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Mitteilungen der Kassenärztlichen
Vereinigung
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Zwischen der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen
e. V. (VdAK), Siegburg, Landesvertretung Schleswig-Holstein AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband
e. V., Siegburg, Landesvertretung Schleswig-Holstein wird bezüglich
der Vereinbarung über die Betreuung, Behandlung und Schulung
von Patienten mit Diabetes mellitus in Schwerpunktpraxen vom 29.07.1997
folgende 3.
Nachtragsvereinbarung getroffen. 1. Die Vertragsdauer
gemäß § 8 Satz 1 der Vereinbarung vom 29.07.1997 wird
für die Zeit vom 01.01.2003 bis zum 31.12.2003 verlängert. Die
Vertragspartner verpflichten sich, auch während dieser Laufzeit über
Änderung, Ergänzung bzw. Fortführung dieser Vereinbarung
zu verhandeln, sofern es aufgrund zwischenzeitlich gewonnener Erfahrungen
oder Erkenntnisse erforderlich ist. 2. Im Übrigen
besteht die Vereinbarung vom 29.07.1997 mit der Ergänzung des §
3 Abs. 3 (Nachtragsvereinbarung vom 19.12.2000) sowie der währungsbedingten
Umstellung der Nennbeträge auf Euro (2. Nachtragsvereinbarung vom
27.11.2001) in der bisherigen Form fort. 3. Diese Nachtragsvereinbarung
steht ggf. unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Nichtbeanstandung,
und wird nicht wirksam bevor die Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein
die erforderliche Genehmigung erteilt hat. Bad Segeberg/Kiel,
den 02.12.2002 gez. Bittmann gez. Katzer gez. Katzer Bad Segeberg, den
25.02.2004 gez. Dr. Schäfer |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 08/2004 S. 81 |