Tätigkeitsbericht
2003
des Vorstandes der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bearbeitung: Marion David, Tanja Mohr
Teil II |
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Die Anzahl der mündlichen
Prüfungen im Jahr 2003 zum Erwerb von Gebiets-, Schwerpunkt- und
Zusatzbezeichnungen sowie Fakultativen Weiterbildungen betrug 504 insgesamt,
wovon in 32 Fällen der Prüfungsausschuss die Prüfung als
nicht bestanden werten musste (6,35 Prozent). Dabei schwankte die Durchfallquote
von zehn Prozent (Allgemeinmedizin: 100 Prüfungen bestanden/elf nicht
bestanden) über knapp ein Prozent in der Inneren Medizin (54 Prüfungen
bestanden/zwei nicht bestanden) bis hin zu vielen Gebietsbezeichnungen
in denen kein negatives Prüfungsergebnis festgestellt werden musste.
Nach wie vor ist die Allgemeinmedizin das Gebiet, das am häufigsten
beantragt wird. Von den 100 bestandenen Prüfungen waren allerdings
nur 75 junge Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund einer regulären
Weiterbildung, entweder drei oder fünf Jahre, eine Zulassung zur
Prüfung ausgesprochen bekommen haben. Weitere 25 Kolleginnen und
Kollegen waren praktische Ärzte oder hausärztlich tätige
Internisten, die aufgrund einer Satzungsänderung zur Weiterbildungsordnung
vom 15. Januar 2003 eine Zulassung zur Prüfung erhalten haben.
Nach wie vor besteht
ein hoher Bedarf an weitergebildeten Fachärztinnen und Fachärzten
für Allgemeinmedizin, damit zukünftig die hausärztliche
Versorgung sichergestellt werden kann. Auch im Jahr 2003 förderten
die Krankenkassen die allgemeinmedizinische Weiterbildung im stationären
und auch im ambulanten Bereich mit 1 020 EUR monatlich. Die entsprechenden
Verträge, die hierfür auf Bundesebene mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft
bzw. der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu schließen sind,
sind Ende des Jahres 2003 ausgelaufen, allerdings mit der Aussicht, dass
sie erneuert werden.
Weiterbildungsbefugnisse
Der Vorstand hat in seinen Sitzungen im Jahr 2003 über 241 Anträge
auf Weiterbildungsbe-fugnisse nach der Weiterbildungsordnung beraten und
Entscheidungen getroffen. 14 Anträgen konnte hiervon nicht stattgegeben
werden, da die Voraussetzungen, wie z. B. langjährige Tä-tigkeit
in verantwortlicher Stellung nach Facharztanerkennung, nicht gegeben waren.
Die am häufigsten erteilte Weiterbildungsbefugnis ist nach wie vor
die für das Gebiet Allgemeinmedizin (52) gewesen. Innere Medizin
(34) und Chi-rurgie (14) werden gefolgt von Weiterbildungsbefugnissen
für die Gebiete Psychiatrie und Psychotherapie (14), Kinder- und
Jugendmedizin (11), Schwerpunkt Unfallchirurgie (11), Ortho-pädie
(10). Bei den Zusatzbezeichnungen wur-den die überwiegenden Befugnisse
für den Be-reich Naturheilverfahren (11) und für den Be-reich
Allergologie (10) ausgesprochen.
Zusatzbezeichnungen
Zusatzbezeichnungen werden gemäß den Be-stimmungen der
Weiterbildungsordnung grund-sätzlich aufgrund der vorgelegten Zeugnisse
und Nachweise erteilt. Die Weiterbildungsordnung weist jedoch auch Zusatzbezeichnungen
aus, die nur aufgrund einer bestimmten mündlichen Prüfung erteilt
werden können. Im Jahr 2003 wurden insgesamt 181 Anträge auf
Anerken-nung zum Führen einer Zusatzbezeichnung eingereicht. 28 Anträge
betrafen hierbei Zusatzbezeichnungen, die aufgrund einer mündlichen
Prüfung zu erteilen waren. Hiervon wurde eine aufgrund nicht bestandener
Prüfung nicht erteilt. Zu den 22 aufgrund bestandener Prüfung
erteilten Zusatzbezeichnungen kamen 153 vom Vorstand aufgrund der vorgelegten
Zeugnisse und Nachweise anerkannte Zusatzbezeichnungen hinzu, sodass sich
eine Gesamtanerkennungszahl von 180 ergibt. Hierbei war die Zusatzbezeichnung
Naturheilverfahren mit 36 Anerkennungen die am häufigsten erteilte
vor Sportmedizin (30), Chirotherapie (29) und Psychotherapie (17). Bei
den aufgrund mündlicher Prüfung erteilten Zusatzbezeichnungen
lag die Allergologie mit elf Anerkennungen vor der speziellen Schmerztherapie
(8) und der Betriebsmedizin (3).
Praktische Ärztin/Praktischer
Arzt
Nach wie vor konnten im Jahr 2003 Ärztinnen und Ärzte die
Bezeichnung praktische Ärztin/ praktischer Arzt nach dem Gesetz zur
Ausführung der Richtlinie 93/16/EWG des Rates über eine spezifische
Ausbildung in der Allgemeinmedizin vom 15. März 1999 beantragen.
Voraussetzung nach diesem Gesetz ist der Nachweis einer strukturierten
zweijährigen Ausbildung in der Allgemeinmedizin, die einen mindestens
sechsmonatigen Ausbildungsabschnitt in einer Krankenhausabteilung in vorgegebenen
Fachbereichen und mindestens sechs Monate Ausbildung in einer hausärztlichen
Praxis verlangt. Im Jahr 2003 beantragten vier Ärztinnen/ Ärzte
die Anerkennung zum Führen dieser Bezeichnung. Für eine Niederlassung
in eigener Praxis ist diese Bezeichnung nicht ausreichend, sie kann jedoch
als Voraussetzung für eine regelmäßige Vertretertätigkeit
in allgemeinärztlichen bzw. hausärztlichen Praxen von der Kassenärztlichen
Vereinigung anerkannt werden.
Fachkunden und
Zertifikate
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein bietet zahlreiche Fachkunden
bzw. Zertifikate außerhalb des Weiterbildungsrechts an. Hierzu zählen
z. B. Fachkunden aufgrund von Bestimmungen in Bundesgesetzen (Arbeitssicherheitsgesetz
in Verbindung mit Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsmedizinische
Fachkunde) und Landesgesetzen (Landesrettungsdienstgesetz des Landes Schleswig-Holstein,
Fachkunde Rettungsdienst, Fachkunde Leitender Notarzt). Bei den Zertifikaten
ist im Jahr 2003 das Zertifikat Diabetologie mit 139 Anträgen die
am häufigsten beantragte, außerhalb der Weiterbildungsordnung
liegende, strukturierte Qualifikation gewesen. Von diesen 139 Anträgen
konnte aufgrund eines erfolgreichen Fachgespräches 133 stattgegeben
werden, sechs Anträgen konnte noch nicht entsprochen werden. Gefolgt
wird das Zertifikat Diabetologie von dem Zertifikat Akupunktur mit 28
Anträgen (25 stattgegeben, drei nicht stattgegeben). Auch das Zertifikat
Maritime Medizin, das dreimal beantragt wurde, wurde erteilt.
Interessant sind auch
die außerhalb der Weiterbildungsordnung liegenden Zertifikate nicht
nur wegen ihres Fortbildungscharakters, sondern auch wegen der neuen Bestimmungen
der Berufsordnung, dass Qualifikationen, die von der Ärztekammer
ausgesprochen werden, auch angekündigt werden dürfen.
Prüfungsausschüsse
Im Rahmen der Prüfungsausschüsse nach der Weiterbildungsordnung
zur Durchführung der mündlichen Prüfungen in Gebieten,
Schwer-punkten, Fakultativen Weiterbildungen und Zusatzbezeichnungen sind
rund 600 Ärztinnen und Ärzte ehrenamtlich tätig. Zum überwiegenden
Teil handelt es sich hierbei um Ärztinnen und Ärzte aus Schleswig-Holstein,
die jedoch, insbesondere bei kleinen Gebieten, durch Ärztinnen und
Ärzte aus angrenzenden Bundesländern unterstützt werden.
Die Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung werden regelmäßig
an Mittwoch Nachmittagen durchgeführt. Einem Prüfungsausschuss
gehören immer vier Personen an, wovon jeweils ein Prüfungsausschussvorsitzender/eine
Prüfungsausschussvorsitzende sowie ein Assistentenvertreter/eine
Assistentenvertreterin zur Führung des schriftlichen Protokolls fester
Bestandteil dieses Ausschusses sind. Zwei Fachprüfer aus den dazugehörigen
Gebieten kommen jeweils dazu.
In diesem Rahmen werden
auch Gleichwertig-keitsprüfungen zum Nachweis eines gleichwertigen
Ausbildungsstandes für ausländische Ärztinnen und Ärzte
zukünftig durchgeführt. Die Ärztekammer hat hierfür
im Jahr 2003 eine ei-gene Kommission benannt, deren Mitglieder vom Sozialministerium
zur Durchführung dieser Gleichwertigkeitsprüfungen berufen wurde.
Prüfungen sind jedoch in diesem Zusammenhang in 2003 noch nicht durchgeführt
worden.
Lehrstuhl Allgemeinmedizin
Der Stiftungslehrstuhl Allgemeinmedizin im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein,
Campus Kiel, wird von Prof. Dr. Ferdinand M. Gerlach MPH (Master of Public
Health) als C4-Lehrstuhl wahrgenommen. Professor Gerlach hat sich in den
drei Jahren seiner bisherigen Tätigkeit als Direktor des Instituts
für Allgemeinmedizin einen herausragenden Namen erarbeitet. Unter
anderem hat er für diesen Lehrstuhl eine große Anzahl von Drittmitteln
eingeworben. Auch in der Umsetzung der neuen Approbationsordnung, die
die Durchführung von Blockpraktika abfordert, ist er führend
in der Planung und Durchsetzung engagiert. Als C4-Professor und Institutsdirektor
muss Professor Gerlach auch eine allgemeinärztliche Praxis in einem
geringen Umfang führen. Leider konnte ihm im Jahr 2003 hierfür
noch keine Zulassung ausgesprochen werden. Man verfolgte dann das Ziel,
durch eine Gesetzesänderung in das SGB V die Regelung einzuführen,
dass diesem Personenkreis automatisch eine Ermächtigung zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Versorgung von den Kassenärztlichen
Vereinigungen erteilt wird. Auch diese Regelung konnte nicht durchgesetzt
werden, sodass Professor Gerlach nach wie vor lediglich in Privatpraxis
niedergelassen sein kann. Aufgrund seines hohen Engagements und seiner
Erfolge ist Professor Gerlach im Jahr 2003 auf Platz 1 der Vorschlagsliste
für die Besetzung des allgemeinmedizinischen Lehrstuhls in Frankfurt
gesetzt worden.* Durch seine Aktivitäten hat Professor Gerlach im
Jahr 2003 ganz besonders zu dem Renommee der Universität Schleswig-Holstein,
Campus Kiel, beigetragen.
* Prof. Gerlach hat
im Jahre 2004 den Ruf nach Frankfurt erhalten und angenommen.


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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
09/2004
S. 29 - 33
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