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Tätigkeitsbericht
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Eine 1996 abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Krankenhausgesellschaft und der Ärztekammer regelt, dass die Projektgeschäftsstelle bei der Krankenhausgesellschaft für die technisch-organisatorische Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen zuständig ist. Die Ärztliche Qualitätsstelle bei der Ärztekammer nimmt die Aufgaben der Ärztlichen Qualitätssicherung und die Betreuung der Fachausschüsse wahr. Die externen Qualitätssicherungsmaßnahmen
nach § 137 SGB V werden seit Januar 2001 durch den Folgevertrag über
die Verfahrensgrundsätze für die Qualitätssicherung in
der stationären Versorgung geregelt, wobei die Ärztekammer neben
der Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassenverbänden als gleichwertiger
Vertragspartner fungiert. Im Jahr 2003 wurden
die Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Neonatologie und in
der Inneren Medizin wie in den Jahren zuvor von der Ärztlichen Qualitätsstelle
bei der Ärztekammer durchgeführt. Die Perinatalerhebung wurde
ab 2002 von der Projektgeschäftsstelle bei der Krankenhausgesellschaft
übernommen. Die von den Krankenhäusern
erhobenen Daten wurden überwiegend mit eigenen Programmen der Ärztekammer
ausgewertet. Für die beteiligten Krankenhäuser werden jeweils
Klinikstatistiken, Gesamtstatistiken sowie Profile erstellt. Der Lenkungsausschuss
koordiniert die externen Qualitätssicherungsmaßnahmen und entscheidet
auf der Grundlage der von den Fachausschüssen aufbereiteten Ergebnisse
und Vorschläge über erforderliche Maßnahmen und Empfehlungen.
Die Beteiligung an den vom Lenkungsausschuss beschlossenen externen Qualitätssicherungsmaßnahmen
ist für die Krankenhäuser verbindlich. Die Fachausschüsse
erhalten die Auswertungen der in den Krankenhäusern erfassten Daten
ihres Gebietes und beurteilen diese aus ärztlich-fachlicher Sicht.
Sie entscheiden, ob und welche Maßnahmen bei Auffälligkeiten
zu ergreifen sind und zu welchen Fragestellungen Sonderauswertungen anzufertigen
sind. Die Facharbeitsgemeinschaften,
die sich aus Kollegen und Kolleginnen aller an den Qualitätssicherungsmaßnahmen
des jeweiligen Fachgebietes beteiligten Abteilungen zusammensetzen, diskutieren
die von den Fachausschüssen vorbereiteten Ergebnisse der Qualitätssicherung
und die festgestellten Auffälligkeiten. Das abgestufte Verfahren
zur Einführung der Qualitätssicherung bei Sonderentgelten und
Fallpauschalen wurde im Jahr 2003 fortgesetzt. Für das Jahr 2003 gingen bis zum Februar 2004 32 000 Datensätze bei der Projektgeschäftsstelle der Krankenhausgesellschaft ein.
Chirurgie Der Fachausschuss
Chirurgie befasste sich mit den Jahresauswertungen 2000 und 2001 für
die Module 12/1 Cholezystektomie, 12/2 Appendektomie,
12/3 Hernien-Operationen und 17/1 Schenkelhalsfraktur. Bei der Durchsicht
der Erhebungsdaten für das Modul 12/2 Appendektomie sind
insgesamt drei Kliniken aufgefallen, die deutlich vom Durchschnitt aller
übrigen Kliniken in Schleswig-Holstein abweichen. Es handelte sich
dabei um die Vollständigkeit der histologischen Präparateuntersuchungen,
die in allen drei Kliniken laut Datenlage in nur 60 Prozent veranlasst
worden sind. Anzustreben ist eine 100-prozentige Untersuchungsfrequenz.
Die Kliniken wurden schriftlich um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen
ergaben, dass in diesen Fällen ein Erfassungsfehler vorlag. Beim Modul 12/1 Cholezystektomie
waren fast alle Daten konstant; lediglich die Reinterventionsrate scheint
tendenziell abzunehmen; auch bei den Gallengangs- und Gefäßverletzungen
ist eine diskrete Abnahme zu verzeichnen. Bei dem Modul 12/2
sind die Zahlen auch annähernd konstant geblieben. Auffällig
erscheint der starke Anstieg der laparoskopischen OP-Methode (von 1998
13 Prozent auf 2001 37 Prozent). Die Wundheilungsstörungen sind rückläufig.
Dies kann daran liegen, dass häufiger eine Antibiotikaprophylaxe
gegeben wird. Es wird für sinnvoll gehalten, die Antibiotikaprophylaxe
in Schleswig-Holstein in die Auswertungen mit hineinzunehmen (Zustimmung
der FAG). Bei dem Modul 12/3
Hernien sind die Zahlen auch fast konstant geblieben. Die
Rate an spezifischen Komplikationen und thromboembolischen Komplikationen
ist mit 0,1 Prozent erfreulich gering. Weiterhin wurde in
der Sitzung der Facharbeitsgemeinschaft nochmals der erhebliche Dokumentationsaufwand
angesprochen. Auch bezüglich der Erfassungssoftware gibt es noch
große Probleme, da nicht immer eine Kompatibilität der Schnittstellen
vorliegt. Sitzung: 01.02. und
05.03.2003
Gynäkologie Hierzu wurde von der
EDV-Abteilung der Ärztekammer ein Profil erarbeitet, das in der Sitzung
den Fachausschussmitgliedern vorgestellt und erläutert wurde. Der
Fachausschuss hat in der Sitzung festgelegt, welche qualitätsrelevanten
Parameter in dieser Form spezieller ausgewertet werden sollen. Bei der Durchsicht
der Basisauswertungen Operative Gynäkologie fiel eine
Thromboseprophylaxe von 86,1 Prozent auf. Diese Rate erscheint zu niedrig.
Hingegen ist die perioperative Antibiotikaprophylaxe mit 51,6 Prozent
relativ hoch. Weiterhin fiel die
sehr hohe Rate von Revisionseingriffen an den Harnwegsorganen nach Ersteingriff
in derselben Einrichtung mit 13,5 Prozent auf. Es wird vermutet, dass
es sich um Definitionsprobleme handelt. Auch auf Bundesebene wurde festgestellt,
dass Definitionsprobleme vorliegen. Genaue Definitionen werden von den
Fachgruppen auf Bundesebene erarbeitet. Auffällige Abweichungen
der einzelnen Kliniken vom Landesdurchschnitt wurden nicht festgestellt. Es wurde jedoch deutlich,
dass die den Kliniken zur Verfügung stehende Erfassungssoftware nicht
zufrieden stellend ist. Es wurde der erhebliche Dokumentationsaufwand
angesprochen. Sitzung: 19.06.2003
Neonatologie Die Neonatologie gehört
bislang noch nicht zu den nach § 137 SGB V vorgeschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen,
sondern wird auf Initiative der Ärztekammer und den beteiligten Abteilungen
durchgeführt. Der Fachausschuss
Neonatologie hat die Ergebnisse der Neonatalerhebung 2001 und 2002 besprochen.
Zusätzlich wurde eine Auswertung der letzten sechs Jahre vorgestellt.
Es fällt ein Anstieg der Mehrlingsschwangerschaften auf. In den Auswertungen
ist ein Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen, dies begründen
die Mitglieder mit der Einführung der DRGs. Es steht noch nicht fest,
ab wann die Neonatalerhebung unter Regie der Bundesebene laufen wird. Sitzung: 18.06.2003 Facharbeitsgemeinschaft
Neonatologie
Perinatologie Der Fachausschuss
Perinatologie hat die Jahresübersicht 1989 bis 2001 bewertet. Die
Anzahl der erfassten Fälle ist deutlich zurückgegangen. Es wird
ein Anstieg der Mehrlingsschwangerschaften festgestellt. Die älteste
Gebärende war 49 und die jüngste elf Jahre alt. Die erste Ultraschalluntersuchung
wird jetzt schon in der 10. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Die
durchschnittliche Anzahl der Ultraschalluntersuchungen liegt bei vier. Wie bereits in den
vergangenen Jahren wird die Zahl der primären Sectiones diskutiert. Es soll eine Einzelfallanalyse
der Frühgeborenen unter der 23. Woche durchgeführt werden. Sitzung: 17.06.2003 Facharbeitsgemeinschaft
Perinatologie
Innere
Medizin Weiterhin soll
der derzeitige Erfassungsbogen so umkonzipiert werden, dass nicht nur
die Hospitalphase, sondern auch die ambulante Nachbehandlungsphase der
Patienten durch den niedergelassenen Hausarzt, Kardiologen oder Allgemeinmediziner
erfasst werden kann, um auswerten zu können, was aus den Patienten
nach der stationären Behandlungsphase geworden ist. Es wurde hierzu ein
Rundschreiben an die 25 Mitglieder des Berufsverbandes der niedergelassenen
Kardiologen verschickt und um Vorschläge zur Erfassung der Therapie
der koronaren Herzkrankheit in der poststationären Phase gebeten.
Weiterhin wurde die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie um Stellungnahme
zu dem o. g. Sachverhalt gebeten. Es gingen zahlreiche Antworten und Empfehlungen
ein, welche Parameter sinnvollerweise erfasst werden sollten. Weiterhin wird es
für sinnvoll gehalten, in dem Bogen abzufragen, ob eine Teilnahme
an Aufklärungsprogrammen, wie z. B. Herz intakt stattgefunden
hat. Der neu entwickelte
Erfassungsbogen soll in der im Frühjahr 2004 geplanten Sitzung vorgestellt
werden. Sitzung: 26.02. und 19.06.2003
Fachkunde
Strahlenschutz für Ärztinnen/Ärzte
Ärztliche Stelle Die Ärztliche
Stelle arbeitet auf der Basis der Neufassung der Röntgenverordnung
vom 30. März 2003 sowie der gemeinsam mit dem Ministerium für
Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein,
der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer
Schleswig-Holstein geschlossenen Vereinbarung über die Einrichtung
der Ärztlichen Stelle. Es sind in sieben Sitzungen insgesamt 313
Röntgenröhren überwiegend aus Krankenhäusern (für
Vertragsärzte ist die Ärztliche Stelle der Kassenärztlichen
Vereinigung zuständig) hinsichtlich der Qualität der ärztlichen
Röntgenuntersuchungen überprüft worden, hiervon 31 neu
in Betrieb genommene Röntgenröhren zum ersten Mal, 35 zum zweiten
Mal, 30 zum dritten Mal, 14 zum vierten Mal, 18 zum fünften Mal,
42 zum sechsten Mal, 38 zum siebten Mal, 54 zum achten Mal, 45 zum neunten
Mal und bereits sechs zum zehnten Mal. Es wurden Röhren
aus 42 Krankenhäusern, einer Privatpraxis, einer Berufsgenossenschaft,
sechs Rehabilitationskliniken, zwei Therapiezentren, zwei arbeitsmedizinischen
Zentren und einem Institut anhand von Patientenaufnahmen und der Konstanzprüfung
überprüft. Aufgrund von Beanstandungen
wurden bei vierzehn Röhren vorzeitig erneut Patientenaufnahmen angefordert.
Es konnte festgestellt werden, dass sich in diesen Fällen bis auf
fünf Ausnahmen die Qualität der Patientenaufnahmen verbessert
hat. In diesen fünf Fällen wurden die Strahlenschutzbeauftragten
und die leitenden medizinisch-technischen Röntgenassistentinnen (MTRA)
zu einem kollegialen Gespräch eingeladen. In zwei Fällen hat
sich bei der darauf folgenden vorzeitigen Überprüfung die Qualität
der Aufnahmen wesentlich verbessert und war nicht mehr zu beanstanden.
Von den 313 überprüften Röntgenröhren wurde die Qualität
der eingereichten Patientenaufnahmen in insgesamt 19 Fällen beanstandet. Häufig vorkommende
Beanstandungen: - fehlende bzw. nicht
objektgerechte Einblendung
Qualitätssicherung
betriebsärztlicher Tätigkeit Ansprechpartner
der regionalen Qualitätszirkel Region Kiel und Umgebung Region Lübeck
und Umgebung Region Rendsburg und
Umgebung Region Stormarn Region Unterelbe
Betriebsärztliche
und sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen (BuS-Modell) Die im Jahr 2002 gegründete
fachkundige Stelle zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen
Betreuung von Arztpraxen, die im Zu-sammenhang mit dem von der Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege entwickelten Leitlinienkonzept
geschaffen wurde, hat im Jahr 2003 eine umfangreiche Tätigkeit aufgenommen
und durchgeführt. Hierzu gehörten unter anderem die Erstellung
des Praxisleitfadens, der die Grundlage für die Schulung der in den
Praxen Verantwortlichen darstellen wird. Es wurden die ärztlichen
und sicherheitstechnischen Multiplikatoren aus zahlreichen Bewerbungen
ausgewählt, die zukünftig die Schulungen durchführen sollen.
Letztere sollen den in den Praxen Verantwortlichen ausreichend Kenntnisse
über betriebsärztliche und sicherheitstechnische Problematiken
näher bringen, damit diese eigenverantwortlich dieses Thema in ihrer
eigenen Praxis umsetzen können. Zusätzlich erarbeiteten die
Mitglieder der fachkundigen Stelle die hierfür erforderlichen Unterrichtsfolien.
Auch wurde die Problematik der begleitenden Evaluation ausführlich
diskutiert. Zusätzlich wurden weitere Teilnehmer am BuS-Modell geworben,
entsprechende Informationen erteilt und auf Nachfrage Begehungen durchgeführt. Sitzungen: 14.01., 12.02., 21.02., 07.03., 01.04., 25./26.04., 10.06., 08.07., 05.09., 23.09. und 09.12.2003
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Schleswig-Holsteinisches S. 38 - 43 |
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