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Medizinische Versorgungszentren
Nicht klein reden!
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| Ekkehard
Becker (Fotos: di) |
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Medizinische Versorgungszentren
(MVZ) bieten Ärzten vielfältige Möglichkeiten, etwa zur
Anstellung im ambulanten Bereich. Noch aber werden die Möglichkeiten
nicht annähernd ausgeschöpft, meint Rechtsanwalt a. D. Jürgen
Steinbrink. Auf einer Informationsveranstaltung der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) am 2. Dezember in Bad Segeberg appellierte
er an die Ärzte, die Potenziale der MVZ nicht klein zu reden.
In der gemeinsamen Selbstverwaltung ist das MVZ noch nicht vollständig
angekommen, sagte Steinbrink im Abgeordnetensaal der KVSH. Als Beispiel
nannte er die im neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) enthaltenen
Aufschläge zur Punktzahl des Ordinationskomplexes (15 je Fachgebiet,
insgesamt zwischen 60 und 105 Punkten). Das wird dem MVZ nicht gerecht,
sagte Steinbrink.
Verwundert ist Steinbrink auch, dass die gemeinsame Selbstverwaltung weitere
vom Gesetzgeber eingeräumte Förderungsmöglichkeiten nicht
ausreichend nutzt, um die MVZ attraktiver zu machen. Zum Beispiel den
§ 85 a Abs. 6, wonach etwa für das ambulante Operieren oder
für Disease-Management-Programme (DMP) besondere Vergütungsvereinbarungen
für die Versorgung in MVZ getroffen werden können. Nach Beobachtung
Steinbrinks wird dies in der Praxis kaum genutzt.
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Jürgen
Steinbrink |
Steinbrink riet Ärzten,
die noch länger als zehn Jahre praktizieren wollen, sich dringend
mit dem Thema MVZ auseinander zu setzen. Er prophezeite, dass Krankenhäuser
künftig verstärkt auf MVZ setzen und damit massiv die bestehende
Versorgungslandschaft zu Lasten der Vertragsärzte verändern
werden. Auch erste Kliniken in Schleswig-Holstein haben bereits MVZ gegründet.
Steinbrinks Warnung an die Adresse der niedergelassenen Ärzte: Ihre
Stellung behaupten sie nur, wenn Sie die Chancen eines MVZ nutzen.
Dies könne sich positiv in den Verhandlungen mit den Krankenkassen
auswirken: Ein MVZ mit integrativen Versorgungsstrukturen sei der Idealpartner
der Krankenkassen in der integrierten Versorgung.
Ein MVZ wird nach seiner Ansicht aber keinen Erfolg haben, wenn es nur
aus Gründen des Marketing und der Marktbesetzung ins Leben gerufen
wird. Die Verbesserung der Versorgungsqualität ist aus seiner Sicht
stets Bedin-gung für den Erfolg eines MVZ.
Steinbrink, dessen Meinung schon bei zahlreichen früheren gerichtlichen
Auseinandersetzungen von der der KVSH abwich, liegt auch in Sachen MVZ
nicht voll auf einer Linie mit der Körperschaft. KVSH-Abteilungsleiter
Ekkehard Becker warnte die niedergelassenen Ärzte vor übereilten
Entscheidungen bei der Gründung eines MVZ. Die Besserstellung im
Honorarverteilungsmaßstab (HVM) und im EBM oder die vermeintlich
schnelleren Konkurrenten sind nach seiner Meinung keine Gründe, sich
vorschnell für ein MVZ zu entscheiden. Allerdings spricht - bei entsprechenden
Rahmenbedingungen - auch aus Sicht Beckers einiges für MVZ. Er räumte
beispielsweise betriebswirtschaftliche Vorteile und die Möglichkeit,
ein professionelles Management oder gemeinsame Vermarktung zu betreiben,
als Vorteile ein. (di)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2006
S. 25
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