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Tätigkeitsbericht
Tätigkeitsbericht 2003
des Vorstandes der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bearbeitung: Marion David, Tanja Mohr

Teil II

Weiterbildung

Die Anzahl der mündlichen Prüfungen im Jahr 2003 zum Erwerb von Gebiets-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen sowie Fakultativen Weiterbildungen betrug 504 insgesamt, wovon in 32 Fällen der Prüfungsausschuss die Prüfung als nicht bestanden werten musste (6,35 Prozent). Dabei schwankte die Durchfallquote von zehn Prozent (Allgemeinmedizin: 100 Prüfungen bestanden/elf nicht bestanden) über knapp ein Prozent in der Inneren Medizin (54 Prüfungen bestanden/zwei nicht bestanden) bis hin zu vielen Gebietsbezeichnungen in denen kein negatives Prüfungsergebnis festgestellt werden musste. Nach wie vor ist die Allgemeinmedizin das Gebiet, das am häufigsten beantragt wird. Von den 100 bestandenen Prüfungen waren allerdings nur 75 junge Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund einer regulären Weiterbildung, entweder drei oder fünf Jahre, eine Zulassung zur Prüfung ausgesprochen bekommen haben. Weitere 25 Kolleginnen und Kollegen waren praktische Ärzte oder hausärztlich tätige Internisten, die aufgrund einer Satzungsänderung zur Weiterbildungsordnung vom 15. Januar 2003 eine Zulassung zur Prüfung erhalten haben.

Nach wie vor besteht ein hoher Bedarf an weitergebildeten Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin, damit zukünftig die hausärztliche Versorgung sichergestellt werden kann. Auch im Jahr 2003 förderten die Krankenkassen die allgemeinmedizinische Weiterbildung im stationären und auch im ambulanten Bereich mit 1 020 EUR monatlich. Die entsprechenden Verträge, die hierfür auf Bundesebene mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft bzw. der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu schließen sind, sind Ende des Jahres 2003 ausgelaufen, allerdings mit der Aussicht, dass sie erneuert werden.

Weiterbildungsbefugnisse
Der Vorstand hat in seinen Sitzungen im Jahr 2003 über 241 Anträge auf Weiterbildungsbe-fugnisse nach der Weiterbildungsordnung beraten und Entscheidungen getroffen. 14 Anträgen konnte hiervon nicht stattgegeben werden, da die Voraussetzungen, wie z. B. langjährige Tä-tigkeit in verantwortlicher Stellung nach Facharztanerkennung, nicht gegeben waren. Die am häufigsten erteilte Weiterbildungsbefugnis ist nach wie vor die für das Gebiet Allgemeinmedizin (52) gewesen. Innere Medizin (34) und Chi-rurgie (14) werden gefolgt von Weiterbildungsbefugnissen für die Gebiete Psychiatrie und Psychotherapie (14), Kinder- und Jugendmedizin (11), Schwerpunkt Unfallchirurgie (11), Ortho-pädie (10). Bei den Zusatzbezeichnungen wur-den die überwiegenden Befugnisse für den Be-reich Naturheilverfahren (11) und für den Be-reich Allergologie (10) ausgesprochen.

Zusatzbezeichnungen
Zusatzbezeichnungen werden gemäß den Be-stimmungen der Weiterbildungsordnung grund-sätzlich aufgrund der vorgelegten Zeugnisse und Nachweise erteilt. Die Weiterbildungsordnung weist jedoch auch Zusatzbezeichnungen aus, die nur aufgrund einer bestimmten mündlichen Prüfung erteilt werden können. Im Jahr 2003 wurden insgesamt 181 Anträge auf Anerken-nung zum Führen einer Zusatzbezeichnung eingereicht. 28 Anträge betrafen hierbei Zusatzbezeichnungen, die aufgrund einer mündlichen Prüfung zu erteilen waren. Hiervon wurde eine aufgrund nicht bestandener Prüfung nicht erteilt. Zu den 22 aufgrund bestandener Prüfung erteilten Zusatzbezeichnungen kamen 153 vom Vorstand aufgrund der vorgelegten Zeugnisse und Nachweise anerkannte Zusatzbezeichnungen hinzu, sodass sich eine Gesamtanerkennungszahl von 180 ergibt. Hierbei war die Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren mit 36 Anerkennungen die am häufigsten erteilte vor Sportmedizin (30), Chirotherapie (29) und Psychotherapie (17). Bei den aufgrund mündlicher Prüfung erteilten Zusatzbezeichnungen lag die Allergologie mit elf Anerkennungen vor der speziellen Schmerztherapie (8) und der Betriebsmedizin (3).

Praktische Ärztin/Praktischer Arzt
Nach wie vor konnten im Jahr 2003 Ärztinnen und Ärzte die Bezeichnung praktische Ärztin/ praktischer Arzt nach dem Gesetz zur Ausführung der Richtlinie 93/16/EWG des Rates über eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vom 15. März 1999 beantragen. Voraussetzung nach diesem Gesetz ist der Nachweis einer strukturierten zweijährigen Ausbildung in der Allgemeinmedizin, die einen mindestens sechsmonatigen Ausbildungsabschnitt in einer Krankenhausabteilung in vorgegebenen Fachbereichen und mindestens sechs Monate Ausbildung in einer hausärztlichen Praxis verlangt. Im Jahr 2003 beantragten vier Ärztinnen/ Ärzte die Anerkennung zum Führen dieser Bezeichnung. Für eine Niederlassung in eigener Praxis ist diese Bezeichnung nicht ausreichend, sie kann jedoch als Voraussetzung für eine regelmäßige Vertretertätigkeit in allgemeinärztlichen bzw. hausärztlichen Praxen von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannt werden.

Fachkunden und Zertifikate
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein bietet zahlreiche Fachkunden bzw. Zertifikate außerhalb des Weiterbildungsrechts an. Hierzu zählen z. B. Fachkunden aufgrund von Bestimmungen in Bundesgesetzen (Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsmedizinische Fachkunde) und Landesgesetzen (Landesrettungsdienstgesetz des Landes Schleswig-Holstein, Fachkunde Rettungsdienst, Fachkunde Leitender Notarzt). Bei den Zertifikaten ist im Jahr 2003 das Zertifikat Diabetologie mit 139 Anträgen die am häufigsten beantragte, außerhalb der Weiterbildungsordnung liegende, strukturierte Qualifikation gewesen. Von diesen 139 Anträgen konnte aufgrund eines erfolgreichen Fachgespräches 133 stattgegeben werden, sechs Anträgen konnte noch nicht entsprochen werden. Gefolgt wird das Zertifikat Diabetologie von dem Zertifikat Akupunktur mit 28 Anträgen (25 stattgegeben, drei nicht stattgegeben). Auch das Zertifikat Maritime Medizin, das dreimal beantragt wurde, wurde erteilt.

Interessant sind auch die außerhalb der Weiterbildungsordnung liegenden Zertifikate nicht nur wegen ihres Fortbildungscharakters, sondern auch wegen der neuen Bestimmungen der Berufsordnung, dass Qualifikationen, die von der Ärztekammer ausgesprochen werden, auch angekündigt werden dürfen.

Prüfungsausschüsse
Im Rahmen der Prüfungsausschüsse nach der Weiterbildungsordnung zur Durchführung der mündlichen Prüfungen in Gebieten, Schwer-punkten, Fakultativen Weiterbildungen und Zusatzbezeichnungen sind rund 600 Ärztinnen und Ärzte ehrenamtlich tätig. Zum überwiegenden Teil handelt es sich hierbei um Ärztinnen und Ärzte aus Schleswig-Holstein, die jedoch, insbesondere bei kleinen Gebieten, durch Ärztinnen und Ärzte aus angrenzenden Bundesländern unterstützt werden. Die Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung werden regelmäßig an Mittwoch Nachmittagen durchgeführt. Einem Prüfungsausschuss gehören immer vier Personen an, wovon jeweils ein Prüfungsausschussvorsitzender/eine Prüfungsausschussvorsitzende sowie ein Assistentenvertreter/eine Assistentenvertreterin zur Führung des schriftlichen Protokolls fester Bestandteil dieses Ausschusses sind. Zwei Fachprüfer aus den dazugehörigen Gebieten kommen jeweils dazu.

In diesem Rahmen werden auch Gleichwertig-keitsprüfungen zum Nachweis eines gleichwertigen Ausbildungsstandes für ausländische Ärztinnen und Ärzte zukünftig durchgeführt. Die Ärztekammer hat hierfür im Jahr 2003 eine ei-gene Kommission benannt, deren Mitglieder vom Sozialministerium zur Durchführung dieser Gleichwertigkeitsprüfungen berufen wurde. Prüfungen sind jedoch in diesem Zusammenhang in 2003 noch nicht durchgeführt worden.

Lehrstuhl Allgemeinmedizin
Der Stiftungslehrstuhl Allgemeinmedizin im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wird von Prof. Dr. Ferdinand M. Gerlach MPH (Master of Public Health) als C4-Lehrstuhl wahrgenommen. Professor Gerlach hat sich in den drei Jahren seiner bisherigen Tätigkeit als Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin einen herausragenden Namen erarbeitet. Unter anderem hat er für diesen Lehrstuhl eine große Anzahl von Drittmitteln eingeworben. Auch in der Umsetzung der neuen Approbationsordnung, die die Durchführung von Blockpraktika abfordert, ist er führend in der Planung und Durchsetzung engagiert. Als C4-Professor und Institutsdirektor muss Professor Gerlach auch eine allgemeinärztliche Praxis in einem geringen Umfang führen. Leider konnte ihm im Jahr 2003 hierfür noch keine Zulassung ausgesprochen werden. Man verfolgte dann das Ziel, durch eine Gesetzesänderung in das SGB V die Regelung einzuführen, dass diesem Personenkreis automatisch eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung von den Kassenärztlichen Vereinigungen erteilt wird. Auch diese Regelung konnte nicht durchgesetzt werden, sodass Professor Gerlach nach wie vor lediglich in Privatpraxis niedergelassen sein kann. Aufgrund seines hohen Engagements und seiner Erfolge ist Professor Gerlach im Jahr 2003 auf Platz 1 der Vorschlagsliste für die Besetzung des allgemeinmedizinischen Lehrstuhls in Frankfurt gesetzt worden.* Durch seine Aktivitäten hat Professor Gerlach im Jahr 2003 ganz besonders zu dem Renommee der Universität Schleswig-Holstein, Campus Kiel, beigetragen.

* Prof. Gerlach hat im Jahre 2004 den Ruf nach Frankfurt erhalten und angenommen.

Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 09/2004

S. 29 - 33