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Schleswig-Holstein

Erste Orientierung nach EBM 2000plus-Einführung
Punktzahlen steigen nur mäßig

Über Jahre wurde in der Ärzteschaft heftig über ihn gestritten, in den letzten Wochen vor seiner Einführung wurde von vielen gar vor einer Explosion der Punktzahlanforderungen gewarnt: Der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Seine tatsächlichen Auswirkungen sind wohl erst nach Quartalsende abzuschätzen - einen bundesweit ersten Trend gab es aber bereits im Mai durch die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), die aus den Abrechnungen von 211 Ärzten im April eine Hochrechnung anstellte.
Das für viele Ärzte und Experten überraschende Ergebnis: Die Punktzahlanforderungen werden durch den neuen EBM voraussichtlich nicht in dem Ausmaß steigen, wie zunächst befürchtet. Selbst die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Voraus angestellten Berechnungen zur Zunahme der Punktzahlanforderungen wurden in Schleswig-Holstein noch deutlich unterschritten. Allerdings sind die Ergebnisse nach Ansicht von KV-Chef Dr. Klaus Bittmann nur eine erste Orientierung - er und Hauptgeschäftsführer Dr. Ralph Ennenbach warnten deshalb auch vor übereilten Rückschlüssen.

Laut Hochrechnung war der Leistungsbedarf im April über alle Fachgruppen um moderate sieben Prozent gestiegen. Die KBV-Umrechnungstabelle („Tool“) hatte noch eine Steigerung von 26 Prozent vorausgesagt - was von vielen sogar noch als zu gering angesehen wurde. Eine Annäherung an den KBV-Wert ist nach Meinung von Ennenbach trotz der Differenz aber nicht ausgeschlossen. Denn die Aprilauswertung berücksichtigt viele quartalsgebundene Komplexe, die erst zum Quartalsende zur Abrechnung gelangen, noch nicht. Die Punktzahlanforderung könnte also zum Quartalsende um einiges höher ausfallen als im ersten Monat des Quartals.

Trotz dieser Unsicherheit geht man in Bad Segeberg aber davon aus, dass die von manchen befürchtete Explosion bei der Punktzahlanforderung ausbleiben wird. Ennenbach erwartet, dass die vom Tool errechnete Steigerung zumindest nicht überschritten wird. Eine andere Vorhersage des Tools scheint sich bereits mit der ersten Hochrechnung zu bestätigen: Die Punktzahlanforderungen der Hausärzte waren tatsächlich stärker als die der Fachärzte gestiegen. Bei einzelnen Leistungen waren bei den Hausärzten starke Abweichungen gegenüber der KBV-Vorhersage zu erkennen. Eher unterschätzt wurden offenbar die Anforderungen aufgrund der Behandlungs- und Ordinationskomplexe 03000 (hausärztliche Grundvergütung) und 03005 (Pauschale für die versorgungsbereichsspezifische Bereitschaft) gegenüber anderen Leistungen. Unter den Erwartungen blieben dagegen Komplexleistungen wie die Quartalspauschalen 03210, 03211 und 03341.

Für einzelne andere Fachgruppen waren Aussagen wegen der geringeren Ärztezahl kaum möglich. Feststellen ließ sich aber, dass der ärztliche Brief (01601, früher 75) deutlich über den Erwartungen zugelegt hatte - je nach Fachgruppe schwankte die Zunahme zwischen 25 (etwa bei den Gynäkologen) und 150 Prozent (Orthopäden). Der Grund für die Steigerung liegt auf der Hand: Die neu eingeführte Berichtspflicht führte zu einem verstärkten schriftlichen Austausch. Hinzu kommt, dass der Brief statt wie bislang mit 80 neuerdings mit 200 Punkten bewertet wird. Die darüber zu erwartende adäquate Vergütung dürfte ebenfalls zu der verstärkten Anforderung beigetragen haben. Die Schwankungen zwischen den Fachgruppen bei dieser Ziffer sind nachvollziehbar, da die Leistungen je nach Gruppe der Berichtspflicht in unterschiedlichem Ausmaß unterliegen.

Konkrete Aussagen scheute die KV im Mai verständlicherweise noch - die Zahl der ausgewerteten Disketten war relativ gering. Validere Daten waren erst mit der Auswertung der Disketten des Folgemonats zu erwarten. Ungewiss war auch, ob und welche Auswirkungen diese Ergebnisse auf die Verhandlung vor dem Schiedsamt über den künftigen Punktwert in Schleswig-Holstein haben wird. Zur Erinnerung: Die KV strebt zumindest für einen Teilbereich der Leistungen einen festen Punktwert von 5,11 Cent an. Die in anderen KV-Regionen wie etwa Bayern oder Saarland ebenfalls geplanten Hochrechnungen zu den Auswirkungen des neuen EBM lagen zum Zeitpunkt der Segeberger Auswertung übrigens noch nicht vor. (di)


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 06/2005

S. 37