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Eine gutachterliche
Stellungnahme
Wirksame Tabakkontrolle in Deutschland überfällig
Klaus-Dieter Kolenda
In der letzten Zeit wurden in einer Reihe europäischer Staaten wirksame
Maßnahmen zur Tabakkontrolle beschlossen. Das letzte Beispiel liefert
Spanien. Hier gilt ab 01.01.2006 ein konsequentes und umfassendes Nichtraucherschutzgesetz.
In dieser Zeitschrift wurden in den letzten Monaten die neuesten Daten
über die dramatischen gesundheitlichen Auswirkungen des Aktiv- und
Passivrauchens dargestellt1,2,3. Daraus ergibt sich, dass auch
in Deutschland wirksame Maßnahmen zur Tabakkontrolle dringend erforderlich
sind und vom Gesetzgeber beschlossen werden sollten. Kürzlich hat
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem schleswig-holsteinischen
Landtag den Antrag Rauchfreier öffentlicher Raum vorgelegt4.
Die folgenden Ausführungen sind eine gutachterliche Stellungnahme
zu diesem Antrag, der die aktuellen Publikationen zur Tabakprävention
und Tabakkontrolle des Deutschen Krebsforschungszentrums, Heidelberg,
zugleich WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle, zugrunde liegen.
Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen
In dem Antrag Rauchfreier öffentlicher Raum geht es unter
Punkt A um eine Selbstverpflichtung des Landtages, das Rauchen im gesamten
Landeshaus zu verbieten und unter B1 darum, durch einen Beschluss die
Landesregierung aufzufordern, geeignete rechtliche Maßnahmen zu
ergreifen, um das Rauchen in allen Gebäuden der Landesregierung und
in nachgelagerten Behörden zu verbieten oder auf Grundlage einer
freiwilligen Selbstkontrolle zu beenden.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg setzt sich seit langem
für eine konsequente Umsetzung des Nichtraucherschutzes ein5,6.
Dazu gehört eine rauchfreie Umgebung in öffentlichen Einrichtungen,
am Arbeitsplatz, in Kindergärten, Schulen und Hochschulen, in der
Gastronomie und im Verkehrswesen. Nur durch eine rauchfreie Umgebung in
diesen Bereichen können Nichtraucher wirkungsvoll vor der Exposition
gegenüber Tabakrauch geschützt werden. Außerdem führt
die Einführung rauchfreier Arbeitsplätze, rauchfreier öffentlicher
Einrichtungen sowie öffentlicher Verkehrsmittel zu einer Verringerung
der Raucherquote und des Pro-Kopf-Konsums von Tabakprodukten, da Raucher
infolge der Ausweitung der Nichtraucherzonen darin unterstützt werden,
ihren Konsum einzuschränken und einen Anreiz zur Beendigung des Tabakkonsums
erhal-
ten. In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf Nichtraucherschutz
für alle Arbeitsplätze mit Ausnahme von Arbeitsstätten
mit Publikumsverkehr, sofern die Natur des Betriebs und die
Art der Beschäftigung es erforderlich machen (Arbeitsstättenverordnung,
novelliert im Jahre 2001). Damit gemeint sind vor allem die Gastronomie,
aber auch öffentliche Einrichtungen und Verkehrsbetriebe.
Da auch in Deutschland Nichtraucher zunehmend gegen Passivrauchexposition
opponieren und Deutschland in Kürze von anderen europäischen
Staaten mit rauchfreier Gastronomie umgeben sein wird, ist eine Änderung
auch bei uns dringend erforderlich. Zu diesem Zweck hat das Deutsche Krebsforschungszentrum
im Januar 2006 dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes für
rauchfreie öffentliche Einrichtungen, eine rauchfreie Gastronomie
und rauchfreie Arbeitsplätze zugeleitet7. Darin wird argumentiert,
dass wegen der sehr heterogenen Landschaft der öffentlichen Einrichtungen
in unserem vielfach gegliederten Staat nur ein Bundesgesetz den erforderlichen
umfassenden und abgestimmten Gesundheitsschutz gewährleisten könne.
Aus diesem Grunde ist die oben genannte Selbstverpflichtung bzw. ein Beschluss
des Landtages dahingehend, in allen öffentlichen Einrichtungen der
Landesregierung das Rauchen zu verbieten, zweckmäßig und ein
wichtiger Schritt auf dem Wege zu einem umfassenden Nichtraucherschutz
in Deutschland. Auf der Basis einer freiwilligen Selbstkontrolle der Landtagsabgeordneten
bzw. der Mitarbeiter in den öffentlichen Einrichtungen wäre
jedoch ein umfassender Nichtraucherschutz nicht zu erreichen, da es unwahrscheinlich
ist, dass freiwillig alle Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung
bzw. alle Besucher auf das Rauchen verzichten würden.
Abschaffung der Zigarettenautomaten
Der Antrag enthält unter dem Punkt B2 die Aufforderung an die Landesregierung
zu prüfen, ob und wie gemeinsam mit den Kommunen eine über die
Anforderung des Jugendschutzgesetzes ab 2007 hinausgehende Regelung geschaffen
werden kann, die das Aufstellen von Zigarettenautomaten auf öffentlichem
Raum grundsätzlich verbietet.
Deutschland ist mit 830 000 Zigarettenautomaten, von denen über die
Hälfte im Außenbetrieb angebracht sind, weltweit das Land mit
der höchsten Automatendichte5,6. Die gewerbliche Verfügbarkeit
von Zigaretten ist in Deutschland so hoch wie bei keinem anderen Konsumprodukt:
Zigaretten sind bei uns leichter erhältlich als Grundnahrungsmittel,
da sie unabhängig von Ladenöffnungszeiten jederzeit bezogen
werden können.
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BilderBox) |
Die geplante Einführung
des Chipkartensystems für Zigarettenautomaten im Rahmen des Jugendschutzes
stellt keine wesentliche Barriere für den Kauf von Zigaretten durch
Kinder und Jugendliche dar, da dieses System nicht missbrauchsicher ist.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können sich Chipkarten von
älteren Freunden ausleihen und auf diese Weise ungehindert Zigaretten
erwerben. Ein Abgabeverbot von Tabakprodukten an Kinder und Jugendliche
bleibt so lange wirkungslos, wie Zigaretten über Automaten frei verfügbar
sind. Die Zigarettenautomaten sind insbesondere für Kinder und Jugendliche
eine wichtige Bezugsquelle für Tabakwaren. Nicht nur in Deutschland
konnte gezeigt werden, dass Kinder und Jugendliche Zigarettenautomaten
häufiger nutzen als die Allgemeinbevölkerung. Für Bayern
ist nachgewiesen, dass 2/3 aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
im Alter zwischen 12 und 24 Jahren ihre Zigaretten häufiger aus Zigarettenautomaten
beziehen. Wie in anderen Ländern gezeigt werden konnte, wird der
Zugriff von Kindern und Jugendlichen auf Zigarettenautomaten durch deren
ausschließliche Installation in (nur für Volljährige zugänglichen)
Innenräumen nur begrenzt eingeschränkt. Zudem scheinen sich
Verkäufer für die Beaufsichtigung von Zigarettenautomaten nicht
verantwortlich zu fühlen, selbst wenn die Strafen hoch sind.
Die Mehrheit der Bevölkerung ist gegen den Verkauf von Zigaretten
an Automaten. Wie eine Umfrage des Emnid-Instituts zeigt, spricht sich
bundesweit jeder Zweite gegen den Verkauf von Zigaretten an Automaten
aus. In den neuen Bundesländern befürworten sogar annähernd
70 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger die Abschaffung von
Zigarettenautomaten. Deshalb ist nach Meinung des Deutschen Krebsforschungszentrums
die Abschaffung des Automatenverkaufs der einzige Weg, um die Verfügbarkeit
für Zigaretten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, wesentlich
einzuschränken.
Schulische Tabakprävention
Der Antrag Rauchfreier öffentlicher Raum fordert unter
dem Punkt B3 die Landesregierung auf, gemeinsam mit Vertretern von Schülern,
Lehrern und Schulleitern eine angemessene Lösung für die Umsetzung
der Rauchfreien Schule zu finden.
Bekanntlich machen Kinder und Jugendliche in Deutschland ihre ersten Erfahrungen
mit dem Rauchen bereits in relativ frühen Jahren, d. h. mit 11-13
Jahren. Am Ende der Schulpflicht, im Alter zwischen 16 und 17 Jahren,
rauchen 44 Prozent, knapp ¼ davon bezeichnet sich als ständiger
Raucher.
Mit der Tabakprävention in Schulen werden vorrangig zwei Ziele verfolgt:
Zum einen die Verzögerung des Einstiegsalters in den Tabakkonsum,
zum anderen die Verringerung des Tabakkonsums insgesamt5,6.
Während bestimmte Präventionsprogramme durchaus das Einstiegsalter
um einige Monate verzögern können, haben die bisher umgesetzten
Ansätze der unterrichtsgestützten Tabakprävention keine
anhaltenden Wirkungen auf das Rauchverhalten von Kindern und Jugendlichen.
Die besten Ergebnisse haben diejenigen unterrichtsgestützten Programme
vorzuweisen, die auf dem handlungsorientierten Konzept der Lernkompetenz
beruhen, die nicht nur in einzelnen Klassenstufen, sondern über die
gesamte Schulzeit hinweg angeboten werden sowie Lehrerfortbildung zur
Durchführung und Vermittlung von Tabakprävention enthalten.
Schulische Tabakprävention erweist sich nur im Rahmen einer Gesamtstrategie
der Tabakkontrolle als nachhaltig wirksam. Die begrenzte Wirksamkeit ausschließlich
schulischer Maßnahmen der Tabakprävention muss durch die Kombination
mit mehrdimensionalen, gemeindebezogenen Maßnahmen der Tabakprävention
erhöht werden. Dabei spielt die Schaffung rauchfreier Schulen, rauchfreier
Verkehrsbetriebe, Bahnhöfe und rauchfreier öffentlicher Einrichtungen
sowie rauchfreier Gastronomie eine wichtige Rolle. Rauchfreie Schulen
stellen ein Schlüsselelement wirksamer schulischer Tabakprävention
dar. In Deutschland erlassen immer mehr Bundesländer Verordnungen
für rauchfreie Schulen. Auch Schleswig-Holstein gehört mittlerweile
dazu, was zu begrüßen ist. Diese Maßnahme sollte jedoch
flächendeckend erfolgen und alle Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Sportstätten, öffentliche Einrichtungen und die Gastronomie
einschließen, um Nichtrauchen als sozial erwünschtes Verhalten
insbesondere Kindern und Jugendlichen gegenüber deutlich zu machen.
Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen zur schulischen Prävention
werden vom Deutschen Krebsforschungszentrum empfohlen:
- unterrichtsgestützte
Tabakprävention, die auf aktuell gültigen Präventionskonzepten
beruht, sollte sich durch die gesamte Schulzeit ziehen; da der Tabakkonsum
nur eine von mehreren Risikoverhaltensweisen ist, bietet es sich an,
die Tabakprävention in ein umfassendes Programm der schulischen
Gesundheitsförderung einzubinden; Qualifikation von Lehrern für
die unterrichtsgestützte Tabakprävention;
- konsequente Ausweitung
der schulischen Tabakprävention über individuell orientierte
Tabakprävention im Schulunterricht hinaus auf strukturelle Veränderung
im schulischen Umfeld (schulisches Gesamtkonzept);
- die Gestaltung
und Umsetzung eines schulischen Gesamtkonzeptes sollte von Schülern,
Lehrern und Eltern mitgestaltet werden (partizipativer Ansatz);
- schulische Rauchverbote
sollten sich nicht, wie bisher, auf die Zielsetzung des Schutzes vor
Passivrauchen beschränken, sondern weitere Zielsetzungen der Tabakkontrolle
beinhalten, nämlich den Einstieg in den Tabakkonsum zu verhindern
sowie den Ausstieg zu erleichtern;
- Rauchverbote auf
dem Schulgelände sollten gleichermaßen für Schüler,
Lehrer und das gesamte Schulpersonal sowie für Besucher gelten,
einschließlich schulischer Veranstaltungen, die außerhalb
des Schulgeländes durchgeführt werden;
- grundsätzlich
sollte darauf geachtet werden, die schulische Tabakprävention nicht
als ein disziplinarisches, sondern gesundheitsrelevantes Thema zu vermitteln.
Entsprechend sollten Sanktionen nicht in erster Linie Strafcharakter
haben, sondern der kritischen Hinterfragung des Rauchverhaltens dienen;
- Unterstützung
von Entwöhnungsversuchen rauchender Schüler und des Schulpersonals
durch Kopplung schulischer Angebote mit bestehenden jugendspezifischen
Entwöhnungsangeboten, auch in Kombination mit kinder- und jugendärztlichen
Präventionsmaßnahmen bei Routineuntersuchungen im Sinne der
Verstärkung von Nichtraucherverhalten;
- Erlass von Leitlinien
durch das Kultusministerium mit dem Inhalt, dass Aus- und Fortbildungseinrichtungen
jegliche Spenden der Tabakindustrie bzw. finanzielle Zuwendungen von
Institutionen, die durch die Tabakindustrie finanziert werden, abzulehnen
haben sowie mit diesen keine Veranstaltungen ausrichten dürfen;
- Durchführung
regelmäßiger systemischer Dokumentation und Evaluation der
schulischen Präventionsmaßnahmen durch unabhängige Institute.
Massenmediale Tabakprävention
Der Antrag fordert unter Punkt B4 die Landesregierung auf, die Unterstützung
von Präventions-, Entwöhnungs- und Fortbildungskampagnen gegen
das Rauchen weiterzuführen und auszubauen.
Es geht dabei um die Unterstützung einer massenmedialen Tabakprävention5,6.
Darunter versteht man die Nutzung unterschiedlicher Medien wie Fernsehen,
Rundfunk, Printmedien oder Internet, die zum einen auf Informationsvermittlung
und die Beeinflussung tabakkonsumbezogener Einstellungen und Normen zielt.
Zum anderen haben diese Kampagnen das Ziel, die Bevölkerung über
die Notwendigkeit von Maßnahmen der Tabakprävention zu informieren
und Erfolg versprechende Maßnahmen zu vermitteln. In Deutschland
gab es bisher nur vereinzelte massenmediale Kampagnen zur Prävention
und Verringerung des Tabakkonsums mit nur begrenzter Wirksamkeit. Dagegen
wurden im vergangenen Jahrzehnt in verschiedenen Ländern, insbesondere
den USA und Australien, diverse massenmediale Kampagnen entwickelt, die
sich als Bestandteil eines umfassenden Tabakkontrollprogramms als äußerst
wirksam erwiesen haben. Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit
der für das Marketing von Tabakprodukten vorhandenen finanziellen
Mitteln (in Deutschland über 300 Millionen Euro jährlich) gegenüber
der für die massenmediale Tabakprävention bereitgestellten Geldbeträge
(in Deutschland zwei bis drei Millionen Euro) könnte der Erfolg der
Gegenwerbung durch ein umfassendes Tabakwerbeverbot (siehe unten) deutlich
erhöht werden.
Massenmediale Kampagnen können die öffentliche Auseinandersetzung
um die Problematik des Zigarettenkonsums stimulieren, die Anzahl von Aufhörversuchen
erhöhen, die Abstinenzraten steigern und die Inanspruchnahme von
Tabakentwöhnungsprogrammen verbessern. Neben der Durchführung
massenmedialer Kampagnen ist eine weitere wirksame und weitaus kostengünstigere
Strategie der Nutzung von Massenmedien die so genannte Media Advocacy,
das heißt die gezielte Steuerung von Pressemitteilungen sowie die
Ansprache von Journalisten zur Medienberichterstattung über tabakbezogene
Themen. Der öffentliche Diskurs und das gesellschaftliche Klima gegenüber
dem Tabakkonsum kann dadurch deutlich verändert werden. In Deutschland
wird die Rauchfrei-Kampagne ganz wesentlich über Media
Advocacy kommuniziert, was zur größten Medienberichterstattung
zur Thematik Rauchen in den letzten Jahren führte. Vom
Deutschen Krebsforschungszentrum werden u. a. folgende Handlungsempfehlungen
gegeben:
- Durchführung
von Medienkampagnen (Awareness-Kampagnen), welche die Bevölkerung
auf die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums
und des Passivrauchens aufmerksam machen und ein Problembewusstsein
für das Ausmaß der Tabakepidemie sowie die Rolle der Tabakindustrie
schaffen;
- Durchführung
von Entwöhnungskampagnen, die Raucher zum Rauchstopp motivieren,
Unterstützung bei der Entwöhnung anbieten und die Aufrechterhaltung
des Nichtrauchens fördern;
- Einsatz emotionaler
Botschaften, die bei der Zielgruppe starke emotionale Reaktionen und
Betroffenheit auslösen;
- Vorabtestung der
Aussagen und Botschaften einer massenmedialen Kampagne an einer repräsentativen
Auswahl der Zielgruppe, um sicherzustellen, dass für die jeweilige
Zielgruppe angemessene Botschaften vermittelt werden;
- keine Beteiligung
der Tabakindustrie, weder durch finanzielle Unterstützung, noch
durch Vorgaben jeglicher Art an der Entwicklung massenmedialer Präventionskampagnen;
- Bereitstellung
aktueller, relevanter Presseinformationen mit dem Ziel einer Erhöhung
der Medienberichterstattung über tabakbezogene Themen (Media Advocacy).
Werbeverbot für Tabakwaren und Sponsoring
Im Antrag Rauchfreier öffentlicher Raum wird unter Punkt
C die Landesregierung gebeten, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel
zu starten, die EU-Richtlinie zum Werbeverbot von Tabakwaren umgehend
in nationales Recht umzusetzen.
Entgegen anders lautenden Behauptungen der Zigarettenindustrie ist ein
Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und Konsumverhalten belegt5,6.
Die Tabakwerbung beeinflusst nicht nur die Markenwahl bestehender Raucher,
sondern erhöht die Gesamtnachfrage. Dies gilt nicht nur für
die direkte Werbung für das Produkt Zigarette, sondern auch für
die indirekte Werbung für Markenartikel und das Markensponsoring.
Insbesondere für Jugendliche ist nachgewiesen, dass auch die indirekte
Werbung eine konsumfördernde Wirkung hat. Sowohl Kinder und Jugendliche
als auch Erwachsene verbinden die Allgegenwärtigkeit der Tabakwerbung
und die für Tabakprodukte gängigen Marketingpraktiken mit der
Überzeugung über deren Schadenspotenzial. In Großbritannien
beispielsweise ist fast jeder zweite Raucher der Ansicht, dass das Rauchen
nicht so gefährlich sein kann, da sonst die Regierung die Werbung
für Zigaretten nicht zulassen würde.
Dementsprechend kann nur ein umfassendes Tabakwerbeverbot, das alle Medien
sowie sämtliche Formen und Mittel der direkten und indirekten Werbung
und des Sponsoring umfasst, den Tabakkonsum in der Bevölkerung deutlich
senken. Dagegen sind die bislang bestehenden begrenzten Werbeverbote oder
Selbstbeschränkungsvereinbarungen der Tabakindustrie
wirkungslos, weil die Hersteller ihre Marketingaktivitäten auf diejenigen
Medien bzw. Bereiche verlagern, in denen Werbung und Sponsoring weiterhin
erlaubt ist. In Deutschland liegt der jährliche Etat der Zigarettenindustrie
für Werbung und Sponsoring bei über 300 Millionen Euro. Im letzten
Jahrzehnt hat die Zigarettenindustrie schätzungsweise 2,5 Milliarden
Euro ausgegeben, um insbesondere den Kinder- und Jugendmarkt zu erobern,
was ihr tatsächlich auch gelang.
Deutschland ist eines der wenigen Länder weltweit, in dem verfassungsrechtliche
Bedenken gegen ein umfassendes Werbeverbot vorgebracht werden, obwohl
der renommierte deutsche Staatsrechtler Prof. Helmut Siegmann in einer
juristischen Expertise diese Bedenken gegenstandslos werden ließ8.
In dieser kommt er zu dem Schluss, dass das Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit höher zu bewerten ist als das Recht auf freie Meinungsäußerung,
das Werbung für sich beansprucht. Ein Tabakwerbeverbot wird in Deutschland
von der breiten Bevölkerungsmehrheit gewünscht und von der überwältigenden
Mehrheit aller fachbezogenen Institutionen des Gesundheitswesens gefordert.
Die folgenden Handlungsempfehlungen werden vom Deutschen Krebsforschungszentrum,
Heidelberg, gegeben:
- Verabschiedung
und Umsetzung eines umfassenden nationalen Werbeverbotes mit folgenden
Bestandteilen:
- Verbot aller Formen der Tabakwerbung in sämtlichen Medien, der
Verkaufsförderung und des Sponsoring, sofern diese den Absatz eines
Tabakerzeugnisses oder eines Diversifikaticusproduktes bezwecken oder
bewirken;
- Verbot aller Formen der grenzüberschreitenden Tabakwerbung, der
Absatzförderung und des Sponsorings in allen Medien;
- Verbot von Maßnahmen der Absatzförderung, die häufig
in der Folge von Werbeverboten zwischen Tabakherstellern und Einzelhändlern
abgemacht werden, wie beispielsweise die slotting fees für
die auffällige Platzierung von Tabakprodukten und Tabakwerbung;
- Konsequente Durchsetzung
des Verbotes für Tabakwerbung und Sanktionierung bei Nichteinhaltung;
- Politische Unterstützung
eines umfassenden Werbeverbotes in internationalen Abkommen (EU-Direktiven/Framework
Convention on Tobacco Control).
Im Abschnitt C des
Antrages heißt es, dass das Werbeverbot Bestandteil eines Gesamtkonzeptes
Rauchfreier öffentlicher Raum im Sinne eines Nichtrauchergesetzes
in Anlehnung an die bestehenden Regelungen in europäischen Ländern
sein soll.
Zusammenfassende Beurteilung und Ausblick
Die im vorliegenden Antrag Rauchfreier öffentlicher Raum
enthaltenen Vorschläge sind verhältnisorientierte Tabakkontrollmaßnahmen,
die auch in Deutschland seit Jahren diskutiert werden. Diese Maßnahmen
gehören zusammen und würden in ihrem Zusammenwirken die Basis
für eine erfolgreiche Absenkung des Rauchverhaltens in allen Bevölkerungsgruppen,
insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, darstellen. Eine wichtige Maßnahme
einer wirksamen Tabakkontrollpolitik ist jedoch im Antrag nicht enthalten.
Deswegen hierzu noch einige kurze abschließende Bemerkungen.
Es gehört zu den gesicherten Erkenntnissen der Wirtschaftwissenschaften,
dass Preiserhöhungen von Gütern zu einem Rückgang der Nachfrage
führen. Dies trifft trotz des hohen Suchtpotenzials auch auf Zigaretten
zu, weshalb Weltbank und WHO (Weltgesundheitsorganisation) Tabaksteuererhöhungen
einen ganz besonders hohen Wirkungsgrad zur Verminderung des Rauchens
beimessen5,6,9. Im Gegensatz zu allen anderen Maßnahmen
der Tabakkontrolle, die in Kombination umgesetzt werden sollten, hat die
Tabaksteuererhöhung allein eine gesicherte Wirksamkeit bei der Tabakkontrolle.
Tabaksteuererhöhungen sind insbesondere ein geeignetes Mittel, um
den Zigarettenkonsum von Kindern und Jugendlichen sowie soziale Unterschiede
im Tabakkonsum zu verringern, da Kinder und Jugendliche sowie ärmere
Bevölkerungsschichten preissensibler reagieren als reichere. Nach
Schätzung der Weltbank bewirkt eine zehnprozentige Steuererhöhung
einen relativen Rückgang des Konsumverhaltens bei Jugendlichen und
Personen mit Niedrigeinkommen um bis zu 13 Prozent im Gegensatz zu einer
vierprozentigen Änderung in der Gesamtbevölkerung. In Deutschland
ist seit 2001 die Tabaksteuer in mehreren Stufen erhöht worden. Erstmals
sank der Zigarettenverbrauch von 2002-2004 um 33 Milliarden Zigaretten
und erstmals ist ein Rückgang des Rauchens bei Kindern und Jugendlichen
feststellbar10. Deshalb ist eine kontinuierliche weitere Erhöhung
der Tabaksteuern ein zentraler Baustein eines umfassenden Tabakkontrollprogramms,
auf den in Zukunft nicht verzichtet werden darf.
Prof. Dr. Klaus-Dieter Kolenda, Villenweg 21, 24119 Kronshagen,
E-Mail Klaus-Dieter.Kolenda@gmx.de
Literaturverzeichnis:
1. Kolenda, K.-D.: Rauchen oder Gesundheit? Aktuelle Daten über die
Tabakepidemie. Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 7/2005; 58: 53
- 59
2. Kolenda, K.-D.:
Rauchen und chronisch-obstruktive Atemwegserkrankung. Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2006; 59: 58 - 61
3. Kolenda, K.-D.:
Gesundheitsschäden durch Passivrauchen. Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 5/2006; 59: 9 - 12
4. Sozialausschuss
des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen "Rauchfreier öffentlicher Raum". Drucksache
16/437 (neu)
5. Deutsches Krebsforschungszentrum
(Hrsg.): Gesundheit fördern - Tabakkonsum verringern: Handlungsempfehlungen
für eine wirksame Tabakkontrollpolitik in Deutschland. Heidelberg,
2002
6. Deutsches Krebsforschungszentrum,
Bundesärztekammer (Hrsg.): Dem Tabakkonsum Einheit gebieten - Ärzte
in Prävention und Therapie der Tabakabhängigkeit. Heidelberg
und Berlin, 2005
7. Deutsches Krebsforschungszentrum
(Hrsg.): Bundesgesetz und Memorandum für rauchfreie öffentliche
Einrichtungen, eine rauchfreie Gastronomie und rauchfreie Arbeitsplätze.
Autor: Prof. Dr. H. Siekmann. Heidelberg, 2006
8. Deutsches Krebsforschungszentrum
(Hrsg.): Die Verfassungsmäßigkeit eines umfassenden Tabakwerbeverbotes
in Deutschland. Autor: Prof. Dr. H. Siekmann. Heidelberg, 2004
9. Deutsches Krebsforschungszentrum
(Hrsg.): Tabaksteuererhöhungen - Fakten und Argumente. Heidelberg,
2003
10. Deutsches Krebsforschungszentrum,
Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie
der Universität zu Köln (Hrsg.): Auswirkungen der Tabaksteuererhöhungen
von 2002 - 2004. Heidelberg und Köln, 2005
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 6/2006
S. 63-69
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