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Kammer-Info aktuell
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Empörung
gegen Vorgehen der Lübecker Staatsanwaltschaft Mit Empörung hat der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, Dr. Hans Köhler, auf Äußerungen des leitenden Ermittlers der Lübecker Staatsanwaltschaft reagiert, mit denen dieser die ungewöhnliche Pressemitteilung zur Anklageerhebung gegen den KV-Vorsitzenden Dr. Bittmann verteidigt und gleichzeitig dem Gesamtvorstand vorgeworfen hatte, seinem Vorsitzenden einen pauschalen Persilschein auszustellen.
Laut Köhler gab
und gibt es keine Verpflichtung für eine Staatsanwaltschaft, die
Anklageerhebung gegen eine bislang unbescholtene Person in dieser Weise
in die Öffentlichkeit zu tragen. Jetzt auch noch darauf zu
verweisen, Bittmann hätte ja schon vorher hinlänglich Gelegenheit
gehabt, eine Reaktion abzugeben, setzt dem Ganzen die Krone auf,
so Köhler. Von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwürfe
werden hierzulande immer noch in ordentlichen Gerichtsverfahren geklärt,
nicht durch Erklärungen und Gegenerklärungen in den Medien! Selbst aber wenn es
der Staatsanwaltschaft tatsächlich darum gegangen wäre, im irrigen
Bewusstsein einer solchen Verpflichtung die Öffentlichkeit zu informieren,
gingen Art und Umfang der Presseveröffentlichung weit über die
Erfordernisse einer bloßen sachlichen Information hinaus. Und: Hier
werden die Persönlichkeitsrechte eines Einzelnen missachtet. Wenn
die Staatsanwaltschaft, wie Heinrich Wille behauptet, wegen des öffentlich-rechtlichen
Körperschaftscharakters der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
in die Presse gegangen ist, und sich daraus der Schluss ziehen lässt,
sie halte die gesetzliche Aufgabenerfüllung durch die KV für
gefährdet, hätte die Staatsanwaltschaft das Sozialministerium
als zuständige Aufsichtsbehörde informieren müssen, nicht
jedoch in vorverurteilender Weise die Öffentlichkeit. Tatsächlich
war es Dr. Bittmann selbst gewesen, der die Aufsichtsbehörde informiert
hatte. Die öffentliche
Vorverurteilung durch die Staatsanwaltschaft Lübeck setzt sich nun
fort, wenn Heinrich Wille davon spricht, der Vorstand habe Dr. Bittmann
einen pauschalen Persilschein ausgestellt. Persilschein
ist der Begriff für ein zweifelhaftes Entnazifizierungsverfahren
aus vergangenen Zeiten, so Köhler. Diesen Begriff hier zu gebrauchen,
sei ungeheuerlich. Der Vorstand sei nach ausführlicher Erörterung
und Prüfung angesichts der dürftigen Beweislage zu der Überzeugung
gelangt, dass sich die gegen Dr. Bittmann erhobenen Vorwürfe als
haltlos erweisen werden. Er habe daher in Befolgung des rechtsstaatlichen
Grundsatzes der Unschuldsvermutung nach bisherigem Kenntnisstand keinen
Anlass für vertragsarztrechtliche Maßnahmen gesehen. Diese
Sichtweise hätte auch der Staatsanwaltschaft gut gestanden, so Köhler.
Wir hoffen nun auf eine schnelle Klärung der Sach- und Rechtslage
durch ein kompetentes und sachkundiges Gericht! Robert Quentin, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg |
Schleswig-Holsteinisches
S. 30 |
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