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Kammer-Info aktuell

Empörung gegen Vorgehen der Lübecker Staatsanwaltschaft
Robert Quentin

Mit Empörung hat der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, Dr. Hans Köhler, auf Äußerungen des leitenden Ermittlers der Lübecker Staatsanwaltschaft reagiert, mit denen dieser die ungewöhnliche Pressemitteilung zur Anklageerhebung gegen den KV-Vorsitzenden Dr. Bittmann verteidigt und gleichzeitig dem Gesamtvorstand vorgeworfen hatte, seinem Vorsitzenden einen „pauschalen Persilschein“ auszustellen.

Dr. Hans-Herbert Köhler
(Foto: rat)

Laut Köhler gab und gibt es keine Verpflichtung für eine Staatsanwaltschaft, die Anklageerhebung gegen eine bislang unbescholtene Person in dieser Weise in die Öffentlichkeit zu tragen. „Jetzt auch noch darauf zu verweisen, Bittmann hätte ja schon vorher hinlänglich Gelegenheit gehabt, eine Reaktion abzugeben, setzt dem Ganzen die Krone auf“, so Köhler. „Von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwürfe werden hierzulande immer noch in ordentlichen Gerichtsverfahren geklärt, nicht durch Erklärungen und Gegenerklärungen in den Medien!“

Selbst aber wenn es der Staatsanwaltschaft tatsächlich darum gegangen wäre, im irrigen Bewusstsein einer solchen Verpflichtung die Öffentlichkeit zu informieren, gingen Art und Umfang der Presseveröffentlichung weit über die Erfordernisse einer bloßen sachlichen Information hinaus. Und: „Hier werden die Persönlichkeitsrechte eines Einzelnen missachtet. Wenn die Staatsanwaltschaft, wie Heinrich Wille behauptet, wegen des öffentlich-rechtlichen Körperschaftscharakters der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in die Presse gegangen ist, und sich daraus der Schluss ziehen lässt, sie halte die gesetzliche Aufgabenerfüllung durch die KV für gefährdet, hätte die Staatsanwaltschaft das Sozialministerium als zuständige Aufsichtsbehörde informieren müssen, nicht jedoch in vorverurteilender Weise die Öffentlichkeit.“ Tatsächlich war es Dr. Bittmann selbst gewesen, der die Aufsichtsbehörde informiert hatte.

„Die öffentliche Vorverurteilung durch die Staatsanwaltschaft Lübeck setzt sich nun fort, wenn Heinrich Wille davon spricht, der Vorstand habe Dr. Bittmann einen ‘pauschalen Persilschein’ ausgestellt.“ Persilschein ist der Begriff für ein zweifelhaftes Entnazifizierungsverfahren aus vergangenen Zeiten, so Köhler. Diesen Begriff hier zu gebrauchen, sei ungeheuerlich. Der Vorstand sei nach ausführlicher Erörterung und Prüfung angesichts der dürftigen Beweislage zu der Überzeugung gelangt, dass sich die gegen Dr. Bittmann erhobenen Vorwürfe als haltlos erweisen werden. Er habe daher in Befolgung des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Unschuldsvermutung nach bisherigem Kenntnisstand keinen Anlass für vertragsarztrechtliche Maßnahmen gesehen. Diese Sichtweise hätte auch der Staatsanwaltschaft gut gestanden, so Köhler. „Wir hoffen nun auf eine schnelle Klärung der Sach- und Rechtslage durch ein kompetentes und sachkundiges Gericht!

Robert Quentin, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 11/2004

S. 30