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Beilage: KV-Chef unter Beschuss

Dr. Klaus Bittmann
KV-Chef unter Beschuss
Dirk Schnack

Dr. Klaus Bittmann (Foto: di)

Ende September überraschte die Lübecker Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit mit einer Pressemitteilung: Sie hatte gegen Schleswig-Holsteins KV-Vorsitzenden Dr. Klaus Bittmann Anklage wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit, Untreue und Betrug in Zusammenhang mit der Abrechnung von Laborleistungen erhoben. Bittmann und zwei weitere Ärzte aus Schleswig-Holstein, gegen die Anklage erhoben wurde, sollen seit 1999 Zell-Untersuchungen eines Plöner Labors als Analysen eines Geesthachter Labors bzw. als persönlich erbrachte Leistungen ausgegeben und abgerechnet haben. Der Schaden wurde auf 400 000 EUR beziffert. Außerdem wurde Bittmann vorgehalten, er habe die Leistungen des Plöner Labors günstiger erhalten als Kollegen. Bittmann bestreitet die Vorwürfe und erhielt in den folgenden Tagen breite Unterstützung aus der schleswig-holsteinischen Ärzteschaft. In der jüngsten Abgeordnetenversammlung (AV) der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) am 6. Oktober verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig eine Resolution, in der sie Bittmann ihr Vertrauen aussprachen und ihn aufforderten, im Amt zu bleiben. Zugleich baten sie ihn, auch seine Kandidatur für die anstehenden Wahlen zum hauptamtlichen Vorstand am 10. November aufrecht zu erhalten. Um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs zu untersuchen, setzte die AV auf persönlichen Wunsch Bittmanns einen 5-köpfigen Untersuchungsausschuss ein, der mit einem Vertreter der Ärztekammer, einem externen Juristen, dem Vorsitzenden des Gynäkologenverbandes und zwei Abgeordneten besetzt wurde. Im Anschluss an diesen Vertrauensbeweis stellte sich Bittmann den Fragen des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblattes.

SHÄ:
Herr Bittmann, die AV hat Sie gerade zum Weitermachen aufgefordert - verbunden mit der Hoffnung, dass Sie am 10. November erneut kandidieren. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dieser Aufforderung?

Bittmann:
Es war für mich die Voraussetzung, um die Amtsperiode bis zum Jahresende durchzuhalten. Die Belastungen waren für meine Familie, für die KV, für die Ärzteschaft im ganzen Land und für mich selbst in den letzten Tagen sehr hoch. Ich habe mehrfach einen Rücktritt erwogen, auch um den Ruf der Ärzteschaft in der Öffentlichkeit nicht zu beschädigen.

SHÄ:
Warum haben Sie sich entschlossen, trotz der schweren Anschuldigungen und Belastungen weiterzumachen?

Bittmann:
Zum einen wegen der überwältigenden Solidarität, nicht nur aus dem KV-Vorstand und der Abgeordnetenversammlung. Ich habe zahlreiche Briefe von Ärzten bekommen, die mich zum Weitermachen aufgefordert haben. Ihr Tenor war immer ähnlich: Man hat mich nicht in dieses Amt gewählt, um jetzt einzuknicken. Zum anderen, weil ein Rücktritt zum jetzigen Zeitpunkt ein falsches Signal wäre. Die Öffentlichkeit könnte daraus zumindest ein Teilschuld-Eingeständnis hineininterpretieren.

SHÄ:
Heißt das, dass Sie definitiv auch am 10. November zur Wahl antreten werden - die gerichtliche Klärung wird bis dahin ja noch nicht erfolgt sein?

Bittmann:
Das ist noch keine definitive Entscheidung. Nach jetzigem Stand der Dinge aber werde ich antreten - es sei denn, der von der AV eingesetzte Ausschuss sieht Anhaltspunkte, die die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft erhärten oder bestätigen. Die Ärzte müssen darauf vertrauen können, dass ich als KV-Vorsitzender unbelastet arbeiten kann.

SHÄ:
Sie legen damit Ihre berufspolitische Zukunft in die Hände dieses Gremiums ...

Bittmann:
Ja, ganz bewusst. Ich habe diesen Ausschuss vorgeschlagen, weil ich glaube, dass ein so schwerwiegender Vorwurf wie Amtsmissbrauch voll und ganz ausgeräumt werden muss. Möglichst schneller, als das Gericht dies schaffen kann.

SHÄ:
Selbst wenn der Ausschuss keine Anhaltspunkte für Amtsmissbrauch findet - die Anklage der Staatsanwaltschaft steht. Die muss doch über einen fundierten Verdacht verfügen. Wie erklären Sie den Ärzten, dass dieser Verdacht aus Ihrer Sicht unbegründet ist?

Bittmann:
Der Staatsanwalt ist im Rahmen der Ermittlungen gegen das Geesthachter Labor auf meinen Namen gestoßen, weil meine Praxis seit Jahrzehnten mit einem Plöner Labor zusammenarbeitet. In diesem Labor lasse ich vormustern und färben - wie andere Ärzte auch. Als das Plöner Labor 1999 von Geesthacht übernommen wurde, ist an dieser Zusammenarbeit nichts geändert worden. Dafür habe ich keinen Grund gesehen, weil ich das dort beschäftigte Personal als qualifiziert einstufe, weil nicht über veränderte Konditionen gesprochen wurde, weil andere Ärzte genauso Leistungen an das Labor delegiert haben und weil vom Verdacht gegen das Geesthachter Labor damals noch nichts bekannt war.

SHÄ:
Seit wann wissen Sie von den Ermittlungen gegen ihre Person?

Bittmann:
Seit im Frühjahr Ermittler meine Praxis, meine Privaträume und die KV zeitgleich durchsucht haben. Die Staatsanwaltschaft hat uns damals angeboten, die Aktion vorerst nicht an die Öffentlichkeit zu bringen. Ich bin bis zur Anklage stets davon ausgegangen, dass sich der Verdacht gegen mich in Luft auflösen wird.

SHÄ:
Wie lassen sich solche unterschiedlichen Auffassungen erklären?

Bittmann:
Die Staatsanwaltschaft geht von anderen Voraussetzungen als die KV aus, was den Status des Plöner Labors und die Delegation von Leistungen angeht. Diese Ungereimtheiten müssen glasklar ausgeräumt werden, damit Ärzte wissen, woran sie sind. Ich bin ja nicht der einzige Arzt, der Leistungen an dieses Labor delegiert hat.

SHÄ:
Bleibt der Vorwurf, sie hätten die Leistungen zu anderen Konditionen erhalten ...

Bittmann:
Über die Konditionen, die Dritte untereinander aushandeln, kann, will und darf ich keine Kenntnis haben. Noch einmal: An den Konditionen zwischen meiner Praxis und dem Plöner Labor hat sich durch die Übernahme nichts verändert. Man kann von einem KV-Vorsitzenden nicht erwarten, dass er in jeder Geschäftsbeziehung seiner Praxis fragt, ob andere vielleicht mehr bezahlen müssen und dann Preise zu seinen Ungunsten abändert.

SHÄ:
Wie geht es jetzt weiter?

Bittmann:
Ich kann jetzt erst einmal nichts weiter tun. Das Gericht hat die Klage bis zum heutigen Tage noch nicht angenommen, ich gehe aber davon aus, dass es zur Verhandlung kommen wird. Wichtig ist erst einmal, dass der KV-Vorstand wieder unbelastet Sacharbeit leisten kann und durch den eingesetzten Ausschuss von einer Last befreit wurde. Die Ärzte dürfen nicht das Gefühl bekommen, dass wegen der Anklage im KV-Vorstand befangen gearbeitet wird.

Dirk Schnack, Postfach 12 04, 24589 Nortorf

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 10/2004

Beilage