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Erste
Orientierung nach EBM 2000plus-Einführung
Punktzahlen steigen nur mäßig
Über Jahre wurde in der Ärzteschaft heftig über ihn gestritten,
in den letzten Wochen vor seiner Einführung wurde von vielen gar
vor einer Explosion der Punktzahlanforderungen gewarnt: Der neue Einheitliche
Bewertungsmaßstab (EBM). Seine tatsächlichen Auswirkungen sind
wohl erst nach Quartalsende abzuschätzen - einen bundesweit ersten
Trend gab es aber bereits im Mai durch die Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein (KVSH), die aus den Abrechnungen von 211 Ärzten
im April eine Hochrechnung anstellte.
Das
für viele Ärzte und Experten überraschende Ergebnis: Die
Punktzahlanforderungen werden durch den neuen EBM voraussichtlich nicht
in dem Ausmaß steigen, wie zunächst befürchtet. Selbst
die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Voraus angestellten
Berechnungen zur Zunahme der Punktzahlanforderungen wurden in Schleswig-Holstein
noch deutlich unterschritten. Allerdings sind die Ergebnisse nach Ansicht
von KV-Chef Dr. Klaus Bittmann nur eine erste Orientierung - er und Hauptgeschäftsführer
Dr. Ralph Ennenbach warnten deshalb auch vor übereilten Rückschlüssen.
Laut Hochrechnung war der Leistungsbedarf im April über alle Fachgruppen
um moderate sieben Prozent gestiegen. Die KBV-Umrechnungstabelle (Tool)
hatte noch eine Steigerung von 26 Prozent vorausgesagt - was von vielen
sogar noch als zu gering angesehen wurde. Eine Annäherung an den
KBV-Wert ist nach Meinung von Ennenbach trotz der Differenz aber nicht
ausgeschlossen. Denn die Aprilauswertung berücksichtigt viele quartalsgebundene
Komplexe, die erst zum Quartalsende zur Abrechnung gelangen, noch nicht.
Die Punktzahlanforderung könnte also zum Quartalsende um einiges
höher ausfallen als im ersten Monat des Quartals.
Trotz dieser Unsicherheit geht man in Bad Segeberg aber davon aus, dass
die von manchen befürchtete Explosion bei der Punktzahlanforderung
ausbleiben wird. Ennenbach erwartet, dass die vom Tool errechnete Steigerung
zumindest nicht überschritten wird. Eine andere Vorhersage des Tools
scheint sich bereits mit der ersten Hochrechnung zu bestätigen: Die
Punktzahlanforderungen der Hausärzte waren tatsächlich stärker
als die der Fachärzte gestiegen. Bei einzelnen Leistungen waren bei
den Hausärzten starke Abweichungen gegenüber der KBV-Vorhersage
zu erkennen. Eher unterschätzt wurden offenbar die Anforderungen
aufgrund der Behandlungs- und Ordinationskomplexe 03000 (hausärztliche
Grundvergütung) und 03005 (Pauschale für die versorgungsbereichsspezifische
Bereitschaft) gegenüber anderen Leistungen. Unter den Erwartungen
blieben dagegen Komplexleistungen wie die Quartalspauschalen 03210, 03211
und 03341.
Für einzelne andere Fachgruppen waren Aussagen wegen der geringeren
Ärztezahl kaum möglich. Feststellen ließ sich aber, dass
der ärztliche Brief (01601, früher 75) deutlich über den
Erwartungen zugelegt hatte - je nach Fachgruppe schwankte die Zunahme
zwischen 25 (etwa bei den Gynäkologen) und 150 Prozent (Orthopäden).
Der Grund für die Steigerung liegt auf der Hand: Die neu eingeführte
Berichtspflicht führte zu einem verstärkten schriftlichen Austausch.
Hinzu kommt, dass der Brief statt wie bislang mit 80 neuerdings mit 200
Punkten bewertet wird. Die darüber zu erwartende adäquate Vergütung
dürfte ebenfalls zu der verstärkten Anforderung beigetragen
haben. Die Schwankungen zwischen den Fachgruppen bei dieser Ziffer sind
nachvollziehbar, da die Leistungen je nach Gruppe der Berichtspflicht
in unterschiedlichem Ausmaß unterliegen.
Konkrete Aussagen scheute die KV im Mai verständlicherweise noch
- die Zahl der ausgewerteten Disketten war relativ gering. Validere Daten
waren erst mit der Auswertung der Disketten des Folgemonats zu erwarten.
Ungewiss war auch, ob und welche Auswirkungen diese Ergebnisse auf die
Verhandlung vor dem Schiedsamt über den künftigen Punktwert
in Schleswig-Holstein haben wird. Zur Erinnerung: Die KV strebt zumindest
für einen Teilbereich der Leistungen einen festen Punktwert von 5,11
Cent an. Die in anderen KV-Regionen wie etwa Bayern oder Saarland ebenfalls
geplanten Hochrechnungen zu den Auswirkungen des neuen EBM lagen zum Zeitpunkt
der Segeberger Auswertung übrigens noch nicht vor. (di)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 06/2005
S. 37
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