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Mitteilungen der Kassenärztlichen
Vereinigung
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Ärzte/Psychotherapeuten bzw. Krankenhäuser wurden rechtskräftig
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt Stadt Kiel Herr Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Bernhard Kimmig, Direktor der Klinik für Strahlentherapie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel, Herr Dr. med. Razvan-Mircea Galalae und Herr Dr. med. Jürgen Schultze, Oberärzte an der Klinik, ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung in folgendem Umfang: 1. Durchführung von Leistungen nach den Nummern 1, 2, 17, 18, 74, 75, 5221, 7120, 7140, 7019 bis 7026, 7030, 7031, 7040 bis 7046 EBM auf Überweisung durch Vertragsärzte. Im Zusammenhang mit der Durchführung der vorgenannten Leistungen wird ein Gesamtjahreskontingent von 700 Fällen festgelegt. 2. Auf das Kontingent nach Nr. 1 werden nicht angerechnet Fälle, a) bei quantitativem Bedarf im Rahmen des Ausfallkonzepts auf Überweisung durch zugelassene Strahlentherapeuten, b) bei qualitativen Sonderfällen auf Überweisung durch zugelassene und ermächtigte Strahlentherapeuten. Für die Fälle unter Buchstabe a) gilt grundsätzlich der Vorrang der niedergelassenen Vertragsärzte. Die Ermächtigungen werden zur gemeinsamen Abrechnung unter einer Abrechnungsnummer zusammengefasst. Die Ermächtigungen sind bis zum 31.12.2005 befristet. Stadt Lübeck Die Holsteinklinik Lübeck ist seit dem 13.12.2001 gemäß § 118 SGB V als psychiatrische Institutsambulanz zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung der Versicherten, und zwar beschränkt auf folgende Diagnosebereiche, ermächtigt: - Psychosen, - schwere Verläufe bei Suchterkrankungen, - psychisch Kranke mit schweren Nachfolgekrankheiten. Kreis Nordfriesland Herr Dr. med. Christian Klaproth, Oberarzt der chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Husum, ist ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis als Facharzt für Chirurgie, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, zur Durchführung konsiliarischer Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens in gefäßchirurgischen Fällen. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Gebührennummern des EBM abrechenbar: 1, 75, 666, 667, 668, 671, 672, 680, 682, 686, 687, 689 und 3827. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die unter die Vorschriften des § 115 a SGB V fallen. Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2006 befristet. Kreis Segeberg Frau Kirsten Elis, Neumünster, ist ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der Substitutionsbehandlung von Opiatabhängigen in den Kaltenkirchener Wohngemeinschaften Flottkamp 15 c und Wiesenhofstr. 17 in Kaltenkirchen. Abrechnungsfähig sind die Nummern 202 bis 204 EBM sowie die Nummern 3860 bis 3869 EBM. Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2006 befristet. |
Schleswig-Holsteinisches
S. 82/83 |