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Nachrichten in Kürze

Kampagne gegen Nervenschmerzen

 
Prof. Dr. Ralf Baron
(Foto: UK S-H)
 

Unter dem Motto „Raus aus dem Leid - gemeinsam gegen Nervenschmerzen“ hat die Deutsche Schmerzliga zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie am Weltschmerztag, 17. Oktober 2005, eine Aufklärungskampagne gestartet.

Beim Eröffnungs-Pressetermin in Hamburg wies unter anderem Prof. Dr. Ralf Baron, stellv. Direktor der Nervenklinik des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UK S-H), Campus Kiel, auf die zunehmende Prävalenz von Nervenschmerzen hin. Weit über 3,5 Millionen Menschen litten in Deutschland an heftigen Nervenschmerzen - also (neuropathische) Schmerzen, bei denen die Nerven selbst geschädigt und nicht nur Übermittler von (nozizeptiven) Schmerzen an anderer Stelle seien. Häufig seien zentrale Nervenschmerzen nach Diabetes, nach Schlaganfall, Multipler Sklerose oder Krebs, aber auch lokal nach Gürtelrose (Post-Zoster-Neuralgie) oder bei Trigeminusneuralgie. Vielfach kämen auch Mischformen vor aus Nerven- und Traumaschmerz, wie beim chronischen Rückenschmerz: „Mindestens 30 Prozent aller Rückenschmerzen haben eine neuropathische Komponente“. Zur Person: Prof. Baron hat seit dem 1. Oktober 2001 die C3-Professur für neurologische Schmerzforschung an der Christian-Albrechts-Universität inne. Seit dem 1. August 2004 leitet er die Sektion für Neurologische Schmerzforschung und -therapie an der Klinik für Neurologie des UK S-H Kiel. Zugleich ist er Kursleiter der 80-stündigen Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie der Akademie (Bad Segeberg).

Als Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie nannte der Leiter des ambulanten Schmerzzentrums Göppingen, Dr. Gerhard Müller-Schwefe, den „Widerspruch“ zwischen den vielfältigen Möglichkeiten der medikamentösen/nicht medikamentösen Therapien und der Versorgungsrealität: „Die Schmerztherapie ist heute noch ein Stiefkind, vom Medizinstudium bis in die tägliche Praxis.“ Die Kosten für die Behandlung von Rückenschmerzen (RS) in Deutschland schätze er auf 25 Milliarden Euro pro Jahr - doch eine gute Schmerztherapie könne hier sparen helfen. Wie können chronische RS behandelt werden? Zitat:

„Wir verwenden heute Substanzen, die die Nervenzellen stabilisieren, die sie weniger leicht erregbar machen und die damit wieder zu einem normalen Leben zurückführen. Das sind Antiepileptika wie Pregabalin, die das Organsystem kaum belasten, weil sie unverändert ausgeschieden werden. Und manchmal braucht man auch Kombinationstherapien, zum Beispiel mit Morphinabkömmlingen oder auch mit Entzündungshemmern, je nachdem was die Ursache der Schmerzen einmal war.“ Info: www.schmerzliga.de, Hotline 0700/375375375. (hk)


Buchtipps

„Der Gesundheitsmarkt in Deutschland - Daten, Fakten, Akteure“ von Helmut K. Specke, Verlag Hans Huber, Bern u. a., 3. Auflage 2005, 632 Seiten, ISBN 3-456-84143-4, 49,95 Euro. Ein fleißig zusammengetragenes Nachschlagewerk, eine Materialsammlung etwa für Mediziner beim Public-Health-Aufbaustudium, geeignet zum kritischen Durcharbeiten. Einwände: Autor (Ex-AOK-Vorstand) behandelt Gesundheitsreformen nicht mit wissenschaftlicher Objektivität; zu lückenhaft für den, der es wirklich
genau wissen will; manches ist schon bei Erscheinen überholt.

Von Achilles bis Zuckerkandl - Eigennamen in der medizinischen Fachsprache“ von Andreas Winkelmann, Verlag Hans Huber, Bern 2005, 289 Seiten, ISBN 3-456-84104-3, 24,95 Euro. Ein gut lesbares Nachschlagewerk mit Namen von Medizinern, die, so der Autor, a) einem durchschnittlichen Arzt bekannt vorkommen und b) zu denen es lesenswerte biographische Angaben gibt. Auch zu historischen Namen aus Schleswig-Holstein finden sich Einträge, wie zum Kieler Chirurgen Johann Friedrich August v. Esmarch („Esmarch-Bandage“), Gerhard Küntscher (Küntscher- Nagel) oder zum Kieler Internisten Heinrich I. Quincke (Quincke-Ödem).

„Finanzierungsdefizite in der gesetzlichen Krankenversicherung - Prognose 2005-2050“ von Fritz Beske und Thomas Drabinski, 58 Seiten, ISBN 3-88312-332-3, Schutzgebühr etwa zehn Euro, Auskunft Tel. 0431/80060-0, E-Mail info@igsf-stifung.de.

Im September/Oktober ist als Heft 105 der Schriftenreihe des Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System-Forschung in Kiel erschienen:

Die Schrift soll nach dem Vorwort die Wahrheit darüber sagen, mit welchen finanziellen Belastungen langfristig in der Gesundheitsversorgung gerechnet werden müsse. Dies sei im letzten Bundestagswahlkampf verschwiegen worden. Unter der Annahme einer konstanten Entwicklung werden hohe Zahlen genannt bei den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, bei den Finanzierungsdefiziten in der vertragsärztlichen und in der stationären Versorgung, bei Versorgungsdefiziten (Früherkennung, Impfung, Diabetes, Organspende, Hörgeräte), beim Investitionsstau im Akutkrankenhaus und bei zusätzlichem Finanzbedarf für Krankenhausärzte. Hier stützen sich die Autoren allerdings meist auf Angaben der Interessengruppen. Einen grundsätzlichen Einwand gegen sehr langfristige Prognosen mit einfacher Extrapolation des Status quo nennt die Schrift selbst: „Die Arbeit soll aufrütteln ... wenn die Auswirkungen der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts so eintreten würden wie prognostiziert. So wird es nicht sein.“ (hk)


Ablieferung der Lohnsteuerbelege 2004 an das Finanzamt

1. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarten 2004 und die „Besonderen Lohnsteuer-Bescheinigungen für das Kalenderjahr 2004“, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht ausgehändigt worden sind, bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2005 dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen (R 135, Abs. 2, S. 4, Lohnsteuer-Handbuch 2005). Auskünfte erteilen die Finanzämter.

2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Besitz ihrer Lohnsteuerkarte 2004 sind, z. B. weil sie am 31. Dezember 2004 nicht in einem Dienstverhältnis standen, haben diese bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2005 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Gemeinde liegt, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat; dies gilt nicht, wenn die Lohnsteuerkarte 2004 einer Einkommensteuererklärung 2004 beizufügen ist (R 135, Abs. 3, Lohnsteuer-Handbuch 2005).
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2004 ist im Gegensatz zur Lohnsteuerkarte 2004 nicht beim oben bezeichneten Finanzamt einzureichen. (II)


 
  Dr. Christian Hauschild
(Foto: Privat)

Dr. Christian Hauschild in Vorstand des BVO gewählt

Im Rahmen des ersten gemeinsamen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin wurde am 22. Oktober 2005 auf der Mitgliederversammlung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie e. V. (BVO) Dr. Christian Hauschild aus Lübeck als erster Schriftführer in den Vorstand gewählt.

Wieder gewählt wurde der erste Vorsitzende Dr. Siegfried Götte, zweiter und dritter Vorsitzender sind Dr. Klaus Schatton, Weinstadt, und Dr. Daniel Frank, Leverkusen. (BVO, Dr. Hauschild)


Landesvorstandswahlen im BdA
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein fusionieren

 
Jutta Richter, Hamburg (stellvertretende Landesvorsitzende), Roswitha Grembocki aus Mecklenburg-Vorpommern (Landesvorsitzende),Judith Johannes aus Schleswig-Holstein (Protokollführerin), Regina Timm aus Schleswig-Holstein (Beisitzerin), Sylvia Röhrbein aus Mecklenburg-Vorpommern (Beisitzerin) (v. l. n. r) (Foto: BdA)  

Seit dem Wochenende gibt es für die Mitglieder des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e. V. (BdA) in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein einen gemeinsamen BdA-Landesverband. Die Delegierten setzten damit die im Mai 2004 beschlossene Gebietsreform in die Tat um und wählten auf ihrer Landeshauptversammlung im Hamburger InterCityHotel einen neuen Vorstand.

Neue Landesvorsitzende ist Roswitha Grembocki aus Stralsund. Die ehemalige Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern wird nun alle drei Länder betreuen. Ihre Stellvertreterin ist Jutta Richter aus Hamburg, die erstmals ein Amt im BdA wahrnimmt. Als Protokollführerin wurde Judith Johannes aus dem Landesvorstand Schleswig-Holstein gewählt. Der neue Landesvorstand tritt am 14. Januar 2006 zu seiner ersten Sitzung zusammen. Als ihre wichtigsten Ziele benannte Roswitha Grembocki die Mitgliedergewinnung sowie die Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Berufsschulen und den Aufbau eines „jungen BdA“ in den nördlichen Bundesländern. (BdA)


OPS 2006: DIMDI veröffentlicht endgültige Fassungen

Das DIMDI hat die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) Version 2006 auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Viele Prozeduren, zu denen neben chirurgischen Eingriffen beispielsweise Bild gebende diagnostische Verfahren zählen, können zu Abrechnungszwecken mit der neuen Version präziser und differenzierter verschlüsselt werden als bisher.

Rund 270 Vorschläge aus Fachgesellschaften, von Fachleuten der Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie zusätzliche Anforderungen aus dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) flossen in die neue Version des OPS 2006 ein. Dieser ist eine der Grundlagen für das pauschalierende Vergütungssystem in Klinik und Praxis (German Diagnosis Related Groups, G-DRG-System).

Wesentliche Änderungen im systematischen Verzeichnis des OPS 2006 sind:

  • Umstellung auf die neue deutsche Rechtschreibung,
  • Umfangreiche Überarbeitung der HNO-Operationen,
  • Überarbeitung und Ergänzung des Codes in den Bereichen Frührehabilitation und Komplexbehandlung,
  • Neue Codes für Medikamente, die über Zusatzentgelte abrechenbar sind.

Download der Dateien
Die Referenzausgaben des OPS 2006 (systematisches und alphabetisches Verzeichnis) sind wie die Aktualisierungsliste über das Downloadcenter kostenfrei als PDF zu finden.
Alle anderen Dateitypen, z. B. Klassifikationen in den Formaten ASCII, SGML oder RTF und auch Metadaten, die unter anderem direkt in Softwareanwendungen übernommen werden können, sind günstig im DIMDI Webshop erhältlich.
Ergänzende Informationen auf der Website www.dimdi.de. (DIMDI)


Planungsübersicht Unterstufe 2006

 


Enge Zusammenarbeit zwischen Körper- und Seelenspezialisten

Die zunehmende Anzahl somatoformer Erkrankungen sei multimethodal besser zu behandeln als nur mit einer guten Methode, war eine zentrale Botschaft des Jahreskongresses der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (DGPM) Ende Oktober in Bad Honnef. Auf diesen Fachgebieten ist auch Schleswig-Holstein zum Beispiel in Bad Bramstedt in erheblichem Umfang vertreten.

Große Chancen für eine bessere Versorgung der Patienten sieht die DGPM in der derzeitigen Umstrukturierung des Gesundheitswesens, insbesondere in der integrierten Versorgung. Hier könnten wir durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Seelen- und Körperspezialisten noch viel erreichen, sagte der 1. Vorsitzende Prof. Dr. Thomas Loew (Regensburg). (hk)


Besuch aus China im UK S-H

 
Chinesische Delegation im UK S-H, Campus Lübeck, geführt von Olaf Lehkuhl (hintere Reihe, zweiter von rechts) (Foto: UK S-H)  

Eine hochrangige Delegation des chinesischen Umweltministeriums in Peking besuchte in der letzten Oktoberwoche das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UK S-H), um sich über umweltfreundliche Methoden zur Beseitigung infektiöser Krankenhausabfälle zu informieren. Es folgte die Besichtigung einer im UK S-H installierten Anlage zur Sterilisation infektiösen Mülls. Dabei wurde das Verfahren der Mülltrennung in der Universitätsklinik, der automatische Transport des Mülls zur Bearbeitung, die Sterilisation und schließlich der Abtransport zur Mülldeponie vorgestellt.

Die Besucher, allesamt Experten in Umwelttechnologien, zeigten sich beeindruckt von der einfachen, aber effektiven Lösung, die ihnen präsentiert wurde. In China ist es bisher üblich, gefährlichen und oftmals gesundheitsgefährdenden Müll zu verbrennen, was zu einer weiteren Belastung der Umwelt führt. Dagegen ist die Sterilisation des infektiösen Mülls umweltfreundlich und vor allem beim Müllerzeuger, dem Krankenhaus selbst, durchführbar, sodass lange Transportwege entfallen. (Dr. Anja Aldenhoff-Zöllner)


30. Interdisziplinäres Forum der Bundesärztekammer

Das 30. Interdisziplinäre Forum der Bundesärztekammer „Fortschritt und Fortbildung in der Medizin“ findet vom 12. bis 14. Januar 2006 in Berlin, Tagungszentrum Katholische Akademie, Hannoversche Straße 5 b, statt.

Der Kongress wird eröffnet von Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin, und Prof. Dr. Heyo Eckel, Göttingen.

Themen und Moderatoren:

  • Naturheilverfahren - Grenzen und Möglichkeiten (Prof. Dr. Loch, Bad Nauheim)
  • Akne: Krankheit und Leiden nicht nur in der Pubertät (Prof. Dr. Dr. Plewig, München)
  • Inkontinenz: Ursachen, Therapieoptionen, soziale Auswirkungen (Dr. Jobst, Bonn)
  • Die Akutbehandlung des apoplektischen Insults und des Myokardinfarkts (Prof. Dr. Lichte, Lauenbrück)
  • Interdisziplinäre Behandlung des Mammakarzinoms (Prof. Dr. Madjar, Wiesbaden)
  • Was gibt es Neues in der Therapie und Prävention von Infektionskrankheiten? (Prof. Dr. Müller-Oerlinghausen, Berlin)

Die Veranstaltung wurde von der Ärztekammer Berlin mit 20 Fortbildungspunkten anerkannt. Programmheft (inkl. Anmeldeunterlagen) erhalten Sie bei der Bundesärztekammer, Dezernat Fortbildung und Gesundheitsförderung, Postfach 12 08 64, 10598 Berlin, Tel. 030/400456-415, -411, Fax 030/400456-429, E-Mail cme@baek.de, Internet www.bundesaerztekammer.de. (Bundesärztekammer)




 
  Claus-Harald Wilsing (Foto: APO-Bank)
Claus-Harald Wilsing in Vorstand der APO-Bank berufen

Der Aufsichtsrat der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (APO-Bank) hat Claus-Harald Wilsing in den Vorstand des Instituts berufen. Wilsing, 39 Jahre, wird seine neue Aufgabe bei der größten deutschen genossenschaftlichen Primärbank zum Jahresbeginn 2006 antreten. Er übernimmt die Ressortverantwortung für die Dezernate „Unternehmensplanung/Treasury“ und „Vertrieb Organisationen und Großkunden“.

Wilsing kommt von der Sachsen Landesbank (LB), für die er in den vergangenen Jahren - zunächst als Alleinvorstand - die Sachsen LB Europe plc in Dublin aufgebaut hat. Zusätzlich war er bei der Muttergesellschaft für die Bereiche Treasury und Handel verantwortlich. (APO-Bank)



Pulsoximeter-Spende für Kinderklinik

Über ein neues Gerät zur unblutigen Messung der Sauerstoffsättigung bei Kindern freut sich PD Dr. Andreas Claaß, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im Städtischen Krankenhaus Kiel. Ilse Timm, Gründerin des Vereins „Hilfe für das schwerkranke Kind e. V.“, überreichte das medizinische Gerät im Wert von etwa 3 000 Euro sowie neue Spielsachen für das „Kinderzimmer“ Ende Oktober.

Ilse Timm, ausgezeichnet mit der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik, engagiert sich schon seit vielen Jahren für schwerkranke und behinderte Kinder. „Das Pulsoximeter N-565“, so Claaß, „ist unglaublich wichtig bei Kindern, die zum Beispiel an Mukoviszidose leiden.“ So könne der Sauerstoffgehalt über Nacht gemessen und am nächsten Morgen ausgewertet werden. Dabei werde das kranke Kind in seinem Schlaf nicht gestört, da die Alarmfunktionen ausgeschaltet werden könnten.

„Solche regelmäßigen Untersuchungen verbessern die Lebensqualität dieser Kinder ganz enorm, da je nach Ergebnis früh mit einer entsprechenden Behandlung begonnen werden kann“, betont Claaß. Das Gerät kann auch bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen eingesetzt werden sowie bei Kindern mit Lungenentzündung. (Arne Gloy)


Norddeutsches Seminar für Strahlenschutz in der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel - Strahlenschutzkurse im 1. Quartal 2006



Müll in Neumünster ist jetzt „anders“

Die Stadt Neumünster betreibt seit dem 1. Juni 2005 eine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) für die so genannten Siedlungsabfälle. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Neumünster insbesondere die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte darauf hin, dass - abweichend von der bisherigen Möglichkeit - aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen Kanülen, Skalpelle u. Ä. nicht mehr als Siedlungsabfälle entsorgt werden können, und zwar auch dann nicht, wenn sie in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt sind. Es bestehe die Gefahr, dass diese Behältnisse aufplatzen und die „sharps“ die Mitarbeiter in der MBA gefährden. Es wird daher empfohlen, gefüllte Behälter mit Kanülen oder anderen spitzen Gegenständen bei der Schadstoffannahmenstelle in der Niebüller Straße 90 (städtischer Betriebshof, Montag bis Donnerstag 7:00-15:00 Uhr, Freitag 7:00-13:00 Uhr, Samstag 8:00-12:00 Uhr) abzugeben. (V)


Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsparteien des Schengener Abkommens

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein erinnert an einen Erlass zur Ausführung des Schengener Abkommens. Danach können ärztlich verschriebene Betäubungsmittel ohne weitere Formalitäten in eine Vertragspartei des Schengener Abkommens mitgeführt werden, wenn eine vom verschreibenden Arzt ausgestellte Bescheinigung, die durch eine Kreisgesundheitsbehörde beglaubigt worden ist, mitgeführt wird.

Das Formular kann bei der Bundesopiumstelle angefordert oder von der Internetseite ausgedruckt werden (www.bfarm.de). (III)


 
  Prof. Dr. Christof Hopf
(Foto: Lubinus Clinicum)

Prof. Hopf Vorsitzender bei der DGOOC

Prof. Dr. Christof Hopf, Leiter des Wirbelsäulenzentrums und Ltd. Arzt der Abteilung Wirbelsäulenchirurgie, Kinder-, Rheuma- und onkologische Orthopädie des Lubinus Clinicums in Kiel, wurde mit Wirkung vom 21. Oktober 2005 zum Vorsitzenden der Sektion Wirbelsäule der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie e. V., kurz DGOOC, gewählt. (Lubinus Clinicum)

 


Gesundheit und Europa

Die im Berliner Koalitionsvertrag aufgeschobene Frage, welcher Art die Reform unseres Gesundheitssystems sein solle, wurde bereits beim 4. Europäischen Gesundheitskongress im Oktober in München weiterverfolgt. Kongresspräsident Ulf Fink - bekannt vom jährlichen Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit - sagte, die Gesundheitspolitiker in Europa könnten voneinander lernen. Wie soziale Aspekte der gesetzlichen mit unternehmerischen Anreizen der privaten Krankenversicherung kombinierbar seien, lasse sich beim neu eingeführten niederländischen System oder dem österreichischen erkennen.

Auch die Kooperation der europäischen Länder sei verbesserungsfähig. So fehle es noch an Rechtssicherheit bei der Inanspruchnahme grenzüberscheitender Gesundheitsleistungen. Es sei beispielsweise unklar, sagte der Vertreter des bayrischen Sozialministeriums, ob ein EU-Bürger bei ambulanter Behandlung in einem europäischen Krankenhaus eine vorherige Genehmigung seiner Kasse brauche.

Das deutsche Gesundheitssystem sei in seinen Strukturen, etwa der Trennung ambulant-stationär, „nicht mehr zeitgemäß“, sagte Horst Seehofer. Hier und weniger bei der Frage der Finanzierung werde die Politik vorrangig ansetzen. Jeder Versicherte solle die Möglichkeit haben, bei seiner Kasse zwischen verschiedenen Leistungspaketen zu wählen. Und die finanziellen Anreize zu mehr Prävention müssten verstärkt werden. (hk)


Vorbildliche Geriatrie

 
  Dietrich Wersich (Foto: hk)

Die weit über Hamburg ausstrahlende Geriatrie des Albertinen-Hauses wurde von Politik, Wissenschaft und Praxis beim Symposium „Gesund in der zweiten Lebenshälfte“ der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung am 28. Oktober gewürdigt. Das Albertinen-Haus hat in diesem Jahr den Deutschen Präventionspreis 2005 (u. a. des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung) gewonnen, und der „Chef“, Prof. Dr. Hans Peter Meier-Baumgartner, ging in den Ruhestand. Der erfahrene Prof. von Renteln-Kruse führt sein Werk fort. Die Gesundheitspolitik in Hamburg (aber wohl nicht nur hier) wolle weiterhin dieses und andere Altenprojekte unterstützen, aber mit dem Ton auf „Hilfe zur Selbsthilfe“. Durch bessere Vernetzung seien auch Einsparungen möglich, sagte Gesundheits-Staatsrat Dietrich Wersich. Die knappen Mittel müssten optimal verteilt werden, daher seien Evaluierungen mit Ermittlung von Ergebnisqualität wichtiger denn je. (hk)


SÄTAZ Ball 2006 in Bad Segeberg

Am Samstag, 18.02.2006, findet im Vitalia-Seehotel, Eingang Festsaal, Am Kurpark, Bad Segeberg (Beginn 19:30 Uhr), der SÄTAZ-Ball 2006 statt. Tanzvergnügen, Unterhaltung mit Showeinlagen und die Partyband „LifeStyle“ aus Kiel werden den Abend gestalten. Festliche Abendgarderobe ist erbeten. Anmeldung bitte per Fax an 04551/83179, Kartenpreis 30 Euro. Der Gesamtbetrag ist auf das Konto Ärzteball Nr. 0202744090, BLZ 230 926 20, Deutsche Apotheker- und Ärztebank Lübeck, zu überweisen. (SÄTAZ)


Gesundheitsprävention durch „Grüne Welle“

Als nachahmenswertes Beispiel für wirksame gesundheitsbezogene Prävention erweist sich nach ersten Ergebnissen das Hamburger Pilotprojekt „Intelligente Ampeln“. In einem stauanfälligen Bereich des Straßenrings zwei ergab sich nach Installation von 13 computergestützten Ampelanlagen eine Einsparung von über 500 000 Liter Kraftstoff p. a. und damit 1 300 Tonnen CO2. Außerdem: Weniger Stress-Belastung bei 90 000 Autofahrern täglich durch weniger Staus sowie Steigerung der Durchschnittsgeschwindigkeit um zehn Prozent. Der volkswirtschaftliche Gewinn nach Abzug der Kosten liege bei 1,5 Millionen Euro p. a., teilte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt mit - hierbei ist vermutlich der gesundheitliche Langzeitnutzen nicht einmal voll erfasst. (hk)


„Deutschlands modernstes Krankenhaus“ in Hamburg

Nach dreijähriger Bauzeit ist das Hamburger Schwerpunktkrankenhaus Allgemeines Krankenhaus Barmbek (AKB) fertig gestellt und hat am 10. Dezember seinen Betrieb aufgenommen. Dann ziehen 1 500 Beschäftigte, darunter 220 Ärzte, mit einigen Hundert Patienten aus den über 50 verstreuten Gebäuden des weitläufigen Klinikgeländes in den 3 300-Räume-Neubau. Der Vorbildcharakter liegt einmal in der kompakten Bauweise: alle Funktionsräume in einem Baukörper, hufeisenförmig umgeben von einem zum Park orientierten Bettenhaus. Also ein Haus der kurzen Wege, besonders geeignet für interdisziplinäre Kooperation. Jeder Arbeitsplatz, jedes Bett ist an das Kommunikationsnetz anschließbar - das AKB ist Referenzkrankenhaus auf dem neuesten IT-Stand. Hinzu kommen neue technische Einrichtungen wie die globale Online-Live-Kommunikation „Endo alpha“ in zunächst einem der OP-Säle. „Unser Ziel ist die Optimierung der Kommunikation innen, aber auch nach außen mit Hausarzt, Reha-Klinik, Pflegedienst usw.“, sagte der ärztliche Direktor Dr. Lutz Hoffmann.

Auch die Patientenorientierung soll nicht zu kurz kommen, so etwa die Rufleitung (nicht nur Ruftaste) an jedem Bett (nur Zwei- und Einbettzimmer), die intensivere OP-Vor- und -Nachbetreuung oder die Essenswahl.

Das zur LBK GmbH gehörende Haus hatte schon bisher einen erheblichen Anteil auswärtiger, zumal schleswig-holsteinischer Patienten. Über die Grenzen hinaus bekannt sind Spezialisten wie Prof. Schwedes (Diabetologie), Prof. Lachenmayer (Neurologie), Prof. Schmidt-Rhode (Gynäkologie) oder Dr.
Müllerleile (Onkologie). (hk)

Volkskrankheit Inkontinenz

Die demographische Entwicklung werde die Zahl der Inkontinenten von derzeit über fünf Millionen stark in die Höhe treiben, sagte Prof. Dr. Klaus-Peter Jünemann (Direktor Urologie UK S-H Kiel) beim 17. Kongress der Deutschen Kontinenz-Gesellschaft im November in Stuttgart: „Neben Alzheimer und Erkrankungen des rheumatoiden Formenkreises zählt die Inkontinenz zu den größten Problemen, die gerade im Alter dramatische Zuwachsraten aufweist und die als „Volkskrankheit erster Ordnung“ zu bezeichnen ist“. Heute seien von den über Sechzigjährigen mehr als zwei Millionen betroffen. Bei den Pflegeheimbewohnern steige der Anteil mit Hinzukommen von Demenz bis nahezu 100 Prozent. „Es ist unsere dringende Aufgabe, hier Lösungen zu erarbeiten.“ (hk)


Fortschrittliche Endoskopie

Über 1 800 Teilnehmer konnten sich beim 13. Endo-Club Nord in Hamburg (CCH) von den großen Fortschritten in der flexiblen (gastroenterologischen) Endoskopie überzeugen. Bei realistischen Live-Übertragungen aus den drei Hamburger Zentren (Universitätsklinikum Eppendorf mit Prof. Soehendra, Allgemeines Krankenhaus Altona mit Prof. Hagenmüller und Allgemeines Krankenhaus Barmbek mit PD Dr. Faiss als Nachfolger von Prof. Wurbs) imponierte die sprunghafte Weiterentwicklung der Chip-Elektronik mit HDTV-Standard. Das heißt, ohne Zusatzinstrumentarium, so Prof. Hagenmüller, waren krankhafte Veränderungen der Verdauungsorgane von weit weniger als einem Millimeter Durchmesser erkennbar. Ein weiterer großer Fortschritt stehe mit der Narrow Band Imaging Technique zur Darstellung kapillarer Blutgefäße bevor. Sie könne in fernere Zukunft vielleicht die Histologie des Pathologen ersetzen („virtuelle Histologie“).

Eine andere Vision zur Ersetzung chirurgisch-laparoskopischer Technik durch „wirklich minimal-invasive, atraumatische Eingriffe“ sei die in den USA erprobte transgastrische Endoskopie durch den Mund und einen einzigen Magenwandschnitt. Als künftige Anwendungsgebiete wurden genannt Peritonoskopie, Appendektomie, Tubenligatur, Cholezystektomie, Hysterektomie und Splenektomie. (hk)

Gesundheitsmesse in Neumünster

Die 3. Landesgesundheitsmesse Schleswig-Holstein findet vom 5. bis 7. Mai 2006 in den Holstenhallen in Neumünster unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen und mit der Unterstützung der Gesundheitsinitiative Schleswig-Holstein statt. Der Eröffnungsvortrag wird von Dr. Thomas Wessinghage, Geschäftsführer und Ärztlicher Direktor der Reha-Klinik Damp, gehalten. Gefördert und begleitet vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Familie bildet diese Messe ein Forum für all diejenigen, die Fragen oder Antworten zu Gesundheit, körperlicher und geistiger Fitness haben.

Für Ideen und Anregungen zur Ausgestaltung der Veranstaltung steht Ihnen der Projektleiter, Herbert Rehm, zur Verfügung unter Tel. 0451/8990663, E-Mail h.rehm@messegmbh.de. (H. Rehm)

Ausbildung mit besonders gutem Ergebnis abgeschlossen

39 ehemalige Auszubildende wurden im Herbst vom Landesverband der Freien Berufe für ihre hervorragenden Abschlüsse geehrt. Neben Arzthelferinnen gehören zu den Ausbildungsberufen der Freien Berufe u. a. Zahnmedizinische Fachangestellte, Rechtsanwalts- und Notariats- sowie Steuerfachangestellte, Vermessungstechniker, Bauzeichner oder Bürokauffrauen. (rat)


Kranke zufrieden mit Gesundheitswesen?

In einer Befragung von über 1 000 chronisch Kranken und kürzlich Operierten schnitt das deutsche Gesundheitswesen in einem Sechs-Länder-Vergleich recht gut ab. Besonders genannt wurden kurze Wartezeiten und niedrige Zugangsschwellen. Kritisiert wurden Patienteninformationen und die Koordination der Leistungsebenen. Näheres zu der erstmals mit deutscher Beteiligung vom Commonwealth Fund ausgehenden, bei uns vom IQWIG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) betreuten Befragung siehe www.iqwig.de. (hk)

Herz-Kreislauf-Erkrankungen häufigste Todesursache

Nahezu jeder zweite in 2004 Verstorbene starb an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung. Wie das Statistische Bundesamt im November mitteilte, starben allein an Myokardinfarkt über 67 000 von insgesamt über
818 000 Personen. Besonders bei den Älteren dominierte diese Todesart.

Demgegenüber erlag gut ein Viertel einem Krebsleiden, bei den Männern zumeist im Bereich der Verdauungsorgane und der Atmungsorgane, bei den Frauen ebenfalls bei Verdauungsorganen vor Brustkrebs.

Bei nicht natürlichen Ursachen nennt die Statistik über 33 300 Personen, zumeist Männer (Tod durch Verletzungen und Vergiftungen). Von den über 10 700 Suizidenten waren drei Viertel Männer. Details siehe www.gbe-bund.de. (hk)

Zwischenprüfung für Arzthelferinnen 2006

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat folgenden Prüfungstermin für die Arzthelferinnen-Zwischenprüfung 2006 festgelegt:

Mittwoch, 8. März 2006

Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2006. Die Anmeldeformulare erhalten die Auszubildenden über die Berufsschulen. (VIII)


Leserbrief

Leserbrief von Dr. Klaus Wendt

Unkollegiales Verhalten?
Was das ist, darüber gibt es im Kollegenkreis offenbar sehr unterschiedliche Auffassungen.

Ich habe persönlich als Oberarzt in der Unfallchirurgie meine Erfahrungen gemacht:

Eines Tages bekomme ich den Auftrag, einen alkoholisierten Patienten mit einer komplexen Radiusfraktur und Scaphoidfraktur zu versorgen. Die Radiusfraktur wurde verplattet, die Scaphoidfraktur mit einer Darco-Schraube versorgt. Der weitere Verlauf ist unkompliziert, der Patient wird noch einmal nachstationär gesehen und dann in die kassenärztliche Weiterbehandlung geleitet. Im Anschluss hat der Patient offenbar einen M. Sudeck bekommen, der nicht zuletzt verzögert behandelt wurde, da der Patient den behandelnden Arzt ständig wechselte.

Nach einem Jahr bekomme ich eine gegen mich persönlich gerichtete Klage, da die Fraktur angeblich schlecht versorgt worden sei, mit allem was so daran hängt, wie Ersatzforderungen der Krankenkasse, Sozialamt, Schmerzensgeld. Der einzige „Beweis“, der vom Kläger angeführt wird, ist ein Brief aus einer privat geführten handchirurgischen Abteilung, darin wird von einem Kollegen, ich nenne ihn mal Dr. NN, beschrieben „eine kleinfragmentige Platte wurde auf die nicht exakt reponierte Fraktur gesetzt“. Nun gibt es, wie wir alle wissen, Verläufe, wo man nachträglich beim Betrachten der Röntgenbilder schon mal überlegt, ob man es etwas anders hätte machen können. Auch kommen ja Kollegen auch mal zu einer unterschiedlichen Beurteilung. Gerade in diesem Fall, waren alle Fachkollegen der Auffassung, dass die Versorgung sehr gut gelungen war. Um so mehr erstaunte die Aussage in dem Brief an den behandelnden Hausarzt. Zunächst ging ich davon aus, dass vielleicht ein erneutes Trauma stattgefunden hat, doch die spätere Ansicht der Röntgenaufnahmen zeigte, dass dieses nicht der Fall war. Nach längerer Zeit lag das vom Landgericht in Auftrag gegebene unfallchirurgische Fachgutachten vor. Hier wurde mir eine „überstandardmäßige Versorgung“ bescheinigt, was die Operation und die Implantate betraf, der eingetretene M. Sudeck sei ein schicksalhafter Verlauf.

Nun schrieb ich an unsere Ärztekammer und zeigte das, nach meiner Auffassung vorliegende unkollegiale Verhalten an. Der Justitiar antwortete mir, dass er ein unkollegiales Verhalten nicht erkennen könne, die Ausführungen seien sachlich gehalten! Nun mag es ja dem Juristen vollkommen normal erscheinen, dass über die gleichen Dinge sehr unterschiedlich geurteilt wird, mir hat diese Antwort nicht gereicht, zumal nun ja eine unabhängige Beurteilung vorlag. Somit schrieb ich an unseren Kammerpräsidenten, wohl wissend, dass er aus einem operativen Fachgebiet kommt und wohl nachvollziehen kann, wie man sich als Operateur in so einem Fall behandelt fühlt. Er äußerte zwar Verständnis, fand aber auch gleich entschuldigende Worte. Die Röntgenbilder hätte wohl nur ein Assistenzarzt gesehen und der Brief sei im guten Glauben vom Chefarzt unterschrieben worden.

Ich habe zwei Urlaubstage opfern müssen, um seinerzeit das beantragte Versäumnisurteil abzuwenden, einen weiteren Tag zum Prozesstermin, ein dicker Ordner Unterlagen füllt mein Regal, da der Kläger arm im Sinne des Gesetzes ist, darf Vater Staat (wir alle) die Kosten tragen. Und damit so etwas nicht so oft vorkommt, habe ich mich an unsere Ärztekammer gewandt und gerade auch, weil ich von Kollegen, auch aus einer benachbarten Klinik weiß, dass Dr. NN sich häufiger negativ über nicht in seiner Klinik versorgte Patienten äußert.

Und ich möchte klarstellen, dass ich durchaus dafür bin, dass Patienten die falsch behandelt wurden, zu ihrem Recht kommen. Ich empfinde es allerdings als herabsetzend, wenn über meine Arbeit unberechtigt abwertend Stellung genommen wird. Die Beurteilung solcher Verhaltensweisen liegt in unserem Kammerwesen offenbar in der persönlichen Entscheidung einiger weniger. „Wir müssen wieder bei unseren Kammermitgliedern ein Bewusstsein erreichen, das zu einer Identifikation mit ihrer Selbstverwaltung führt“ (Zitat des Kammerpräsidenten 10/2005). Damit habe ich so mein Problem!

Dr. Klaus Wendt, Dänenbrook 1, 24619 Rendswühren


Leserbrief von Dr. Claus Jaeckel zum Artikel „Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht“, SHÄ 11/2005, S. 47

Warum kein Mikrochip?

Voller Dankbarkeit und Verständnis habe ich den Artikel „Endlich Erleichterung - Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht“ auf Seite 47 der Novemberausgabe gelesen.

Meine Vorstellungskraft reicht nicht aus, wenn ich an das Grauen denke, mit dem die Kammermitarbeiter auf den 30.06.2009 schauen. Ohne die Milchtütenaufkleber hätte dieser Tag die Hölle für sie bedeutet, denn es drohte die Rache des kleinen Mannes. Kubikmeterweise Papier wären zu sichten gewesen. Aus lauter Verdruss hätten viele Kollegen just an diesem Tag ihre so brav gesammelten Fortbildungspunkte in Segeberg abgeliefert. So gesehen war die Einführung der Panzerknackernummern eine schlaue Idee.

Doch warum so kurz gesprungen und nicht gleich richtige Nägel mit ordentlichen Köpfen gemacht? Implantiert uns doch einen Chip, so einen wie Bello ihn hat, wenn es mit Frauchen und Herrchen in den Urlaub geht. Widerspruch unsererseits ist bei der obrigkeitshörigen und lammfrommen Ärzteschaft nicht zu erwarten. Im Krötenschlucken sind wir unschlagbar, ein subcutaner Mikrochip ist eine unserer leichtesten Übungen und selbstverständlich wären wir auch gern bereit, die Kosten dafür zu übernehmen. So ein Chip eröffnet ungeahnte Möglichkeiten und brächte uns der Orwellschen Welt endlich ein gehöriges Stück näher. Auch für uns liegen die Vorteile auf der Hand. Es sei nur einmal an die chirurgisch tätigen Kollegen gedacht. Immer müssen die armen Kerle andere bitten, den Aufkleber von der Folie zu lösen. Mit ihren kurz geschnittenen Fingernägeln bringen sie das einfach nicht zu Wege. Manch einem blieben schlaflose Nächte erspart, denn der Satz: „Oh Gott, ich habe meinen Barcode zu Hause vergessen!“ gehört dann endgültig der Vergangenheit an. Scanner über die Stirn - oder vielleicht doch besser über den Glutaeus - und ab dafür durch die Datenleitung aufs persönliche Pünktchenkonto in Segeberg. So spart man Geld! Eigentlich enttäuschend, dass dieser Vorschlag nicht schon lange von berufener Seite unterbreitet wurde. Werden wir am Ende doch von den falschen Leuten vertreten?
Herzliche Grüße von 802760100061091, zurzeit noch besser bekannt als Dr. Claus Jaeckel, Schleswiger Str. 2, 24392 Süderbrarup.

Dr. Claus Jaeckel, Schleswiger Str. 2, 24392 Süderbrarup


Leserbrief von Dr. Hanno Scherf zum Artikel „Homöopathie in der Frauenheilkunde“, SHÄ 9/2005, S. 49 f.

 
Dr. Scherf (Foto: ÄKHH)  

Auch die zweite homöopathische Kasuistik des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblattes drängt mich zu einem Kommentar.

Findet kein Leser, so wie in H. C. Andersens Märchen, den Mut, zu rufen: „Der Kaiser ist nackt?“

Episch breit werden banalste Kopfschmerzen, banaler Heuschnupfen geschildert, gleichsam erst durch „homöopathische Anamnese“ ergründet. Es gibt aber weltweit nur eine Anamnese, keine homöopathische. Allerdings gibt es unvollständige, schlechte Anamnesen, mit „homöopathisch verdünntem Engagement“ erhobene Anamnesen.

Im geschilderten Fall sollte Homöopathie der Patientin Fertilität und Freiheit von Kopfschmerz und Heuschnupfen bringen, als ob diese Problemfelder nur die Homöopathie zusammenführen und lösen könnte. Gern hätte man gewusst, warum zuvor Tamoxifen und Dexamethason gegeben wurden, was kommentarlos in der Anamnese dargestellt wird. Man hätte gern gewusst, in welcher Woche die Schwangerschaft festgestellt wurde, die mit Abort endete.

Was eine elf Monate später eintretende Schwangerschaft mit den homöopathischen Therapiedosen zu tun haben soll, bleibt schleierhaft (gab es noch nie eine überraschend spät eingetretene Schwangerschaft?).

Ebenso könnte die Magie des Namens der behandelnden homöopathischen Ärztin (Ottoni Habura-Flüh) der Patientin zur verdient erwünschten Schwangerschaft verholfen haben.

Ich habe noch nie so viel zur Pseudowissenschaft homöopathisch Verdünntes gelesen und erwartet, wie die Homöopathie sich wohl nach der Frauenheilkunde in den übrigen Fachgebieten demnächst im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt präsentieren wird.

Dr. Hanno Scherf, Max-Brauer-Allee 36, 22765 Hamburg


Leserbrief von Dr. Ralf Cüppers zum Artikel „Ärztliche Fortbildung im Mittelpunkt, SHÄ 10/2005, S. 25 ff.

 
Dr. Cüppers (Foto: Privat)  
Herr Kollege Dr. Bartmann teilt im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt (Ausgabe 10/2005, Seite 25 rechte Spalte) mit, er wolle „auch notwendigerweise unternehmerische Akzente zulassen. Das ist ganz wichtig für den niederlassungswilligen Arzt, der heute erst nach längerer Zeit und ökonomisch gesehen zu spät eine ausreichende Patientenzahl und einen wirtschaftlichen Praxisumfang erreicht. Nunmehr kann er angemessen auf seine spezifischen ärztlichen Leistungen aufmerksam machen, ohne in marktschreierische Werbung zu verfallen“.

Ich halte die Einschränkungen der Werbung, die es für Ärzte gibt, für richtig. Und obwohl mir von der Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung mitgeteilt wurde, dass ich im Flensburger Tageblatt, in der Flensborg Avis und in der Moin-Moin meine Praxiseröffnung inserieren dürfe, habe ich nur in den zwei letztgenannten Zeitungen inseriert, weil ich den schlechten Journalismus des Flensburger Tageblattes nicht noch finanziell durch meinen Anzeigenauftrag fördern wollte.

Ich habe die Einschränkungen der Werbung akzeptiert und den Rahmen noch nicht einmal voll ausgenutzt.

Als ich mich als Arzt für Psychotherapeutische Medizin in Flensburg niederließ, bin ich selbstverständlich davon ausgegangen, dass es hier die Möglichkeit einer Vollzeittätigkeit gibt, denn der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen bei Kassenpatienten scheint auch nach meiner Neuniederlassung noch nicht gedeckt. Auch ohne besondere Werbemaßnahmen fragen ständig neue Patienten bei mir nach Behandlungsterminen, und die haben meine Adresse oft von zufriedenen Patienten der ersten Monate erhalten. Aber die mir von der Kassenärztlichen Vereinigung zugewiesene Punktzahlobergrenze von 288 Tausend Punkten im 4. Quartal reicht gerade für etwa 200 Therapiestunden im Quartal. Das ist weniger als die Hälfte der von mir gewünschten 35-Stunden-Woche. Die willkürlich festgesetzte Punktzahlobergrenze ist das einzige Hindernis für einen wirtschaftlichen Praxisumfang, das ich sehe.

Ich muss schon jetzt, wenige Monate nach Praxiseröffnung, Patienten hinhalten, vertrösten, und warten lassen. Es dauert nicht mehr lange, dann werde ich Patienten auch abweisen müssen, wie es viele meiner Kollegen jetzt schon tun. Und spätestens Anfang Dezember muss ich dann bis zum Quartalsende in Zwangsurlaub gehen, denn meine Punktzahlobergrenze ist dann definitiv überschritten.

Die dadurch unzufriedenen pflichtversicherten Patienten dürfen sich dann gerne bei meinem Standesvertreter beschweren.

Da mein „wirtschaftlicher Praxisumfang“ nicht aufgrund von Patientenmangel beeinträchtigt ist, fühle ich mich durch den Vorschlag von Kollege Dr. Bartmann verspottet. Wozu soll ich Patienten werben, wenn ich sie dann doch nicht behandeln kann, weil es meine Standesvertreter, die mir diese unzureichende Punktzahlobergrenze zugewiesen haben, nicht wollen?

Solange es bei pflichtversicherten Kassenpatienten einen nicht gedeckten Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen gibt, möchte ich als „Kassenarzt“ meine ganze Arbeitskraft dafür einsetzen, diese Patienten gut zu behandeln.

Dr. Ralf Cüppers, Apenrader Str. 7, 24939 Flensburg


Leserbrief von Dr. Andrea Oelze zum Thema „Elektronische Erfassung von Fortbildungspunkten mit dem neuen Barcode“

Als brave Kassenärztin, die gewohnt ist auch die umständlichsten und hanebüchsten Anliegen aller übergeordneten Institutionen umzusetzen, bin ich weisungsgemäß mit dem Barcode in der Tasche zur nächsten Fortbildung losgezogen.

Schon bei der ersten Fortbildung in Heidelberg wurde mir bedeutet, das man von dieser Art Codierung noch nie etwas gehört hätte; auch bei einer Veranstaltung der Ärztekammer Hamburg ungläubiges Kopfschütteln; der Kollege hinter mir in der Schlange kommentierte die Bitte nach einlesen des Codes mit den Worten: „Wir sind doch hier nicht bei EDEKA!“ So, verehrte Damen und Herren, fühle ich mich aber!
Ich kann nur sagen, dass ich mich nicht bemühen werde, diesen Barcode unter die Leute zu bringen.

Ich werde pünktlich Ende Juli 2009 bei Ihnen erscheinen, dann alle meine Fortbildungsnachweise in der Tasche haben. Vielleicht stellen Sie ja zu diesem Termin eine studentische Hilfskraft ein, die dann die Punkte einliest, so wären alle zufrieden, auch würde ich mich tatsächlich einmal von der Ärztekammer Schleswig-Holstein entlastet fühlen.

Sollte es aber so sein, dass der Stundenlohn der studentischen Hilfskraft höher ist als meiner als Kassenärztin, dann teilen Sie mir dies umgehend mit - ich werde dann natürlich gern jeweils etwa eine halbe Stunde Telefon- und Organisationszeit dafür aufbringen, irgendwo den Barcode einlesen zu lassen!

Dr. Andrea Oelze, Buchenstr. 13, 25421 Pinneberg


Leserbrief von Dr. Christiane Bondzus-Entzian zum Artikel „Homöopathie - nur Placebotherapie?“, SHÄ 10/2005, S. 54 f.

 
Dr. Bondzus-Entzian
(Foto: Privat)
 

Professor Engelhardt nimmt einen Blick aus der Vogelperspektive und rät:
Alle Ärzte sollten die Placebo-Wirkung ihrer Arzneien nutzen, damit ihre Patienten gesunden! Richtig! Und: Persönliche Betreuung sprich: Zuwendung, Ernstnehmen, Zeitschenken, Be-Handeln im Sinn des „Nichtschaden“ ist die wahrhaft ärztliche Aufgabe. Richtig!

Lesen Sie doch einmal „Das Medizin Kartell“ von Langbein/Ehgartner!

Wir merken heute gar nicht mehr, wie weit wir von der Natürlichkeit des Lebens und der Selbstregulation entfernt sind. Es gibt kaum Forschung zur Selbstheilung - warum wohl nicht? Die schöne neue Welt von Huxley ist uns heute näher als wir glauben. Eines Tages fallen dem Menschen die Beine ab, weil wir vergessen haben, dass Laufen gesund ist. - Die klassische Homöopathie nach Hahnemann unterstützt die Selbstheilung. Dass homöopathische Arzneien auch eine arzneispezifische Wirkung haben, wissen Patienten und Homöopathen, z. B. Mütter kleiner Kinder. Auch Tiere können wir vom Verdacht der reinen Placebowirkung ausnehmen. Wenn wir seit 200 Jahren nur mit Scheinwirkungen gearbeitet hätten, wäre die Homöopathie inzwischen gestorben! Aber die alte Heilkunst ist auf der Welt verbreiteter denn je. Sie ist nicht mit doppelblinden Studien zu überprüfen, weil jede Krankheit ihre eigenen Arzneimittel braucht. Statistische Signifikans ist nicht das gleiche wie Wirksamkeit am Individuum!

Dr. Christiane Bondzus-Entzian, Monsberg 2, 24159 Kiel


Barcodenummern (SHÄ 11/2005, 48 f.)

Offener Brief an Dr. Martin Gattermann

Sehr geehrter Herr Kollege Gattermann,

Dr. Franz-Joseph Bartmann (Foto: Privat)

Ihr Beitrag ist nett geschrieben, liest sich flüssig, auch eingängig, geht aber leider vollständig am Kern der Sache vorbei. Um Ihnen das zu erklären, muss ich etwas weiter ausholen.

Bei der Verfassung des Grundgesetzes hat sich der Bundesgesetzgeber bei einer grundsätzlich föderalen Gliederung des Gesundheitswesens in einigen Bereichen die eigene Gesetzgebungskompetenz vorbehalten.

Unter anderem betrifft dies auch die Sozialgesetzgebung.

Das heißt, dass jeder Arzt in der Bundesrepublik Deutschland, der an der Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten teilnehmen möchte, sich den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V zu unterwerfen hat. Dies ist unabhängig davon, wo diese Leistung erbracht wird und ob der Leistungserbringer selbstständig oder als angestellter Arzt oder Ärztin tätig ist. Entgegen Ihrer eigenen Wahrnehmung und Feststellung sind es also nicht nur die niedergelassenen, sondern auch die angestellten Ärzte, die der jetzt gültigen Fassung des SGB V unterliegen. Ausgeschlossen sind lediglich die noch in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte.

Über die Umsetzung der einzelnen Paragraphen des Sozialgesetzbuches entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung. Auf Bundesebene ist das jetzt das Gremium des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Ärztekammern sind im Gemeinsamen Bundesausschuss personell nicht vertreten. Mitglieder sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen und Vertreter der Patientenschaft - letztere ohne Stimmrecht.

Im Hinblick auf die Nachweispflicht der abgeleisteten Fortbildung hat der Bundesausschuss zum einen festgestellt, dass die zuständige Stelle für die Sicherstellung von Weiter- und Fortbildung nach den Heilberufegesetzen der Länder eindeutig die Ärztekammern sind. Zum anderen hat er festgestellt und beschlossen, dass die Kriterien des früheren freiwilligen Fortbildungszertifikates der Ärztekammer auf die jetzt verbindliche Regelung Anwendung finden können und sollen. Das freiwillige Fortbildungszertifikat war ein Versuch der verfassten Ärzteschaft, die seit Jahren schwelende Diskussion über ärztliche Fortbildung einem bürokratischen Zugriff zu entziehen. Leider ist dies nicht gelungen. Abgewendet wurde aber zunächst die Absicht, die Facharztanerkennung zeitlich zu limitieren - angedacht waren und sind ein Zeitraum von fünf Jahren. Im Hintergrund stehen natürlich immer die auch aus der Ärzteschaft gern mit viel Koketterie geäußerten Halbwertzeiten des medizinischen Wissens.

Die Phase des freiwilligen Fortbildungszertifikates hat gezeigt, dass jeder Teilnehmer mit einem durchschnittlichen Fortbildungsverhalten, allein durch die korrekte Erfassung und Dokumentation der geleisteten Fortbildungsmaßnahmen, das Ziel der Zertifizierung meist lange vor Ablauf des Zeitlimits erreicht hat. Allerdings ist Voraussetzung eine möglichst komplette und reliable Erfassung. Dieses war bei der sehr überschaubaren Beteiligung am freiwilligen Fortbildungszertifikat noch möglich. Die Erfassung von Fortbildungsmaßnahmen von ziemlich exakt 10 000 Ärzten in Schleswig-Holstein mit insgesamt weit über einer halben Million Einzelnachweisen und deren Archivierung übersteigt aber die administrativen Möglich- keiten der Kammer im händischen Verfahren. Dies gilt natürlich in gleicher Weise für alle anderen Kammern, wobei sich nur die Größenordnungen relativ gesehen anders darstellen.

Auf diesem Hintergrund hat der Vorstand der Bundesärztekammer das jetzt angelaufene Verfahren beschlossen. Am 1. Oktober 2005 sollten in 15 Kammerbezirken zeitgleich die Fortbildungsnummern ausgegeben werden. Für das Barcodeverfahren hat man sich deshalb entschieden, weil dieses sich bei der Erfassung großer Datenmengen seit Jahrzehnten bewährt hat.

Darüber hinaus liegen die gemittelten Kosten für die Erfassung und Datenweiterleitung dabei im unteren Eurocent-Bereich. Im Gegensatz zu Ihrer Wahrnehmung wird also kein Geld verschleudert, sondern im Gegenteil große Geldsummen im Vergleich zu jedem anderen momentan realisierbaren Verfahren, insbesondere auch zur händisch administrativen Bearbeitung, gespart. Natürlich ist uns auch bewusst, dass die Benutzung des Barcodes in erster Linie im Warenverkehr und in der Logistik entsprechende Assoziationen weckt.

Qualitativ besteht jedoch kein Unterschied zu einer elektronischen Erfassung über einen Mikrochip oder andere EDV-gängige Verfahren. Darüber hinaus untersagt der Datenschutz die Nutzung der bereits vorhandenen bundeseinheitlichen Arztnummer zur Erfassung von Fortbildungszwecken, sodass auch der neue Arztausweis nicht ohne weiteres dafür genutzt werden kann. Wir empfehlen stattdessen, eine der Barcodenummern auf den Ausweis zu kleben, damit dieser dann, vor allem auf Großveranstaltungen, eingelesen werden kann. Bei Veranstaltungen der Fortbildungsakademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein erfolgt dies bereits automatisch mit der Anmeldung. In allen deutschsprachigen Ländern, mit Ausnahme der Bundesländer Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern - diese werden demnächst folgen - wird nach einer gewissen Anlaufzeit die Registrierung über Scanner erfolgen, sodass nur in Ausnahmefällen die Nutzung der jetzt versandten „Abziehnummern“ nötig sein wird. In Bayern und Hessen, wo dieses Registrierungsverfahren seit langem genutzt wird, hat sich dies ebenso bewährt wie die Erfassung von Fortbildungsmaßnahmen von Berufsverbänden und Fachgesellschaften durch eigene Chipkarten. Alle diese Verfahren erfahren mittlerweile eine hohe Akzeptanz bei den beteiligten Ärzten.

Sehr geehrter Herr Kollege Gattermann,
ich hoffe Ihnen verständlich gemacht zu haben, dass Ihr Appell, sich von dem Verfahren loszusagen, keine gangbare Option darstellt. Über Modalitäten und Perspektiven der weiteren Umsetzung kann man dagegen durchaus und trefflich diskutieren.

Mit freundlich-kollegialen Grüßen
Dr. Franz-Joseph Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 12/2005

S. 6-18