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108. Deutscher Ärztetag

Transparenz für Patienten/Rechtssicherheit für Ärzte -
Modernisierung der GOÄ

Karl-Werner Ratschko

Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Direktor des Institutes für Medizinrecht der Universitäten Heidelberg und Mannheim sowie Dr. Alfred Möhrle, Frankfurt (Referat), langjähriger Vorsitzender des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer, ehemaliger langjähriger Präsident der Landesärzte-kammer Hessen, gingen auf die derzeit immer akuter werdende Problematik der Liquidation bei Privatpatienten mit einer teilweise schon jahrzehntealten Gebührenordnung ein. Einzelheiten müssen an anderer Stelle nachgelesen werden (www.bundesaerztekammer.de, Deutsches Ärzteblatt).

Dr. Alfred Möhrle
(Foto: www.hr-online.de)

Soviel nur: Jurist Taupitz stellt nicht nur Sinn, Bedeutung und Funktionen staatlicher Gebührenordnungen für freie Berufe dar, sondern macht deutlich, dass eine Gebührenordnung, die (z. B. aufgrund von totaler Überalterung) ihre verfassungsrechtliche Berechtigung verliert, gerichtlich als nichtig betrachtet werden kann. Es muss nur jemand beim Verwaltungsgericht die Feststellung der Nichtigkeit beantragen.

Und: Er sieht keine Probleme, wenn der Staat die Erstellung einer Gebühren-ordnung an die Selbstverwaltung (also die Ärztekammern) delegiert, soweit die Interessen Außenstehender durch z. B. staatliche Genehmigungserfordernisse berücksichtigt sind. Auch ist der Staat nicht etwa (wie vielleicht jemand denken könnte) neutraler Vermittler zwischen Ärzten und Zahlungspflichtigen, sondern in hohem Maße an gebührendrückenden Regelungen interessiert, da er (über die Beihilfe) faktisch Schuldner eines nicht unerheblichen Teils ärztlicher Honorarforderungen ist.

Wen wundert es da noch, dass notwendige Anpassungen und Erhöhungen ausbleiben. Es ist sicher nicht nur Unfähigkeit des zuständigen Bundesministeriums, sondern auch massives Interesse der von Misswirtschaft geplagten, in der Nähe der Zahlungsunfähigkeit befindlichen, öffentlichen Arbeitgeber.
Möhrle formuliert die Forderungen des 108. Deutschen Ärztetages. In Kurzform: Unverzügliche GOÄ-Reform, Beibehaltung der Eigenständigkeit der GOÄ, dynamisches Vergütungssystem, das Fortschritt berücksichtigen kann, kein Abschlag (derzeit noch zehn Prozent) für die neuen Bundesländer (natürlich einschließlich Ostberlin).

Dr. Karl-Werner Ratschko, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 06/2005

S. 56