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Datenschutz in Schleswig-Holstein
Zusammenarbeit gelobt
Trotz aller Bemühungen
der Akteure im Gesundheitswesen und trotz der von der Ärztekammer
begleiteten Aktion Datenschutz in meiner Arztpraxis beobachten
Datenschützer immer wieder vereinzelte Verstöße. Der Tätigkeitsbericht
2005 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
enthält neben solchen Beispielen aber auch Lob.
Ein nicht ganz unbegründetes Misstrauen bescheinigen
die Datenschützer Ärzten und Patienten bei der geplanten Einführung
der elektronischen Gesundheitskarte. Beide Gruppen befürchten,
dass sie ihre Bestimmungsmöglichkeiten nicht nur über die Behandlungsdaten,
sondern über den gesamten Behandlungsprozess verlieren könnten,
wenn die Daten unkontrolliert in die Hände der Krankenkassen, der
Pharmaunternehmen und der Gesundheitspolitik geraten, schreiben
die Datenschützer, die in ihrem Tätigkeitsbericht traditionell
auch auf Probleme im Gesundheitswesen eingehen. Für die Einführung
der elektronischen Gesundheitskarte fordern sie intelligente technische
Lösungen und eine enge Begleitung solcher Projekte durch die
Datenschützer. Sie legen Wert darauf, dass ein Abruf gespeicherter
Daten von der elektronischen Gesundheitskarte nur in Kombination eines
Arztschlüssels auf einem ärztlichen Berufsausweis - also der
Health Professional Card - mit dem individuellen Patientenschlüssel
möglich ist. Damit sei gewährleistet, dass weder Krankenkassen
noch neugierige Ärzte oder sonstige interessierte Dritte
ohne den Patienten auf die Daten zugreifen können.
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| Datenschützer
bescheinigen Ärzten und Patienten ein nicht ganz unbegründetes
Misstrauen bei der geplanten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte |
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Lobend erwähnen
die Datenschützer die Zusammenarbeit mit ihnen beim Pilotprojekt
der Gesundheitskarte Schleswig-Holstein, die derzeit in Flensburg erprobt
wird. Doch es gab erneut Einzelfälle, in denen gegen den Datenschutz
im Gesundheitswesen verstoßen wurde. Schlagzeilen produzierte etwa
ein Lübecker Ärztehaus, dessen Praxen ihre Patientenakten in
einem gemeinsam genutzten Keller lagerten. Als der Keller voll war, wurde
der Sohn des Hausmeisters mit den Aufräumarbeiten beauftragt. Der
stellte die mit sensiblen Daten gefüllten Aktenberge kurzerhand auf
die Straße neben die Mülltonnen - in der Erwartung, dass das
Abfallunternehmen die Akten entsorgt. Die Müllwerker schalteten die
Polizei ein, der Fall gelangte in die lokale Presse und beim Landesbeauftragten
für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. Der stellte Verletzungen
gegen die ärztliche Schweigepflicht in drei Punkten fest:
- Das Patientengeheimnis
ist auch zwischen den Praxen zu beachten. Durch die gemeinsame Nutzung
des Aktenkellers war aber nicht ausgeschlossen, dass Mitarbeiter einer
Praxis Zugang zu Patientendaten der anderen Praxis erhielten.
- Wird ein Dritter
mit der Vernichtung von Patientenakten beauftragt, muss die Praxis dafür
Sorge tragen, dass dieser nicht unbefugt Kenntnis vom Akteninhalt erhält.
In diesem Fall hätte der Sohn des Hausmeisters aber ungestört
in den Patientenakten lesen können.
- Patientenakten
dürfen nicht mit dem normalen Müll entsorgt werden - das Risiko,
dass die Daten in falsche Hände gelangen, ist zu groß.
Die Praxen des Ärztehauses
haben den Datenschützern inzwischen zugesagt, die Patientenakten
künftig getrennt zu lagern, unbefugte Dritte nicht mehr mit der Entsorgung
zu beauftragen und sicherzustellen, dass die Akten nicht mehr in falsche
Hände gelangen können.
Anderer Fall: Ein Krankenhaus in Schleswig-Holstein hatte einer im gleichen
Hause ansässigen radiologischen Praxis grundsätzlich alle Patientenstammdaten
übermittelt - unabhängig davon, ob für den einzelnen Patienten
überhaupt eine Röntgenaufnahme benötigt wurde und ob eine
Einwilligung des Patienten vorlag. Die Datenschützer stellen klar:
Die Vorschriften der ärztlichen Schweigepflicht sind auch von
Ärzten untereinander zu beachten. Bevor Daten von Patienten an dritte
Stellen - dies können auch andere Ärzte sein - übermittelt
werden, muss man sich der Einwilligung des Patienten versichern.
Ein positives Fazit wird im Bericht zu der 2001 gestarteten Aktion Datenschutz
in meiner Arztpraxis gezogen. Im Rahmen der Aktion wurde u. a. an
den Berufsschulen im Land aufgeklärt. Die anonymisierten Rückmeldungen
der Auszubildenden bezeichnen die Datenschützer als ermutigend,
weil zum Beispiel Patientenkarten heute deutlich seltener als früher
auf dem Empfangstresen zu finden und damit nicht länger für
Dritte einsehbar sind: Es zeigt sich, dass gängige Fehler weniger
werden. Das schleswig-holsteinische Projekt wurde inzwischen von
Niedersachsen übernommen. (di)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 06/2005
S. 39
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