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Deutsche Hochdruckliga
Welches Antihypertensivum für welchen Patienten?
Die Debatte um alte und neue Medikamente zur
Erstbehandlung der Hypertonie: Der Berichtsplan des IQWiG
Angesichts der immensen Bedeutung der Volkskrankheit Hypertonie für
die kardiovaskuläre Morbidität und Mortalität kommt der
Wahl des Antihypertensivums ein bedeutendes Gewicht zu. Für die initiale
Behandlung der Hypertonie stehen dem Arzt im Wesentlichen die fünf
Arzneimittelgruppen Calciumantagonisten, Angiotensin II-Rezeptoren-Blocker,
Angiotensin-Converting-Enzym (ACE)-Hemmer, Diuretika und Beta-Rezeptoren-Blocker
zur Verfügung (s. Leitlinien der DHL®). Besonders wichtig ist
es vor dem Beginn der medikamentösen Therapie das richtige
blutdrucksenkende Medikament für den Patienten auszuwählen.
Hierbei gilt es unter Anwendung von Kriterien der evidenzbasierten Medizin
nicht nur die blutdrucksenkende Effizienz einzelner antihypertensiver
Wirkstoffe, sondern auch ihre Verträglichkeit und unerwünschten
Wirkungen zu berücksichtigen. Ganz im Vordergrund der differenzialtherapeutischen
Erwägungen sollten die kurz- und langzeitigen Folgen für die
Gesundheit, d. h. ihre möglichen Effekte auf die Morbidität
an hypertoniebedingten Organschäden und Folgekrankheiten sowie ihren
Einfluss auf die kardiovaskuläre Morbidität und Mortalität
stehen. Diese ärztlichen Überlegungen müssen in einem weiteren
Schritt unter ökonomischen Gesichtspunkten analysiert und einer vergleichenden
Kosten-Nutzen-Bewertung unterzogen werden.

In letzter Zeit ist in Deutschland, im Rahmen der Sparmaßnahmen
im Gesundheitssystem, die Diskussion um die richtige antihypertensive
Therapie wieder entbrannt. Das von der Bundesregierung neu eingerichtete
Institut zur Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) ist damit beauftragt worden, eine Bewertung der antihypertensiven
Therapie vorzunehmen. Eine solche differenzierte Nutzenbewertung steht,
von wem auch immer sie durchgeführt wird, im Spannungsfeld sich widersprechender
Interessen: auf der einen Seite die arzneimittelproduzierende Industrie,
welche ihre Entwicklungskosten für ein Medikament refinanziert haben
möchte und darüber hinaus am Medikament zu verdienen trachtet,
auf der anderen Seite die Versicherungsträger, denen es vornehmlich
um die Senkung von Arzneimittelkosten geht, und in der Mitte der behandelnde
Arzt, der zuerst seinen Patienten verpflichtet ist und diese nach bestem
medizinischen Wissen und Gewissen behandeln muss. Eine Kosten-Nutzen-Bewertung
der antihypertensiven Therapie kann deshalb immer nur den Hintergrund
für eine ärztliche Entscheidung geben und keinesfalls Richtlinien
aufstellen, welche die ärztliche Entscheidung ersetzen und die individuelle
Situation des Patienten nicht berücksichtigen. Die Deutsche Hochdruckliga
DHL® hat in ihren neuen Leitlinien zur Diagnostik und Therapie der
Hypertonie die Kriterien für eine gute antihypertensive Behandlung
dargelegt. Diese Leitlinien geben dem behandelnden Arzt Hilfestellung
und Beratung ohne ihn in seiner therapeutischen Entscheidungsfreiheit
zu gängeln. Letztlich ist es die Situation des einzelnen Patienten
und seiner besonderen Probleme, welche die Therapie und damit die Wahl
des Medikamentes bestimmen.
Im Folgenden sollen einige wichtige Aspekte in der Diskussion um die Wahl
des antihypertensiven Medikamentes nochmals dargestellt werden:
Die antihypertensive Therapie beruht auf der Erkenntnis, dass eine langfristige
Blutdrucksenkung mit einer verringerten Morbidität und Mortalität
einhergeht. Deshalb ist die langfristige und ausreichende Senkung des
Blutdrucks immer das erste Ziel einer antihypertensiven Behandlung. Wichtig
ist weiterhin, dass durch die Therapie (1) bereits existierende andere
Krankheiten nicht verschlechtert, (2) die Entwicklung neuer Krankheiten
nicht begünstigt und (3) keine wesentlichen Nebenwirkungen der Medikamente
vorhanden sind. Ein weiterer Gesichtspunkt bei der Wahl des Medikamentes
sind (4) die morbiditäts- und mortalitätsverringernden Eigenschaften
des Arzneimittels, die über seine blutdrucksenkenden Eigenschaften
hinausgehen. Diese vier Kriterien müssen vom Arzt in der jeweiligen
Situation und für jeden einzelnen Patienten sorgfältig abgewogen
werden. Eine Auswahl von bestimmten Kriterien d. h. die Vernachlässigung
von Gesichtspunkten muss gut begründet sein. Es drängt sich
sonst bei einer vergleichenden Bewertung der Verdacht auf, dass die Evidenzkriterien
bewusst verschoben werden, um z. B. den Einschluss neuerer Studien, welche
die therapeutischen Vorteile von teueren Antihypertensiva,
also von Calciumantagonisten und Hemmstoffen des Renin-Angiotensin Systems
aufzeigen, zu verhindern. Dieser Vorbehalt gilt insbesondere für
die neuesten Vertreter der RAS-Hemmstoffe, die AT1-Rezeptorantagonisten
oder Sartane, die gegenwärtig noch unter Patentschutz stehen und
deren verstärkter Einsatz das Gesundheitssystem finanziell stärker
belasten könnte, als die Verwendung älterer Antihypertensiva
wie der Diuretika und Beta-Rezeptorenblocker.
Ein Beispiel für diese Problematik ist das Auftreten von Diabetes
mellitus bei Patienten mit Bluthochdruck. Es ist bekannt, dass Hypertoniker
ein erhöhtes Risiko haben, an Diabetes mellitus zu erkranken und
dass das Auftreten dieser Krankheit mit einem gesteigerten Risiko an tödlichen
oder zumindest invalidisierenden kardiovaskulären Folgeerkrankungen
(Atherothrombose, Schlaganfall, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz) einhergeht1-4.
Zusätzlich kann es zum Auftreten von diabetischer Nephropathie, Retinopathie
und Neuropathie mit ihren verhängnisvollen Folgen kommen. Oft treten
solche Komplikationen des Diabetes mit einer gewissen Latenz von mehreren
Jahren zutage. Die Verhinderung eines Diabetes ist für den über
einen langen Zeitraum von mehreren Jahren behandelten Patienten und seinen
Arzt von großer Bedeutung. Eine durch ein Antihypertensivum bewirkte
Verminderung des Neuauftretens von Diabetes mellitus ist damit ein bedeutsamer
prognostischer Faktor, der notwendigerweise in die vergleichende Bewertung
dieser Substanzen eingehen muss. Dieser Zusammenhang ist für die
Hemmstoffe des RAS-Systems mehrfach nachgewiesen worden und muss deshalb
vom behandelnden Arzt in seine differenzial-therapeutischen Überlegungen
miteinbezogen werden. Kompliziert werden solche Überlegungen durch
Befunde, dass die Inzidenz des Neuauftretens von Diabetes mellitus unter
der Gabe von Beta-Rezeptorenblockern und Diuretika deutlich gegenüber
den anderen Antihypertensiva-Gruppen, insbesondere den Hemmstoffen des
RAS, gesteigert ist5. Darüber hinaus hat eine schwedische
Langzeitstudie2 erstmalig nachgewiesen, dass bei hypertensiven
Männern eine durch antihypertensive Therapie mit Beta-Rezeptorenblockern
und Diuretika induzierte Hyperglykämie die Inzidenz von Herzinfarkten
innerhalb eines Beobachtungszeitraums von 20 und mehr Jahren signifikant
steigerte. Die Morbidität an Diabetes mellitus (New-Onset Diabetes),
welche sich im Rahmen der antihypertensiven Behandlung in den letzten
Jahren als ein immer bedeutsamerer Morbiditätsparameter herauskristallisiert
hat (Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, NICE Guidelines
18. August 2004), muss deshalb bei der Wahl des Antihypertensivums unbedingt
berücksichtigt werden. Insbesondere müssen Patienten mit Risikofaktoren
für die Entwicklung eines Diabetes mellitus wie Übergewicht
und metabolisches Syndrom ihren Bedürfnissen entsprechend behandelt
werden.
Ein zweites Beispiel für eine mögliche willkürliche Auswahl
von Kriterien der initialen Blutdruck-Therapie ist die Eiweißausscheidung
im Urin. Es ist in den letzten Jahren in vielen Untersuchungen gezeigt
worden, dass Mikroalbuminurie und Proteinurie nicht nur kardiovaskuläre
Risikofaktoren sind, sondern die Progression einer Nierenerkrankung selbst
stark beeinflussen können. Die Frage, ob ein Antihypertensivum die
Konversion einer Mikro- zur Makroalbuminurie verhindern oder verzögern,
oder die Makroalbuminurie in ihrer Progredienz aufhalten kann, (Beispiele:
IRMA-2-, MARVAL-, IDNT-, RENAAL-Studie) muss schon allein wegen ihrer
hohen klinischen und prognostischen Relevanz Teil der ärztlichen
Beurteilung sein, zumal eine Reduktion der Mikroalbuminurie und
Proteinurie mit einer Reduktion renaler und kardiovaskulärer Endpunkte
einhergeht6-9. Es ist deshalb offensichtlich, dass Mikroalbuminurie
und Proteinurie in die Liste der differenzial-therapeutischen Zielgrößen
aufgenommen werden müssen. Kritische Urteilsfähigkeit des Arztes
sollte nicht durch rigide Richtlinien ersetzt werden.
Ein letzter, aber sehr wichtiger Gesichtspunkt sind die subjektiven Nebenwirkungen
der Antihypertensiva. Der Erfolg der blutdrucksenkenden Therapie beim
individuellen Patienten hängt wesentlich von der Verträglichkeit
des Medikamentes ab. Auch leichte Nebenwirkungen müssen mit dem Patienten
ausführlich besprochen werden, da viele Patienten ihre Medikamente
unregelmäßig oder gar nicht einnehmen. Es ist deshalb ein wesentlicher
Erfolg der pharmazeutischen Forschung, dass zunehmend Antihypertensiva
mit weniger Nebenwirkungen erhältlich sind. Auch hier sind die Sartane
ein Fortschritt, da diese Medikamente in der Regel gut verträglich
sind.
Diese Beispiele zeigen, wie komplex die differenzierte kritische Abwägung
der verschiedenen Kriterien bei der Verordnung der initialen blutdrucksenkenden
Medikamente sein können. Bei der Vielzahl der publizierten Studien
ist eine Hilfestellung durch gut gemachte Leitlinien sinnvoll und hilfreich.
Verbindliche Richtlinien lassen zwar ökonomische Planung zu, können
jedoch der individuellen Situation des Patienten häufig nicht gerecht
werden.
Fazit: Der Wahl des blutdrucksenkenden Medikamentes kommt eine große
Bedeutung für die langfristige erfolgreiche Therapie der Patienten
zu. Verträglichkeit und Nebenwirkungen beeinflussen Compliance und
entscheiden damit über die Nachhaltigkeit der Therapie. Ungünstige
Beeinflussung anderer Erkrankungen wie Diabetes mellitus und Fettstoffwechselstörungen
können trotz guter Blutdrucksenkung die kardiovaskuläre Morbidität
und Mortalität erhöhen. Die durch den Berichtsplan des Institutes
zur Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) ins Leben gerufene Diskussion um das richtige Antihypertensivum
darf nicht dazu führen, dass aus ökonomischen Gründen die
differenzial-therapeutischen ärztlichen Maßnahmen zum Schaden
der Patienten eingeschränkt werden.
Die Verträglichkeit und das Nebenwirkungsspektrum der einzelnen Antihypertensiva
sind zu berücksichtigen. Weiterhin müssen in die ärztliche
Entscheidung die möglichen langfristigen Auswirkungen einer Therapie
wie die Entwicklung eines Diabetes mellitus sowie die klassische Komplikation
der Hypertonie, wie Niereninsuffizienz und Schlaganfall einfließen.
Kritische Leitlinien sind dazu ein wichtiges Instrument der ärztlichen
Arbeit; institutionell verordnete rigide Richtlinien, wie sie durch das
IQWiG und den gemeinsamen Bundesausschuss vorgesehen sind, entmündigen
den behandelnden Arzt und schädigen möglicherweise den einzelnen
Patienten.
Der Vorstand der Deutschen Hochdruckliga, Berliner Straße 46,
69120 Heidelberg,
Tel. 06221/411774, Fax 06221/402274, E-Mail Hochdruckliga@t-online.de
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 5/2006
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