zurück zur Rubrikensuche
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Zwischen der

Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)

und dem

Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), Siegburg, Landesvertretung Schleswig-Holstein AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg, Landesvertretung Schleswig-Holstein

wird bezüglich der „Vereinbarung über die Betreuung, Behandlung und Schulung von Patienten mit Diabetes mellitus in Schwerpunktpraxen“ vom 29.07.1997 folgende

3. Nachtragsvereinbarung

getroffen.

1. Die Vertragsdauer gemäß § 8 Satz 1 der Vereinbarung vom 29.07.1997 wird für die Zeit vom 01.01.2003 bis zum 31.12.2003 verlängert. Die Vertragspartner verpflichten sich, auch während dieser Laufzeit über Änderung, Ergänzung bzw. Fortführung dieser Vereinbarung zu verhandeln, sofern es aufgrund zwischenzeitlich gewonnener Erfahrungen oder Erkenntnisse erforderlich ist.

2. Im Übrigen besteht die Vereinbarung vom 29.07.1997 mit der Ergänzung des § 3 Abs. 3 (Nachtragsvereinbarung vom 19.12.2000) sowie der währungsbedingten Umstellung der Nennbeträge auf Euro (2. Nachtragsvereinbarung vom 27.11.2001) in der bisherigen Form fort.

3. Diese Nachtragsvereinbarung steht ggf. unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Nichtbeanstandung, und wird nicht wirksam bevor die Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein die erforderliche Genehmigung erteilt hat.

Bad Segeberg/Kiel, den 02.12.2002

gez. Bittmann
Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein

gez. Katzer
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), Siegburg, Landesvertretung Schleswig-Holstein

gez. Katzer
AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg, Landesvertretung Schleswig-Holstein

Bad Segeberg, den 25.02.2004

gez. Dr. Schäfer
- Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung -

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 08/2004

S. 81