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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Folgende Ärzte wurden zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt. Diese Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann

Stadt Lübeck
Die Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Thomas Wagner, Leiter des Bereichs Hämatologie/Onkologie der Medizinischen Klinik I des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, wurde erweitert, als er im Rahmen der unter Punkt 4 der Ermächtigung aufgeführten Leistungen berechtigt ist, zusätzlich Leistungen nach folgenden Nummern des EBM durchzuführen: 32112, 32113, 32115, 32116, 32117 und 32120. Der in Punkt 4 der Ermächtigung definierte Überweiserkreis wurde um die ermächtigten Ärzte der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Herren Prof. Dr. med. Peter Bucsky, Dr. med. Sven Gutsche und Dr. med. Christian Schultz, erweitert. Die Befristung der gesamten Ermächtigung bis zum 31.03.2007 bleibt bestehen.

Kreis Nordfriesland
Herr Prof. Dr. med. Hinrich Hamm, Chefarzt der Abteilung Innere Medizin der Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt, wurde mit Wirkung vom 14.07.2005, befristet bis zum 30.06.2007, längstens bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit auf der vorgenannten Abteilung der Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von ambulanten Bronchoskopien ermächtigt.

Herr Dr. med. Christoph Schacherer, Leitender Arzt der Inneren Abteilung des Klinikums Nordfriesland gGmbH i.G., Klinik Niebüll, wurde mit Wirkung vom 14.07.2005, befristet bis zum 30.06.2007, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit in der vorgenannten Abteilung der Klinik Niebüll, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der nachfolgend aufgeführten Leistungen ermächtigt:

  • Kardioversion,
  • transthorakale und transösophageale Echokardiographie,
  • Herzschrittmacherkontrollen,
  • ambulante Schrittmacherwechsel.

Neben den vorgenannten Einzelleistungen ist der Ordinationskomplex für ermächtigte Ärzte abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden.

Herr Prof. Dr. med. Mahmoud Mesrogli, Chefarzt der Gynäkologischen Abteilung des Klinikums Nordfriesland gGmbH i.G., Klinik Husum, wird mit Wirkung ab 01.10.2005, befristet bis zum 30.09.2007, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit in der vorgenannten Abteilung der Klinik Husum, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:

  • Konsiliarische Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. In diesem Zusammenhang sind die Nummern 01310, 01311, 01312, 08215, 01600, 01601, 01602, 01781, 01786, 08332, 31301 EBM (ausschließlich Mamma-Stanze und Hymenalplastik bei Vaginalstenosen bei einem Kind) sowie die erforderlichen sonographischen Untersuchungen abrechenbar.
  • Durchführung von Leistungen nach der EBM-Nummer 01780 auf Überweisung durch Vertragsärzte.
  • Durchführung von ambulanten Chemotherapien gemäß den EBM-Nummern 01310, 01311, 01312, 01510, 01600, 01601, 01602, 02100, 02101 und 02340, soweit sie nicht länger als vier Stunden dauern, auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf die Leistungen, die unter die Vorschriften des § 115 a SGB V fallen. Die Ermächtigung beinhaltet außerdem keine Leistungen, die das Klinikum Nordfriesland gGmbH i. G., Klinik Husum, im Rahmen der Zulassung nach § 115 b SGB V erbringt.

Kreis Rensburg-Eckernförde
Herr Udo Falkenberg, Oberarzt der Neurologischen Abteilung der Ostseeklinik Damp, wurde mit Wirkung vom 14.07.2005, befristet bis zum 30.06.2007, längstens bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Abteilung der Ostseeklinik Damp, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von Botulinum-Toxin-Behandlungen bei dystonen Bewegungsstörungen auf Überweisung durch Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die Gebührennummern 01310, 01311, 01312, 01600, 01601, 01602, 16215, 16322 und 32001 EBM abrechnungsfähig.

Kreis Segeberg
Herr Dr. med. Christian Rybakowski, Chefarzt der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe der AK Segeberger Kliniken GmbH, Bad Segeberg, wurde mit Wirkung vom 14.07.2005, befristet bis zum 30.06.2007, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Abteilung der AK Segeberger Kliniken GmbH, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zur weiterführenden sonographischen Diagnostik im Rahmen der Schwangerschaft gemäß den folgenden Nummern des EBM ermächtigt: 01311, 08215, 01774, 01775, 33074 und 33075.

Kreis Steinburg
Herr Dr. med. Wolfram Kluge, Funktionsoberarzt der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin des Klinikums Itzehoe, wurde mit Wirkung vom 14.07.2005, befristet bis zum 30.06.2007, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Abteilung des Klinikums Itzehoe, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie ermächtigt:

  • Diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
  • spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
  • spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.

Im Rahmen der Ermächtigung für Schmerztherapie sind folgende Gebührenpositionen des EBM abrechenbar: 01310, 01311, 01312, 01430, 02100, 02360, 30700, 30701, 35100, 35110, 30710, 30712, 30720, 30721, 30722, 30723, 30724, 30730, 30731, 30740, 30750, 30751, 30760, 05215 und 05220.


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 9/2005

S. 117-119