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Schleswig-Holstein
Anästhesisten
Erste überörtliche Gemeinschaftspraxis in Schleswig-Holstein
Dirk Schnack

 
Andreas Rinck (Foto: di)  
Kieler Anästhesisten haben die erste überörtliche Gemeinschaftspraxis in Schleswig-Holstein gegründet. Das Team ist über zehn Jahre von drei auf zehn Kollegen gewachsen.
Für den Kieler Anästhesisten Andreas Rinck, seit Gründung der Praxis vor zehn Jahren dabei, muss damit das Wachstum der Praxis noch nicht abgeschlossen sein. Er kann sich vorstellen, dass die niedergelassenen Ärzte ihre Leistungen künftig verstärkt Kliniken anbieten werden.
Die Anästhesiepraxis, einst von den Kielern Rinck, Dr. Bodo Engel und Dr. Hans-Albrecht Schele gegründet, ist inzwischen die größte in Schleswig-Holstein und die erste überörtliche Gemeinschaftspraxis überhaupt im Land, seit zwei Plöner Kollegen in die Kieler Kooperation aufgenommen wurden.

Rinck sieht durch die Größe einige Vorteile: Die Gemeinschaftspraxis kann Anästhesieleistungen für mehrere Belegkliniken erbringen und auf Nachfragen flexibel reagieren. Weitere Option ist die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums: „Damit wird uns endlich die Möglichkeit gegeben, Kollegen anzustellen“, sagt Rinck. Denn gerade unter Anästhesisten gibt es nach seinen Erfahrungen viele Kollegen, die nicht die Pflichten und Risiken eines Vertragsarztes auf sich nehmen wollen, aber auch keinen Klinikjob anstreben - oder ihn nicht bekommen. Das Interesse an Teilzeitverträgen in der Gemeinschaftspraxis jedenfalls ist vorhanden. Um eine Praxis dieser Größe zu organisieren, sind feste Regelungen notwendig. Die Gemeinschaftspraxis hat diese mit Unterstützung eines neutralen Juristen und Wirtschaftsprüfers aufgestellt:

Honorar: Wer in der Gemeinschaftspraxis mitarbeiten will, muss sich entscheiden: Entweder beschränkt er sich auf die reine Narkosetätigkeit und wird entsprechend mit einem Oberarzt-Gehalt vergütet oder er arbeitet als Praxispartner aktiv im Management mit - und wird besser honoriert. Die Erträge aus der KV-Tätigkeit und die Umsätze aus den für die Kliniken erbrachten Leistungen fließen in einen gemeinsamen Topf. Daraus werden zunächst die Gehälter für jeden Praxispartner und die insgesamt 17 Angestellten bezahlt. Aus dem Rest werden Investitionen getätigt und die Partner entsprechend ihrer Anteile honoriert.

Anteile und Stimmengewichtung: Die drei Praxisgründer halten zusammen rund drei Viertel der Praxisanteile, der Rest verteilt sich auf die weiteren Partner. Wer mehr als 15 Prozent der Anteile hält, hat drei Stimmen - die drei Gründer haben also zusammen neun Stimmen. Wer bis zehn Prozent hält, dies sind zwei Partner, hat zwei Stimmen. Wer unter fünf Prozent der Anteile hält (dies sind fünf Partner), hat eine Stimme. Von den zusammen 18 Stimmen liegt also die Hälfte bei den Praxisgründern, obwohl sie Dreiviertel der Anteile halten.

Entscheidungsfindung: Je nach Schwere der Entscheidung sind Mehrheiten von 50, 75 oder 90 Prozent der Stimmen notwendig. Eine einfache Mehrheit ist etwa für die Einstellung eines Mitarbeiters notwendig. Einzige Einschränkung: Hier kann jeder Gesellschafter aus persönlichen Gründen sein Veto einlegen. 75 Prozent Zustimmung sind notwendig, um einen neuen Partner aufzunehmen - dies können die Praxisgründer zusammen also verhindern. 90 Prozent Zustimmung sind notwendig, um die Gesellschaft aufzulösen - jeder der Praxisgründer hält also genügend Stimmen, um dies allein verhindern zu können.

Aufgabenteilung: Wer seine Leistungen über seine rein ärztliche Tätigkeit hinaus ausweitet, muss Aufgaben wie etwa die GKV-Abrechnung (gesetzliche Krankenversicherung) übernehmen - diese Funktion hat Rinck inne. Einsätze, OP-Pläne und organisatorische Fragen klärt Engel, für Privatliquidationen ist Schele verantwortlich.

Erleichtert ist Rinck über die Änderungen des Berufsrechts und die damit erfolgte Flexibilisierung - ohne die Änderungen wäre eine weitere Expansion kaum möglich gewesen.

Dirk Schnack, Postfach 12 04, 24589 Nortorf


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 06/2005

S. 30