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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Folgende Ärzte/Psychotherapeuten bzw. Krankenhäuser wurden zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt:

Die Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung von Frau Dr. med. Sabine Matutat, II. Med. Klinik am Städt. Krankenhaus Kiel, ist durch Fristablauf am 30.09.2004 geendet. Sie ist ab diesem Tage nicht mehr berechtigt, vertragsärztliche Leistungen durchzuführen und abzurechnen.

Die bis zum 30.06.2004 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Harald Barth, Oberarzt der Klinik für Neurochirurgie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.06.2006 verlängert.

Die bis zum 30.06.2004 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Maximilian Mehdorn, Direktor der Klinik für Neurochirurgie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.06.2006 verlängert.

Die bestehende Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Ulrich Stephani, Direktor der Klinik für Neuropädiatrie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde wie folgt präzisiert: Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Ziffern des EBM abrechenbar: 1, 2, 17, 18, 19, 42, 60, 72, 74, 75, 78, 378, 381, 384, 446, 721, 801, 802, 805, 806, 809, 810, 881, 953, 955, 990, 7120, 7122, 7123.

Die bestehende Ermächtigung von Frau Dr. med. Hiltrud Muhle, Assistenzärztin der Klinik für Neuropädiatrie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde wie folgt präzisiert: Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Ziffern des EBM abrechenbar: 1, 2, 17, 18, 19, 42, 60, 72, 74, 75, 78, 378, 381, 384, 446, 721, 801, 802, 805, 806, 809, 810, 881, 953, 955, 990, 7120, 7122, 7123.

Die bestehende Ermächtigung von Herrn Dr. med. Gert Wiegand, Assistenzarzt der Klinik für Neuropädiatrie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde wie folgt präzisiert: Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Ziffern des EBM abrechenbar: 1, 2, 17, 18, 19, 42, 60, 72, 74, 75, 78, 378, 381, 384, 446, 721, 801, 802, 805, 806, 809, 810, 881, 953, 955, 990, 7120, 7122, 7123.
Die Ermächtigung von Frau Dr. med. Susanna
Nikolaus, Assistenzärztin an der Klinik für Allgemeine Innere Medizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde insoweit redaktionell geändert, als folgende Gebührennummern des EBM zusätzlich im Rahmen dieser Ermächtigung abrechnungsfähig sind: 760, 765, 767, 775.

Herr Prof. Dr. med. Dietrich Kabelitz, Direktor des Institutes für Immunologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde mit Wirkung vom 01.10.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am vorgenannten Institut, ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch Laborärzte und Fachärzte für Humangenetik sowie zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen:

1. HLA-Typisierung bei Patienten, die zur Organ-, Knochenmark- oder Stammzelltransplantation anstehen, sowie deren Angehörigen auf Überweisung durch Vertragsärzte,

2. Durchführung von Autoantikörper-Untersuchungen, HLA-Typisierung und Immunisierung bei Frauen, die an habituellen Spontanaborten leiden, oder bei Sterilität nach Ausschluss aller „klassischen“ gynäkologischen oder genetischen Ursachen auf Überweisung durch Gynäkologen,

3. weitergehende Diagnostik von Patienten mit Immundefizienzen und immunologisch bedingten Erkrankungen auf Überweisung durch Vertragsärzte.

Herr Prof. Dr. med. Thomas Schwarz, Direktor der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde mit Wirkung vom 28.07.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an vorgenannter Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

1. dermatohistologische Untersuchungen auf Überweisung durch Vertragsärzte,

2. Durchführung von Leistungen auf Überweisung durch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten,

3. Durchführung von Konsiliarbefundungen dermatologischer Präparate auf Überweisung der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Fachärzte für Pathologie.

Herr Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Michael Kneba, Chefarzt der II. Medizinischen Klinik des Städtischen Krankenhauses Kiel, wurde mit Wirkung vom 01.10.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an vorgenannter Klinik, zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

1. Behandlung spezieller hämatologischer und onkologischer Erkrankungen auf Überweisung durch niedergelassene Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie, bzw. Hämatologie und Internistische Onkologie.

2. Ambulante Weiterbehandlung bei autolog oder allogen stammzelltransplantierten Patienten auf Überweisung durch Vertragsärzte, begrenzt auf ein Jahr nach erfolgter Stammzelltherapie.

Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende EBM-Ziffern abrechenbar: 1, 2, 16, 17, 18, 60, 74, 75, 78, 273, 278, 279, 280, 282, 285, 303, 308, 312, 319, 375, 376, 378, 384, 398, 502, 603, 616, 618, 725, 726, 741, 5053, 5060, 5061, 7120 und 7140 EBM. Laborleistungen nach den Ziffern 3500, 3611, 3661, 3662, 3668, 3670, 3680, 3681, 3686, 3687, 3682, 3688, 3695, 3694, 3696, 3822, 3823, 3841, 3842, 3843, 3844, 3850, 3901, 3902, 3903, 3904, 3906, 3907, 3908, 3912, 3916, 3920, 4440, 4441, 4442, 4444, 4452 EBM sind nur im unmittelbaren Behandlungszusammenhang abrechnungsfähig. Die Ziffer 17 EBM, ggf. in Verbindung mit der Ziffer 18 EBM, ist maximal dreimal im Behandlungsfall abrechnungsfähig. Darüber hinaus erhält Herr Prof. Kneba die Genehmigung, die Patienten, die sich bis zum 30.09.2004 in laufender Behandlung befinden bis zum 31.03.2005 zu Ende zu behandeln.

Herr Dr. med. Christian Renk, Assistenzarzt der II. Medizinischen Klinik des Städtischen Krankenhauses Kiel, wurde mit Wirkung vom 01.10.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens jedoch bis zum Ende ärztlichen Tätigkeit an vorgenannter Klinik, zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

1. Behandlung spezieller hämatologischer und onkologischer Erkrankungen auf Überweisung durch niedergelassene Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie, bzw. Hämatologie und Internistische Onkologie.

2. Ambulante Weiterbehandlung bei autolog oder allogen stammzelltransplantierten Patienten auf Überweisung durch Vertragsärzte, begrenzt auf ein Jahr nach erfolgter Stammzelltherapie.

Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende EBM-Ziffern abrechenbar: 1, 2, 16, 17, 18, 60, 74, 75, 78, 273, 278, 279, 280, 282, 285, 303, 308, 312, 319, 375, 376, 378, 384, 398, 502, 603, 616, 618, 725, 726, 741, 5053, 5060, 5061, 7120 und 7140 EBM. Laborleistungen nach den Ziffern 3500, 3611, 3661, 3662, 3668, 3670, 3680, 3681, 3686, 3687, 3682, 3688, 3695, 3694, 3696, 3822, 3823, 3841, 3842, 3843, 3844, 3850, 3901, 3902, 3903, 3904, 3906, 3907, 3908, 3912, 3916, 3920, 4440, 4441, 4442, 4444, 4452 EBM sind nur im unmittelbaren Behandlungszusammenhang abrechnungsfähig. Die Ziffer 17 EBM, ggf. in Verbindung mit der Ziffer 18 EBM, ist maximal dreimal im Behandlungsfall abrechnungsfähig. Darüber hinaus erhält Herr Dr. Renk die Genehmigung, die Patienten, die sich bis zum 30.09.2004 in laufender Behandlung befinden bis zum 31.03.2005 zu Ende zu behandeln.

Herr Tom Vieler, Assistenzarzt der II. Medizinischen Klinik des Städtischen Krankenhauses Kiel, wurde mit Wirkung vom 01.10.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an vorgenannter Klinik, zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

1. Behandlung spezieller hämatologischer und onkologischer Erkrankungen auf Überweisung durch niedergelassene Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie, bzw. Hämatologie und Internistische Onkologie.

2. Ambulante Weiterbehandlung bei autolog oder allogen stammzelltransplantierten Patienten auf Überweisung durch Vertragsärzte, begrenzt auf ein Jahr nach erfolgter Stammzelltherapie.

Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende EBM-Ziffern abrechenbar: 1, 2, 16, 17, 18, 60, 74, 75, 78, 273, 278, 279, 280, 282, 285, 303, 308, 312, 319, 375, 376, 378, 384, 398, 502, 603, 616, 618, 725, 726, 741, 5053, 5060, 5061, 7120 und 7140 EBM. Laborleistungen nach den Ziffern 3500, 3611, 3661, 3662, 3668, 3670, 3680, 3681, 3686, 3687, 3682, 3688, 3695, 3694, 3696, 3822, 3823, 3841, 3842, 3843, 3844, 3850, 3901, 3902, 3903, 3904, 3906, 3907, 3908, 3912, 3916, 3920, 4440, 4441, 4442, 4444, 4452 EBM sind nur im unmittelbaren Behandlungszusammenhang abrechnungsfähig. Die Ziffer 17 EBM, ggf. in Verbindung mit der Ziffer 18 EBM, ist maximal dreimal im Behandlungsfall abrechnungsfähig. Darüber hinaus erhält Herr Vieler die Genehmigung, die Patienten, die sich bis zum 30.09.2004 in laufender Behandlung befinden bis zum 31.03.2005 zu Ende zu behandeln.

Herr Priv.-Doz. Dr. med. Heinz-August Horst, Oberarzt der II. Medizinischen Klinik im Städtischen Krankenhaus des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde mit Wirkung vom 01.10.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an vorgenannter Klinik, zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

1. Behandlung spezieller hämatologischer und onkologischer Erkrankungen auf Überweisung durch niedergelassene Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie, bzw. Hämatologie und Internistische Onkologie.

2. Ambulante Weiterbehandlung bei autolog oder allogen stammzelltransplantierten Patienten auf Überweisung durch Vertragsärzte, begrenzt auf ein Jahr nach erfolgter Stammzelltherapie.

Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende EBM-Ziffern abrechenbar: 1, 2, 16, 17, 18, 60, 74, 75, 78, 273, 278, 279, 280, 282, 285, 303, 308, 312, 319, 375, 376, 378, 384, 398, 502, 603, 616, 618, 725, 726, 741, 5053, 5060, 5061, 7120 und 7140 EBM. Laborleistungen nach den Ziffern 3500, 3611, 3661, 3662, 3668, 3670, 3680, 3681, 3686, 3687, 3682, 3688, 3695, 3694, 3696, 3822, 3823, 3841, 3842, 3843, 3844, 3850, 3901, 3902, 3903, 3904, 3906, 3907, 3908, 3912, 3916, 3920, 4440, 4441, 4442, 4444, 4452 EBM sind nur im unmittelbaren Behandlungszusammenhang abrechnungsfähig. Die Ziffer 17 EBM, ggf. in Verbindung mit der Ziffer 18 EBM, ist maximal dreimal im Behandlungsfall abrechnungsfähig. Darüber hinaus erhält Herr Dr. Horst die Genehmigung, die Patienten, die sich bis zum 30.09.2004 in laufender Behandlung befinden bis zum 31.03.2005 zu Ende zu behandeln.

Herr Dr. med. Robert Schoch, Oberarzt der II. Medizinischen Klinik im Städtischen Krankenhaus des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde auf seinen Antrag hin mit Wirkung vom 01.10.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an vorgenannter Klinik, zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

1. Behandlung spezieller hämatologischer und onkologischer Erkrankungen auf Überweisung durch niedergelassene Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie, bzw. Hämatologie und Internistische Onkologie.

2. Ambulante Weiterbehandlung bei autolog oder allogen stammzelltransplantierten Patienten auf Überweisung durch Vertragsärzte, begrenzt auf ein Jahr nach erfolgter Stammzelltherapie.

Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende EBM-Ziffern abrechenbar: 1, 2, 16, 17, 18, 60, 74, 75, 78, 273, 278, 279, 280, 282, 285, 303, 308, 312, 319, 375, 376, 378, 384, 398, 502, 603, 616, 618, 725, 726, 741, 5053, 5060, 5061, 7120 und 7140 EBM. Laborleistungen nach den Ziffern 3500, 3611, 3661, 3662, 3668, 3670, 3680, 3681, 3686, 3687, 3682, 3688, 3695, 3694, 3696, 3822, 3823, 3841, 3842, 3843, 3844, 3850, 3901, 3902, 3903, 3904, 3906, 3907, 3908, 3912, 3916, 3920, 4440, 4441, 4442, 4444, 4452 EBM sind nur im unmittelbaren Behandlungszusammenhang abrechnungsfähig. Die Ziffer 17 EBM, ggf. in Verbindung mit der Ziffer 18 EBM, ist maximal dreimal im Behandlungsfall abrechnungsfähig. Darüber hinaus erhält Herr Dr. Schoch die Genehmigung, die Patienten, die sich bis zum 30.09.2004 in laufender Behandlung befinden bis zum 31.03.2005 zu Ende zu behandeln.

Herr Tom Vieler, Assistenzarzt der II. Medizinischen Klinik des Städtischen Krankenhauses Kiel, wurde mit Wirkung vom 01.10.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an vorgenannter Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Behandlung von HIV-infizierten Patienten auf direktem Zugang zur Leistungserbringung nach folgenden EBM-Ziffern ermächtigt:

1, 2, 17, 18, 19, 60, 74, 75, 78, 273, 278, 279, 280, 282, 303, 308, 312, 375, 378, 384, 502, 616, 618, 691, 715, 725, 726, 741, 763, 764, 5053, 7120, 7140 EBM. Laborleistungen nach den Ziffern 3500, 3501, 3550, 3602, 3660, 3661, 3662, 3663, 3664, 3667, 3668, 3669, 3671, 3680, 3681, 3682, 3683, 3686, 3688, 3694, 3695, 3696, 3698, 3733, 3740, 3741, 3742, 3800, 3822, 3823, 3841, 3843, 3850, 3906, 3912, 3916, 3920, 4069, 4166, 4338, 4339, 4365, 4440 bis 4443, 4452, 4480 bis 4507. Die Ziffer 17 EBM, ggf. in Verbindung mit der Ziffer 18 EBM, ist maximal dreimal im Behandlungsfall abrechnungsfähig.

Herr Priv.-Doz. Dr. med. Heinz-August Horst, Oberarzt der II. Medizinischen Klinik im Städtischen Krankenhaus des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde mit Wirkung vom 01.10.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an vorgenannter Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Behandlung von HIV-infizierten Patienten auf direktem Zugang zur Leistungserbringung nach folgenden EBM-Ziffern ermächtigt:

1, 2, 17, 18, 19, 60, 74, 75, 78, 273, 278, 279, 280, 282, 303, 308, 312, 375, 378, 384, 502, 616, 618, 691, 715, 725, 726, 741, 763, 764, 5053, 7120, 7140 EBM. Laborleistungen nach den Ziffern 3500, 3501, 3550, 3602, 3660, 3661, 3662, 3663, 3664, 3667, 3668, 3669, 3671, 3680, 3681, 3682, 3683, 3686, 3688, 3694, 3695, 3696, 3698, 3733, 3740, 3741, 3742, 3800, 3822, 3823, 3841, 3843, 3850, 3906, 3912, 3916, 3920, 4069, 4166, 4338, 4339, 4365, 4440 bis 4443, 4452, 4480 bis 4507. Die Ziffer 17 EBM, ggf. in Verbindung mit der Ziffer 18 EBM, ist maximal dreimal im Behandlungsfall abrechnungsfähig.

Herr Dr. med. Robert Schoch, Oberarzt der II. Medizinischen Klinik im Städtischen Krankenhaus des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde mit Wirkung vom 01.10.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an vorgenannter Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Behandlung von HIV-infizierten Patienten auf direktem Zugang zur Leistungserbringung nach folgenden EBM-Ziffern ermächtigt:

1, 2, 17, 18, 19, 60, 74, 75, 78, 273, 278, 279, 280, 282, 303, 308, 312, 375, 378, 384, 502, 616, 618, 691, 715, 725, 726, 741, 763, 764, 5053, 7120, 7140 EBM. Laborleistungen nach den Ziffern 3500, 3501, 3550, 3602, 3660, 3661, 3662, 3663, 3664, 3667, 3668, 3669, 3671, 3680, 3681, 3682, 3683, 3686, 3688, 3694, 3695, 3696, 3698, 3733, 3740, 3741, 3742, 3800, 3822, 3823, 3841, 3843, 3850, 3906, 3912, 3916, 3920, 4069, 4166, 4338, 4339, 4365, 4440 bis 4443, 4452, 4480 bis 4507. Die Ziffer 17 EBM, ggf. in Verbindung mit der Ziffer 18 EBM, ist maximal dreimal im Behandlungsfall abrechnungsfähig.

Stadt Lübeck
Herr Priv.-Doz. Dr. med. habil. Hubert Kimmig, Oberarzt an der Klinik für Neurologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, wurde mit Wirkung vom 03.06.2004, befristet bis zum 31.03.2005, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch Fachärzte für Neurologie ermächtigt. Sollten im Rahmen dieser Ermächtigung Laborleistungen erforderlich sein, sind neben den Leistungen aus dem Kapitel O III des EBM aus dem Kapitel O I und O II EBM nur folgende Leistungen abrechenbar: 3511, 3660 und 3800.

Herr Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Peter Sieg, Oberarzt der Klinik für Kiefer- und Gesichtschirurgie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, wurde mit Wirkung vom 28.07.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannter Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

1. onkologische Nachsorge (Tumornachsorge) auf Überweisung durch Hausärzte, insoweit sind folgende EBM-Ziffern abrechenbar: 1, 2, 17, 18, 74, 75, 375, 384,

2. Sonographie der Nasennebenhöhlen, der Weichteile des Gesichtes und des Halses inklusive Speicheldrüsen auf Überweisung durch Fachärzte für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, insoweit sind folgende EBM-Ziffern abrechenbar: 1, 2, 74, 75, 375, 384,

3. Beratung von Patienten mit angeborenen Fehlbildungen der Kiefer- und Gesichtsregion (insbesondere Lippen-Kiefer-Gaumenspalten) auf Überweisung durch Kinderärzte und Hausärzte, insoweit sind folgende EBM-Ziffern abrechenbar: 1, 2, 17, 18, 74, 75, 375, 384,

4. Beratung von Patienten mit Kieferfehlstellungen vor orthopädischer Chirurgie auf Überweisung durch Fachärzte für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, insoweit sind folgende EBM-Ziffern abrechenbar: 1, 2, 17, 18, 74, 75.

Die seit dem 01.01.1990 bestehende Ermächtigung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, gemäß § 117 SGB V zur ambulanten Behandlung der Versicherten wird mit sofortiger Wirkung um die Klinik für Kiefer- und Gesichtschirurgie des Campus Lübeck erweitert.
Frau Dr. med. Andrea Maßberg, Holsteinklinik Lübeck, hat mit Wirkung vom 01.10.2004 auf ihre Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verzichtet.

Stadt Neumünster
Die bis zum 30.09.2004 befristet gewesene Ermächtigung des Herrn Frank Schafferus, Oberarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Friedrich-Ebert-Krankenhauses Neumünster, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.09.2006 verlängert.

Kreis Nordfriesland
Die bestehende Ermächtigung von Frau Dr. med. Cornelia C. Kaufmann, Ärztliche Leiterin der Klinik Sonneck, Fachklinik für hämatologisch-onkologische Rehabilitation in Wyk/Föhr, wurde mit Wirkung vom 03.06.2004, befristet bis zum 30.09.2005, längstens jedoch bis zum Ende ihrer ärztlichen Tätigkeit an der Fachklinik für hämatologisch-onkologische Rehabilitation in Wyk/Föhr, wie folgt neu gefasst: Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von ambulanten Chemotherapien, und zwar verbunden mit den dazu notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, zur Durchführung spezieller labormedizinischer Untersuchungen mit hämatologisch-zytologischer Diagnostik (Blutbild, Knochenmark, Gewebszytologien wie (Lymphknoten etc.), sonographische Untersuchungen (Abdomensonographie, Schilddrüsensonographie, Dopplersonographie, Echokardiographie) und sonographisch gesteuerte Punktionen, soweit zur onkologischen Diagnostik, Therapieüberwachung und Toxicytätsprüfung erforderlich. Die Ermächtigung beschränkt sich auf Patienten, die ihren ständigen Wohnsitz auf den Inseln Föhr und Amrum haben oder als Urlauber akut erkranken. Zur Fortsetzung und Überwachung einer laufenden Therapie erstreckt sich diese Ermächtigung auch auf Überweisung durch Onkologen auf Patienten, die ihren Urlaub auf den Inseln Föhr und Amrum verbringen.

Herr Dr. med. Christian Klaproth, Oberarzt der chirurgischen Abteilung am Kreiskrankenhaus Husum, wurde mit Wirkung vom 03.06.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Husum, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis als Facharzt für Chirurgie, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, zur Durchführung konsiliarischer Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens in gefäßchirurgischen Fällen er- mächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Gebührennummern des EBM abrechenbar: 1, 75, 666, 667, 668, 671, 672, 680, 682, 686, 687 und 689. Der Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die unter die Vorschriften des § 115 a SGB V fallen.

Die bis zum 30.09.2004 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Rainer Stachow, Chefarzt der Fachklinik für Kinder und Jugendliche der LVA Hamburg, Westerland/Sylt, wurde mit Wirkung vom 15.07.2004 erweitert auf die Durchführung von Leistungen nach der EBM-Nummer 2. Die gesamte Ermächtigung wurde bis zum 30.09.2006 befristet.

Herr Dirk Burchardt, Facharzt für Diagnostische Radiologie am Kreiskrankenhaus Niebüll, wurde mit Wirkung vom 29.07.2004, befristet bis zum 31.12.2005, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an vorgenannter Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

1. Röntgenleistungen für die Fälle der an der Überweisungspraxis ermächtigten Ärzte des Kreiskrankenhauses Niebüll,

2. gesamte Röntgendiagnostik, außer Skelettröntgen, einschließlich Mammographie, ggf. auch Mammasonographie; die Leistungen 5011, 5051 und 5053 EBM sind nicht Bestandteil dieses Teils der Ermächtigung,

3. gesamtes pädiatrisches Röntgen,

4. farbkodierte Dopplersonographie der Gefäße bei Überweisung zur Angiographie,

5. gesamte Computertomographie.

Die Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung von Herrn Dr. med. Henning
Elhöft, Chefarzt der radiologischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Niebüll, ist mit dem Tag der Aufnahme der Ermächtigung von Herrn Dr. Burchardt geendet.

Die bis zum 30.06.2006 befristete Ermächtigung von Frau Dr. med. Silke Lubjuhn-Woike, Oberärztin der Inneren Abteilung am Kreiskrankenhaus Husum, wurde mit Wirkung vom 29.07.2004 erweitert um die Durchführung von Herzschrittmacherkontrollen innerhalb der ersten drei Monate nach der Implantation auf Überweisung durch Vertragsärzte. Die Befristung der bisherigen Ermächtigung bleibt bestehen.

Die bis zum 30.06.2006 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med. Bernd Schwarz, Ltd. Oberarzt der Inneren Abteilung am Kreiskrankenhaus Husum, wurde mit Wirkung vom 29.07.2004 erweitert um die Durchführung von Herzschrittmacherkontrollen innerhalb der ersten drei Monate nach der Implantation auf Überweisung durch Vertragsärzte. Die Befristung der bisherigen Ermächtigung bleibt bestehen.

Kreis Ostholstein
Die bis zum 30.09.2004 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Univ./EGE Refet Atak, Oberarzt der chirurgischen Abteilung der Inselklinik Fehmarn, Ostholstein Kliniken, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.09.2006 verlängert.

Die bis zum 30.09.2004 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Heinrich-Benno Romahn, leitender Arzt der chirurgischen Abteilung der Inselklinik Fehmarn, Ostholstein Kliniken, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.09.2006 verlängert.

Die bis zum 30.09.2004 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Henry Halm, Chefarzt der Klinik für Wirbelsäulenchirurgie und des Skoliosezentrums am Klinikum Neustadt, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.09.2006 verlängert. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden.

Die bis zum 30.09.2004 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Oskar Freudenthaler, Chefarzt der Abteilung für Innere Medizin an den Ostholstein Kliniken GmbH, Klinik Eutin, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.09.2006 verlängert.

Die bis zum 30.09.2004 befristet gewesene Ermächtigung von Frau Andrea Hasse, Assistenzärztin der geburtshilflichen-gynäkologischen Abteilung an den Ostholstein Kliniken GmbH, Klinik Eutin, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von Leistungen gemäß der Gebührenziffer 109 EBM wurde bis zum 30.09.2009 verlängert.

Kreis Pinneberg
Herr Priv.-Doz. Dr. med. habil. Ernst Thies, Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Visceral-, Gefäß- und Unfallchirurgie des Klinkums Elmshorn, wurde mit Wirkung vom 01.10.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Klinikum Elmshorn, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur konsiliarischen Beratung und Untersuchung zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens gemäß den EBM-Nummern 1, 75, 732 und 736 bei visceralchirurgischen und unfallchirurgischen Fragestellungen ermächtigt. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf gefäßchirurgische Probleme, wenn angiologische oder sonstige Voruntersuchungen auf gefäßchirurgische Probleme hinweisen, sowie auf Überweisung durch Nephrologen, ohne dass entsprechende Vorbefunde vorliegen müssen. Eine Leistungserbringung ist nur möglich, sofern es sich nicht um Leistungen handelt, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden.

Die bis zum 30.09.2004 befristet gewesene Ermächtigung von Frau Dr. med. Anja Bilsing, Chefärztin der neurologischen Abteilung an der Paracelsus Nordseeklinik Helgoland, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.09.2006 verlängert.

Kreis Plön
Herr Dr. med. Achim Niesel, Chefarzt der geburtshilflich-gynäkologischen Abteilung der Klinik Preetz, wurde mit Wirkung vom 15.07.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der Klinik Preetz, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zur konsiliarischen Beratung und Untersuchung zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens gemäß den EBM-Nummern 1, 2, 74 und 75 ermächtigt. In begründeten Einzelfällen ist die Durchführung ergänzender Leistungen nach den EBM-Nummern 108, 117, 118, 381 und 388 möglich. Ferner beinhaltet die Ermächtigung die Durchführung von Leistungen nach der EBM-Nummer 109 auf Überweisung durch Vertragsärzte. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Leistungen, die gemäß § 115a SGB V erbracht werden.

Herr Priv.-Doz. Dr. med. Rainer Boor, Ärztlicher Leiter des Norddeutschen Epilepsiezentrums in Raisdorf, wurde mit Wirkung vom 15.07.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Norddeutschen Epilepsiezentrum in Raisdorf, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:

1. Ausführliche interne und neurologische Untersuchung,

2. EEG-Ableitung.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Gebührennummern des EBM abrechnungsfähig: 1, 17, 18, 60, 74, 75, 800, 802, 953, 955, 990, 7120 und 7121.

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Herr Prof. Dr. med. Franz Weber ist am 30.09.2004 aus seiner Tätigkeit als ltd. Arzt der Dialyse der Ostseeklinik Damp GmbH ausgeschieden. Mit diesem Tage ist auch seine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erloschen.
Die bestehende Ermächtigung von Herrn Dr. med. Johannes Herrmann, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Kreiskrankenhauses Rendsburg, wurde unter Punkt 2 auf die Durchführung von Leistungen gemäß der Gebührennummer 3722 EBM erweitert. Die bisherige Befristung bis zum 30.06.2005 bleibt bestehen.

Kreis Segeberg
Die bis zum 30.06.2004 befristet gewesene Ermächtigung des Forschungszentrums Borstel zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.06.2006 verlängert.

Die bis zum 30.06.2004 befristet gewesene Ermächtigung von Frau Dr. med. Marina Gebhard, Oberärztin der Inneren Abteilung der Segeberger Kliniken GmbH in Bad Segeberg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.06.2006 verlängert.

Frau Ewa Mainski, Stationsärztin der Inneren Abteilung der AK Segeberger Kliniken GmbH in Bad Segeberg, wurde mit Wirkung vom 01.07.2004, befristet bis zum 30.06.2006, längstens jedoch bis zum Ende ihrer ärztlichen Tätigkeit an den AK Segeberger Kliniken GmbH, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt zur Behandlung von Diabetikern der Versorgungsebene II auf Überweisung durch Vertragsärzte, die auf der Versorgungsebene II an den DMP-Diabetesverträgen bzw. anderen Diabetes-Vereinbarungen teilnehmen. Die Ermächtigung beinhaltet außerdem die Betreuung von Patienten mit diabetischem Fuß auf Überweisung durch Vertragsärzte, die auf der Versorgungsebene I an den vorgenannten Vereinbarungen teilnehmen und die Betreuung von Gestationsdiabetikerinnen auf Überweisung durch Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

Frau Dr. med. Inka Buttge, Assistenzärztin der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe der AK Segeberger Kliniken GmbH, Bad Segeberg, wurde mit Wirkung vom 01.10.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens bis zum Ende ihrer ärztlichen Tätigkeit an den AK Segeberger Kliniken GmbH, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung ambulanter Chemotherapien auf dem Gebiet maligner gynäkologischer Erkrankungen ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Gebührennummern des EBM abrechenbar: 1, 2, 42, 63, 74, 75, 273, 280, 282, 7120 und 7140. In begründeten Einzelfällen sind Blutbildkontrollen gemäß den EBM-Nummern 3841, 3843 und 3850 abrechenbar, sofern sie in einem nahen zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung von Chemotherapien erbracht werden.

Herrn Dr. med. Heinz-Otto Roggensack, Chefarzt der Abteilung für Radiologie und Nuklearmedizin der Rheumaklinik Bad Bramstedt, wurde mit Wirkung vom 01.10.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der Rheumaklinik Bad Bramstedt, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von Radiosynoviorthesen (Nuklid-Therapien) auf Überweisung durch Vertragsärzte ermächtigt. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden.

Die bis zum 30.09.2006 befristete Ermächtigung von Herrn Thomas Michel, Ärztlicher Leiter der Medizinischen Rehabilitationseinrichtung, Sprungbrett ATS - ambulante und teilstationäre Suchthilfe - Bad Segeberg, wurde mit Wirkung vom 29.07.2004 erweitert um die Durchführung der in der Nummer 3869 EBM enthaltenen Leistung und dahingehend umgestellt, dass Herr Michel nunmehr seine Ermächtigung in Bad Segeberg ausübt.

Kreis Steinburg
Herr Dr. med. Wolfgang Höppner, Chefarzt der urologischen Klinik am Klinikum Itzehoe, wurde mit Wirkung vom 01.07.2004, befristet bis zum 30.06. 2006, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Klinikum Itzehoe, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch Urologen zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:

1. Splintwechsel,

2. Wechsel des Harnblasenfistel- oder Nierenblasenfistelkatheters,

3. Miktionszystourographie (MCU).

Die Ermächtigung beinhaltet auch die in diesem Zusammenhang erforderlichen radiologischen Leistungen. Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Gebührenziffern des EBM abrechnungsfähig: 1, 17, 74, 75, 1784, 1785, 1787, 1822, 5060, 5062, 5082, 5095, 5160, 6050 und 7120.
Die bestehende Ermächtigung von Herrn Dr. med. Hartmut Wegener, Oberarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Klinikums Itzehoe, wurde auf die Erbringung von Leistungen gemäß den Gebührennummern 2 und 74 EBM erweitert.

Herr Dr. med. Uwe Heilenkötter, Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Klinikum Itzehoe, wurde mit Wirkung vom 15.07.2004, befristet bis zum 30.09.2006, längstens bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Klinikum Itzehoe, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zur Durchführung von Hochgeschwindigkeits-Stanzbiopsien der Brust ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Gebührennummern des EBM abrechenbar: 1, 2, 42, 74, 75, 312, 377, 451 und 7120.

Kreis Stormarn
Die bis zum 30.09.2004 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Walter Seeger, leitender Oberarzt der Medizinischen Klinik des Krankenhauses Reinbek St. Adolf-Stift, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.12.2004 verlängert.

Die bis zum 31.12.2005 befristete Ermächtigung von Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Herbert Nägele, Oberarzt der Medizinischen Klinik am Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift, wurde mit Wirkung vom 29.07.2004 erweitert um die Durchführung von Leistungen nach der EBM-Ziffer 700 in begründeten Einzelfällen, jedoch nur auf Überweisung durch zugelassene Kardiologen. Die Befristung der bisherigen Ermächtigung bleibt bestehen.

Die bis zum 30.09.2004 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Albrecht Eggert, Chefarzt der Chirurgischen Klinik des Krankenhauses Reinbek St. Adolf-Stift, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.09.2006 verlängert.

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 11/2004

S. 79 - 86