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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Veröffentlichung gemäß § 16 b Abs. 4 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte der Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Schleswig-Holstein über die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat durch Beschluss vom 02.08.2005 die Zulassungssperren für die nachstehend genannten Planungsbereiche aufgehoben und entsprechend der Vorschriften der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte die Zulassung von Ärzten in der aufgeführten Zahl gestattet:

 
* Im Planungsbereich Kreis Nordfriesland ist jedoch zunächst eine Job-Sharing-Zulassung in eine reguläre Zulassung umzuwandeln, sodass nur eine weitere Zulassung eines Hausarztes möglich ist.  


Die Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte regeln in Nr. 22 b, dass in gesperrten Planungsbereichen ein
40 %iger Anteil von psychotherapeutisch tätigen Ärzten sowie ein 40 %iger Anteil von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorhanden sein muss. Stellt der Landesausschuss Überversorgung fest, hat er zugleich eine Feststellung zu treffen, in welchem Umfang - ausgedrückt in Psychotherapeutenzahlen - in jedem Versorgungsanteil Ärzte bzw. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugelassen werden können, wenn die Versorgungsanteile von 40 Prozent nicht ausgeschöpft sind. Der Anteil von Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist in allen Planungsbereichen Schleswig-Holsteins ausgeschöpft.
Folgende Zulassungen von ärztlichen Psychotherapeuten sind in den aufgeführten Planungsbereichen noch möglich:

Kreis Dithmarschen 1

Stadt Kiel 3

Kreis Pinneberg 6

Kreis Segeberg 1

Kreis Steinburg 4

Kreis Stormarn 1

Die Aufhebungsbeschlüsse wurden entsprechend den Vorschriften der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte mit der Auflage versehen, dass über die Anträge nach Maßgabe der Reihenfolge ihres Einganges beim Zulassungsausschuss für Ärzte in Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1-3, 23795 Bad Segeberg, zu entscheiden ist.

Für nachstehend aufgeführte Planungsbereiche hatte der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in der Vergangenheit Zulassungssperren aufgehoben und die Zulassung von Ärzten in einer begrenzten Anzahl gestattet. Diese Planungsbereiche sind weiterhin für die aufgeführte Zahl von Zulassungen von Ärzten geöffnet:


Bad Segeberg, 02.08.2005


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 9/2005

S. 120