mit Neigung zur Konfluenz und narbiger Schrumpfungstendenz.

Pathologische Veränderungen: chronisch deformierte Bronchitis mit Kaliberschwankung, Bronchiektasen, Schwielen, Stenosierungen - Atelektasen - Überblähungen, gefährdende Tätigkeiten: Bergleute, Steinmetze, Beschäftigte in Scheuerpulverfabriken, in grob- und feinkram. Betrieben, Former, Gussputzer, Schleifer am Natursandstein, Sandstrahler, Ofenmaurer, Mineralmüller, Tunnelbauer.

Diagnose: typische Röntgenmorphologie mit Vermehrung kleiner rundlicher Schatten vor allem in den Oberfeldern, silikotische Schwielen, Eierschalenverkalkung der Hiluslymphknoten. Histologie mit Quarzstaubgranulom und doppelbrechenden Kristallen. Funktionsstörung: Obstruktion (in der Regel keine Restriktion und auch keine Diffusionsstörung). Die Anerkennung der Silikose als Berufskrankheit erfolgte bisher bei einer röntgenologischen Vermehrung kleiner rundlicher Schatten von 2/2 mit und 3/2 ohne silikotische Schwielen nach der Berufskrankheiten-Nr. 4101.

Silikotuberkulose: Früher schlechte Prognose: 50 Prozent Tod nach zwei Jahren, 80 Prozent Tod nach sieben Jahren. Die Abklärung erfolgt nach den Regeln der Tuberkulose- und Silikosediagnostik.

Asbestinduzierte Erkrankungen


4103 Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbestfeinstaub verursachte Erkrankung der Pleura

4104 Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura

4105 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells und des Bauchfells
Pathologisches Prinzip: Fibrogene und konzerogene Wirkung durch Asbestfasern, Morphologie der Asbestfaser, Länge/Durchmesser = 3 : 1, Asbestkörperchen: eisenhaltige Proteinumhüllung der Asbestfasern.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1993 ein strenges Verwendungsverbot für Asbest. Asbesthaltige Produkte dürfen weder hergestellt, vertrieben noch eingesetzt werden. Das gilt gleichermaßen auch für Kfz-Teile, wie Brems- und Kupplungsbeläge. Eine Exposition gegenüber asbesthaltigem Feinstaub ist jetzt nur noch bei der Entsorgung von Altmaterial möglich. Asbestgrobstaub, wie er bei der Verwitterung von Asbestzementplatten (Eternit, Fulgorit) anfällt, ist nicht lungengängig und führt zu keinen asbestinduzierten Lungenveränderungen.

Asbestprodukte: Kleider, Vorhänge, Schutzanzüge, Schutzbekleidung, Polsterung, Rohre, Dachplatten, Dachrinnen, Ventilationsschächte, Blumenkästen, Asbestpappe, Brems- und Kupplungsbeläge, Dichtungen, Röhren- und Kesselisolierungen, Dachziegel, Schindeln, Isoliermaterial, Unterbodenschutz, früher asbesthaltiges Talkum in der Reifenindustrie, Asbestzement (Eternit, Fulgurit), Nachtspeicheröfen, schwach gebundene Asbestprodukte.

Berufe: Isolierer, Chemiewerker, Schlosser, Installateure, Spinner, Schneider, Baustoffhersteller, Maurer, Dachdecker, Schiffsbauer, Flugzeugbauer, Schmelzer, Former, Schweißer.

Diagnose: typische Röntgenmorphologie, Berufsanamnese, Nachweis von Asbestkörperchen und -fasern im Bronchialsekret (das normale Maß übersteigend), Histologie beim Pleuramesotheliom.

Epidemiologie: Asbestose - bei starker Asbestbelastung - praktisch nur im beruflichen Bereich, Pleuraasbestose in der Regel ohne Krankheitswert - insbesondere keine Präkanzerose jedoch Zeichen der beruflichen Asbestbelastung und somit eine Voraussetzung zur Anerkennung eines Bronchial-NPL als Asbestkarzinom, ansonsten Anerkennung bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren (25 x 108 [Fasern/m³] x Jahre).

Mesotheliom - auch bei nur geringer Asbeststaubbelastung (z. B. Bystander) in Hamburg auch erhöhte Mesotheliomrate im Umkreis asbestverarbeitender Fabriken - (ansonsten erhöhte Mesotheliomhäufigkeit durch urbane Exposition nicht bewiesen).

Asbestkarzinom - wirkt als Ko-karzinogen bei Rauchern und erhöht drastisch die Karzinomhäufigkeit um ca. das 70fache.

4106 Aluminiumlunge

Inhalation lungengängiger Aluminiumteilchen bei der Aluminiumver- und bearbeitung und beim Aluminiumschweißen, kommt heute nur noch selten vor.

4107 Hartmetallfibrose


Hartmetalle - Durch Sinterung von Wolfram, Kobalt u. a. Elementen hergestellte künstliche Metalle mit starker Widerstandskraft gegen Hitze, Abnutzung und Härte, Verwendung für Schneidewerkzeuge, Bohrer - auch bei Konstruktion von Zahnprothesen. Pathologisches Prinzip: in erster Linie auf Kobalt zurückzuführen.

Gefahrenquellen: Dämpfe und Rauche beim metallischen Verhüttungsprozess in Sinteröfen, Stäube bei der Rohbearbeitung vorgesinterter Teile, Stäube bei der Feinbearbeitung des vorgesinterten Materials durch Hartmetallschleifer.

Krankheitsbilder:

  1. Asthma bei Typ l-Allergie gegen Kobalt,
  2. fibrosierende Alveolitis mit Rückbildungstendenz nach Expositionbeendigung,
  3. Hartmetallfibrose.

Diagnose: Energiedispersive Röntgenmikroanalyse mit Nachweis von Kobalt und Wolfram.

Histologie: Ausgeprägte progrediente interstitielle Fibrosierung mit entzündlicher Begleitreaktion der Alveolarsepten. Fremdkörperriesenzellbildung. Erst später Fibroseentwicklung. Endstadium wie bei der idiopathischen Fibrose.

4108 Erkrankung der Lungen durch Thomasmehl


Thomasmehl besteht aus phosphaten Silikaten und Oxiden von Eisen Kalzium und Mangan und entsteht bei der Roheisenverhüttung im Thomasverfahren.

Exposition: beim Brechen, Mahlen und Abfüllen des Thomasmehls.

Erkrankung: akute und chronische Bronchitis, Bronchopneumonie, heute ohne Bedeutung.

4109 Bösartige Neubildungen der Lunge und der Atemwege durch Nickel und seine Verbindungen

Exposition: bei der Nickelraffinerie im Mondverfahren gegenüber Nickeltetracarbonyl, bei der elektrolytischen Vernickelung, Lichtbogenschweißen mit nickelhaltigen Zusatzstoffen, Schleifen von Nickel und nickelhaltigen Legierungen.

Erkrankung: vor allem Plattenepithelkarzinom der Nasennebenhöhlen, des Larynx und der Bronchien.

4110 Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo(a)pyren-Jahren (µg/m³) x Jahre

Vorkommen und Gefahrenquellen:

  1. Kokereien und Generatorgasherstellung: Freisetzung von polyzyklischen Aromaten bei Kohleentgasung bei Temperaturen > 1 000° (diese Temperaturen werden heute nicht mehr erreicht). Gefährdung: direkt am Ofenblock eingesetztes Personal,
  2. Teerraffinerien; Weiterverarbeitung von Steinkohlenteer in Teerraffinerien mit Abscheidung verschiedener Destillationsfraktionen,
  3. Elektrographitindustrie,
  4. Aluminiumherstellung nach dem Söderberg-Verfahren,
  5. Eisen- und Stahlerzeugung und Gießereien,
  6. Straßenbau mit Steinkohlenteerpech, Teerbitumen und Steinkohlenteeröle,
  7. Dachdecker (Abdichten von Flachdächern mit Steinkohlenteerpech),
  8. Schornsteinfeger (Konzentration der PAK in Abhängigkeit von der Art der verwendeten
    Brennstoffe - besonders hoch bei Kohle - am niedrigsten bei Koks,
  9. Im häuslichen Bereich gelangen PAK durch Zigarettenrauch und gelegentlich durch Feuerstätten (Öfen, offene Kamine) und rußende Kerzen in die Raumluft,
  10. Diskutiert wird die Anerkennung von Lungenkrebserkrankungen durch Passivrauchen z. B. bei Gaststättenpersonal.

Erkrankung: Zu verschiedenster Histologie. Ausdifferenzierung in allen Abschnitten der Atemwege, stärkste Kanzerogenität: Benzo(a)pyren, Dibenz(a,h)anthracen.

Synkarzinogenese: Die genotoxischen Wirkungen der beiden eindeutig krebserzeugenden Noxen Asbest und PAH addieren sich. Weitere mögliche (z. B. die Tumorentstehung hemmende oder fördernde) Wirkungen dieser Noxen sprechen nicht gegen die Annahme eines additiven Zusammenwirkens auch hinsichtlich der Tumorentstehung. Daher kann aufgrund des derzeitigen Erkenntnisstandes für die Begutachtung und die zukünftigen Entscheidungen der Berufsgenossenschaften grundsätzlich von einem plausiblen additiven Zusammenwirken beider Noxen bei der Tumorentstehung ausgegangen werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) den Berufsgenossenschaften, Lungenkrebserkrankungen jedenfalls dann wie Berufskrankheiten anzuerkennen, wenn im Einzelfall mindestens die hälftigen Werte der geltenden Dosisgrenzwerte für Asbeststaub und PAK erreicht sind.

4111 Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlenbergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren (mg/m³) x Jahre.

Nach übereinstimmender Meinung der Sektion „Berufskrankheiten“ des ärztlichen Sachverständigenbeirates beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung haben neuere wissenschaftliche Untersuchungen ergeben, dass eine Erkrankung der tieferen Luftwege und der Lungen nach langjähriger Untertagetätigkeit im Steinkohlenbergbau signifikant gehäuft vorkommt. Es besteht eine Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen eingeatmeter Staubmenge und dem Auftreten einer chronisch obstruktiven Bronchitis oder eines Lungenemphysems.

4112 Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid bei nachgewiesener Silikose oder Siliko-Tuberkulose ist die letzte, in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommene Erkrankung. Anerkennung bei einer Vermehrung kleiner rundlicher Schatten über > 1/1. Eine Verdoppelung des Lungenkrebsrisikos konnte für folgende Industriezweige nachgewiesen werden: Granitindustrie, Gewinnung von Diatomeenprodukten, Keramikindustrie, Goldbergbau, Natursteingewinner und -verarbeiter, Feuerungs- und Postfeuerungsprozesse und in der Silikat- und Tonsteinindustrie. Das Lungenkrebsrisiko im Steinkohlenbergbau ist umstritten und anhand der vorliegenden Studien derzeit nicht als gesichert anzusehen.

4201 Exogen allergische Alveolitis


Definition: Typ III-Allergie auf alveolargängige organische Partikel mit verzögertem Eintreten der Beschwerden.

Akutes Krankheitsbild: Auftreten ca. 4-13 Std. nach Exposition Husten, Luftnot, Fieber, Frösteln, Mattigkeit, Muskelschmerzen;

chronisch: Husten und Belastungsluftnot;

serologisch: spezielle präzip. Antikörper, BSG erhöht, IgG-Erhöhung, Komplementverbrauch;
histologisch: je nach Stadium

  • Ödem der Alveolarwand,
  • Lymphozyteninfiltration mit Überwiegen der NK-Zellen,
  • Fibrosierung mit typischer Ausbildung so genannter mesenchymaler Knospen.

Rö.-Thorax: feinfleckige, milchglasförmige Zeichnungsvermehrung vor allem der Unterfelder
Funktionell:

  • Restriktion mit Einschränkung der VK,
  • obstruktive Komponente möglich,
  • Diffusionsstörung.

Diagnose: Anamnese, Rö.-Thorax, Serologie, Bronchoskopie mit BAL, eventuell Provokation.

Exogen allergische Alveolitis - spez. Krankheitsbilder

  1. Farmerlunge: verantwortliche Allergene: thermoph. Aktinomyzeten, Aspergillus fumigatus, Entwicklung in abgelagertem feuchten Heu und Stroh. Exposition: im Winter beim Füttern der Tiere. Diff.-Diagn.: Mykotoxikose und Drescherfieber. Prophylaxe: Airstream-Helm, Fütterung mit Silage.
  2. Befeuchterlunge: Vermehrung von Bakterien (Bacillus subtililis), thermophilen Aktinomyzeten und Schimmelpilzen (Aspergillus, Aureobasidium pullulans) in Wasserzerstäubern, Wasserverdunstern und raumlufttechnischen Anlagen.
  3. Vogelzüchter- und Taubenzüchterlunge: Typ III-Allergie gegen Serumproteine im Vogelkot.
  4. Holzarbeiterlunge: verantwortliche Allergene: Alternaria, Aureobasidium pullulans auf feuchtem Holz, weitere seltenere Krankheitsbilder: Pilzzüchterlunge, Obstbauernlunge, Paprikaspalterlunge, Käsewascherlunge, Perlmutt-Alveolitis.

4202 Byssinose

Obstr. AW-Syndrom letztlich unklarer Genese bei Exposition gegenüber Baumwolle. Gefährdet sind Arbeiter, die in Vorreinigungsbereichen, Mischräumen, Putzereien, Batteur- und besonders Kardenräumen, von Baumwoll- oder Flachsspinnereien (Hechelräumen) oder mit der Zubereitung (z. B. Ausklopfen) von verrotteten Hanfpflanzen (Cannabis sativa) beschäftigt sind. Gelegentlich wird die Byssinose auch in den Spinnereiräumen angetroffen. Staub von ungereinigter Rohbaumwolle, Rohflachs oder verrotteten Hanfpflanzen, der durch Inhalation in die tieferen Atemwege und in die Lungen gelangt. Tritt vor allem nach freiem Wochenende am Montag auf - entsteht offenbar direkt toxisch durch Freisetzung von Entzündungsmediatoren durch Inhalation von Endotoxinen, eine Bedeutung immunologischer Faktoren ist nicht sicher.

Stadium I: nur einen Tag und reversibel;

Stadium II: ca. drei Tage und reversibel;

Stadium III: sehr selten, nach jahrzehntelanger Exposition: chronische obstruktive Bronchitis mit funktionellem Nachweis einer Obstruktion, Therapie: Expositionsbeendigung

4203 Adenokarzinom der Nasenhaupt- und -nebenhöhlen durch Stäube von Eichen- und Buchenholz, Ätiologie nicht bekannt:

  • mechanische Belastung der Nasenschleimhaut,
  • Materialien der Holzbe- und -verarbeitung,
  • betroffen vor allem Berufsgruppen mit maschineller Holzbearbeitung wie Bau- und Möbelschreiner, Parkettleger, Stellmacher.

Obstruktives AW-Syndrom

Durch 4301 allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankung (einschließlich Rhinopathie), die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich sein können. Prinzip beider Erkrankungen: durch allergische Reize ausgelöste Entzündung der Bronchialschleimhaut mit Neigung zur anfallsartig auftretenden reversiblen Obstruktion. Frühzeitige Allergenkarenz (Berufsaufgabe, Arbeitsschutzmaßnahmen) ist erforderlich, um eine vollständige Rückbildung der Erkrankung zu erreichen.

Erhöhte Risiken:

  • Familien mit atopischer Belastung,
  • Patienten mit bronch. Hyperreagibilität auch anderer Genese,
  • Patienten mit asthmatischer Erkrankung auch anderer Genese,
  • Patienten mit anderen pulmologischen Erkrankungen.

Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen nach G.23 der berufsgenossenschaftlichen Richtlinien:

  • Anamnese mit zeitlichem und örtlichem Bezug zum Arbeitsplatz,
  • Spirometrie,
  • Metacholinprovokation mit Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität,
  • Prick-Test,
  • Reibetest oder Scratch-Test mit nativen Substanzen,
  • RAST,
  • Peak flow-Messung über vier Wochen vier Mal täglich, zwei Wochen Expositionskarenz,
  • inhalat. Provokation (eventuell arbeitsplatzbezogen mit nativem Material).

A. Allergene

  1. Tiere
    a) Labortiere: Ratte, Kaninchen, Maus, Meerschweinchen
    Allergen: wahrscheinliche Bestandteile des
    Urins, da bei diesen Tieren konstitutionelle Proteinurie
    b) Nutztiere: Rinder (Haare), Schweine (Borsten, Urinbestandteile), Pferde, Schafe
    c) Haustiere: Hund (Haare), Katze (Haare-Speichel)
    Berufe: Landwirt, Zoologe, Gerber, Teppichweber, Viehhändler, Tierärzte, Tierwärter, wissenschaftliche Experimentatoren (Pharmakologe, Pathologe, Physiologe, einschließlich medizinisch-technisches Personal)
  2. Futtermittel: Rhizinus, Soja, Tapioka, Luzerne
    Berufe: Müller, Bäcker, Landwirte, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind für die in Anhang V Nr. 2.2 Gefahrenstoffverordnung aufgeführten Tätigkeiten anzubieten, sofern nicht eine geringe Gefährdung vorliegt. Hier sind u. a. Tätigkeiten mit Belastung durch Getreide- und Futtermittelstäube bei Überschreitung einer Luftkonzentration von 1 mg/m³ einatembaren Staubs genannt
  3. Milben: Hausstaubmilbe, Vorratsmilbe, Kornkäfer
    Berufe: Landwirt, Bäcker, Müller, Siloarbeiter
  4. Mehle - allergisches Bäckerasthma
    Häufigstes Berufsasthma! 70 Prozent aller als Berufskrankheit anerkannten Asthmaerkrankungen.
    Allergene: Roggen- und Weizenmehl, Maiskorn - Sojabohne, Bäckerhefe, Amylase, Hemicellulase, Acarus siro, Mehlkäfer, arbeitsplatzbezogener Provokations-Test bei negativem Ausfall der Untersuchungen mit kommerziell erhältlichen Allergenen, allergische Rhinitis bereits als Berufskrankheit anerkannt - wichtig: effektive Berufsberatung: Patienten mit Pollenallergien und bronchialer Hyperreagibilität sind für den Bäckerberuf nicht geeignet. Mehle wurden in den Anhang V Nr. 1 der Gefahrenstoffverordnung Arbeitsplatzgrenzwertes vorgesehen.
  5. Latex: Durch Pflanzenproteine stabilisierte wässrige Emulsion oder Dispersion der Kautschukbäume. Hauptallergen ist das Latexprotein „Rubber elongation factor“ mit dem Molekulargewicht von 58 kD.
    Erkrankungen: allergische Rhinokonjunktivitis und allergisches Asthma Typ I - die Übertragung der Latexpartikel erfolgt über das Maismehlpuder der Latexhandschuhe,

    - Kontaktekzem Typ IV, Diagnostik: Pricktest, Reibetest, Rast, nasale Provokation, Gegenstände die Latex enthalten: OP-Handschuhe, Beatmungsmasken, Ballonkatheter, Blasenkatheter, Trachealtuben, Wunddrainagen (im medizinischen Bereich), Gummibälle, Kondome, Luftballons, Schnuller, Taucherbrillen (im außermedizinischen Bereich), Prophylaxe: Seit Einführung puderfreier Latexhandschuhe und Einmalhandschuhe aus Synthetik in Einrichtungen des Gesundheitswesens deutlicher Rückgang der Berufskrankheitsanzeigen.
  6. Hölzer
    trop. Edelhölzer: Mansonia, Abachi, Rotzeder, einheimische Hölzer: Eiche, Buche, gefährdete Berufe: Tischler, Parkettleger, Furnierschneider, Waldarbeiter
  7. Säureanhydride
    Phtalsäureanhydrit (als Warmhärter zur Herstellung von Epoxidharzen), Trimelitsäureanhydrit: Katalysatorherstellung
  8. Metallsalze
    Platin: Raffinerien, Platinverarbeitung, Schmuckherstellung
    Vanadium: Einatmen von Thomas-Schlacke Reinigungsarbeiten in mit Erdöl geheizten Turbinen und Boilern in der Farbenfabrikation.

4302 Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.

Voraussetzung der Berufskrankheit-Anerkennung (Beurteilung schwierig, da in der Regel keine speziellen Tests möglich):

  • Vorgeschichte mit arbeitsplatzbezogenen Beschwerden
  • der MAK-Wert muss wiederholt überschritten werden
  • das Schädigungsvermögen des angeschuld. Schadstoffes muss gesichert sein
  • Überwiegen außerberuflicher Faktoren ist auszuschließen
  • eventuell inhalat. Provokation

Ammoniak: NH3

Bei Verwendung als Stickstoffdonator wie Herstellung von Farbstoffen, Kunststoffen, Düngemitteln, Arzneimitteln, Kühlanlagen, undichte Transportbehälter, Schweinestall.

Chlorgas: Chlorwasserstoff Cl2, HCl

Gewinnung von Salzsäure, Verwendung als Bleichmittel, Metallbeizmittel, bei der Herstellung von Chlorkohlenwasserstoffen (für Lösungsmittel, Kunststoffsynthese, Schädlingsbekämpfungsmittel), chemische Großindustrie, verbrannte Plastikplane.

Schwefeldioxid: SO2

Schwefelsäureherstellung, beim Rösten sulfidischer Erze, Zementherstellung, Zellstoffindustrie, in Heizkraftwerken (durch den Schwefelgehalt der Brennstoffe), chemische Industrie, Kühlanlagen, Indikatorbedeutung für Smogsituation.

Phosgen: COCl2

Bei der Herstellung von Anilinfarben und Isocyanaten, bei Hitzeeinwirkung auf Chlorverbindungen des Methan, bei der Kunststoffpyrolyse, beim Schweißen mit Trichloräthylen gereinigten Werkstücken.

Ozon - NOx

Autogenschweißen, E’Schweißen von Aluminiumblechen, MAK-Schweißen, Silofüllerkrankheit, Indikatorstoffe des photochemischen Smogs.

Salpetersäure

Sprengstoffindustrie, Celluloidfabriken, Reinigungszwecke.

Formaldehyd: Desinfektion, Konservierung.

Generelle Umweltbelastung:
Maritime Reinfluft: 0,001 ppm
Kontinentale Reinluft: 0,001 ppm
Belastungsgebiet (Kfz, Holzfeuer, Zigaretten): 0,01 ppm
Geruchsschwelle: 0,05-1,6 ppm
Richtwert BGA: 0,1 ppm (= zwei Zigaretten)
irritativ toxische Wirkung: zehn ppm, in hoher Dosis: Lungenödem

Berufe: Krankenschwester, Pathologen (insgesamt nur selten durch inhalierte Provokation bestätigte Fälle)

Anhang: Schweißerarbeitsplatz


Definition: Schweißen ist das Vereinigen von Werkstoffen in der Schweißzone unter Anwendung von Wärme ohne/mit Schweißzusatz.

Erkrankungen:

  1. Asthma allerg. Genese - nur Einzelfälle mit allergischer Sensibilisierung gegen Chrom, Nickel und Kobalt
  2. Metallrauchfieber - ohne Krankheitswert
  3. Reizgasintoxikation durch NOx Exposition bei Flammenwärmen, Autogenschweißen
    - durch Phosgen bei trichloräthylenentfetteten Metalloberflächen
    - durch Ozon bei Metallaktivgasschweißen und Schweißen von Alublechen
  4. COPD - im Einzelfall in Abhängigkeit von den Arbeitsbedingungen möglich, z. B. Schweißen in schlecht belüfteten Doppelböden
  5. Schweißersiderose - Eisenpigmentablagerung, häufig mit eindrucksvollen röntgenologischen Veränderungen, jedoch ohne Krankheitswert
  6. Schweißerfibrose: selten

Nach den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien spricht Hyperreagibilität gegen die weitere Berufstätigkeit als Schweißer. Arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchungen sind vorgesehen, wenn Tätigkeiten entsprechend Anhang V Nr. 2.1 Gefahrenstoffverordnung durchgeführt werden. Hier ist z. B. das Schweißen und Trennen von Metallen bei der Überschreitung einer Luftkonzentration von 3 mg/m3 Schweißrauch aufgeführt.

Friseur: Pneumologische Erkrankungsmöglichkeiten:

  1. Henna: allerg. Asthma Typ I-Allergie
  2. Oxydantien: Ammoniumpersulfat (als Blondiermittel eingesetzt): irritativ toxisches Asthma

Vorbeugung, Früherkennung und Rehabilitation bei obstruktiven Atemwegserkrankungen:

  1. Installation von Arbeitsschutzmaßnahmen wie Absaugeinrichtungen
  2. Umsetzung des Versicherten in seinem Betrieb an einen Arbeitsplatz, der seinem Leistungsvermögen entspricht.
  3. Die Umsetzung in eine andere Tätigkeit vornehmlich in einem anderen Betrieb.
  4. Bei Lehrberuf eventuell Umschulungsmaßnahmen.
  5. Die Vermittlung von Kuren über die Krankenkasse zur Erhaltung der Arbeitskraft und Gesundheit der Versicherten.
  6. Medizinische Rehabilitation durch berufsgenossenschaftliche Heilverfahren.

Dr. Manfred Spyra, Sophienblatt 12, 24103 Kiel


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 7/2006

S. 66-74