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Schleswig-Holstein

Wichtiger Termin
3- und 4-jährige Weiterbildung in Allgemeinmedizin enden

  • Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 ist eine Eintragung als Allgemeinarzt in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung nur noch mit einer abgeschlossenen 5-jährigen Weiterbildungszeit in Allgemeinmedizin möglich.
  • Niederlassungswillige Allgemeinmediziner mit 3- oder 4-jähriger Weiterbildungszeit müssen bis spätestens 30. Dezember 2005 ihren Antrag auf Eintragung in das Arztregister unter Vorlage ihrer Facharztanerkennung stellen.
  • Da die Organisation der Facharztprüfungen einige Zeit in Anspruch nimmt und noch sehr viele Kolleginnen und Kollegen bis zum Jahresende aus den o. g. Gründen ihre Prüfung ablegen müssen, nehmen Sie bitte umgehend mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre Weiterbildung noch in diesem Jahr zum Abschluss bringen müssen. (I)
Telefonnummern:
04551/803-129 (Irmgard Fingerhut) oder 04551/803-130 (Inga Schnackenberg)


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 11/2005

S. 31