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Mittlerweile gilt
die neue Gefahrstoffverordnung. Der gesundheitsbasierte MAK-Wert (maximale
Arbeitsplatzkonzentration) und der technikbasierte TRK-Wert (technische
Richtkonzentration) wurden durch den Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ersetzt.
Er entspricht der bislang geltenden Grenzwertdefinition des MAK-Wertes.
Arbeitsplatzgrenzwerte für krebserzeugende und erbgutverändernde
Stoffe müssen vom Ausschuss der Gefahrstoffe erst noch erstellt werden.
Der biologische Arbeitsstofftoleranz-Wert (BAT) wurde durch den gleichartig
definierten biologischen Grenzwert ersetzt.
Nr. und Krankheiten
1103 Chrom
Physiologisch im Körper zur Aktivierung des Insulins, bei Chrommangel
Diabetes mellitus, pathologische Bedeutung: vor allem Chrom VI-Verbindung,
insbesondere als Zinkchromat. Vorkommen in der Natur ausschließlich
als Chrom III-Verbindung: Aufschluss von Chromerzen, nur vereinzelt Lungenfibrosen
bei langjähriger Exposition, berufliche Exposition: Herstellung von
Chrom Vl-Verbindungen
- Glanz- und Hartverchromung
in der Galvanotechnik,
- Farb-, Lack- und
Kunststoffindustrie,
- Holzimprägnierung,
- im Zement und Bauxit
kleine Chrom-VI-Mengen,
- Brennschneiden
chromathaltiger Anstrichstoffe,
- Elektrodenhandschweißen.
Erkrankung:
- bei oraler Aufnahme
toxisches Schockgeschehen mit Anurie und lleus,
- Chromat-Ekzem,
- Nasenseptumperforation,
vor allem in der Galvanik,
- Bronchial-NPL.
Diagnose: beim Bronchial-NPL
Gewebespiegel des Chromats in der Lunge erhöht.
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Dr.
Manfred Spyra ist Facharzt für Innere Medizin und für
Lungen- und Bronchialheilkunde, er besitzt außerdem die Zusatzbezeichnungen
Allergologie und Umweltmedizin
(Foto: Privat)
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1104 Cadmium
Fällt beim Abbau von Zinkmineralien an - in letzter Zeit zunehmend
Gewinn aus Schrott. Emission aus natürlichen Quellen wie Vulkantätigkeit,
Waldbrände; emittente: Zinkhütten, Eisen- und Stahlwerke, Müllverbrennungsanlagen,
Braunkohlenkraftwerke.
Verwendung: 29 Prozent in der Galvanik zum Korrosionsschutz 0,008 mm Schichtdicke,
25 Prozent als Kunststoffstabilisator, 23 Prozent für Farben, 13
Prozent für Batterien. Tragbare Batterien und Akkumulatoren sollen
zukünftig kein Cadmium mehr enthalten - auch dann, wenn sie in Geräte
eingebaut sind. Darauf hat sich der Umweltministerrat in Brüssel
geeinigt.
Rest: Legierungen, Düngemittelherstellung, Gravieren, Herstellung
von Batterien, Löten, Schweißen, Spritzlackieren.
Höchste Exposition: Schweißen, Zinkraffinerie, Zigarettenrauchen
(doppelte Serum Cadmium-Konzentration) Wichtigste Aufnahme: Lunge und
Darm. Ablagerung: ca. 60 Prozent Leber, 35 Prozent Nieren.
Erkrankungen:
- Lungen - Metalldampffieber,
- Lungenödem,
Mortalität 15 Prozent im Intervall,
- Emphysem bei langjähriger
Belastung,
- Nieren - Glomerulonephritis
und Proteinurie,
- Knochen - Itai
Itai-Erkrankung,
- Herz/Kreislauf
- elektromech. Entkopplung mit Rhythmusstörung,
- Bronchialkarzinom:
vermehrt.
Nachweis: Cadmium
im Blut und im Urin, Mikroglobulin im Urin.
1110 Berylliose
Akute Intoxikation führt zur toxischen Pneumonie. Chronische Intoxikation
führt zu einem Krankheitsbild, das klinisch und röntgenologisch
der Sarkoidose stark ähnelt. Beryllium führt zu einer lymphozytenvermittelten
Spätreaktion. Die Differenzierung erfolgt durch den Beryllium-Lymphozytentransformationstest.
Exposition: Im Hightech Bereich für Leichtbauteile mit stärkster
mechanischer Beanspruchung, wie z. B. im Flugzeugbau und in der Raumfahrt,
in der Elektronikindustrie bei Metallkontakten an Computern, bei der Herstellung
von Ventilen, Federungen und Pumpenteilen.
1315 Isozyanate
TDI Toluylendiisozyanat
MDI Diphenylmethan-Diisozyanat
HDI Hexamethylendiisozyanat
TDI als Hart- und Weichschaum in der Kraftfahrzeug-Industrie, als Integralschaum
in der Sportindustrie (Schuhe), als Lack zur Parkettversieglung AGW 0,005
ml/m³; MDI als Industriekleber, Kleber im Bergbau, als Bindemittel
für Formsand, Hartschaumproduktion für Maschinen- und Karosserieteile
AGW 0,005 ml/m³; HDI 2-Komp.-Lack, Ausgangsprodukt zur Herstellung
von Polyisocyanaten.
Isocyanate binden bereits nach einem Tag vollständig ab und sind
dann ungefährlich. Nur beim Abbrennen von Lacken oder Polyurethanbeschichtungen
können wieder Monomere freigesetzt werden.
Weitere Verwendungsarten: Kupplungen, Dichtungen, Schuhsohlen, Absätze,
Isolierungen, Lacke, Möbelteile, Schaumstoffe, Schwämme, Polstermöbel,
Folien.
Erkrankungen:
1. allergisches Typ l-Asthma mit speziellem lgE-Nachweis ca. 15 Prozent
- als Sofortreaktion,
- als Spätreaktion,
- als duale Reaktion.
2. irritativ toxisches
Asthma in ca. 70-80 Prozent der Fälle.
3. Typ III-Alveolitis (selten) mit Nachweis präzipit. Antikörper,
in der Regel schwere Asthmaform mit nur geringer Rückbildungstendenz
nach Expositionsbeendigung. Kanzerogenität?
Berufe: Lackierer, Isolierer, in der Schaumstoffherstellung Tätige,
Chemiearbeiter.
3101 Tuberkulose (als Infektionskrankheit der Lunge)
Die Diagnostik richtet sich nach den bekannten Richtlinien: positiver
Tuberkulintest, Mykobakterien: Nachweis im Sputum oder Bronchialsekret,
typische Röntgenmorphologie. Anerkennung als Berufskrankheit, wenn
sie bei Personen auftreten, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
einer gegenüber der allgemeinen Bevölkerung wesentlich erhöhten
Infektionsgefahr ausgesetzt sind. Dies trifft hauptsächlich für
berufliche Tätigkeiten in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten,
Entbindungsanstalten, Einrichtungen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege
im Gesundheitsdienst und in medizinischen Laboratorien zu. Die Berufskrankheit
muss durch die berufliche Tätigkeit erworben sein. Eine zeitliche
Verknüpfung zwischen Infektion und Entstehung muss gegeben sein.
4101 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose)
4102 Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose
(Siliko-Tuberkulose)
Pathologisches Prinzip: quarzstaubinduzierte Silikoseknötchen mit
Neigung zur Konfluenz und narbiger Schrumpfungstendenz.
Pathologische Veränderungen: chronisch deformierte Bronchitis mit
Kaliberschwankung, Bronchiektasen, Schwielen, Stenosierungen - Atelektasen
- Überblähungen, gefährdende Tätigkeiten: Bergleute,
Steinmetze, Beschäftigte in Scheuerpulverfabriken, in grob- und feinkram.
Betrieben, Former, Gussputzer, Schleifer am Natursandstein, Sandstrahler,
Ofenmaurer, Mineralmüller, Tunnelbauer.
Diagnose: typische Röntgenmorphologie mit Vermehrung kleiner rundlicher
Schatten vor allem in den Oberfeldern, silikotische Schwielen, Eierschalenverkalkung
der Hiluslymphknoten. Histologie mit Quarzstaubgranulom und doppelbrechenden
Kristallen. Funktionsstörung: Obstruktion (in der Regel keine Restriktion
und auch keine Diffusionsstörung). Die Anerkennung der Silikose als
Berufskrankheit erfolgte bisher bei einer röntgenologischen Vermehrung
kleiner rundlicher Schatten von 2/2 mit und 3/2 ohne silikotische Schwielen
nach der Berufskrankheiten-Nr. 4101.
Silikotuberkulose: Früher schlechte Prognose: 50 Prozent Tod nach
zwei Jahren, 80 Prozent Tod nach sieben Jahren. Die Abklärung erfolgt
nach den Regeln der Tuberkulose- und Silikosediagnostik.
Asbestinduzierte Erkrankungen
4103 Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbestfeinstaub
verursachte Erkrankung der Pleura
4104 Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung
(Asbestose) oder mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura
4105 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells und
des Bauchfells
Pathologisches Prinzip: Fibrogene und konzerogene Wirkung durch Asbestfasern,
Morphologie der Asbestfaser, Länge/Durchmesser = 3 : 1, Asbestkörperchen:
eisenhaltige Proteinumhüllung der Asbestfasern.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1993 ein strenges Verwendungsverbot
für Asbest. Asbesthaltige Produkte dürfen weder hergestellt,
vertrieben noch eingesetzt werden. Das gilt gleichermaßen auch für
Kfz-Teile, wie Brems- und Kupplungsbeläge. Eine Exposition gegenüber
asbesthaltigem Feinstaub ist jetzt nur noch bei der Entsorgung von Altmaterial
möglich. Asbestgrobstaub, wie er bei der Verwitterung von Asbestzementplatten
(Eternit, Fulgorit) anfällt, ist nicht lungengängig und führt
zu keinen asbestinduzierten Lungenveränderungen.
Asbestprodukte: Kleider, Vorhänge, Schutzanzüge, Schutzbekleidung,
Polsterung, Rohre, Dachplatten, Dachrinnen, Ventilationsschächte,
Blumenkästen, Asbestpappe, Brems- und Kupplungsbeläge, Dichtungen,
Röhren- und Kesselisolierungen, Dachziegel, Schindeln, Isoliermaterial,
Unterbodenschutz, früher asbesthaltiges Talkum in der Reifenindustrie,
Asbestzement (Eternit, Fulgurit), Nachtspeicheröfen, schwach gebundene
Asbestprodukte.
Berufe: Isolierer, Chemiewerker, Schlosser, Installateure, Spinner, Schneider,
Baustoffhersteller, Maurer, Dachdecker, Schiffsbauer, Flugzeugbauer, Schmelzer,
Former, Schweißer.
Diagnose: typische Röntgenmorphologie, Berufsanamnese, Nachweis von
Asbestkörperchen und -fasern im Bronchialsekret (das normale Maß
übersteigend), Histologie beim Pleuramesotheliom.
Epidemiologie: Asbestose - bei starker Asbestbelastung - praktisch nur
im beruflichen Bereich, Pleuraasbestose in der Regel ohne Krankheitswert
- insbesondere keine Präkanzerose jedoch Zeichen der beruflichen
Asbestbelastung und somit eine Voraussetzung zur Anerkennung eines Bronchial-NPL
als Asbestkarzinom, ansonsten Anerkennung bei Nachweis der Einwirkung
einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens
25 Faserjahren (25 x 108 [Fasern/m³] x Jahre).
Mesotheliom - auch bei nur geringer Asbeststaubbelastung (z. B. Bystander)
in Hamburg auch erhöhte Mesotheliomrate im Umkreis asbestverarbeitender
Fabriken - (ansonsten erhöhte Mesotheliomhäufigkeit durch urbane
Exposition nicht bewiesen).
Asbestkarzinom - wirkt als Ko-karzinogen bei Rauchern und erhöht
drastisch die Karzinomhäufigkeit um ca. das 70fache.
4106 Aluminiumlunge
Inhalation lungengängiger Aluminiumteilchen bei der Aluminiumver-
und bearbeitung und beim Aluminiumschweißen, kommt heute nur noch
selten vor.
4107 Hartmetallfibrose
Hartmetalle - Durch Sinterung von Wolfram, Kobalt u. a. Elementen hergestellte
künstliche Metalle mit starker Widerstandskraft gegen Hitze, Abnutzung
und Härte, Verwendung für Schneidewerkzeuge, Bohrer - auch bei
Konstruktion von Zahnprothesen. Pathologisches Prinzip: in erster Linie
auf Kobalt zurückzuführen.
Gefahrenquellen: Dämpfe und Rauche beim metallischen Verhüttungsprozess
in Sinteröfen, Stäube bei der Rohbearbeitung vorgesinterter
Teile, Stäube bei der Feinbearbeitung des vorgesinterten Materials
durch Hartmetallschleifer.
Krankheitsbilder:
- Asthma bei Typ
l-Allergie gegen Kobalt,
- fibrosierende Alveolitis
mit Rückbildungstendenz nach Expositionbeendigung,
- Hartmetallfibrose.
Diagnose: Energiedispersive
Röntgenmikroanalyse mit Nachweis von Kobalt und Wolfram.
Histologie: Ausgeprägte progrediente interstitielle Fibrosierung
mit entzündlicher Begleitreaktion der Alveolarsepten. Fremdkörperriesenzellbildung.
Erst später Fibroseentwicklung. Endstadium wie bei der idiopathischen
Fibrose.
4108 Erkrankung der Lungen durch Thomasmehl
Thomasmehl besteht aus phosphaten Silikaten und Oxiden von Eisen Kalzium
und Mangan und entsteht bei der Roheisenverhüttung im Thomasverfahren.
Exposition: beim Brechen, Mahlen und Abfüllen des Thomasmehls.
Erkrankung: akute und chronische Bronchitis, Bronchopneumonie, heute ohne
Bedeutung.
4109 Bösartige Neubildungen der Lunge und der Atemwege durch
Nickel und seine Verbindungen
Exposition: bei der Nickelraffinerie im Mondverfahren gegenüber Nickeltetracarbonyl,
bei der elektrolytischen Vernickelung, Lichtbogenschweißen mit nickelhaltigen
Zusatzstoffen, Schleifen von Nickel und nickelhaltigen Legierungen.
Erkrankung: vor allem Plattenepithelkarzinom der Nasennebenhöhlen,
des Larynx und der Bronchien.
4110 Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100
Benzo(a)pyren-Jahren (µg/m³) x Jahre
Vorkommen und Gefahrenquellen:
- Kokereien und Generatorgasherstellung:
Freisetzung von polyzyklischen Aromaten bei Kohleentgasung bei Temperaturen
> 1 000° (diese Temperaturen werden heute nicht mehr erreicht).
Gefährdung: direkt am Ofenblock eingesetztes Personal,
- Teerraffinerien;
Weiterverarbeitung von Steinkohlenteer in Teerraffinerien mit Abscheidung
verschiedener Destillationsfraktionen,
- Elektrographitindustrie,
- Aluminiumherstellung
nach dem Söderberg-Verfahren,
- Eisen- und Stahlerzeugung
und Gießereien,
- Straßenbau
mit Steinkohlenteerpech, Teerbitumen und Steinkohlenteeröle,
- Dachdecker (Abdichten
von Flachdächern mit Steinkohlenteerpech),
- Schornsteinfeger
(Konzentration der PAK in Abhängigkeit von der Art der verwendeten
Brennstoffe - besonders hoch bei Kohle - am niedrigsten bei Koks,
- Im häuslichen
Bereich gelangen PAK durch Zigarettenrauch und gelegentlich durch Feuerstätten
(Öfen, offene Kamine) und rußende Kerzen in die Raumluft,
- Diskutiert wird
die Anerkennung von Lungenkrebserkrankungen durch Passivrauchen z. B.
bei Gaststättenpersonal.
Erkrankung: Zu verschiedenster
Histologie. Ausdifferenzierung in allen Abschnitten der Atemwege, stärkste
Kanzerogenität: Benzo(a)pyren, Dibenz(a,h)anthracen.
Synkarzinogenese: Die genotoxischen Wirkungen der beiden eindeutig krebserzeugenden
Noxen Asbest und PAH addieren sich. Weitere mögliche (z. B. die Tumorentstehung
hemmende oder fördernde) Wirkungen dieser Noxen sprechen nicht gegen
die Annahme eines additiven Zusammenwirkens auch hinsichtlich der Tumorentstehung.
Daher kann aufgrund des derzeitigen Erkenntnisstandes für die Begutachtung
und die zukünftigen Entscheidungen der Berufsgenossenschaften grundsätzlich
von einem plausiblen additiven Zusammenwirken beider Noxen bei der Tumorentstehung
ausgegangen werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Hauptverband
der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) den Berufsgenossenschaften,
Lungenkrebserkrankungen jedenfalls dann wie Berufskrankheiten anzuerkennen,
wenn im Einzelfall mindestens die hälftigen Werte der geltenden Dosisgrenzwerte
für Asbeststaub und PAK erreicht sind.
4111 Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten
unter Tage im Steinkohlenbergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen
Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren (mg/m³) x Jahre.
Nach übereinstimmender Meinung der Sektion Berufskrankheiten
des ärztlichen Sachverständigenbeirates beim Bundesministerium
für Arbeit und Sozialordnung haben neuere wissenschaftliche Untersuchungen
ergeben, dass eine Erkrankung der tieferen Luftwege und der Lungen nach
langjähriger Untertagetätigkeit im Steinkohlenbergbau signifikant
gehäuft vorkommt. Es besteht eine Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen
eingeatmeter Staubmenge und dem Auftreten einer chronisch obstruktiven
Bronchitis oder eines Lungenemphysems.
4112 Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid
bei nachgewiesener Silikose oder Siliko-Tuberkulose ist die letzte,
in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommene Erkrankung. Anerkennung bei
einer Vermehrung kleiner rundlicher Schatten über > 1/1. Eine
Verdoppelung des Lungenkrebsrisikos konnte für folgende Industriezweige
nachgewiesen werden: Granitindustrie, Gewinnung von Diatomeenprodukten,
Keramikindustrie, Goldbergbau, Natursteingewinner und -verarbeiter, Feuerungs-
und Postfeuerungsprozesse und in der Silikat- und Tonsteinindustrie. Das
Lungenkrebsrisiko im Steinkohlenbergbau ist umstritten und anhand der
vorliegenden Studien derzeit nicht als gesichert anzusehen.
4201 Exogen allergische Alveolitis
Definition: Typ III-Allergie auf alveolargängige organische Partikel
mit verzögertem Eintreten der Beschwerden.
Akutes Krankheitsbild: Auftreten ca. 4-13 Std. nach Exposition Husten,
Luftnot, Fieber, Frösteln, Mattigkeit, Muskelschmerzen;
chronisch: Husten und Belastungsluftnot;
serologisch: spezielle präzip. Antikörper, BSG erhöht,
IgG-Erhöhung, Komplementverbrauch;
histologisch: je nach Stadium
- Ödem der Alveolarwand,
- Lymphozyteninfiltration
mit Überwiegen der NK-Zellen,
- Fibrosierung mit
typischer Ausbildung so genannter mesenchymaler Knospen.
Rö.-Thorax: feinfleckige,
milchglasförmige Zeichnungsvermehrung vor allem der Unterfelder
Funktionell:
- Restriktion mit
Einschränkung der VK,
- obstruktive Komponente
möglich,
- Diffusionsstörung.
Diagnose: Anamnese,
Rö.-Thorax, Serologie, Bronchoskopie mit BAL, eventuell Provokation.
Exogen allergische Alveolitis - spez. Krankheitsbilder
- Farmerlunge: verantwortliche
Allergene: thermoph. Aktinomyzeten, Aspergillus fumigatus, Entwicklung
in abgelagertem feuchten Heu und Stroh. Exposition: im Winter beim Füttern
der Tiere. Diff.-Diagn.: Mykotoxikose und Drescherfieber. Prophylaxe:
Airstream-Helm, Fütterung mit Silage.
- Befeuchterlunge:
Vermehrung von Bakterien (Bacillus subtililis), thermophilen Aktinomyzeten
und Schimmelpilzen (Aspergillus, Aureobasidium pullulans) in Wasserzerstäubern,
Wasserverdunstern und raumlufttechnischen Anlagen.
- Vogelzüchter-
und Taubenzüchterlunge: Typ III-Allergie gegen Serumproteine im
Vogelkot.
- Holzarbeiterlunge:
verantwortliche Allergene: Alternaria, Aureobasidium pullulans auf feuchtem
Holz, weitere seltenere Krankheitsbilder: Pilzzüchterlunge, Obstbauernlunge,
Paprikaspalterlunge, Käsewascherlunge, Perlmutt-Alveolitis.
4202 Byssinose
Obstr. AW-Syndrom letztlich unklarer Genese bei Exposition gegenüber
Baumwolle. Gefährdet sind Arbeiter, die in Vorreinigungsbereichen,
Mischräumen, Putzereien, Batteur- und besonders Kardenräumen,
von Baumwoll- oder Flachsspinnereien (Hechelräumen) oder mit der
Zubereitung (z. B. Ausklopfen) von verrotteten Hanfpflanzen (Cannabis
sativa) beschäftigt sind. Gelegentlich wird die Byssinose auch in
den Spinnereiräumen angetroffen. Staub von ungereinigter Rohbaumwolle,
Rohflachs oder verrotteten Hanfpflanzen, der durch Inhalation in die tieferen
Atemwege und in die Lungen gelangt. Tritt vor allem nach freiem Wochenende
am Montag auf - entsteht offenbar direkt toxisch durch Freisetzung von
Entzündungsmediatoren durch Inhalation von Endotoxinen, eine Bedeutung
immunologischer Faktoren ist nicht sicher.
Stadium I: nur einen Tag und reversibel;
Stadium II: ca. drei Tage und reversibel;
Stadium III: sehr selten, nach jahrzehntelanger Exposition: chronische
obstruktive Bronchitis mit funktionellem Nachweis einer Obstruktion, Therapie:
Expositionsbeendigung
4203 Adenokarzinom der Nasenhaupt- und -nebenhöhlen durch
Stäube von Eichen- und Buchenholz, Ätiologie nicht bekannt:
- mechanische Belastung
der Nasenschleimhaut,
- Materialien der
Holzbe- und -verarbeitung,
- betroffen vor allem
Berufsgruppen mit maschineller Holzbearbeitung wie Bau- und Möbelschreiner,
Parkettleger, Stellmacher.
Obstruktives AW-Syndrom
Durch 4301 allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankung
(einschließlich Rhinopathie), die zur Unterlassung aller Tätigkeiten
gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder
das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich sein können. Prinzip
beider Erkrankungen: durch allergische Reize ausgelöste Entzündung
der Bronchialschleimhaut mit Neigung zur anfallsartig auftretenden reversiblen
Obstruktion. Frühzeitige Allergenkarenz (Berufsaufgabe, Arbeitsschutzmaßnahmen)
ist erforderlich, um eine vollständige Rückbildung der Erkrankung
zu erreichen.
Erhöhte Risiken:
- Familien mit atopischer
Belastung,
- Patienten mit bronch.
Hyperreagibilität auch anderer Genese,
- Patienten mit asthmatischer
Erkrankung auch anderer Genese,
- Patienten mit anderen
pulmologischen Erkrankungen.
Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen
nach G.23 der berufsgenossenschaftlichen Richtlinien:
- Anamnese mit zeitlichem
und örtlichem Bezug zum Arbeitsplatz,
- Spirometrie,
- Metacholinprovokation
mit Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität,
- Prick-Test,
- Reibetest oder
Scratch-Test mit nativen Substanzen,
- RAST,
- Peak flow-Messung
über vier Wochen vier Mal täglich, zwei Wochen Expositionskarenz,
- inhalat. Provokation
(eventuell arbeitsplatzbezogen mit nativem Material).
A. Allergene
- Tiere
a) Labortiere: Ratte, Kaninchen, Maus, Meerschweinchen
Allergen: wahrscheinliche Bestandteile des
Urins, da bei diesen Tieren konstitutionelle Proteinurie
b) Nutztiere: Rinder (Haare), Schweine (Borsten, Urinbestandteile),
Pferde, Schafe
c) Haustiere: Hund (Haare), Katze (Haare-Speichel)
Berufe: Landwirt, Zoologe, Gerber, Teppichweber, Viehhändler, Tierärzte,
Tierwärter, wissenschaftliche Experimentatoren (Pharmakologe, Pathologe,
Physiologe, einschließlich medizinisch-technisches Personal)
- Futtermittel:
Rhizinus, Soja, Tapioka, Luzerne
Berufe: Müller,
Bäcker, Landwirte, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind
für die in Anhang V Nr. 2.2 Gefahrenstoffverordnung aufgeführten
Tätigkeiten anzubieten, sofern nicht eine geringe Gefährdung
vorliegt. Hier sind u. a. Tätigkeiten mit Belastung durch Getreide-
und Futtermittelstäube bei Überschreitung einer Luftkonzentration
von 1 mg/m³ einatembaren Staubs genannt
- Milben: Hausstaubmilbe,
Vorratsmilbe, Kornkäfer
Berufe: Landwirt, Bäcker, Müller, Siloarbeiter
- Mehle - allergisches
Bäckerasthma
Häufigstes Berufsasthma! 70 Prozent aller als Berufskrankheit anerkannten
Asthmaerkrankungen.
Allergene: Roggen- und Weizenmehl, Maiskorn - Sojabohne, Bäckerhefe,
Amylase, Hemicellulase, Acarus siro, Mehlkäfer, arbeitsplatzbezogener
Provokations-Test bei negativem Ausfall der Untersuchungen mit kommerziell
erhältlichen Allergenen, allergische Rhinitis bereits als Berufskrankheit
anerkannt - wichtig: effektive Berufsberatung: Patienten mit Pollenallergien
und bronchialer Hyperreagibilität sind für den Bäckerberuf
nicht geeignet. Mehle wurden in den Anhang V Nr. 1 der Gefahrenstoffverordnung
Arbeitsplatzgrenzwertes vorgesehen.
- Latex: Durch Pflanzenproteine
stabilisierte wässrige Emulsion oder Dispersion der Kautschukbäume.
Hauptallergen ist das Latexprotein Rubber elongation factor
mit dem Molekulargewicht von 58 kD.
Erkrankungen: allergische Rhinokonjunktivitis und allergisches Asthma
Typ I - die Übertragung der Latexpartikel erfolgt über das
Maismehlpuder der Latexhandschuhe,
- Kontaktekzem Typ
IV, Diagnostik: Pricktest, Reibetest, Rast, nasale Provokation, Gegenstände
die Latex enthalten: OP-Handschuhe, Beatmungsmasken, Ballonkatheter,
Blasenkatheter, Trachealtuben, Wunddrainagen (im medizinischen Bereich),
Gummibälle, Kondome, Luftballons, Schnuller, Taucherbrillen (im
außermedizinischen Bereich), Prophylaxe: Seit Einführung
puderfreier Latexhandschuhe und Einmalhandschuhe aus Synthetik in Einrichtungen
des Gesundheitswesens deutlicher Rückgang der Berufskrankheitsanzeigen.
- Hölzer
trop. Edelhölzer: Mansonia, Abachi, Rotzeder, einheimische Hölzer:
Eiche, Buche, gefährdete Berufe: Tischler, Parkettleger, Furnierschneider,
Waldarbeiter
- Säureanhydride
Phtalsäureanhydrit (als Warmhärter zur Herstellung von Epoxidharzen),
Trimelitsäureanhydrit: Katalysatorherstellung
- Metallsalze
Platin: Raffinerien, Platinverarbeitung, Schmuckherstellung
Vanadium: Einatmen von Thomas-Schlacke Reinigungsarbeiten in mit Erdöl
geheizten Turbinen und Boilern in der Farbenfabrikation.
4302 Durch chemisch-irritativ
oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen,
die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für
die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit
ursächlich waren oder sein können.
Voraussetzung der Berufskrankheit-Anerkennung (Beurteilung schwierig,
da in der Regel keine speziellen Tests möglich):
- Vorgeschichte mit
arbeitsplatzbezogenen Beschwerden
- der MAK-Wert muss
wiederholt überschritten werden
- das Schädigungsvermögen
des angeschuld. Schadstoffes muss gesichert sein
- Überwiegen
außerberuflicher Faktoren ist auszuschließen
- eventuell inhalat.
Provokation
Ammoniak: NH3
Bei Verwendung als Stickstoffdonator wie Herstellung von Farbstoffen,
Kunststoffen, Düngemitteln, Arzneimitteln, Kühlanlagen, undichte
Transportbehälter, Schweinestall.
Chlorgas: Chlorwasserstoff Cl2, HCl
Gewinnung von Salzsäure, Verwendung als Bleichmittel, Metallbeizmittel,
bei der Herstellung von Chlorkohlenwasserstoffen (für Lösungsmittel,
Kunststoffsynthese, Schädlingsbekämpfungsmittel), chemische
Großindustrie, verbrannte Plastikplane.
Schwefeldioxid: SO2
Schwefelsäureherstellung, beim Rösten sulfidischer Erze, Zementherstellung,
Zellstoffindustrie, in Heizkraftwerken (durch den Schwefelgehalt der Brennstoffe),
chemische Industrie, Kühlanlagen, Indikatorbedeutung für Smogsituation.
Phosgen: COCl2
Bei der Herstellung von Anilinfarben und Isocyanaten, bei Hitzeeinwirkung
auf Chlorverbindungen des Methan, bei der Kunststoffpyrolyse, beim Schweißen
mit Trichloräthylen gereinigten Werkstücken.
Ozon - NOx
Autogenschweißen, ESchweißen von Aluminiumblechen, MAK-Schweißen,
Silofüllerkrankheit, Indikatorstoffe des photochemischen Smogs.
Salpetersäure
Sprengstoffindustrie, Celluloidfabriken, Reinigungszwecke.
Formaldehyd: Desinfektion, Konservierung.
Generelle Umweltbelastung:
Maritime Reinfluft: 0,001 ppm
Kontinentale Reinluft: 0,001 ppm
Belastungsgebiet (Kfz, Holzfeuer, Zigaretten): 0,01 ppm
Geruchsschwelle: 0,05-1,6 ppm
Richtwert BGA: 0,1 ppm (= zwei Zigaretten)
irritativ toxische Wirkung: zehn ppm, in hoher Dosis: Lungenödem
Berufe: Krankenschwester, Pathologen (insgesamt nur selten durch inhalierte
Provokation bestätigte Fälle)
Anhang: Schweißerarbeitsplatz
Definition: Schweißen ist das Vereinigen von Werkstoffen in der
Schweißzone unter Anwendung von Wärme ohne/mit Schweißzusatz.
Erkrankungen:
- Asthma allerg.
Genese - nur Einzelfälle mit allergischer Sensibilisierung gegen
Chrom, Nickel und Kobalt
- Metallrauchfieber
- ohne Krankheitswert
- Reizgasintoxikation
durch NOx Exposition bei Flammenwärmen, Autogenschweißen
- durch Phosgen bei trichloräthylenentfetteten Metalloberflächen
- durch Ozon bei Metallaktivgasschweißen und Schweißen von
Alublechen
- COPD - im Einzelfall
in Abhängigkeit von den Arbeitsbedingungen möglich, z. B.
Schweißen in schlecht belüfteten Doppelböden
- Schweißersiderose
- Eisenpigmentablagerung, häufig mit eindrucksvollen röntgenologischen
Veränderungen, jedoch ohne Krankheitswert
- Schweißerfibrose:
selten
Nach den berufsgenossenschaftlichen
Richtlinien spricht Hyperreagibilität gegen die weitere Berufstätigkeit
als Schweißer. Arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchungen sind vorgesehen,
wenn Tätigkeiten entsprechend Anhang V Nr. 2.1 Gefahrenstoffverordnung
durchgeführt werden. Hier ist z. B. das Schweißen und Trennen
von Metallen bei der Überschreitung einer Luftkonzentration von 3
mg/m3 Schweißrauch aufgeführt.
Friseur: Pneumologische Erkrankungsmöglichkeiten:
- Henna: allerg.
Asthma Typ I-Allergie
- Oxydantien: Ammoniumpersulfat
(als Blondiermittel eingesetzt): irritativ toxisches Asthma
Vorbeugung, Früherkennung
und Rehabilitation bei obstruktiven Atemwegserkrankungen:
- Installation von
Arbeitsschutzmaßnahmen wie Absaugeinrichtungen
- Umsetzung des Versicherten
in seinem Betrieb an einen Arbeitsplatz, der seinem Leistungsvermögen
entspricht.
- Die Umsetzung in
eine andere Tätigkeit vornehmlich in einem anderen Betrieb.
- Bei Lehrberuf eventuell
Umschulungsmaßnahmen.
- Die Vermittlung
von Kuren über die Krankenkasse zur Erhaltung der Arbeitskraft
und Gesundheit der Versicherten.
- Medizinische Rehabilitation
durch berufsgenossenschaftliche Heilverfahren.
Dr. Manfred Spyra,
Sophienblatt 12, 24103 Kiel
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 7/2006
S. 66-74
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