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Nachrichten in Kürze

Isoliereinheit für offene Lungentuberkulose in der Medizinischen Klinik Borstel

(Foto: Medizinische Klinik Borstel)

Die Medizinische Klinik Borstel als Teil des Forschungszentrums Borstel ist seit ihrem Bestehen (1947) der Diagnostik und Behandlung der Tuberkulose verpflichtet. Da in den letzten Jahren bei weiter abnehmender Gesamtzahl der Tuberkulosefälle in Deutschland eine Besorgnis erregende Zunahme der multiresistenten Fälle zu verzeichnen war (2002 zwei Prozent), wurde dieser Entwicklung jetzt mit dem Einbau einer drei Betten umfassenden, in die Tuberkulosestation integrierten Isoliereinheit Rechnung getragen. Deren Ausstattung entspricht den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene zur Verhütung nosokomialer Tuberkuloseinfektionen. Seit Ende September steht diese Einrichtung zur initialen Behandlung von Patienten mit offener Lungentuberkulose, insbesondere bei potenziellem Vorliegen eines multiresistenten Erregerstammes, zur Verfügung. Die Isoliereinheit verfügt über ein Unterdruck-Luftfilter-System, welches gleichzeitig dem Schutz der übrigen Station sowie der Reduktion der Bakterienbelastung in den Patientenzimmern dient, also das Infektionsrisiko für Mitpatienten und Krankenhausmitarbeiter weiter minimiert. Die Behandlung der Patienten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Nationalen Referenzzentrum für Mykobakterien in Deutschland, welches ebenfalls dem Forschungszentrum Borstel angegliedert ist. Darüber hinaus werden natürlich auch weiterhin bakteriologisch unkomplizierte Tuberkulosefälle, Tuberkulosepatienten, deren Komorbidität eine Krankenhausbehandlung erfordert, sowie Patienten mit Komplikationen unter stationärer oder ambulanter Tuberkulose-Therapie im bisherigen Stationsbereich kompetent betreut und behandelt. Auch die Diagnostik bei Verdachtsfällen einer pulmonalen oder extrapulmonalen Tuberkulose zählt nach wie vor zu den Schwerpunkten der Klinik. (Medizinische Klinik Borstel)


Behinderte sollen besser kommunizieren können
Universität zu Lübeck Mitglied im internationalen Netzwerk COGAIN

Die Universität zu Lübeck ist jetzt mit ihrem Institut für Neuro- und Bioinformatik Mitglied im internationalen Netzwerk „Communication by Gaze Interaction“ („Kommunikation über Blickrichtung“, COGAIN). Passend zu den Schwerpunkten der Lübecker Universität, Lebenswissenschaften und Medizintechnik, soll Behinderten im Rahmen der gemeinsamen Forschungsarbeiten die Kommunikation erleichtert werden. Das Netzwerk wird von der Europäischen Union mit 2,9 Millionen EUR gefördert.

Das von Prof. Dr. rer. nat. Thomas Martinetz geleitete Lübecker Institut für Neuro- und Bioinformatik arbeitet an der Entwicklung von Methoden zur Verfolgung der Blickrichtung und setzt neue Methoden des künstlichen Sehens ein. Selbst Schwerstbehinderte können in den meisten Fällen noch ihre Augen bewegen. Ihnen soll nun die Kommunikation dadurch ermöglicht werden, dass sie über Augenbewegungen Rechner und weitere Geräte steuern können. (Rüdiger Labahn)



Mehr Prävention und Gesundheitsförderung, aber wie?

 
  Prof. Dr. rer. nat. Gerd Glaeske (Fotos: hk)
 
Prof. Dr. phil. Petra Kolip)  

Das vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit vorbereitete Präventionsgesetz droht (auch) kein großer Wurf zu werden. Heftig wird noch gestritten, wer finanzieren soll und wer bestimmen darf. Viel mehr als die schon bekannten, etwas banalen „Eckpunkte“ war auch bei der Bremer Fachtagung „Prävention und Gesundheit“ am 19.11. vom Berliner Ministerium nicht zu erfahren. Dafür machten die Organisatoren Prof. Dr. rer. nat. Gerd Glaeske und Prof. Dr. phil. Petra Kolip von der Uni Bremen, die Referenten und über 150 Teilnehmer meist aus Norddeutschland ihre „Schularbeiten“ in der Diskussion, wie eine Bundesförderung von Prävention und Gesundheitsförderung auf Landesebene umgesetzt werden könne. Die Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramme müssten hier nach regionalen Erfordernissen mit „Evidenz und Nachhaltigkeit“ umgesetzt werden, nicht etwa nach beliebigen, tagesaktuellen Überlegungen.

Ganz wichtig sei eine gut organisierte Kooperation aller interessierter Stellen und Gruppen, wie sie in anderen Bundesländern als Landesvereinigungen für Gesundheit erfolgreich arbeiten (nicht zuletzt in Schleswig-Holstein). In Bremen wird eine Gründung vorbereitet, um einer drohenden Dominierung durch die öffentliche Hand und die Krankenkassen „die Macht der Argumente entgegenzusetzen“. (hk)


Dr. Otmar Kloiber neuer Generalsekretär des Weltärztebundes

 
Dr. Otmar Kloiber
(Foto: BÄK)
 

Neuer Generalsekretär des Weltärztebundes wird Dr. Otmar Kloiber, derzeit stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer. Der Vorstand des Weltärztebundes - WMA (World Medical Association) ernannte den 47-jährigen Arzt aus Brühl auf seiner Hauptversammlung in Tokio zum Nachfolger des Südafrikaners Delon Human, der seit 1997 als WMA-Generalsekretär amtiert. Die Ernennung Kloibers zum WMA-Generalsekretär wurde am Samstag auf der 55. Generalversammlung des Weltärztebundes in Tokio verkündet. Kloiber wird sein neues Amt am Sitz des Weltärztebundes im französischen Ferney-Voltaire nahe Genf Anfang dieses Jahres antreten.

Nach seinem Studium an der Universität zu Köln arbeitete Kloiber zunächst an der Universität von Minnesota, USA, dann am Max-Planck-Institut für neurologische Forschung in Köln und seit 1991 im Stab der Bundesärztekammer. Dort ist er als Dezernent für internationale Fragen sowie Dezernat übergreifende Grundsatzfragen tätig. Seit 2002 ist er auch stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesärztekammer. Sein besonderes Engagement gilt der Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Staaten. Auch als Telematik- und Biotechnologie-Experte hat sich Kloiber bundesweit einen Namen gemacht. In der 14. Legislaturperiode gehörte er als Sachverständiger der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages an. (Bundesärztekammer)


Aktualisierung der Fachkunde Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik

Erwerb
Aktualisierung bis:
Vor 1973
30.06.2004
1973-1987
30.06.2005
Nach 1987
30.06.2007
Nach 01.07.2002
Jeweils immer fünf Jahre nach Erwerb der Fachkunde

Nach In-Kraft-Treten der neuen Röntgenverordnung vom Juli 2002 muss die Fachkunde Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik alle fünf Jahre aktualisiert werden. Dies geschieht durch einen anerkannten achtstündigen Aktualisierungskurs.

Diese Neuregelung betrifft auch alle bestehenden Fachkunden (siehe Tabelle).

Wir bitten Sie daher, die o. g. Fristen zu beachten. (IV)


Reinbeker Rhythmologie-Symposion

Das Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift wächst als kardiologisches Zentrum und bleibt eine überregionale Adresse speziell auch für Herzrhythmusstörungen. Dies zeigte sich beim Symposion „Aktuelle Therapie kardialer Rhythmusstörungen“ am 24. November 2004 anlässlich der Verabschiedung von Dr. Walter Seeger, leitender Oberarzt der Medizinischen Klinik. Seit 1981 wurden in Reinbek rund 5 000 Schrittmacher implantiert. Der aus dem UKE kommende, schon seit einiger Zeit in Reinbek tätige Kardiologe PD Dr. Nägele übernahm seit 1. Januar 2005 die Nachfolge.

Die Zukunft liege in der Implantation von biventrikulären Herzschrittmachern, die auch die Pumpleistung erhöhen und damit die Herzinsuffizienz bekämpfen, sagte Chefarzt Prof. Jäckle. In Reinbek seien in 2004 schon über 70 dieser Schrittmacher eingesetzt worden. Aber auch implantierten Defibrillatoren gehöre die Zukunft.

Am Rande der Veranstaltung wurde bekannt, dass im Krankenhaus Reinbek bis 2007 sieben neue OP-Säle, ein ambulantes OP-Zentrum, drei Kreißsäle und weitere geburtshilfliche Räume für insgesamt elf Millionen Euro entstehen werden. Das Land habe die Finanzierung zugesagt. (hk)


Wissenschaftspreis des Deutschen Ärztinnenbundes 2005

Der Deutsche Ärztinnenbund verleiht bei seinem 29. Wissenschaftlichen Kongress, der vom 29. September bis 2. Oktober 2005 in Berlin stattfindet, den alle zwei Jahre zu vergebenen Wissenschaftspreis. Aufgefordert sind Nachwuchswissenschaftlerinnen der Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Klinikerinnen aller Fachbereiche, ihre Publikationen zu frauenrelevanten Themen im Sinne der gendersensitiven Medizin einzureichen. Die Arbeit sollte den internationalen peer-review-Kriterien in Bezug auf Methodik, Originalität und Neuartigkeit entsprechen. Einzureichen sind: drei Exemplare der Arbeit mit einer maximal zweiseitigen Zusammenfassung in deutscher Sprache, Lebenslauf, Verzeichnis der Publikationen.

Der Preis ist mit 40 000 EUR dotiert. Einsendeschluss ist der 15. April 2005. Einsendungen bitte an: Prof. Dr. Marianne Schrader, Plastische Chirurgie, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck. (Deutscher Ärztinnenbund e. V.)


Universität Lübeck begrüßt geplante Neuregelung der Patientenverfügung

 
Dr. Meinolfus Strätling
(Foto: Pressestelle UK S-H)
 
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe
(Foto: rat)

Der interdisziplinäre Forschungsschwerpunkt „Ethik, Recht, Geschichte und Didaktik im Spektrum der klinischen Medizin“ der Universität zu Lübeck hat den Gesetzentwurf (Referentenentwurf) der Bundesjustizministerin zur Neuregelung der Patientenverfügung als Fortschritt bezeichnet. Der Entwurf zum 3. Betreuungsänderungsgesetz vom 5. November 2004 folge maßgeblich den Lübecker Empfehlungen, teilte Dr. Meinolfus Strätling (Klinik für Anästhesiologie) mit. Er bringe Klarstellungen aus dem geltenden Zivilrecht, berücksichtige den Rechtsfortschritt in der Verfassungsrechtsprechung und befinde sich im Einklang mit der interdisziplinären wissenschaftlichen Debatte. Im Rahmen des insoweit nur geringen legislativen Spielraums stärke die Initiative die Selbstbestimmungsrechte von Patienten, ihrer Angehörigen und des medizinischen Personals.

Demgegenüber sei die Kritik aus dem politischen und gesellschaftlichen Raum unberechtigt. So hatten Mitglieder der Enquete-Kommission „Ethik und Recht in der modernen Medizin“ des Bundestages die vorgesehenen Möglichkeiten für Patientenverfügungen auf die Sterbephase begrenzt und rechtsformale Hürden vorsehen wollen. Es sei aber eine Verunglimpfung aller Befürworter angemessener Patientenverfügungen, ihnen Nähe zu aktiver Sterbehilfe zu unterstellen. In diesem Sinne hat auch Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe in einem Interview mit der „Ärztlichen Praxis“ den Gesetzentwurf gebilligt: „Patienten sollen das Recht haben, auf Lebensverlängerung zu verzichten - das ist grundsätzlich kein Widerspruch zum ärztlichen Gebot des Lebensschutzes.“ (hk)


Ärzteball in Bad Segeberg

Nach dem großen Erfolg im letzten Jahr laden wir Sie und Ihre Freunde sehr herzlich zum SÄTAZ-Ball 2005 nach Bad Segeberg ein.

Samstag, 19. Februar 2005
Vitalia-Seehotel, Eingang Festsaal,
Am Kurpark, Bad Segeberg
Beginn: 19:30 Uhr

Sie dürfen sich erneut auf Tanzvergnügen, auf Unterhaltung mit Showeinlagen und auf einen geselligen Abend freuen. Partyband „LifeStyle“ - Kiel - wird die Veranstaltung begleiten. Es werden Überraschungsgäste erwartet. Festliche Abendgarderobe ist erbeten.

Auskünfte und Anmeldungen werden erbeten bei Dr. Bambas, Tel. 04551/93041, Dr. Eckardt, Tel. 04551/ 83150, Erich Bauer, Tel. 04551/3192, oder per Fax 04551/83179, Kosten: 30 EUR pro Karte. (Dr. Bambas)



„Gewalt gegen Frauen und Kinder, Bestandsaufnahme - Diagnose - Prävention“

Im Verlag Schmidt-Römhild ist das Buch „Gewalt gegen Frauen und Kinder“ in der Reihe „Research in legal Medicine - Rechtsmedizinische Forschungser-gebnisse“ erschienen (ISBN 3795003296, 48,00 EUR). Es richtet sich an Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Polizei, Justiz, Behörden, Hilfsorganisationen u. v. m.

Frauen und Kinder sind schon immer vorrangig als Opfer roher Gewalt besonders gefährdet gewesen, allein schon aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit. Repräsentative Dunkelfelderhebungen zeigen, dass ca. zehn Prozent aller Mädchen und fünf Prozent aller Jungen bis zum 16. Lebensjahr Opfer sexueller Übergriffe werden, bei Frauen im Erwachsenenalter sind es ca. 15-20 Prozent. Die Häufigkeit körperlicher Gewalt gegen Frauen und Kinder ist demgegenüber nur schwer abzuschätzen; Experten gehen davon aus, dass in Deutschland pro Woche zwei Kinder zu Tode kommen.

Es besteht kein Zweifel daran, dass ohne materielle und persönliche Hilfe viele Opfer nicht nur verlassen, sondern auch verloren sind, da sie sich selber aus dem oftmals familiären Kreis der Gewalteinwirkung nicht befreien können. Sowohl traditionelle wie auch wirtschaftliche Fakten verhindern eine Änderung der Gewaltsituation, wenn keine Hilfe von außen kommt.

Durch zahlreiche soziale Einrichtungen werden in Deutschland bereits Schutz und Beratung angeboten, wobei z. T. eine gute Vernetzung der sozialen Einrichtungen besteht. Auf diese Netzwerke soll u. a. mit diesem Buch aufmerksam gemacht werden. (Schmidt-Römhild)



Medizinstandort Lübeck gestärkt

„Dräger Medical“ bleibt in Lübeck und wird hier investieren. Die Entscheidung der Geschäftsleitungen und Aufsichtsräte kurz vor Weihnachten rief Aufatmen bis nach Kiel hervor. Alternative Standorte wie China, Tschechien, Mecklenburg, Ahrensburg und Hamburg konnten sich gegenüber den vereinten Anstrengungen von Management, Belegschaft, Gewerkschaften, Land und Stadt letztlich nicht durchsetzen. Für den Gesundheitssektor insgesamt wichtig: Dräger gibt eine langfristige Standortgarantie, verstärkt die Ausbildung, schafft eine „wissensorientierte Firmenzentrale“ und erhöht so die Attraktivität für neue, medizinorientierte Anbieter und Forscher im Südosten Schleswig-Holsteins. (hk)


Berufshaftpflichtversicherung - Überwachungspflicht durch die Ärztekammer(n)

Wie schon zuvor das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 31.05.2002, MedR 2003, S. 418 ff.) und das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 06.09.2002, KG-Report 1/2003, S. 8 ff.) hat jetzt auch das Landgericht Dortmund im Sinne der beklagten Ärztekammer (Westfalen-Lippe) entschieden.

Das Landesgericht Dortmund hat in dem inzwischen rechtskräftigen Urteil mit überzeugenden Gründen keine Verpflichtung der Ärztekammer gesehen, die Existenz von Berufshaftpflichtversicherungen kammerangehöriger Ärztinnen und Ärzte zu überwachen. Mit Blick auf die bisherige Regelung im Heilberufegesetz Nordrhein-Westfalen (§ 6) hat das Gericht zu Recht eine vom Kläger gesehene Amtspflichtverletzung verneint. (Ärztekammer Westfalen-Lippe)


Modulare Fortbildung für medizinisches Assistenzpersonal

Das Edmund-Christiani-Seminar (ECS) der Ärztekammer Schleswig-Holstein bietet im Frühjahr dieses Jahres erstmalig eine modulare Fortbildung für medizinisches Assistenzpersonal an. Veranstaltungsort ist die Berufsbildungsstätte der Ärztekammer in Bad Segeberg.

Das Seminarangebot richtet sich an Mitarbeiter(innen) in Arztpraxen und Krankenhäusern, die sich beruflich verändern möchten, ggf. über einen Wechsel der Fachrichtung nachdenken oder die ihre berufliche Tätigkeit z. B. wegen Elternzeit unterbrochen haben. Anhand von drei fachlich getrennten Modulblöcken für die Bereiche Verwaltung, Medizin und Labor bietet das ECS den passenden Einstieg in Theorie und Praxis an.

Nähere Informationen erhalten Sie über Marlies Petrick, Tel. 04551/8813-0. (Pe)


 
 
Dr. Klaus-Dieter Wurche
(Foto: ÄKB)


Dr. Klaus-Dieter Wurche neuer Präsident der Ärztekammer Bremen

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen hat am 22. November 2004 den Bremerhavener Röntgenologen Dr. Klaus-Dieter Wurche mit großer Mehrheit zum neuen Präsidenten der Ärztekammer Bremen gewählt. Dr. Wurche ist damit Nachfolger der am 20. Oktober 2004 verstorbenen bisherigen Präsidentin, Dr. Ursula Auerswald.
Zum neuen Vizepräsidenten wurde Hubert Bakker gewählt. (Ärztekammer Bremen)



Buchtipps für Ärzte und Patienten


Wer sehr handliche (Jackentaschen taugliche), knapp und präzise formulierte Kurzdarstellungen statt dicker Wälzer schätzt, könnte von Prof. Dr. Hans Christoph Dieners „Management des Schlaganfalls“ profitieren. Das nur 68 Seiten umfassende Bändchen bietet symptomorientierte Zugänge bei acht verschiedenen Patienten, bei denen Akuttherapie, Primär- und Sekundärprävention diagnostisch und therapeutisch übersichtlich erläutert werden. H.-C. Diener unter Mitarbeit von A. Mallmann (Radiologie) und M. Forsting, Thieme-Verlag 2004, 14,95 EUR, ISBN 3131333316.

Wenn Patienten in der zahnmedizinischen Versorgung übermäßig belastet oder gesundheitspolitisch verunsichert werden, wäre dies kaum förderlich für ihr Vertrauen in das Gesundheitswesen insgesamt. Von daher könnte der kürzlich erschienene „Ratgeber Zahnersatz“ des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz nützlich sein, der als „bundesweit einmalig“ bezeichnet wird. Die Autoren, allesamt begutachtende Zahnmediziner, bieten für Kassenmitarbeiter und Patienten eine ausführliche Information über alle modernen Möglichkeiten der Dentalprothetik und alle aktuellen, 2005 in Kraft tretenden Vorschriften. Iatros Verlag Nierstein 2004, ISBN 3937439943, Tel. 06133/9273-20, ca. 180 S., 16 EUR. (hk)


Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen

Mit besten Ergebnissen hat die Akademie-Mitarbeiterin Birte Wachholz (28) ihre Prüfung zur Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen vor der IHK Lübeck bestanden. Birte Wachholz hatte ihre Erstausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation in der Ärztekammer Schleswig-Holstein absolviert und wurde anschließend von der Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung übernommen. Schon während der Ausbildung lag ihr Interessenschwerpunkt in den Bereichen Veranstaltungsorganisation, Buchhaltung und Management, sodass die über zwei Jahre dauernde, 600 Stunden umfassende berufsbegleitende Fortbildung eine sinnvolle Ergänzung ihrer Ausbildung darstellt. Birte Wachholz ist in der Akademie neben der Kursbetreuung auch mit allgemeinen und besonderen Verwaltungsarbeiten entsprechend eingesetzt. Herzlichen Glückwunsch! (Pecnik)


Segeberger Ärzteverein unter neuer Führung

 
Dr. Folker Eckardt
(Fotos: Privat)
 
 
Dr. Michael Orlowski
 

Der Ärzteverein des Kreises Segeberg hat im November seinen Vorstand für vier Jahre einstimmig neu gewählt: 1. Vorsitzender ist Dr. Michael Orlowski, Hausarzt in Wahlstedt; 2. Vorsitzender ist Dr. Folker Eckardt, Chirurg in Bad Segeberg. Als Beisitzer wurden gewählt (alle aus Bad Segeberg): Dr. Carmen-Regina Bambas, Dr. Elke Blum, Dr. Jörn Harder, Prof. Dr. Gert Richardt, Dr. Marc Vorkauf.

Der bisherige 1. Vorsitzende, Dr. Uwe Denker (Allgemeinarzt in Bad Segeberg), stand nicht mehr für den Vorstand zur Verfügung. Er hatte zuvor den Vorsitz beim Gesundheitsforum Segeberg übernommen. (hk)


Bußgeld beim Meldewesen nach der BtMVV

Die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist auch in diesem Jahr auf die häufig auftretenden Mängel im Meldewesen des Substitutionsregisters hin (Organisatorische Festlegung zur Führung des Substitutionsregisters - Informationen und Empfehlungen -, der BfArM, Ziffer 9, vom 21.07.2003). Bitte achten Sie besonders auf § 5 a - Substitutionsregister der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Zur Meldepflicht gehört u. a. neben der Bekanntgabe des letzten Verschreibungsdatums von Substitutionsmitteln auch die Abmeldung eines Patienten, der den substituierenden Arzt unbegründet mehr als zehn Tage nicht persönlich konsultiert hat. Wer hier seine Meldepflicht versäumt, handelt nach § 32 BtMG ordnungswidrig. Das bedeutet, es kann zu einer Geldbuße bis zu 25 000 EUR kommen.

Genauere Informationen zu den einzelnen Verordnungen sowie die notwendigen Meldeformulare finden Sie im Internet unter www.bfarm.de. (H)


Focus veröffentlichte Ärzteliste

 
Prof. Dr. Gert Richardt
(Foto: Segeberger Kliniken))
 

Die Zeitschrift „Focus“ hat in ihrem Heft Nr. 47 vom 15.11.2004 wiederum eine Ärzteliste aufgestellt, die von Fachärzten und Patientenverbänden nach umfangreichen Befragungen erstellt worden ist. Diese enthält Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland, die besonders qualifiziert in Kardiologie sind. Trotz der eher ablehnenden Haltung der Ärzteschaft gegenüber solchen Listen sollen die Schleswig-Holsteiner aus der Liste genannt werden: Prof. Dr. Gert Richardt, Bad Segeberg, Dr. Frank Sonntag, Henstedt-Ulzburg, Dr. Gunther Fischer, Kiel, Prof. Dr. Hans-Heiner Kramer, Dr. Wolfgang Ram, Kiel. (SH)

 


Todesursachen in der Todesbescheinigung

Das Statistische Bundesamt und das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) haben eine Anleitung zur Ausfüllung der Todesbescheinigung herausgegeben. Diese können Sie bestellen beim Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Standort Hamburg, Steckelhörn 12, 20457 Hamburg, Tel. 040/42831-1754, Fax 040/427964-401, E-Mail isolde.schlueter@statistik-nord.de, Internet www.statistik-nord.de. (SH)


Leserbrief

Offener Brief an die Pharmafirma Pfizer von Dr. Holger Hamann:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom 8. November 2004, das mich heute erreicht, sowie die seit einigen Tagen in der Standespresse geschalteten Anzeigen bereiten mir Sorgen.

Ich bemühe mich bei der Behandlung meiner Fettstoffwechselpatienten um eine kritische Indikationsstellung für die Therapie mit CSE-Hemmern.

Bisher fiel die Entscheidung zugunsten des Atorvastatins aus, weil Sortis® sich in den Studien als ein effektives, den anderen überlegenes Medikament erwiesen hat. Bei kritischer Indikationsstellung, so dachte ich, hätte ich im Falle eines Regresses auch gute Argumente, wenn ein Prüfer mir den höheren Preis von Sortis® gegenüber den inzwischen verfügbaren Generics anderer Statine vorhält.

Nun lese ich, dass Sie den Preis von Sortis® nicht auf die ab Januar geltenden Festbeträge absenken werden.

Sie bringen meine Patienten und mich damit in folgende Zwickmühle: Im Konflikt zwischen zwei Großen im Geschäft - hier Pfizer und da der gBA - sehen sich Patient und Hausarzt in der Situtation, dass ein Jahr nach der Einführung der ohnehin schon schwer belastenden Zuzahlungen zu jedem Arzneimittel nun auch noch der Cholesterinsenker, von dem der Arzt dem Patienten auch noch gesagt hat, er sei der Beste, eine Extrazuzahlung erfordert.

Ich glaube nicht, dass sich das meinen meist multimorbiden (= multi-pharmakotherapierten = multi-zuzahlungspflichtigen) Patienten vermitteln kann.

Um es deutlich zu sagen: In Anbetracht dessen, was ich momentan den Patienten zu vermitteln habe, will ich es gar nicht.

In meiner Situation stehen hunderte von Internisten und Allgemeinärzten im ganzen Land.

Wenn die alle das tun, was ich plane, nämlich den eigentlich irrationalen Weg zu gehen und Sortis® durch CSE-Generics zu substituieren, wird es in naher Zukunft weniger als 1,5 Millionen Sortis®-Patienten geben.

Bitte, beziehen Sie in Ihre gewiss schwere Abwägung zwischen Ihrem Auftrag der Versorgung der Bevölkerung mit einem erstklassigen Medikament und dem wirtschaftlichen Wohl des Unternehmens auch die Lage ein, in die Sie die ohnehin schon gebeutelten Patienten und uns Verordner bringen.

In der Gewissheit, dass sie eine respektable Lösung finden werden, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!

Dr. Holger Hamann, Steenacker 12, 25879 Süderstapel


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 01/2005

S. 6-11