Wahl
der Kammerversammlung 2005
Bekanntmachung des Wahlleiters
Die Wahlbeteiligung betrug im Landesdurchschnitt 43,97 Prozent.
Gegen die Wahl oder die Feststellung des Wahlergebnisses kann jede
oder jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung
des Wahlergebnisses im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt
Einspruch erheben.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter,
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg,
schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären.
Bad Segeberg, 09.06.2005
Friedrich W. Cochanski
- Wahlleiter -
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 7/2005
S. 73-79
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