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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Folgende Ärzte/Psychotherapeuten wurden zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt. Diese Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt werden kann

Kreis Dithmarschen

Die bis zum 31.12.2004 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Gerard Ould-Yahoui, Ltd. Arzt der Abteilung für Invasive Kardiologie des Westküstenklinikums Heide, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis wurde bis zum 31.12.2006 verlängert.

Herr Sven Hethey, Assistenzarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Westküstenklinikums Heide, wurde mit Wirkung vom 01.01.2005, befristet bis zum 31.12.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik für Kinder- und Jugendmedizin zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Behandlung von anfallskranken Kindern und zur Durchführung von EEG und den dazugehörenden Leistungen auf Überweisung durch Vertragsärzte ermächtigt. Im Rahmen dieses Teils der Ermächtigung sind die derzeit gültigen Gebührennummern 1, 2, 17, 18, 42, 74, 75, 78, 800, 801, 802, 806, 953, 7120 und 9018 EBM abrechenbar. Im übrigen wurde Herr Hethey ohne Einschränkung des Leistungsspektrums auf Überweisung durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin ermächtigt. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden.

Stadt Flensburg

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Christoph Stahl, Chefarzt der orthopädischen Abteilung des St. Franziskus-Hospitals in Flensburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die das St. Franziskus-Hospital in Flensburg im Rahmen der Zulassung gemäß § 115 a SGB V erbringt.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. habil. Werner Neugebauer, Chefarzt der Abteilung für Chirurgie des St. Franziskus-Hospitals in Flensburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die das St. Franziskus-Hospital in Flensburg im Rahmen der Zulassung gemäß § 115 a SGB V erbringt.

Herr Priv.-Doz. Dr. med. Tillmann Loch, Ltd. Arzt der Urologischen Klinik der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Flensburg, wurde mit Wirkung vom 18.11.2004, befristet bis zum 31.12.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen:

- Urodynamik auf Überweisung durch Fachärzte für Urologie und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
- Nachsorge bei zystektomierten Patienten auf Überweisung durch Fachärzte für Urologie,
- Versorgung nephrostomierter Patienten auf Überweisung durch Fachärzte für Urologie.

Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die das Diakonissenkrankenhaus Flensburg im Rahmen der Zulassung nach § 115 b SGB V erbringt. Ferner erstreckt sich die Ermächtigung nicht auf solche Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden.

Kreis Herzogtum Lauenburg

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Klaus Hirsekorn, Ratzeburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert. Gleichzeitig wird klargestellt, daß der in der Ermächtigung enthaltene Überweisungsfilter nur zu Beginn einer Therapie gilt, nicht aber bei einer laufenden Therapie während eines Quartalswechsels.

Stadt Kiel

Auf Antrag des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein wurden die bisherigen Poliklinikermächtigungen gemäß § 117 SGB V der Universitätsstandorte Lübeck und Kiel zusammengeführt. Diese Ermächtigung ist auf 73.800 Fälle pro Jahr begrenzt.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Frau Dr. med. Sabine Schulzeck, Oberärztin der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde erweitert auf die Durchführung von Leistungen gemäß den Gebührennummern 850 und 851 EBM und bis zum 31.03.2007 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Martin Gleim, Oberarzt der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Jens Scholz, Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Dieter Siebrecht, Oberarzt der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Ziffer 1 der Umfänge der Ermächtigungen von Herrn Prof. Dr. med. Bernhard Kimmig, Direktor der Klinik für Strahlentherapie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, Herrn Dr. med. Razvan-Mircea Galalae und Herrn Dr. med. Jürgen Schultze, Oberärzte der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis wurde wie folgt berichtigt:

- Durchführung von Leistungen nach den Nummern 1, 2, 17, 18, 74, 75, 5221, 7120, 7140, 7019 bis 7026, 7030, 7031, 7040 bis 7046 EBM auf Überweisung durch Vertragsärzte. Im Zusammenhang mit der Durchführung der vorgenannten Leistungen wird ein Gesamtjahreskontingent von 700 Patienten (irrtümlich hieß es bisher „700 Fällen“) festgelegt.

Herr Prof. Dr. med. Martin Gramatzki, Ärztlicher Leiter der Sektion für Stammzell- und Immuntherapie der II. Medizinischen Klinik des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde mit Wirkung vom 18.11.2004, befristet bis zum 31.12.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

- Behandlung spezieller hämatologischer und onkologischer Erkrankungen auf Überweisung durch niedergelassene Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie bzw. Hämatologie und Internistische Onkologie.

- Ambulante Weiterbehandlung bei stammzelltransplantierten Patienten auf Überweisung durch Vertragsärzte, nach autologer Transplantation begrenzt auf ein Jahr.

Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Ziffern des EBM abrechenbar: 1, 2, 16, 17, 18, 60, 74, 75, 78, 273, 278, 279, 280, 282, 285, 303, 308, 312, 319, 375, 376, 378, 384, 502, 603, 616, 618, 666, 668, 672, 689, 721, 3520, 3550, 3620, 3841, 3901, 3902, 3903, 3904, 3906, 3912, 3916, 3920, 4438, 4440, 4441, 4442, 4443, 4444, 4445, 4446, 4452, 4471, 7120, 7140.

Herr Priv.-Doz. Dr. med. Roland Peter Repp, Oberarzt der Sektion für Stammzell- und Immuntherapie der II. Medizinischen Klinik des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde mit Wirkung vom 18.11.2004, befristet bis zum 31.12.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

- Behandlung spezieller hämatologischer und onkologischer Erkrankungen auf Überweisung durch niedergelassene Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie bzw. Hämatologie und Internistische Onkologie.

- Ambulante Weiterbehandlung bei stammzelltransplantierten Patienten auf Überweisung durch Vertragsärzte, nach autologer Transplantation begrenzt auf ein Jahr

Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Ziffern des EBM abrechenbar: 1, 2, 16, 17, 18, 60, 74, 75, 78, 273, 278, 279, 280, 282, 285, 303, 308, 312, 319, 375, 376, 378, 384, 502, 603, 616, 618, 666, 668, 672, 689, 721, 3520, 3550, 3620, 3841, 3901, 3902, 3903, 3904, 3906, 3912, 3916, 3920, 4438, 4440, 4441, 4442, 4443, 4444, 4445, 4446, 4452, 4471, 7120, 7140.

Stadt Lübeck

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Andreas Moser, Oberarzt der Klinik für Neurologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Heinz-Günter Seidel, Oberarzt der Klinik für Neurologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Christoph Helmchen, Oberarzt der Klinik für Neurologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Matthias Nitschke, Oberarzt der Klinik für Neurologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Priv.-Doz. Dr. med. habil. Hubert Kimmig, Oberarzt der Klinik für Neurologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Frau Dr. med. Waltraud Anemüller, Oberärztin der Klinik für Dermatologie und Venerologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Jürgen Grabbe, Oberarzt der Klinik für Dermatologie und Venerologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Frau Priv.-Doz. Dr. med. Julia Welzel, Oberärztin der Klinik für Dermatologie und Venerologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Thomas Wagner, Direktor der Medizinischen Klinik I - Bereich Hämatologie/Onkologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Herr Prof. Dr. med. Werner Solbach, Direktor des Institutes für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, wurde mit Wirkung ab 01.04.2005, befristet bis zum 31.03.2007, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am vorgenannten Institut, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch Fachärzte für Laboratoriumsmedizin wie folgt ermächtigt:

- Durchführung von Laboruntersuchungen aus dem Kapitel O III des EBM auf Überweisung durch die Herren Dr. Axt-Fliedner und Dr. Krapp (Nachfolger von Frau Dr. Germer), Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Lübeck,

- Durchführung von Leistungen nach den derzeit gültigen Gebührennummern 4821, 4822 und 4823 EBM beschränkt auf HIV-Patienten, die in der Infektionsambulanz der Medizinischen Klinik des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Lübeck betreut bzw. dort bekannt sind,

- Durchführung von Leistungen nach der derzeit gültigen EBM-Ziffer 4805.
Die bis zum 30.06.2006 befristete Ermächtigung von Frau Dr. med. Monika Ekkernkamp, Lübeck, wurde um die Durchführung von Leistungen nach den EBM-Ziffern 72 bis 77 erweitert.

Herr Prof. Dr. med. Eckart Richter, Direktor der Klinik für Strahlentherapie und Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, wurde mit Wirkung ab 01.04.2005, befristet bis zum 30.06.2007, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der Klinik für Strahlentherapie und Nuklearmedizin, wie folgt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt:

- Durchführung von Leistungen nach den Gebührennummern 1, 2, 17, 18, 74, 75, 273, 360 und 6000 EBM, die jedoch nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Strahlentherapie erbracht und abgerechnet werden können,

- Durchführung von strahlentherapeutischen Leistungen mittels Linearbeschleuniger nach den Nummern 7020, 7021, 7024, 7025 und 7026 EBM,

- Durchführung von Leistungen nach den Gebührennummern 5221 und 6000 EBM, jedoch nur für computergesteuerte Tomographien zur Bestrahlungsplanung,

- Durchführung von Leistungen nach den Gebührennummern 7009, 7010, 7012 (nur Hochvoltherapie), 7019, 7030, 7031, 7040 bis 7046 EBM.

Herr Dr. med. Rainer Schulte, stellv. Direktor der Klinik für Strahlentherapie und Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, wurde mit Wirkung ab 01.07.2005, befristet bis zum 30.06.2007, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der Klinik für Strahlentherapie und Nuklearmedizin, wie folgt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt:

- Durchführung von Leistungen nach den Gebührennummern 1, 2, 17, 18, 74, 75, 273, 360 und 6000 EBM, die jedoch nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Strahlentherapie erbracht und abgerechnet werden können,

- Durchführung von strahlentherapeutischen Leistungen mittels Linearbeschleuniger nach den Nummern 7020, 7021, 7024, 7025 und 7026 EBM,

- Durchführung von Leistungen nach den Gebührennummern 5221 und 6000 EBM, jedoch nur für computergesteuerte Tomographien zur Bestrahlungsplanung,

- Durchführung von Leistungen nach den Gebührennummern 7009, 7010, 7012 (nur Hochvoltherapie), 7019, 7030, 7031, 7040 bis 7046 EBM.

Frau Dr. med. Kirsten Hakelberg, Oberärztin der Klinik für Strahlentherapie und Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, wurde mit Wirkung vom 01.07.2005, befristet bis zum 30.06.2007, längstens jedoch bis zum Ende ihrer ärztlichen Tätigkeit an der Klinik für Strahlentherapie und Nuklearmedizin, wie folgt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt:

- Durchführung von Leistungen nach den Gebührennummern 1, 2, 17, 18, 74, 75, 273, 360 und 6000 EBM, die jedoch nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Strahlentherapie erbracht und abgerechnet werden können,

- Durchführung von strahlentherapeutischen Leistungen mittels Linearbeschleuniger nach den Nummern 7020, 7021, 7024, 7025 und 7026 EBM,

- Durchführung von Leistungen nach den Gebührennummern 5221 und 6000 EBM, jedoch nur für computergesteuerte Tomographien zur Bestrahlungsplanung,

- Durchführung von Leistungen nach den Gebührennummern 7009, 7010, 7012 (nur Hochvoltherapie), 7019, 7030, 7031, 7040 bis 7046 EBM.

Frau Dr. med. Thekla Meyners, Oberärztin der Klinik für Strahlentherapie und Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, wurde mit Wirkung vom 09.12.2004, befristet bis zum 30.06.2007, längstens jedoch bis zum Ende ihrer ärztlichen Tätigkeit an der Klinik für Strahlentherapie und Nuklearmedizin, wie folgt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt:

- Durchführung von Leistungen nach den Gebührennummern 1, 2, 17, 18, 74, 75, 273, 360 und 6000 EBM, die jedoch nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Strahlentherapie erbracht und abgerechnet werden können,

- Durchführung von strahlentherapeutischen Leistungen mittels Linearbeschleuniger nach den Nummern 7020, 7021, 7024, 7025 und 7026 EBM,

- Durchführung von Leistungen nach den Gebührennummern 5221 und 6000 EBM, jedoch nur für computergesteuerte Tomographien zur Bestrahlungsplanung,

- Durchführung von Leistungen nach den Gebührennummern 7009, 7010, 7012 (nur Hochvoltherapie), 7019, 7030, 7031, 7040 bis 7046 EBM.

Herr Prof. Dr. med. Jürgen Steinhoff, Leiter der Abteilung Nephrologie an der Medizinischen Klinik I des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, wurde mit Wirkung ab 01.04.2005, befristet bis zum 31.03.2008, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der Medizinischen Klinik I des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, wie folgt zur vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch niedergelassene Fachärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt Nephrologie, ermächtigt:

- Durchführung von Leistungen nach Nierentransplantationen,

- Durchführung einer Beratung und Voruntersuchung von Versicherten vor Aufnahme in die Warteliste zur Nieren- bzw. Nieren-/Pankreastransplantation sowie zur Durchführung von Beratungen von Lebendspendern.

Herr Priv.-Doz. Dr. med. habil. Lutz Fricke, Oberarzt der Abteilung Nephrologie an der Medizinischen Klinik I des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, wurde mit Wirkung ab 01.04.2005, befristet bis zum 31.03.2008, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der Medizinischen Klinik I des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, wie folgt zur vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch niedergelassene Fachärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt Nephrologie, ermächtigt:

- Durchführung von Leistungen nach Nierentransplantationen,

- Durchführung einer Beratung und Voruntersuchung von Versicherten vor Aufnahme in die Warteliste zur Nieren- bzw. Nieren-/Pankreastransplantation sowie zur Durchführung von Beratungen von Lebendspendern.

Auf Antrag des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein wurden die bisherigen Poliklinikermächtigungen gemäß § 117 SGB V der Universitätsstandorte Lübeck und Kiel zusammengeführt. Diese Ermächtigung ist auf 73.800 Fälle pro Jahr begrenzt.

Die bis zum 31.05.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Manfred Bähre, Stellvertretender Direktor der Nuklearmedizin an der Klinik für Strahlentherapie und Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.06.2008 verlängert.

Die bis zum 31.05.2005 befristete Ermächtigung von Frau Dr. med. Susanne Eckerle, Oberärztin an der Klinik für Strahlentherapie und Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.06.2008 verlängert.

Die bis zum 31.05.2005 befristete Ermächtigung von Frau Dr. med. Isabel Lauer, Oberärztin an der Klinik für Strahlentherapie und Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.06.2008 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Frau Dr. med. Christiane Kagel, Oberärztin am Institut für Radiologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Frau Dr. med. Beate Stöckelhuber, Oberärztin am Institut für Radiologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Stadt Neumünster

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Harald Held, Chefarzt der Klinik für Hämatologie, Onkologie und Nephrologie des Friedrich-Ebert-Krankenhauses Neumünster GmbH, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde zum 31.03.2007 verlängert.

Herr Dr. med. Christoph Borst, Oberarzt an der Klinik für Hämatologie, Onkologie und Nephrologie des Friedrich-Ebert-Krankenhauses Neumünster GmbH, wurde mit Wirkung vom 01.04.2005, befristet bis zum 31.03.2007, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik des Friedrich-Ebert-Krankenhauses Neumünster GmbH, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung klinischer Zytologie (ausgenommen gynäkologische Zytologie) sowie zur Durchführung von sonographisch gezielten Punktionen ermächtigt. Weiterhin umfasst die Ermächtigung sonographische Untersuchungen im Rahmen der Mammapunktionsdiagnostik.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Volker Jentzen, Oberarzt der Medizinischen Klinik des Friedrich-Ebert-Krankenhauses Neumünster GmbH, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Herr Dr. med. Thomas Thomsen, Oberarzt der Medizinischen Klinik des Friedrich-Ebert-Krankenhauses Neumünster, wurde mit Wirkung vom 01.01.2005, befristet bis zum 31.12.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

- Endoskopische Ultraschalluntersuchungen (EUS) von Ösophagus, Magen, Pankreas und Gallenwegen.

- Rektaler Ultraschall von Erkrankung des Rektums, d. h. insbesondere Tumorstaging und Nachsorge.
- Leistungen, die in den nachfolgend aufgeführten EBM-Ziffern enthalten sind: 308, 319, 336, 363, 398, 730, 731, 732, 735, 736, 738, 745, 746, 750, 751, 752, 765, 775, 5150, ggf. sind in diesem Zusammenhang zusätzlich die Gebührenziffern 273, 451, 720, 740, 741, 768 und 5160.

Darüber hinaus sind auch die Gebührenziffern 1, 2, 42, 74 und 75 im Rahmen dieser Ermächtigung abrechenbar.

Kreis Nordfriesland

Herr Dr. med. Gerd Ottersky, Chefarzt der Chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Föhr-Amrum, wurde mit Wirkung vom 01.01.2005, befristet bis 31.12.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als Facharzt für Chirurgie in Wyk/Föhr auf Überweisung durch Fachärzte für Chirurgie.

Die bis zum 31.12.2004 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Jürgen Schäfer, Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde an der Klinik Sonneneck in Wyk/Föhr sowie an der Reha-Klinik Utersum/Föhr, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis wurde bis zum 31.12.2006 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Wilhelm Theres, Ltd. Arzt der Anästhesieabteilung des Kreiskrankenhauses Tönning, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Duncan Underwood, Ltd. Arzt der Anästhesieabteilung des Kreiskrankenhauses Tönning, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Herr Dr. med. Gerd Hüls, leitender Arzt der Fachklinik Satteldüne für Kinder und Jugendliche der LVA Schleswig-Holstein in Nebel/Amrum, wurde mit Wirkung vom 01.01.2005, befristet bis zum 31.12.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit in der Fachklinik Satteldüne für Kinder und Jugendliche der LVA Schleswig-Holstein in Nebel/ Amrum, ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in Nebel/Amrum. Allergologische Fragestellungen, die sich auf das Fachgebiet der Kinder- und Jugendmedizin beziehen, sind Bestandteil der Ermächtigung.

Kreis Ostholstein

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Dipl.-Psych. Andreas Kernbichler, Ltd. Medizinaldirektor der Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologie und Rehabilitation in Heiligenhafen, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Die bis zum 31.12.2004 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Ingo Göken, Chefarzt der Abteilung Chirurgie der SANA Kliniken Ostholstein-Klinik Oldenburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.12.2006 verlängert.

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Herr Dr. med. Hans-Günther Büsch, Eckernförde, wurde mit Wirkung vom 01.01.2005, befristet bis zum 31.12.2009, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

- Versorgung von Patienten mit Wirbelsäulenleiden mit der Frage der orthopädisch-technischen Versorgung und begleitenden Behandlungen.
- orthopädisch-technische Versorgung jeder Art auf Überweisung durch Fachärzte für Chirurgie und Fachärzte für Orthopädie.
- Versorgung der Patienten aus den Körperbehinderteneinrichtungen in Damp und dem Nicolai-Heim, Kappeln/Sundsacker, auf Überweisung durch Ärzte, die diese Einrichtungen betreuen.

Die gesamte Ermächtigung wird auf folgende Gebührennummern des EBM beschränkt: 1, 2, 3, 6, 17, 18, 19, 25, 32, 42, 72, 73, 74, 75, 77, 79, 216, 245 bis 247, 507, 524, 3210, 3211, 3230, 3231, 3240, 3245, 5019, 5020, 5022, 5023, 5030 bis 5032, 7111, 7120, 7121, 7140. Besonderer Begründung bedürfen die Leistungen gemäß den Ziffern 42, 5019, 5020, 5022, 5023 und 5030 EBM.

Herr Dr. med. Karsten Böck, Oberarzt der Medizinischen Klinik am Kreiskrankenhaus Rendsburg, wurde mit Wirkung vom 04.11.2004, befristet bis zum 31.12.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:

- Durchführung von Gastroskopien mit operativem Eingriff auf Überweisung durch endoskopierende Vertragsärzte (768, 730, 741, 745, 765 EBM),
- endoskopische Anlage gastraler Ernährungssonden (PEG-Anlage) auf Überweisung durch Vertragsärzte (768, 741 und 730 EBM),
- Leberpunktion unter sonographischer Kontrolle (319, 378 und 398 EBM) auf Überweisung durch Vertragsärzte.

Kreis Segeberg


Frau Dr. med. Antje Blettgen-Weisbach, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin an der Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg, wurde mit Wirkung vom 18.11.2004, befristet bis zum 31.12.2006, längstens jedoch bis zum Ende ihrer ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Sonographie des ZNS bei Säuglingen durch die offene Fontanelle im B-Mode-Verfahren auf Überweisung durch niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin.

Die Ermächtigung von Herrn Dipl.-Psych. Oliver Bohlen, Psychologischer Psychotherapeut an den Segeberger Kliniken GmbH in Bad Segeberg, wurde erweitert auf die Durchführung von Leistungen nach den derzeit gültigen EBM-Nummern 855 und 856. Die zeitliche Befristung der Ermächtigung bis zum 30.06.2006 bleibt bestehen.

Die bis zum 31.03.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Klaus Fehring, Chefarzt der Inneren Abteilung an den AK Segeberger Kliniken GmbH, Bad Segeberg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2007 verlängert.

Kreis Stormarn

Die bis zum 31.12.2005 befristete Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis von Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Herbert Nägele, Oberarzt der Medizinischen Klinik des Kreiskrankenhauses Reinbek St. Adolfstift, wurde mit Wirkung vom 18.11.2004 erweitert auf die Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen:

- einmalige Schrittmacherkontrolle nach Implantation auf Überweisung durch Vertragsärzte,
- Schrittmacherkontrollen auf Überweisung durch niedergelassene Kardiologe,
- konsiliarische Untersuchungen und Beratungen zur Frage der Diagnostik und Therapie von herzinsuffizienten und herztransplantierten Patienten auf Überweisung durch zugelassene Kardiologen,
- Kontrolle von biventrikulären (trilokulär) Schrittmachern und Defibrillatoren auf Überweisung durch Vertragsärzte.

Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Ziffern des EBM abrechenbar: 1, 74, 75, 614, 618, 619, 620 und 622. In begründeten Einzelfällen ist die EBM-Ziffer 700 abrechnungsfähig, jedoch nur auf Überweisung durch zugelassene Kardiologen. Diese Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die unter die Vorschriften des § 115 a SGB V fallen. Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2005 befristet.


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 02/2005

S. 80-86