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Schleswig-Holstein
Verband der freien Berufe
Jahresempfang in Kiel

Die Bedeutung der freien Berufe nimmt auch in Schleswig-Holstein zu. Auf dem Jahresempfang des Landesverbandes der Freien Berufe am 28. April in Kiel würdigte Landtagsvizepräsidentin Ingrid Franzen ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Rolle.

Ärzte sind in der Ärztekammer, in der Kassenärztlichen Vereinigung und oft in Berufsverbänden oder Parallelverbünden organisiert. Was viele von ihnen nicht wissen: Institutionen wie etwa die Ärztekammer arbeiten u. a. im Verband der Freien Berufe mit anderen Professionen zusammen. Denn zu den freien Berufen zählen nicht nur Ärzte und Zahnärzte, sondern auch Anwälte, Dolmetscher, Architekten, Ingenieure, Lotsen, Wirtschaftsprüfer oder Kulturschaffende - rund 25 000 allein zwischen Nord- und Ostsee, die zum Teil trotz unterschiedlicher Tätigkeiten gleiche politische Ziele verfolgen.

 
Dr. Eckhard Weisner (Mitte), Vorsitzender des Landesverbandes der Freien Berufe in Schleswig-Holstein, mit dem Bundesvize Professor Dr. jur. Wolfgang Ewert (links) und Gast-Professor Dr. jur. Winfried Kluth beim Jahresempfang in Kiel (Foto: di)  
Die zahlenmäßig wichtigsten freien Berufe sind wie die Ärzte in Kammern organisiert - wohl auch ein Grund, warum der Landesverbandsvorsitzende und frühere Ärztekammerpräsident Dr. Eckhard Weisner zum Jahresempfang das Thema „Deutsche berufsständische Kammer im Spiegel des Wettbewerbs- und Verfassungsrechts der Europäischen Union (EU): Auslauf- oder Zukunftsmodell“ auf die Tagesordnung gesetzt hatte. Prof. Dr. jur. Winfried Kluth vom Institut für Kammerrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg konnte die Mitglieder die Ärztekammer - war durch Hauptgeschäftsführerin Dr. Cordelia Andreßen vertreten - beruhigen: Nach seiner Einschätzung geht es der EU nicht darum, die Sonderstellung der freien Berufe abzuschaffen, sondern um eine sinnvolle Revision, die auch veränderte wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen berücksichtigt. Er riet den verkammerten freien Berufen zu einer sorgfältigen und umsichtigen Diskussion: „Vor allem die Klärung des Allgemeininteresses an den freiberuflichen Dienstleistungen sollte stärker herausgearbeitet werden“, lautete Kluths Empfehlung. Bei Kammern von einem Auslaufmodell zu sprechen, hält nicht nur der Jurist für verfehlt.

Denn Landtagsvizepräsidentin Ingrid Franzen machte deutlich, dass die Verdienste der Freiberufler und ihrer Institutionen auch in der Politik wahrgenommen werden. Professionalität, strenge Selbstkontrolle, Qualitätssicherung, Eigenverantwortlichkeit und Verpflichtung gegenüber dem Allgemeinwohl bescheinigte die SPD-Politikerin den freien Berufen. „Ihnen gebührt eine hohe gesellschaftliche Anerkennung“, sagte Franzen.

Zugleich erinnerte sie an immer größer werdende Bedeutung der freien Berufe für die Wirtschaft. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Freiberufler verdoppelt, jeder fünfte Selbstständige ist heute freiberuflich tätig. Die freien Berufe beschäftigen heute in Deutschland 3,8 Millionen Menschen, darunter fast 160 000 Auszubildende. „Gerade Ihr Engagement in der Ausbildung junger Menschen ist angesichts bedrückend hoher Jugendarbeitslosigkeit und vielerorts mangelnder Ausbildungsplätze vorbildlich“, sagte Franzen. Sie mahnte aber auch, die Bedürfnisse der Verbraucher durch Mindeststandards zu berücksichtigen. „Wie soll der Klient, der Mandant oder Patient beurteilen, ob die von ihm benötigten Leistungen im angemessenen Umfang erbracht wurden? Eine Rechtsberatung oder eine Arztbehandlung lasse sich nicht umtauschen.“ Zugleich sprach sie sich für eine Daseinsvorsorge trotz Wettbewerbs und Deregulierung aus: „Denn wer war noch nicht mit nächtlich quälenden Schmerzen dankbar für die geöffnete Not-Apotheke oder den ärztlichen Notdienst?“

Damit solche Interessen der freien Berufe auch in Brüssel gehört werden, will der Verband seine Präsenz dort ausbauen. Bundesvize Prof. Dr. jur. Wolfgang Ewert blickte in Kiel auf ein verbandspolitisch erfolgreiches Jahr 2004 zurück. Ewert erinnerte an die abgewehrte Gewerbesteuer für Freiberufler oder die verhinderte Ausbildungsplatzabgabe - beide Instrumente hätten auch Arztpraxen stark belastet. (di)


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 06/2005

S. 34/35