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Medizin und Wissenschaft

Auswertung der anonymen ärztlichen Bescheinigungen nach KitaVO
Impfschutz bei Aufnahme in den Kindergarten Schleswig-Holstein 2003

Hans-Martin Bader, Sabine Rasche

Über die Einführung der „Ärztlichen Bescheinigung” seit dem Jahre 2000, ihre Bedeutung (Information der Kindertagesstätten) und die Auswertung des Impfstatus bei Aufnahme von Kindern in Kindertagesstätten wurde zuletzt in Heft 11/2003 des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblattes berichtet.

Die Kriterien haben sich nicht geändert: Der tatsächliche Impfschutz gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten (DTP, Polio, Masern, Mumps, Röteln, Hib, Hep B) wird in einfacher Form (Markierung des Haus- oder Kinderarztes in „vollständig” oder „unvollständig/nicht geimpft” gemäß der STIKO-Impfempfehlung [Ständige Impfkommission]) entsprechend der Tabelle 1 festgehalten (Durchschreibverfahren aus drei Blättern, Faksimile der Bescheinigung s. Heft 4/2000 dieser Zeitschrift).

Die Einsenderate der einzelnen Kreise ...
... ist sehr unterschiedlich, jedoch insgesamt ohne Veränderungen (eine kreisfreie Stadt blieb bei 58 Prozent). Als Anhalt diente wieder die Feststellung aus dem landesweiten Gesundheitsbericht über die Schulanfängeruntersuchungen des Jahres 2002 (n = 29 384) (www.schularzt.net und 1). In jenem Jahr gingen 92,6 Prozent der Schulanfänger vorher in einen Kindergarten. Im Durchschnitt konnten jetzt bei diesem Maßstab 80 Prozent der Bögen der Vorschulkinder zur Auswertung verwendet werden (Vorjahr 81 Prozent). 278 Kinder der Gesamtauswertung waren bereits schulpflichtig (Kinderhort). Die Einrichtungen der dänischen Minderheit sind in den jeweiligen Kreisen mit enthalten.

Gesamtauswertung (s. Tabelle 2):
Auswertbar n = 21 910, Alter vier Monate bis fünfzehn Jahre und vier Monate, im gewichteten Mittel drei Jahre und sechs Monate.

Kindergarten (ein bis fünf Jahre):
Die Ergebnisse der Altersgruppe ein bis fünf Jahre (n = 19 114) stehen im Mittelpunkt des Interesses dieser Erhebung. Der Altersdurchschnitt (gewichteter Mittelwert) lag bei drei Jahren und fünf Monaten (in den Vorjahren bei drei Jahren und sieben Monaten).

Die geringen Unterschiede der Impfschutzraten (Tab. 3) beim Vergleich dieser Kindergarten-Gruppe mit der Gesamtgruppe „Kindertageseinrichtung“ (Aufnahme vier Monate bis fünfzehn Jahre und vier Monate) haben sich - wie schon im Vorjahr erkennbar - fast völlig ausgeglichen: Die nachwachsenden jüngeren Kindergartenkinder sind nunmehr bereits in diesem Alter im selben Maße geschützt wie sonst der Anteil der älteren in der Gesamtgruppe. Bei denen lagen noch vor zwei Jahren die etwas höheren Raten der zweiten MMR-Impfung (Masern, Mumps und Röteln )vor (damals erst ab Einschulungstermin erhalten).

Erste und zweite Impfung gegen Masern:
Die Rate für die Erst-Impfung (Abb. 1 und 2) liegt landesweit in diesem Alter bei 91,6 Prozent (Vorjahr 91,0 Prozent). Auch die Impfraten gegen Mumps und Röteln sind in der Einzeldarstellung fast gleich hoch (Tab. 3) (feste MMR-Kombination).

Die Impfrate gegen Röteln liegt nur noch um 0,9 Prozent niedriger gegenüber MM (3,3 Prozent im Jahr 2000).

Die Zweit-Impfung (Abb. 1 und 3) gegen die Kombination MMR wurde erst seit drei Jahren von der STIKO auf den früheren Zeitpunkt des zweiten Lebensjahres vorgezogen (STIKO-Empfehlung Januar 2000). Für die Zweit-Impfung bei Aufnahme in den Kindergarten gegen Masern allein ist die Rate jetzt 60,8 Prozent (im Vorjahr 44,1 Prozent) (somit erneut eine deutliche Zunahme um fast 17 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr und eine Vervierfachung seit der Einführung der „Ärztlichen Bescheinigung“ im Jahr 2000)*. Am deutlichsten zeigen sich die Unterschiede im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft bei der Durchführung dieser Wiederholungsimpfung: In den Landkreisen und kreisfreien Städten findet sich bei Aufnahme in die Kindertagesstätte eine regionale Spannweite für die zweite Masern-Impfung von 53 Prozent bis 79 Prozent (vor vier Jahren fünf Prozent bis 38 Prozent)!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9- bis 11-Jährige (4. Schulklassen, n = 1 645) haben in 2003 bei der Zweit-Impfung eine Rate von 78 Prozent erreicht 2. Dieser Wert dürfte bei der bisherigen Entwicklung in zwei Jahren bereits bei Aufnahme in den Kindergarten erreicht sein. Das Ziel ist auch hier das Überschreiten der 90 Prozent-Marke.

Impfschutz gegen Hepatitis B (Abb. 4 und 5):
Bei Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung sind landesweit 85,9 Prozent erreicht. In einem Kreis impfen die Niedergelassenen unverändert sehr zurückhaltend (Spannweite landesweit 60,5 Prozent bis 91,1 Prozent). Die Impfrate stieg seit dem Jahr 2000 von 75 Prozent auf 86 Prozent. Im Bundesland Brandenburg hingegen waren 2002/2003 nach schulärztlichen Untersuchungen im Kindergarten 90,6 Prozent der erreichten Zwei- bis Fünfjährigen vollständig gegen Hepatitis B geimpft 3.

Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, Polio, Pertussis und Hib (Tab. 3 und 4)
Die Darstellung der fünf Impfungen soll in Tab. 4 zeigen, dass in den meisten Gebieten die 92 Prozent-Marge überschritten ist (die landesweiten Raten s. Tab. 3). Das Augenmerk ist lediglich auf die Hib- und Pertussis-Impfung zu legen: Diese sind regional unterschiedlich noch etwas darunter, alle liegen jedoch - mit einer Ausnahme - über 90 Prozent (niedrigster Wert für Pertussis 88,2 Prozent).

Zusammenfassung über den vierten Jahrgang:
Die Impfempfehlungen der STIKO vom Juli 2002 haben auf diesen Kindergartenjahrgang im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs der Impfschutzraten um 17 Prozentpunkte bei der zweiten MMR-Impfung (60,3 Prozent) und von zwei Prozentpunkten bei der Hep B-Impfung gebracht (85,9 Prozent). Das ist Ausdruck der Aktivität ausschließlich der niedergelassenen Ärzteschaft (meist Kinderärzte). Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Schleswig-Holstein kommt aktiv erst ab der Schuleintrittsuntersuchung ins Spiel. Mit Ausnahme der zweiten MMR- und der Hep B-Impfung ist im Landesdurchschnitt die 90 Prozent-Marke überschritten. Der Rücklauf der auswertbaren anonymen Belege hat sich zum Auswertestichtag 13. Juli 2004 um 1 416 Belege erhöht.

Danksagung an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein/Kiel, Firma Chiron-Behring Marburg, Marita Harder/Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Gesundheitsamt Flensburg und Holger Harder/Jarplund-Weding.

Literatur bei den Verfassern

Korrespondenz, Dr. Sabine Rasche, Gesundheitsamt, Norderstr. 58-60, 24939 Flensburg


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 12/2004

S. 74 - 77