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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Spätherbst wird scheinbar heißer als vermutet, angekündigt und erwartet. Die Kassenbeiträge werden natürlich nicht sinken, jedenfalls nicht in dem Maße, dass hieraus die viel beschworenen Impulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland durch Senkung der Lohnnebenkosten zu erwarten wären. Auch wird der einzelne Versicherte nicht annähernd eine Kompensation für die seit diesem Jahr erheblich gewachsenen Zuzahlungen erwarten können. Ganz im Gegenteil gehen realistische Prognosen von einer weiteren und kontinuierlichen Steigerung der für Gesundheitsleistungen aufzubringenden Kosten aus.

Die hohe Verschuldung der Krankenkassen bildet eine sich immer weiter öffnende Schere zu der chronischen Unterfinanzierung des Gesundheitswesens. Dies ist seit Jahren bekannt, wird aber in der Öffentlichkeit kaum registriert, weil massenhafter Verlust von Arbeitsplätzen, Insolvenzen scheinbar mächtiger und prosperierender Firmenkonsortien verständlicherweise die Schlagzeilen beherrschen und der physische und psychische Druck der im Gesundheitswesen Beschäftigten sich vergleichsweise als geringeres Problem darstellt. Dies nicht nur, weil die Arbeitsplätze im Gesundheitswesen trotz Stellenabbau und Arbeitsverdichtung global gesehen nicht gefährdet scheinen, sondern vielmehr für die Zukunft eher ein Mangel an Arbeitskräften vorausgesagt wird.

Zumindest im Krankenhaus scheint allerdings in diesem Herbst jetzt ein Punkt erreicht, der nicht nur in einzelnen Bereichen, sondern flächendeckend die Alternative zwischen drohender Insolvenz oder massivem Lohnverzicht der Beschäftigten stellt.

Die Schere zwischen Grundlohnsummensteigerung und Tarifsteigerung beträgt in den alten Bundesländern seit 1995 inzwischen 25 Prozent. Dies führt dazu, dass bei immer mehr Krankenhausträgern über den Austritt aus dem Arbeitgeberverband und die Bildung eines Unternehmensverbandes Krankenhäuser ernsthaft nachgedacht bzw. schon zur Realisierung geschritten wird.

Aufforderungen zum Verzicht auf Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bereitschaftsdienstvergütungen werden nicht mehr als freiwilliger Beitrag zum Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes, sondern vielmehr als ultimative Forderung zum ansonsten notwendigen Insolvenzantrag an die Belegschaft herangetragen.
Im niedergelassenen Bereich bestehen in großen Arztgruppen erhebliche Existenzängste in Verbindung mit der vorgesehenen Einführung des EBM 2000 plus. Da es sich schlicht und ergreifend um die Umverteilung einer gleich bleibenden Geldmenge handelt, wird es hier darauf ankommen, die Veränderungen so zu gestalten, dass sie nachvollziehbar sind und keine Arztgruppe in ihrer Einkommenssituation wesentlich schlechter stellen.

Vor allem die jüngst getroffene Entscheidung, den festen Punktwert innerhalb der Regelleistungsvolumina erst zum dritten Quartal 2005 einzusetzen, verstärkt die Zweifel vieler Kolleginnen und Kollegen an dem Willen zu der dazu notwendigen Transparenz. Konflikte sind dadurch vorprogrammiert. Konflikte, die potenziell zu einer nachhaltigen Disbalance im Kollektivvertragssystem führen könnten. Dies darf nicht passieren und deshalb sind alle, die Einfluss auf die Entwicklung nehmen können, aufgerufen, die Einführung des EBM 2000 plus nicht zum Super-Gau für die Ärzteschaft werden zu lassen.


Ihre

Dr. med. Franz-Joseph Bartmann
Präsident
Dr. med. Cordelia Andreßen
Hauptgeschäftsführerin

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 11/2004

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