Tätigkeitsbericht
2003
des Vorstandes der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bearbeitung: Marion David, Tanja Mohr
Teil II |
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Schlichtungskommissionen
Die zwei Schlichtungskommissionen der Ärztekammer bemühen sich
um die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung
zwischen Kammermitgliedern ergeben, § 7 Heilberufegesetz.

Schlichtungsstelle
für Arzthaftpflichtfragen
Die Schlichtungsstelle
ist eine Einrichtung der Ärztekammer zur außergerichtlichen
Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ärzten und Patienten wegen
behaupteter Behandlungsfehler unter Beteiligung des Haftpflichtversicherers
des betroffenen Arztes. Es werden vorrangig zivilrechtliche Ansprüche
der Patienten geprüft.
Gegenüber dem
Vorjahr ist die Zahl der neu gestellten Schlichtungsanträge leicht
gestiegen, scheint jedoch auf diesem Niveau zu stagnieren. Die Kostenerhöhung
pro Antrag ist u. a. auf die mit dem Umzug der Schlichtungsstelle verbundene
Erhöhung der Mietkosten sowie eine notwendige Personalaufstockung
zurückzuführen.

Jahresstatistik
2003
Die Jahresstatistik gibt die Zahlen der aus den einzelnen Mitgliedskammern
gestellten Anträge wieder. Es ist erkennbar, dass, bezogen auf die
Kammermitglieder in Schleswig-Holstein, weniger Anträge als in anderen
Kammern gestellt werden. Möglicherweise ist dies auf die Tätigkeit
des Ombudsvereins zurückzuführen.


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