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Isoliereinheit
für offene Lungentuberkulose in der Medizinischen Klinik Borstel
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| (Foto:
Medizinische Klinik Borstel) |
Die Medizinische Klinik
Borstel als Teil des Forschungszentrums Borstel ist seit ihrem Bestehen
(1947) der Diagnostik und Behandlung der Tuberkulose verpflichtet. Da
in den letzten Jahren bei weiter abnehmender Gesamtzahl der Tuberkulosefälle
in Deutschland eine Besorgnis erregende Zunahme der multiresistenten Fälle
zu verzeichnen war (2002 zwei Prozent), wurde dieser Entwicklung jetzt
mit dem Einbau einer drei Betten umfassenden, in die Tuberkulosestation
integrierten Isoliereinheit Rechnung getragen. Deren Ausstattung entspricht
den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene
zur Verhütung nosokomialer Tuberkuloseinfektionen. Seit Ende September
steht diese Einrichtung zur initialen Behandlung von Patienten mit offener
Lungentuberkulose, insbesondere bei potenziellem Vorliegen eines multiresistenten
Erregerstammes, zur Verfügung. Die Isoliereinheit verfügt über
ein Unterdruck-Luftfilter-System, welches gleichzeitig dem Schutz der
übrigen Station sowie der Reduktion der Bakterienbelastung in den
Patientenzimmern dient, also das Infektionsrisiko für Mitpatienten
und Krankenhausmitarbeiter weiter minimiert. Die Behandlung der Patienten
erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Nationalen Referenzzentrum für
Mykobakterien in Deutschland, welches ebenfalls dem Forschungszentrum
Borstel angegliedert ist. Darüber hinaus werden natürlich auch
weiterhin bakteriologisch unkomplizierte Tuberkulosefälle, Tuberkulosepatienten,
deren Komorbidität eine Krankenhausbehandlung erfordert, sowie Patienten
mit Komplikationen unter stationärer oder ambulanter Tuberkulose-Therapie
im bisherigen Stationsbereich kompetent betreut und behandelt. Auch die
Diagnostik bei Verdachtsfällen einer pulmonalen oder extrapulmonalen
Tuberkulose zählt nach wie vor zu den Schwerpunkten der Klinik. (Medizinische
Klinik Borstel)
Behinderte
sollen besser kommunizieren können
Universität
zu Lübeck Mitglied im internationalen Netzwerk COGAIN
Die Universität
zu Lübeck ist jetzt mit ihrem Institut für Neuro- und Bioinformatik
Mitglied im internationalen Netzwerk Communication by Gaze Interaction
(Kommunikation über Blickrichtung, COGAIN). Passend zu
den Schwerpunkten der Lübecker Universität, Lebenswissenschaften
und Medizintechnik, soll Behinderten im Rahmen der gemeinsamen Forschungsarbeiten
die Kommunikation erleichtert werden. Das Netzwerk wird von der Europäischen
Union mit 2,9 Millionen EUR gefördert.
Das von Prof. Dr.
rer. nat. Thomas Martinetz geleitete Lübecker Institut für Neuro-
und Bioinformatik arbeitet an der Entwicklung von Methoden zur Verfolgung
der Blickrichtung und setzt neue Methoden des künstlichen Sehens
ein. Selbst Schwerstbehinderte können in den meisten Fällen
noch ihre Augen bewegen. Ihnen soll nun die Kommunikation dadurch ermöglicht
werden, dass sie über Augenbewegungen Rechner und weitere Geräte
steuern können. (Rüdiger Labahn)
Mehr
Prävention und Gesundheitsförderung, aber wie?
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Prof.
Dr. rer. nat. Gerd Glaeske (Fotos: hk) |
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| Prof.
Dr. phil. Petra Kolip) |
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Das vom Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherheit vorbereitete Präventionsgesetz
droht (auch) kein großer Wurf zu werden. Heftig wird noch gestritten,
wer finanzieren soll und wer bestimmen darf. Viel mehr als die schon bekannten,
etwas banalen Eckpunkte war auch bei der Bremer Fachtagung
Prävention und Gesundheit am 19.11. vom Berliner Ministerium
nicht zu erfahren. Dafür machten die Organisatoren Prof. Dr. rer.
nat. Gerd Glaeske und Prof. Dr. phil. Petra Kolip von der Uni Bremen,
die Referenten und über 150 Teilnehmer meist
aus Norddeutschland ihre Schularbeiten in der Diskussion,
wie eine Bundesförderung
von Prävention und Gesundheitsförderung auf Landesebene umgesetzt
werden könne. Die Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramme
müssten
hier nach regionalen Erfordernissen mit Evidenz und Nachhaltigkeit
umgesetzt werden, nicht etwa nach beliebigen, tagesaktuellen Überlegungen.
Ganz wichtig sei eine
gut organisierte Kooperation aller interessierter Stellen und Gruppen,
wie sie in anderen
Bundesländern als Landesvereinigungen für Gesundheit erfolgreich
arbeiten (nicht zuletzt in Schleswig-Holstein). In Bremen wird eine Gründung
vorbereitet, um einer drohenden Dominierung durch die
öffentliche Hand und die Krankenkassen die Macht der Argumente
entgegenzusetzen. (hk)
Dr.
Otmar Kloiber neuer Generalsekretär des Weltärztebundes
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Dr.
Otmar Kloiber
(Foto: BÄK)
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Neuer Generalsekretär
des Weltärztebundes wird Dr. Otmar Kloiber, derzeit stellvertretender
Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer. Der Vorstand
des Weltärztebundes - WMA (World Medical Association) ernannte den
47-jährigen Arzt aus Brühl auf seiner Hauptversammlung in Tokio
zum Nachfolger des Südafrikaners Delon Human, der seit 1997 als WMA-Generalsekretär
amtiert. Die Ernennung Kloibers zum WMA-Generalsekretär wurde am
Samstag auf der 55. Generalversammlung des Weltärztebundes in Tokio
verkündet. Kloiber wird sein neues Amt am Sitz des Weltärztebundes
im französischen Ferney-Voltaire nahe Genf Anfang dieses Jahres antreten.
Nach seinem Studium
an der Universität zu Köln arbeitete Kloiber zunächst an
der Universität von Minnesota, USA, dann am Max-Planck-Institut für
neurologische Forschung in Köln und seit 1991 im Stab der Bundesärztekammer.
Dort ist er als Dezernent für internationale Fragen sowie Dezernat
übergreifende Grundsatzfragen tätig. Seit 2002 ist er auch stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des Bundesärztekammer. Sein besonderes
Engagement gilt der Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen
Staaten. Auch als Telematik- und Biotechnologie-Experte hat sich Kloiber
bundesweit einen Namen gemacht. In der 14. Legislaturperiode gehörte
er als Sachverständiger der Enquete-Kommission Recht und Ethik
der modernen Medizin des Deutschen Bundestages an. (Bundesärztekammer)
Aktualisierung
der Fachkunde Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik
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Erwerb
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Aktualisierung
bis:
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Vor
1973
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30.06.2004
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1973-1987
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30.06.2005
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Nach
1987
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30.06.2007
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Nach
01.07.2002
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Jeweils
immer fünf Jahre nach Erwerb der Fachkunde
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Nach In-Kraft-Treten
der neuen Röntgenverordnung vom Juli 2002 muss die Fachkunde Strahlenschutz
in der Röntgendiagnostik alle fünf Jahre aktualisiert werden.
Dies geschieht durch einen anerkannten achtstündigen Aktualisierungskurs.
Diese Neuregelung
betrifft auch alle bestehenden Fachkunden (siehe Tabelle).
Wir bitten Sie daher,
die o. g. Fristen zu beachten. (IV)
Reinbeker
Rhythmologie-Symposion
Das Krankenhaus Reinbek
St. Adolf-Stift wächst als kardiologisches Zentrum und bleibt eine
überregionale Adresse speziell auch für Herzrhythmusstörungen.
Dies zeigte sich beim Symposion Aktuelle Therapie kardialer Rhythmusstörungen
am 24. November 2004 anlässlich der Verabschiedung von Dr. Walter
Seeger, leitender Oberarzt der Medizinischen Klinik. Seit 1981 wurden
in Reinbek rund 5 000 Schrittmacher implantiert. Der aus dem UKE kommende,
schon seit einiger Zeit in Reinbek tätige Kardiologe PD Dr. Nägele
übernahm seit 1. Januar 2005 die Nachfolge.
Die Zukunft liege
in der Implantation von biventrikulären Herzschrittmachern, die auch
die Pumpleistung erhöhen und damit die Herzinsuffizienz bekämpfen,
sagte Chefarzt Prof. Jäckle. In Reinbek seien in 2004 schon über
70 dieser Schrittmacher eingesetzt worden. Aber auch implantierten Defibrillatoren
gehöre die Zukunft.
Am Rande der Veranstaltung
wurde bekannt, dass im Krankenhaus Reinbek bis 2007 sieben neue OP-Säle,
ein ambulantes OP-Zentrum, drei Kreißsäle und weitere geburtshilfliche
Räume für insgesamt elf Millionen Euro entstehen werden. Das
Land habe die Finanzierung zugesagt. (hk)
Wissenschaftspreis
des Deutschen Ärztinnenbundes 2005
Der Deutsche Ärztinnenbund
verleiht bei seinem 29. Wissenschaftlichen Kongress, der vom 29. September
bis 2. Oktober 2005 in Berlin stattfindet, den alle zwei Jahre zu vergebenen
Wissenschaftspreis. Aufgefordert sind Nachwuchswissenschaftlerinnen der
Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Klinikerinnen aller Fachbereiche, ihre
Publikationen zu frauenrelevanten Themen im Sinne der gendersensitiven
Medizin einzureichen. Die Arbeit sollte den internationalen peer-review-Kriterien
in Bezug auf Methodik, Originalität und Neuartigkeit entsprechen.
Einzureichen sind: drei Exemplare der Arbeit mit einer maximal zweiseitigen
Zusammenfassung in deutscher Sprache, Lebenslauf, Verzeichnis der Publikationen.
Der Preis ist mit
40 000 EUR dotiert. Einsendeschluss ist der 15. April 2005. Einsendungen
bitte an: Prof. Dr. Marianne Schrader, Plastische Chirurgie, Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck.
(Deutscher Ärztinnenbund e. V.)
Universität
Lübeck begrüßt geplante Neuregelung der Patientenverfügung
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Dr.
Meinolfus Strätling
(Foto: Pressestelle UK S-H)
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Prof.
Dr. Jörg-Dietrich Hoppe
(Foto: rat)
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Der interdisziplinäre
Forschungsschwerpunkt Ethik, Recht, Geschichte und Didaktik im Spektrum
der klinischen Medizin der Universität zu Lübeck hat den
Gesetzentwurf (Referentenentwurf) der Bundesjustizministerin zur Neuregelung
der Patientenverfügung als Fortschritt bezeichnet. Der Entwurf zum
3. Betreuungsänderungsgesetz vom 5. November 2004 folge maßgeblich
den Lübecker Empfehlungen, teilte Dr. Meinolfus Strätling (Klinik
für Anästhesiologie) mit. Er bringe Klarstellungen aus dem geltenden
Zivilrecht, berücksichtige den Rechtsfortschritt in der Verfassungsrechtsprechung
und befinde sich im Einklang mit der interdisziplinären wissenschaftlichen
Debatte. Im Rahmen des insoweit nur geringen legislativen Spielraums stärke
die Initiative die Selbstbestimmungsrechte von
Patienten, ihrer Angehörigen und des medizinischen Personals.
Demgegenüber
sei die Kritik aus dem politischen und gesellschaftlichen Raum unberechtigt.
So hatten Mitglieder der Enquete-Kommission Ethik und Recht in der
modernen Medizin des Bundestages die vorgesehenen Möglichkeiten
für Patientenverfügungen auf die Sterbephase begrenzt und rechtsformale
Hürden vorsehen wollen. Es sei aber eine Verunglimpfung aller Befürworter
angemessener Patientenverfügungen, ihnen Nähe zu aktiver Sterbehilfe
zu unterstellen. In diesem Sinne hat auch Bundesärztekammer-Präsident
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe in einem Interview mit der Ärztlichen
Praxis den Gesetzentwurf gebilligt: Patienten sollen das Recht
haben, auf Lebensverlängerung zu verzichten - das ist grundsätzlich
kein Widerspruch zum ärztlichen Gebot des Lebensschutzes. (hk)
Ärzteball
in Bad Segeberg
Nach dem großen
Erfolg im letzten Jahr laden wir Sie und Ihre Freunde sehr herzlich zum
SÄTAZ-Ball 2005 nach Bad Segeberg ein.
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Samstag,
19. Februar 2005
Vitalia-Seehotel, Eingang Festsaal,
Am Kurpark, Bad Segeberg
Beginn: 19:30 Uhr
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Sie dürfen sich
erneut auf Tanzvergnügen, auf Unterhaltung mit Showeinlagen und auf
einen geselligen Abend freuen. Partyband LifeStyle - Kiel -
wird die Veranstaltung begleiten. Es werden Überraschungsgäste
erwartet. Festliche Abendgarderobe ist erbeten.
Auskünfte und
Anmeldungen werden erbeten bei Dr. Bambas, Tel. 04551/93041, Dr. Eckardt,
Tel. 04551/ 83150, Erich Bauer, Tel. 04551/3192, oder per Fax 04551/83179,
Kosten: 30 EUR pro Karte. (Dr. Bambas)
Gewalt gegen Frauen und Kinder,
Bestandsaufnahme - Diagnose - Prävention
Im Verlag Schmidt-Römhild
ist das Buch Gewalt gegen Frauen und Kinder in der Reihe Research
in legal Medicine - Rechtsmedizinische Forschungser-gebnisse erschienen
(ISBN 3795003296, 48,00 EUR). Es richtet sich an Ärzte verschiedener
Fachrichtungen, Polizei, Justiz, Behörden, Hilfsorganisationen u.
v. m.
Frauen und Kinder
sind schon immer vorrangig als Opfer roher Gewalt besonders gefährdet
gewesen, allein schon aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit.
Repräsentative Dunkelfelderhebungen zeigen, dass ca. zehn Prozent
aller Mädchen und fünf Prozent aller Jungen bis zum 16. Lebensjahr
Opfer sexueller Übergriffe werden, bei Frauen im Erwachsenenalter
sind es ca. 15-20 Prozent. Die Häufigkeit körperlicher Gewalt
gegen Frauen und Kinder ist demgegenüber nur schwer abzuschätzen;
Experten gehen davon aus, dass in Deutschland pro Woche zwei Kinder zu
Tode kommen.
Es besteht kein Zweifel
daran, dass ohne materielle und persönliche Hilfe viele Opfer nicht
nur verlassen, sondern auch verloren sind, da sie sich selber aus dem
oftmals familiären Kreis der Gewalteinwirkung nicht befreien können.
Sowohl traditionelle wie auch wirtschaftliche Fakten verhindern eine Änderung
der Gewaltsituation, wenn keine Hilfe von außen kommt.
Durch zahlreiche soziale
Einrichtungen werden in Deutschland bereits Schutz und Beratung angeboten,
wobei z. T. eine gute Vernetzung der sozialen Einrichtungen besteht. Auf
diese Netzwerke soll u. a. mit diesem Buch aufmerksam gemacht werden.
(Schmidt-Römhild)
Medizinstandort Lübeck gestärkt
Dräger
Medical bleibt in Lübeck und wird hier investieren. Die Entscheidung
der Geschäftsleitungen und Aufsichtsräte kurz vor Weihnachten
rief Aufatmen bis nach Kiel hervor. Alternative Standorte wie China, Tschechien,
Mecklenburg, Ahrensburg und Hamburg konnten sich gegenüber den vereinten
Anstrengungen von Management, Belegschaft, Gewerkschaften, Land und Stadt
letztlich nicht durchsetzen. Für den Gesundheitssektor insgesamt
wichtig: Dräger gibt eine langfristige Standortgarantie, verstärkt
die Ausbildung, schafft eine wissensorientierte Firmenzentrale
und erhöht so die Attraktivität für neue, medizinorientierte
Anbieter und Forscher im Südosten Schleswig-Holsteins. (hk)
Berufshaftpflichtversicherung
- Überwachungspflicht durch die Ärztekammer(n)
Wie schon zuvor das
Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 31.05.2002, MedR 2003, S. 418
ff.) und das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 06.09.2002, KG-Report
1/2003, S. 8 ff.) hat jetzt auch das Landgericht Dortmund im Sinne der
beklagten Ärztekammer (Westfalen-Lippe) entschieden.
Das Landesgericht
Dortmund hat in dem inzwischen rechtskräftigen Urteil mit überzeugenden
Gründen keine Verpflichtung der Ärztekammer gesehen, die Existenz
von Berufshaftpflichtversicherungen kammerangehöriger Ärztinnen
und Ärzte zu überwachen. Mit Blick auf die bisherige Regelung
im Heilberufegesetz Nordrhein-Westfalen (§ 6) hat das Gericht zu
Recht eine vom Kläger gesehene Amtspflichtverletzung verneint. (Ärztekammer
Westfalen-Lippe)
Modulare
Fortbildung für medizinisches Assistenzpersonal
Das Edmund-Christiani-Seminar
(ECS) der Ärztekammer Schleswig-Holstein bietet im Frühjahr
dieses Jahres erstmalig eine modulare Fortbildung für medizinisches
Assistenzpersonal an. Veranstaltungsort ist die Berufsbildungsstätte
der Ärztekammer in Bad Segeberg.
Das Seminarangebot
richtet sich an Mitarbeiter(innen) in Arztpraxen und Krankenhäusern,
die sich beruflich verändern möchten, ggf. über einen Wechsel
der Fachrichtung nachdenken oder die ihre berufliche Tätigkeit z.
B. wegen Elternzeit unterbrochen haben. Anhand von drei fachlich getrennten
Modulblöcken für die Bereiche Verwaltung, Medizin und Labor
bietet das ECS den passenden Einstieg in Theorie und Praxis an.
Nähere Informationen
erhalten Sie über Marlies Petrick, Tel. 04551/8813-0. (Pe)
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Dr.
Klaus-Dieter Wurche
(Foto: ÄKB)
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Dr. Klaus-Dieter Wurche neuer Präsident der Ärztekammer
Bremen
Die Delegiertenversammlung
der Ärztekammer Bremen hat am 22. November 2004 den Bremerhavener
Röntgenologen Dr. Klaus-Dieter Wurche mit großer Mehrheit zum
neuen Präsidenten der Ärztekammer Bremen gewählt. Dr. Wurche
ist damit Nachfolger der am 20. Oktober 2004 verstorbenen bisherigen Präsidentin,
Dr. Ursula Auerswald.
Zum neuen Vizepräsidenten wurde Hubert Bakker gewählt. (Ärztekammer
Bremen)
Buchtipps für
Ärzte und Patienten
Wer sehr handliche
(Jackentaschen taugliche), knapp und präzise formulierte Kurzdarstellungen
statt dicker Wälzer schätzt, könnte von Prof. Dr. Hans
Christoph Dieners Management des Schlaganfalls profitieren.
Das nur 68 Seiten umfassende Bändchen bietet symptomorientierte Zugänge
bei acht verschiedenen Patienten, bei denen Akuttherapie, Primär-
und Sekundärprävention diagnostisch und therapeutisch übersichtlich
erläutert werden. H.-C. Diener unter Mitarbeit von A. Mallmann (Radiologie)
und M. Forsting, Thieme-Verlag 2004, 14,95 EUR, ISBN 3131333316.
Wenn Patienten in
der zahnmedizinischen Versorgung übermäßig belastet oder
gesundheitspolitisch verunsichert werden, wäre dies kaum förderlich
für ihr Vertrauen in das Gesundheitswesen insgesamt. Von daher könnte
der kürzlich erschienene Ratgeber Zahnersatz des Medizinischen
Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz nützlich sein, der
als bundesweit einmalig bezeichnet wird. Die Autoren, allesamt
begutachtende Zahnmediziner, bieten für Kassenmitarbeiter und Patienten
eine ausführliche Information über alle modernen Möglichkeiten
der Dentalprothetik und alle aktuellen, 2005 in Kraft tretenden Vorschriften.
Iatros Verlag Nierstein 2004, ISBN 3937439943, Tel. 06133/9273-20, ca.
180 S., 16 EUR. (hk)
Fachwirtin
im Sozial- und Gesundheitswesen
Mit besten Ergebnissen
hat die Akademie-Mitarbeiterin Birte Wachholz (28) ihre Prüfung zur
Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen vor der IHK Lübeck bestanden.
Birte Wachholz hatte ihre Erstausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation
in der Ärztekammer Schleswig-Holstein absolviert und wurde anschließend
von der Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung übernommen.
Schon während der Ausbildung lag ihr Interessenschwerpunkt in den
Bereichen Veranstaltungsorganisation, Buchhaltung und Management, sodass
die über zwei Jahre dauernde, 600 Stunden umfassende berufsbegleitende
Fortbildung eine sinnvolle Ergänzung ihrer Ausbildung darstellt.
Birte Wachholz ist in der Akademie neben der Kursbetreuung auch mit allgemeinen
und besonderen Verwaltungsarbeiten entsprechend eingesetzt. Herzlichen
Glückwunsch! (Pecnik)
Segeberger
Ärzteverein unter neuer Führung
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Dr.
Folker Eckardt
(Fotos: Privat)
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Dr.
Michael Orlowski
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Der Ärzteverein
des Kreises Segeberg hat im November seinen Vorstand für vier Jahre
einstimmig neu gewählt: 1. Vorsitzender ist Dr. Michael Orlowski,
Hausarzt in Wahlstedt; 2. Vorsitzender ist Dr. Folker Eckardt, Chirurg
in Bad Segeberg. Als Beisitzer wurden gewählt (alle aus Bad Segeberg):
Dr. Carmen-Regina Bambas, Dr. Elke Blum, Dr. Jörn Harder, Prof. Dr.
Gert Richardt, Dr. Marc Vorkauf.
Der bisherige 1. Vorsitzende,
Dr. Uwe Denker (Allgemeinarzt in Bad Segeberg), stand nicht mehr für
den Vorstand zur Verfügung. Er hatte zuvor den Vorsitz beim Gesundheitsforum
Segeberg übernommen. (hk)
Bußgeld
beim Meldewesen nach der BtMVV
Die Bundesopiumstelle
des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
weist auch in diesem Jahr auf die häufig auftretenden Mängel
im Meldewesen des Substitutionsregisters hin (Organisatorische Festlegung
zur Führung des Substitutionsregisters - Informationen und Empfehlungen
-, der BfArM, Ziffer 9, vom 21.07.2003). Bitte achten Sie besonders auf
§ 5 a - Substitutionsregister der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
(BtMVV). Zur Meldepflicht gehört u. a. neben der Bekanntgabe des
letzten Verschreibungsdatums von Substitutionsmitteln auch die Abmeldung
eines Patienten, der den substituierenden Arzt unbegründet mehr als
zehn Tage nicht persönlich konsultiert hat. Wer hier seine Meldepflicht
versäumt, handelt nach § 32 BtMG ordnungswidrig. Das bedeutet,
es kann zu einer Geldbuße bis zu 25 000 EUR kommen.
Genauere Informationen
zu den einzelnen Verordnungen sowie die notwendigen Meldeformulare finden
Sie im Internet unter www.bfarm.de. (H)
Focus
veröffentlichte Ärzteliste
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Prof.
Dr. Gert Richardt
(Foto: Segeberger Kliniken))
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Die Zeitschrift Focus
hat in ihrem Heft Nr. 47 vom 15.11.2004 wiederum eine Ärzteliste
aufgestellt, die von Fachärzten und Patientenverbänden nach
umfangreichen Befragungen erstellt worden ist. Diese enthält Ärztinnen
und Ärzte aus Deutschland, die besonders qualifiziert in Kardiologie
sind. Trotz der eher ablehnenden Haltung der Ärzteschaft gegenüber
solchen Listen sollen die Schleswig-Holsteiner aus der Liste genannt werden:
Prof. Dr. Gert Richardt, Bad Segeberg, Dr. Frank Sonntag, Henstedt-Ulzburg,
Dr. Gunther Fischer, Kiel, Prof. Dr. Hans-Heiner Kramer, Dr. Wolfgang
Ram, Kiel. (SH)
Todesursachen
in der Todesbescheinigung
Das
Statistische Bundesamt und das Deutsche Institut für Medizinische
Dokumentation und Information (DIMDI) haben eine Anleitung zur Ausfüllung
der Todesbescheinigung herausgegeben. Diese können Sie bestellen
beim Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Standort
Hamburg, Steckelhörn 12, 20457 Hamburg, Tel. 040/42831-1754, Fax
040/427964-401, E-Mail isolde.schlueter@statistik-nord.de, Internet www.statistik-nord.de.
(SH)
Offener
Brief an die Pharmafirma Pfizer von Dr. Holger Hamann:
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Ihr Schreiben vom
8. November 2004, das mich heute erreicht, sowie die seit einigen Tagen
in der Standespresse geschalteten Anzeigen bereiten mir Sorgen.
Ich bemühe mich
bei der Behandlung meiner Fettstoffwechselpatienten um eine kritische
Indikationsstellung für die Therapie mit CSE-Hemmern.
Bisher fiel die Entscheidung
zugunsten des Atorvastatins aus, weil Sortis® sich in den Studien
als ein effektives, den anderen überlegenes Medikament erwiesen hat.
Bei kritischer Indikationsstellung, so dachte ich, hätte ich im Falle
eines Regresses auch gute Argumente, wenn ein Prüfer mir den höheren
Preis von Sortis® gegenüber den inzwischen verfügbaren Generics
anderer Statine vorhält.
Nun lese ich, dass
Sie den Preis von Sortis® nicht auf die ab Januar geltenden Festbeträge
absenken werden.
Sie bringen meine
Patienten und mich damit in folgende Zwickmühle: Im Konflikt zwischen
zwei Großen im Geschäft - hier Pfizer und da der gBA - sehen
sich Patient und Hausarzt in der Situtation, dass ein Jahr nach der Einführung
der ohnehin schon schwer belastenden Zuzahlungen zu jedem Arzneimittel
nun auch noch der Cholesterinsenker, von dem der Arzt dem Patienten auch
noch gesagt hat, er sei der Beste, eine Extrazuzahlung erfordert.
Ich glaube nicht,
dass sich das meinen meist multimorbiden (= multi-pharmakotherapierten
= multi-zuzahlungspflichtigen) Patienten vermitteln kann.
Um es deutlich zu
sagen: In Anbetracht dessen, was ich momentan den Patienten zu vermitteln
habe, will ich es gar nicht.
In meiner Situation
stehen hunderte von Internisten und Allgemeinärzten im ganzen Land.
Wenn die alle das
tun, was ich plane, nämlich den eigentlich irrationalen Weg zu gehen
und Sortis® durch CSE-Generics zu substituieren, wird es in naher
Zukunft weniger als 1,5 Millionen Sortis®-Patienten geben.
Bitte, beziehen Sie
in Ihre gewiss schwere Abwägung zwischen Ihrem Auftrag der Versorgung
der Bevölkerung mit einem erstklassigen Medikament und dem wirtschaftlichen
Wohl des Unternehmens auch die Lage ein, in die Sie die ohnehin schon
gebeutelten Patienten und uns Verordner bringen.
In der Gewissheit,
dass sie eine respektable Lösung finden werden, verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen!
Dr. Holger Hamann,
Steenacker 12, 25879 Süderstapel
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