|
Wichtiger Termin
3- und 4-jährige Weiterbildung in Allgemeinmedizin
enden
- Mit Wirkung vom
1. Januar 2006 ist eine Eintragung als Allgemeinarzt in das Arztregister
der Kassenärztlichen Vereinigung nur noch mit einer abgeschlossenen
5-jährigen Weiterbildungszeit in Allgemeinmedizin möglich.
- Niederlassungswillige
Allgemeinmediziner mit 3- oder 4-jähriger Weiterbildungszeit müssen
bis spätestens 30. Dezember 2005 ihren Antrag auf Eintragung in
das Arztregister unter Vorlage ihrer Facharztanerkennung stellen.
- Da die Organisation
der Facharztprüfungen einige Zeit in Anspruch nimmt und noch sehr
viele Kolleginnen und Kollegen bis zum Jahresende aus den o. g. Gründen
ihre Prüfung ablegen müssen, nehmen Sie bitte umgehend mit
uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre Weiterbildung noch in diesem Jahr zum
Abschluss bringen müssen. (I)
|
Telefonnummern:
04551/803-129 (Irmgard Fingerhut) oder 04551/803-130 (Inga Schnackenberg)
|
|

Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 11/2005
S. 31
|