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Unsere Nachbarn

Muss das „lernende DRG-System“ nachsitzen?
Horst Kreussler

Dietrich Wersich (Foto: hk)

Sie waren sich einig, dass sie in wesentlichen Punkten nicht einig waren - aber immerhin reichte es zu einer gemeinsamen Fachtagung vom Verband der angestellten Krankenkassen (VdAK) und Hamburger Krankenhausgesellschaft (HKG), um dies festzustellen und zu diskutieren. Auf Bundesebene hatten sich Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassen gerade doch noch auf einen neuen DRG-Katalog und Verbesserungen der Honorierung geeinigt. Aber die Krankenhausseite wollte noch eine Verlängerung der Anpassungsphase und einen langsameren Einstieg, „um Verwerfungen abzubauen“, sie fordert gewissermaßen ein Nachsitzen des lernenden Systems der DRGs. Eine entsprechende Gesetzesnovelle (2. Fallpauschalen-Änderungsgesetz) ist bereits in der parlamentarischen Beratung. Dagegen betrachten die Krankenkassen diese Entwicklung mit großer Skepsis und verweisen auf die ursprüngliche Zeitplanung seit 1999, wonach die Konvergenzphase nach drei Jahren abgeschlossen sein sollte (so der Chef der VdAK/ AEV-Landesvertretung Hamburg, zuvor Schleswig-Holstein, Günter Ploß).

Für die Krankenhaus-Seite begrüßten DKG-Geschäftsführer Dr. Peter Steiner und HKG-Geschäftsführer Jürgen Abshoff die Entwicklung. In Hamburg gebe es zurzeit (in der Vorlaufphase) noch weit auseinander liegende Fallwerte der Häuser, z. B. für die gleiche Leistung von rund 2 000 bis 3 500 EUR. Das Problem sei nun, die Leistungen richtig abzubilden und mit einem einzigen Basisfallwert für das Land auszukommen. Nur so könne das DRG-System sein Ziel erreichen, für gleiche Leistungen gleiche Preise zu bieten.

Mit dem aktuell behandelten Gesetz müsse man leben (Ploß), aber es helfe gerade den Hochleistungskrankenhäusern nicht, die schon seit Jahren Vorreiter der Fallpauschalen waren. Sie würden jetzt ebenso wenig belohnt wie Rücksicht genommen würde auf die Langsamen. Immerhin soll die Hochleistungsmedizin nach früherer Benachteiligung ab 2005 besser abgebildet werden, sodass Unikliniken wie das Universitätsklinikum Eppendorf etwa in der Onkologie oder der Transplantationsmedizin besser gestellt werden. Da das System aber nur umverteilen kann, geht dies zulasten der Grund- und Regelversorgung, die bislang bei einfachen Leistungen recht gut wegkam. Eine „Fallsteuerung“ der Kassen bei leichteren Fällen hin zu den wirtschaftlicheren Häusern sei in Hamburg schon längst im Gange, bestätigte für die gastgebende Techniker Krankenkasse Angelika Schwabe. Und anscheinend auch in Schleswig-Holstein (Verf.).

Nachträglich erreichte uns eine Information der VdAK-Landesvertretung Schleswig-Holstein. Danach kritisiert sie insbesondere die Empfehlung eines Bundesratsausschusses, die Umverteilung von „unwirtschaftlichen an leistungsgerechte“ Kliniken aufzuschieben. Damit könnten im nördlichen Bundesland 70 Millionen EUR nicht umverteilt werden. Das sei „ein Schlag ins Gesicht aller fortschrittlichen Häuser“ und belohne diejenigen, die seit Jahren die Hände in den Schoß gelegt hätten.

In der Diskussion mit dem Publikum fragten Klinikärzte nach der kritischen DRG-Finanzierung in speziellen Bereichen wie der Intensivmedizin, der Palliativmedizin, Suchtmedizin, Pädiatrie oder Psychiatrie. Keiner der Experten konnte und wollte diese oder andere Bereiche als potenziell unwirtschaftlich bezeichnen. Allerdings hätten Abteilungen oder Häuser als solche keine Bestandsgarantie, hieß es nicht nur auf Kassenseite. Der Hamburger Gesundheits-Staatsrat und Mediziner Wersich: „In solchen Fällen könnten wir zum Beispiel Zusammenlegungen und Fusionen unterstützen.“

Dr. jur. Horst Kreussler, An der Karlshöhe 1, 21465 Wentorf


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 11/2004

S. 61