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Bad Segeberg

Medizinische Versorgungszentren
Nicht klein reden!

 
Ekkehard Becker (Fotos: di)  

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bieten Ärzten vielfältige Möglichkeiten, etwa zur Anstellung im ambulanten Bereich. Noch aber werden die Möglichkeiten nicht annähernd ausgeschöpft, meint Rechtsanwalt a. D. Jürgen Steinbrink. Auf einer Informationsveranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) am 2. Dezember in Bad Segeberg appellierte er an die Ärzte, die Potenziale der MVZ nicht „klein zu reden“.

„In der gemeinsamen Selbstverwaltung ist das MVZ noch nicht vollständig angekommen“, sagte Steinbrink im Abgeordnetensaal der KVSH. Als Beispiel nannte er die im neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) enthaltenen Aufschläge zur Punktzahl des Ordinationskomplexes (15 je Fachgebiet, insgesamt zwischen 60 und 105 Punkten). „Das wird dem MVZ nicht gerecht“, sagte Steinbrink.

Verwundert ist Steinbrink auch, dass die gemeinsame Selbstverwaltung weitere vom Gesetzgeber eingeräumte Förderungsmöglichkeiten nicht ausreichend nutzt, um die MVZ attraktiver zu machen. Zum Beispiel den § 85 a Abs. 6, wonach etwa für das ambulante Operieren oder für Disease-Management-Programme (DMP) besondere Vergütungsvereinbarungen für die Versorgung in MVZ getroffen werden können. Nach Beobachtung Steinbrinks wird dies in der Praxis kaum genutzt.

 
  Jürgen Steinbrink

Steinbrink riet Ärzten, die noch länger als zehn Jahre praktizieren wollen, sich dringend mit dem Thema MVZ auseinander zu setzen. Er prophezeite, dass Krankenhäuser künftig verstärkt auf MVZ setzen und damit massiv die bestehende Versorgungslandschaft zu Lasten der Vertragsärzte verändern werden. Auch erste Kliniken in Schleswig-Holstein haben bereits MVZ gegründet. Steinbrinks Warnung an die Adresse der niedergelassenen Ärzte: „Ihre Stellung behaupten sie nur, wenn Sie die Chancen eines MVZ nutzen.“ Dies könne sich positiv in den Verhandlungen mit den Krankenkassen auswirken: Ein MVZ mit integrativen Versorgungsstrukturen sei der „Idealpartner der Krankenkassen in der integrierten Versorgung“.

Ein MVZ wird nach seiner Ansicht aber keinen Erfolg haben, wenn es nur aus Gründen des Marketing und der Marktbesetzung ins Leben gerufen wird. Die Verbesserung der Versorgungsqualität ist aus seiner Sicht stets Bedin-gung für den Erfolg eines MVZ.
Steinbrink, dessen Meinung schon bei zahlreichen früheren gerichtlichen Auseinandersetzungen von der der KVSH abwich, liegt auch in Sachen MVZ nicht voll auf einer Linie mit der Körperschaft. KVSH-Abteilungsleiter Ekkehard Becker warnte die niedergelassenen Ärzte vor übereilten Entscheidungen bei der Gründung eines MVZ. Die Besserstellung im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) und im EBM oder die vermeintlich schnelleren Konkurrenten sind nach seiner Meinung keine Gründe, sich vorschnell für ein MVZ zu entscheiden. Allerdings spricht - bei entsprechenden Rahmenbedingungen - auch aus Sicht Beckers einiges für MVZ. Er räumte beispielsweise betriebswirtschaftliche Vorteile und die Möglichkeit, ein professionelles Management oder gemeinsame Vermarktung zu betreiben, als Vorteile ein. (di)


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2006

S. 25