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Medizin und Wissenschaft

Eine gutachterliche Stellungnahme
Wirksame Tabakkontrolle in Deutschland überfällig
Klaus-Dieter Kolenda

In der letzten Zeit wurden in einer Reihe europäischer Staaten wirksame Maßnahmen zur Tabakkontrolle beschlossen. Das letzte Beispiel liefert Spanien. Hier gilt ab 01.01.2006 ein konsequentes und umfassendes Nichtraucherschutzgesetz. In dieser Zeitschrift wurden in den letzten Monaten die neuesten Daten über die dramatischen gesundheitlichen Auswirkungen des Aktiv- und Passivrauchens dargestellt1,2,3. Daraus ergibt sich, dass auch in Deutschland wirksame Maßnahmen zur Tabakkontrolle dringend erforderlich sind und vom Gesetzgeber beschlossen werden sollten. Kürzlich hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem schleswig-holsteinischen Landtag den Antrag „Rauchfreier öffentlicher Raum“ vorgelegt4. Die folgenden Ausführungen sind eine gutachterliche Stellungnahme zu diesem Antrag, der die aktuellen Publikationen zur Tabakprävention und Tabakkontrolle des Deutschen Krebsforschungszentrums, Heidelberg, zugleich WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle, zugrunde liegen.

Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen
In dem Antrag „Rauchfreier öffentlicher Raum“ geht es unter Punkt A um eine Selbstverpflichtung des Landtages, das Rauchen im gesamten Landeshaus zu verbieten und unter B1 darum, durch einen Beschluss die Landesregierung aufzufordern, geeignete rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um das Rauchen in allen Gebäuden der Landesregierung und in nachgelagerten Behörden zu verbieten oder auf Grundlage einer freiwilligen Selbstkontrolle zu beenden.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg setzt sich seit langem für eine konsequente Umsetzung des Nichtraucherschutzes ein5,6. Dazu gehört eine rauchfreie Umgebung in öffentlichen Einrichtungen, am Arbeitsplatz, in Kindergärten, Schulen und Hochschulen, in der Gastronomie und im Verkehrswesen. Nur durch eine rauchfreie Umgebung in diesen Bereichen können Nichtraucher wirkungsvoll vor der Exposition gegenüber Tabakrauch geschützt werden. Außerdem führt die Einführung rauchfreier Arbeitsplätze, rauchfreier öffentlicher Einrichtungen sowie öffentlicher Verkehrsmittel zu einer Verringerung der Raucherquote und des Pro-Kopf-Konsums von Tabakprodukten, da Raucher infolge der Ausweitung der Nichtraucherzonen darin unterstützt werden, ihren Konsum einzuschränken und einen Anreiz zur Beendigung des Tabakkonsums erhal-
ten. In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf Nichtraucherschutz für alle Arbeitsplätze mit Ausnahme von „Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr“, sofern „die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es erforderlich machen“ (Arbeitsstättenverordnung, novelliert im Jahre 2001). Damit gemeint sind vor allem die Gastronomie, aber auch öffentliche Einrichtungen und Verkehrsbetriebe.

Da auch in Deutschland Nichtraucher zunehmend gegen Passivrauchexposition opponieren und Deutschland in Kürze von anderen europäischen Staaten mit rauchfreier Gastronomie umgeben sein wird, ist eine Änderung auch bei uns dringend erforderlich. Zu diesem Zweck hat das Deutsche Krebsforschungszentrum im Januar 2006 dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes für rauchfreie öffentliche Einrichtungen, eine rauchfreie Gastronomie und rauchfreie Arbeitsplätze zugeleitet7. Darin wird argumentiert, dass wegen der sehr heterogenen Landschaft der öffentlichen Einrichtungen in unserem vielfach gegliederten Staat nur ein Bundesgesetz den erforderlichen umfassenden und abgestimmten Gesundheitsschutz gewährleisten könne. Aus diesem Grunde ist die oben genannte Selbstverpflichtung bzw. ein Beschluss des Landtages dahingehend, in allen öffentlichen Einrichtungen der Landesregierung das Rauchen zu verbieten, zweckmäßig und ein wichtiger Schritt auf dem Wege zu einem umfassenden Nichtraucherschutz in Deutschland. Auf der Basis einer freiwilligen Selbstkontrolle der Landtagsabgeordneten bzw. der Mitarbeiter in den öffentlichen Einrichtungen wäre jedoch ein umfassender Nichtraucherschutz nicht zu erreichen, da es unwahrscheinlich ist, dass freiwillig alle Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung bzw. alle Besucher auf das Rauchen verzichten würden.

Abschaffung der Zigarettenautomaten

Der Antrag enthält unter dem Punkt B2 die Aufforderung an die Landesregierung zu prüfen, ob und wie gemeinsam mit den Kommunen eine über die Anforderung des Jugendschutzgesetzes ab 2007 hinausgehende Regelung geschaffen werden kann, die das Aufstellen von Zigarettenautomaten auf öffentlichem Raum grundsätzlich verbietet.

Deutschland ist mit 830 000 Zigarettenautomaten, von denen über die Hälfte im Außenbetrieb angebracht sind, weltweit das Land mit der höchsten Automatendichte5,6. Die gewerbliche Verfügbarkeit von Zigaretten ist in Deutschland so hoch wie bei keinem anderen Konsumprodukt: Zigaretten sind bei uns leichter erhältlich als Grundnahrungsmittel, da sie unabhängig von Ladenöffnungszeiten jederzeit bezogen werden können.

(Foto: BilderBox)

Die geplante Einführung des Chipkartensystems für Zigarettenautomaten im Rahmen des Jugendschutzes stellt keine wesentliche Barriere für den Kauf von Zigaretten durch Kinder und Jugendliche dar, da dieses System nicht missbrauchsicher ist. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können sich Chipkarten von älteren Freunden ausleihen und auf diese Weise ungehindert Zigaretten erwerben. Ein Abgabeverbot von Tabakprodukten an Kinder und Jugendliche bleibt so lange wirkungslos, wie Zigaretten über Automaten frei verfügbar sind. Die Zigarettenautomaten sind insbesondere für Kinder und Jugendliche eine wichtige Bezugsquelle für Tabakwaren. Nicht nur in Deutschland konnte gezeigt werden, dass Kinder und Jugendliche Zigarettenautomaten häufiger nutzen als die Allgemeinbevölkerung. Für Bayern ist nachgewiesen, dass 2/3 aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 12 und 24 Jahren ihre Zigaretten häufiger aus Zigarettenautomaten beziehen. Wie in anderen Ländern gezeigt werden konnte, wird der Zugriff von Kindern und Jugendlichen auf Zigarettenautomaten durch deren ausschließliche Installation in (nur für Volljährige zugänglichen) Innenräumen nur begrenzt eingeschränkt. Zudem scheinen sich Verkäufer für die Beaufsichtigung von Zigarettenautomaten nicht verantwortlich zu fühlen, selbst wenn die Strafen hoch sind.

Die Mehrheit der Bevölkerung ist gegen den Verkauf von Zigaretten an Automaten. Wie eine Umfrage des Emnid-Instituts zeigt, spricht sich bundesweit jeder Zweite gegen den Verkauf von Zigaretten an Automaten aus. In den neuen Bundesländern befürworten sogar annähernd 70 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger die Abschaffung von Zigarettenautomaten. Deshalb ist nach Meinung des Deutschen Krebsforschungszentrums die Abschaffung des Automatenverkaufs der einzige Weg, um die Verfügbarkeit für Zigaretten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, wesentlich einzuschränken.

Schulische Tabakprävention

Der Antrag „Rauchfreier öffentlicher Raum“ fordert unter dem Punkt B3 die Landesregierung auf, gemeinsam mit Vertretern von Schülern, Lehrern und Schulleitern eine angemessene Lösung für die Umsetzung der „Rauchfreien Schule“ zu finden.

Bekanntlich machen Kinder und Jugendliche in Deutschland ihre ersten Erfahrungen mit dem Rauchen bereits in relativ frühen Jahren, d. h. mit 11-13 Jahren. Am Ende der Schulpflicht, im Alter zwischen 16 und 17 Jahren, rauchen 44 Prozent, knapp ¼ davon bezeichnet sich als ständiger Raucher.

Mit der Tabakprävention in Schulen werden vorrangig zwei Ziele verfolgt: Zum einen die Verzögerung des Einstiegsalters in den Tabakkonsum, zum anderen die Verringerung des Tabakkonsums insgesamt5,6. Während bestimmte Präventionsprogramme durchaus das Einstiegsalter um einige Monate verzögern können, haben die bisher umgesetzten Ansätze der unterrichtsgestützten Tabakprävention keine anhaltenden Wirkungen auf das Rauchverhalten von Kindern und Jugendlichen. Die besten Ergebnisse haben diejenigen unterrichtsgestützten Programme vorzuweisen, die auf dem handlungsorientierten Konzept der Lernkompetenz beruhen, die nicht nur in einzelnen Klassenstufen, sondern über die gesamte Schulzeit hinweg angeboten werden sowie Lehrerfortbildung zur Durchführung und Vermittlung von Tabakprävention enthalten.

Schulische Tabakprävention erweist sich nur im Rahmen einer Gesamtstrategie der Tabakkontrolle als nachhaltig wirksam. Die begrenzte Wirksamkeit ausschließlich schulischer Maßnahmen der Tabakprävention muss durch die Kombination mit mehrdimensionalen, gemeindebezogenen Maßnahmen der Tabakprävention erhöht werden. Dabei spielt die Schaffung rauchfreier Schulen, rauchfreier Verkehrsbetriebe, Bahnhöfe und rauchfreier öffentlicher Einrichtungen sowie rauchfreier Gastronomie eine wichtige Rolle. Rauchfreie Schulen stellen ein Schlüsselelement wirksamer schulischer Tabakprävention dar. In Deutschland erlassen immer mehr Bundesländer Verordnungen für rauchfreie Schulen. Auch Schleswig-Holstein gehört mittlerweile dazu, was zu begrüßen ist. Diese Maßnahme sollte jedoch flächendeckend erfolgen und alle Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten, öffentliche Einrichtungen und die Gastronomie einschließen, um Nichtrauchen als sozial erwünschtes Verhalten insbesondere Kindern und Jugendlichen gegenüber deutlich zu machen.
Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen zur schulischen Prävention werden vom Deutschen Krebsforschungszentrum empfohlen:

  • unterrichtsgestützte Tabakprävention, die auf aktuell gültigen Präventionskonzepten beruht, sollte sich durch die gesamte Schulzeit ziehen; da der Tabakkonsum nur eine von mehreren Risikoverhaltensweisen ist, bietet es sich an, die Tabakprävention in ein umfassendes Programm der schulischen Gesundheitsförderung einzubinden; Qualifikation von Lehrern für die unterrichtsgestützte Tabakprävention;
  • konsequente Ausweitung der schulischen Tabakprävention über individuell orientierte Tabakprävention im Schulunterricht hinaus auf strukturelle Veränderung im schulischen Umfeld (schulisches Gesamtkonzept);
  • die Gestaltung und Umsetzung eines schulischen Gesamtkonzeptes sollte von Schülern, Lehrern und Eltern mitgestaltet werden (partizipativer Ansatz);
  • schulische Rauchverbote sollten sich nicht, wie bisher, auf die Zielsetzung des Schutzes vor Passivrauchen beschränken, sondern weitere Zielsetzungen der Tabakkontrolle beinhalten, nämlich den Einstieg in den Tabakkonsum zu verhindern sowie den Ausstieg zu erleichtern;
  • Rauchverbote auf dem Schulgelände sollten gleichermaßen für Schüler, Lehrer und das gesamte Schulpersonal sowie für Besucher gelten, einschließlich schulischer Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes durchgeführt werden;
  • grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, die schulische Tabakprävention nicht als ein disziplinarisches, sondern gesundheitsrelevantes Thema zu vermitteln. Entsprechend sollten Sanktionen nicht in erster Linie Strafcharakter haben, sondern der kritischen Hinterfragung des Rauchverhaltens dienen;
  • Unterstützung von Entwöhnungsversuchen rauchender Schüler und des Schulpersonals durch Kopplung schulischer Angebote mit bestehenden jugendspezifischen Entwöhnungsangeboten, auch in Kombination mit kinder- und jugendärztlichen Präventionsmaßnahmen bei Routineuntersuchungen im Sinne der Verstärkung von Nichtraucherverhalten;
  • Erlass von Leitlinien durch das Kultusministerium mit dem Inhalt, dass Aus- und Fortbildungseinrichtungen jegliche Spenden der Tabakindustrie bzw. finanzielle Zuwendungen von Institutionen, die durch die Tabakindustrie finanziert werden, abzulehnen haben sowie mit diesen keine Veranstaltungen ausrichten dürfen;
  • Durchführung regelmäßiger systemischer Dokumentation und Evaluation der schulischen Präventionsmaßnahmen durch unabhängige Institute.

Massenmediale Tabakprävention
Der Antrag fordert unter Punkt B4 die Landesregierung auf, die Unterstützung von Präventions-, Entwöhnungs- und Fortbildungskampagnen gegen das Rauchen weiterzuführen und auszubauen.
Es geht dabei um die Unterstützung einer massenmedialen Tabakprävention5,6. Darunter versteht man die Nutzung unterschiedlicher Medien wie Fernsehen, Rundfunk, Printmedien oder Internet, die zum einen auf Informationsvermittlung und die Beeinflussung tabakkonsumbezogener Einstellungen und Normen zielt. Zum anderen haben diese Kampagnen das Ziel, die Bevölkerung über die Notwendigkeit von Maßnahmen der Tabakprävention zu informieren und Erfolg versprechende Maßnahmen zu vermitteln. In Deutschland gab es bisher nur vereinzelte massenmediale Kampagnen zur Prävention und Verringerung des Tabakkonsums mit nur begrenzter Wirksamkeit. Dagegen wurden im vergangenen Jahrzehnt in verschiedenen Ländern, insbesondere den USA und Australien, diverse massenmediale Kampagnen entwickelt, die sich als Bestandteil eines umfassenden Tabakkontrollprogramms als äußerst wirksam erwiesen haben. Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit der für das Marketing von Tabakprodukten vorhandenen finanziellen Mitteln (in Deutschland über 300 Millionen Euro jährlich) gegenüber der für die massenmediale Tabakprävention bereitgestellten Geldbeträge (in Deutschland zwei bis drei Millionen Euro) könnte der Erfolg der Gegenwerbung durch ein umfassendes Tabakwerbeverbot (siehe unten) deutlich erhöht werden.

Massenmediale Kampagnen können die öffentliche Auseinandersetzung um die Problematik des Zigarettenkonsums stimulieren, die Anzahl von Aufhörversuchen erhöhen, die Abstinenzraten steigern und die Inanspruchnahme von Tabakentwöhnungsprogrammen verbessern. Neben der Durchführung massenmedialer Kampagnen ist eine weitere wirksame und weitaus kostengünstigere Strategie der Nutzung von Massenmedien die so genannte „Media Advocacy“, das heißt die gezielte Steuerung von Pressemitteilungen sowie die Ansprache von Journalisten zur Medienberichterstattung über tabakbezogene Themen. Der öffentliche Diskurs und das gesellschaftliche Klima gegenüber dem Tabakkonsum kann dadurch deutlich verändert werden. In Deutschland wird die „Rauchfrei-Kampagne“ ganz wesentlich über „Media Advocacy“ kommuniziert, was zur größten Medienberichterstattung zur Thematik „Rauchen“ in den letzten Jahren führte. Vom Deutschen Krebsforschungszentrum werden u. a. folgende Handlungsempfehlungen gegeben:

  • Durchführung von Medienkampagnen (Awareness-Kampagnen), welche die Bevölkerung auf die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens aufmerksam machen und ein Problembewusstsein für das Ausmaß der Tabakepidemie sowie die Rolle der Tabakindustrie schaffen;
  • Durchführung von Entwöhnungskampagnen, die Raucher zum Rauchstopp motivieren, Unterstützung bei der Entwöhnung anbieten und die Aufrechterhaltung des Nichtrauchens fördern;
  • Einsatz emotionaler Botschaften, die bei der Zielgruppe starke emotionale Reaktionen und Betroffenheit auslösen;
  • Vorabtestung der Aussagen und Botschaften einer massenmedialen Kampagne an einer repräsentativen Auswahl der Zielgruppe, um sicherzustellen, dass für die jeweilige Zielgruppe angemessene Botschaften vermittelt werden;
  • keine Beteiligung der Tabakindustrie, weder durch finanzielle Unterstützung, noch durch Vorgaben jeglicher Art an der Entwicklung massenmedialer Präventionskampagnen;
  • Bereitstellung aktueller, relevanter Presseinformationen mit dem Ziel einer Erhöhung der Medienberichterstattung über tabakbezogene Themen (Media Advocacy).


Werbeverbot für Tabakwaren und Sponsoring
Im Antrag „Rauchfreier öffentlicher Raum“ wird unter Punkt C die Landesregierung gebeten, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, die EU-Richtlinie zum Werbeverbot von Tabakwaren umgehend in nationales Recht umzusetzen.

Entgegen anders lautenden Behauptungen der Zigarettenindustrie ist ein Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und Konsumverhalten belegt5,6. Die Tabakwerbung beeinflusst nicht nur die Markenwahl bestehender Raucher, sondern erhöht die Gesamtnachfrage. Dies gilt nicht nur für die direkte Werbung für das Produkt Zigarette, sondern auch für die indirekte Werbung für Markenartikel und das Markensponsoring. Insbesondere für Jugendliche ist nachgewiesen, dass auch die indirekte Werbung eine konsumfördernde Wirkung hat. Sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene verbinden die Allgegenwärtigkeit der Tabakwerbung und die für Tabakprodukte gängigen Marketingpraktiken mit der Überzeugung über deren Schadenspotenzial. In Großbritannien beispielsweise ist fast jeder zweite Raucher der Ansicht, dass das Rauchen nicht so gefährlich sein kann, da sonst die Regierung die Werbung für Zigaretten nicht zulassen würde.

Dementsprechend kann nur ein umfassendes Tabakwerbeverbot, das alle Medien sowie sämtliche Formen und Mittel der direkten und indirekten Werbung und des Sponsoring umfasst, den Tabakkonsum in der Bevölkerung deutlich senken. Dagegen sind die bislang bestehenden begrenzten Werbeverbote oder „Selbstbeschränkungsvereinbarungen“ der Tabakindustrie wirkungslos, weil die Hersteller ihre Marketingaktivitäten auf diejenigen Medien bzw. Bereiche verlagern, in denen Werbung und Sponsoring weiterhin erlaubt ist. In Deutschland liegt der jährliche Etat der Zigarettenindustrie für Werbung und Sponsoring bei über 300 Millionen Euro. Im letzten Jahrzehnt hat die Zigarettenindustrie schätzungsweise 2,5 Milliarden Euro ausgegeben, um insbesondere den Kinder- und Jugendmarkt zu erobern, was ihr tatsächlich auch gelang.

Deutschland ist eines der wenigen Länder weltweit, in dem verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein umfassendes Werbeverbot vorgebracht werden, obwohl der renommierte deutsche Staatsrechtler Prof. Helmut Siegmann in einer juristischen Expertise diese Bedenken gegenstandslos werden ließ8. In dieser kommt er zu dem Schluss, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit höher zu bewerten ist als das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Werbung für sich beansprucht. Ein Tabakwerbeverbot wird in Deutschland von der breiten Bevölkerungsmehrheit gewünscht und von der überwältigenden Mehrheit aller fachbezogenen Institutionen des Gesundheitswesens gefordert.
Die folgenden Handlungsempfehlungen werden vom Deutschen Krebsforschungszentrum, Heidelberg, gegeben:

  • Verabschiedung und Umsetzung eines umfassenden nationalen Werbeverbotes mit folgenden Bestandteilen:
    - Verbot aller Formen der Tabakwerbung in sämtlichen Medien, der Verkaufsförderung und des Sponsoring, sofern diese den Absatz eines Tabakerzeugnisses oder eines Diversifikaticusproduktes bezwecken oder bewirken;
    - Verbot aller Formen der grenzüberschreitenden Tabakwerbung, der Absatzförderung und des Sponsorings in allen Medien;
    - Verbot von Maßnahmen der Absatzförderung, die häufig in der Folge von Werbeverboten zwischen Tabakherstellern und Einzelhändlern abgemacht werden, wie beispielsweise die „slotting fees“ für die auffällige Platzierung von Tabakprodukten und Tabakwerbung;
  • Konsequente Durchsetzung des Verbotes für Tabakwerbung und Sanktionierung bei Nichteinhaltung;
  • Politische Unterstützung eines umfassenden Werbeverbotes in internationalen Abkommen (EU-Direktiven/Framework Convention on Tobacco Control).

Im Abschnitt C des Antrages heißt es, dass das Werbeverbot Bestandteil eines Gesamtkonzeptes „Rauchfreier öffentlicher Raum“ im Sinne eines Nichtrauchergesetzes in Anlehnung an die bestehenden Regelungen in europäischen Ländern sein soll.

Zusammenfassende Beurteilung und Ausblick

Die im vorliegenden Antrag „Rauchfreier öffentlicher Raum“ enthaltenen Vorschläge sind verhältnisorientierte Tabakkontrollmaßnahmen, die auch in Deutschland seit Jahren diskutiert werden. Diese Maßnahmen gehören zusammen und würden in ihrem Zusammenwirken die Basis für eine erfolgreiche Absenkung des Rauchverhaltens in allen Bevölkerungsgruppen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, darstellen. Eine wichtige Maßnahme einer wirksamen Tabakkontrollpolitik ist jedoch im Antrag nicht enthalten. Deswegen hierzu noch einige kurze abschließende Bemerkungen.
Es gehört zu den gesicherten Erkenntnissen der Wirtschaftwissenschaften, dass Preiserhöhungen von Gütern zu einem Rückgang der Nachfrage führen. Dies trifft trotz des hohen Suchtpotenzials auch auf Zigaretten zu, weshalb Weltbank und WHO (Weltgesundheitsorganisation) Tabaksteuererhöhungen einen ganz besonders hohen Wirkungsgrad zur Verminderung des Rauchens beimessen5,6,9. Im Gegensatz zu allen anderen Maßnahmen der Tabakkontrolle, die in Kombination umgesetzt werden sollten, hat die Tabaksteuererhöhung allein eine gesicherte Wirksamkeit bei der Tabakkontrolle. Tabaksteuererhöhungen sind insbesondere ein geeignetes Mittel, um den Zigarettenkonsum von Kindern und Jugendlichen sowie soziale Unterschiede im Tabakkonsum zu verringern, da Kinder und Jugendliche sowie ärmere Bevölkerungsschichten preissensibler reagieren als reichere. Nach Schätzung der Weltbank bewirkt eine zehnprozentige Steuererhöhung einen relativen Rückgang des Konsumverhaltens bei Jugendlichen und Personen mit Niedrigeinkommen um bis zu 13 Prozent im Gegensatz zu einer vierprozentigen Änderung in der Gesamtbevölkerung. In Deutschland ist seit 2001 die Tabaksteuer in mehreren Stufen erhöht worden. Erstmals sank der Zigarettenverbrauch von 2002-2004 um 33 Milliarden Zigaretten und erstmals ist ein Rückgang des Rauchens bei Kindern und Jugendlichen feststellbar10. Deshalb ist eine kontinuierliche weitere Erhöhung der Tabaksteuern ein zentraler Baustein eines umfassenden Tabakkontrollprogramms, auf den in Zukunft nicht verzichtet werden darf.

Prof. Dr. Klaus-Dieter Kolenda, Villenweg 21, 24119 Kronshagen,
E-Mail Klaus-Dieter.Kolenda@gmx.de

Literaturverzeichnis:

1. Kolenda, K.-D.: Rauchen oder Gesundheit? Aktuelle Daten über die Tabakepidemie. Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 7/2005; 58: 53 - 59

2. Kolenda, K.-D.: Rauchen und chronisch-obstruktive Atemwegserkrankung. Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 1/2006; 59: 58 - 61

3. Kolenda, K.-D.: Gesundheitsschäden durch Passivrauchen. Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 5/2006; 59: 9 - 12

4. Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Rauchfreier öffentlicher Raum". Drucksache 16/437 (neu)

5. Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.): Gesundheit fördern - Tabakkonsum verringern: Handlungsempfehlungen für eine wirksame Tabakkontrollpolitik in Deutschland. Heidelberg, 2002

6. Deutsches Krebsforschungszentrum, Bundesärztekammer (Hrsg.): Dem Tabakkonsum Einheit gebieten - Ärzte in Prävention und Therapie der Tabakabhängigkeit. Heidelberg und Berlin, 2005

7. Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.): Bundesgesetz und Memorandum für rauchfreie öffentliche Einrichtungen, eine rauchfreie Gastronomie und rauchfreie Arbeitsplätze. Autor: Prof. Dr. H. Siekmann. Heidelberg, 2006

8. Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.): Die Verfassungsmäßigkeit eines umfassenden Tabakwerbeverbotes in Deutschland. Autor: Prof. Dr. H. Siekmann. Heidelberg, 2004

9. Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.): Tabaksteuererhöhungen - Fakten und Argumente. Heidelberg, 2003

10. Deutsches Krebsforschungszentrum, Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität zu Köln (Hrsg.): Auswirkungen der Tabaksteuererhöhungen von 2002 - 2004. Heidelberg und Köln, 2005


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 6/2006

S. 63-69