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Mitteilungen der Ärztekammer

 

Wahl der Kammerversammlung 2005


Bekanntmachung des Wahlleiters




hier finden Sie die
Wahlergebnisse sortiert nach Kreisen



 


Die Wahlbeteiligung betrug im Landesdurchschnitt 43,97 Prozent.

Gegen die Wahl oder die Feststellung des Wahlergebnisses kann jede oder jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter,
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg,
schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären.

Bad Segeberg, 09.06.2005

Friedrich W. Cochanski
- Wahlleiter -


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 7/2005

S. 73-79