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Mitteilungen der Kassenärztlichen
Vereinigung
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Zwischen der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und der Securvita BKK wird folgende Vereinbarung geschlossen. 1. Die Securvita BKK
tritt mit Wirkung zum 10.11.2003 dem unter Bezugnahme auf § 63 SGB
V zwischen der KVSH einerseits und der IKK Schleswig-Holstein und der
Landwirtschaftlichen Krankenkasse Schleswig-Holstein/Hamburg andererseits
geschlossenen Modellvorhaben über die flächendeckende
Einführung einer qualitätsgesicherten Mamma-Diagnostik in Schleswig-Holstein
vom 19. August 2003 im Verhältnis zur KVSH bei. 2. Die Securvita BKK
erkennt die sich aus dem Vertragsinhalt des genannten Modellvorhabens
ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen vollständig an. Die
Securvita BKK lässt die zwischen IKE, IKK Schleswig-Holstein und
LKK Schleswig-Holstein/ Hamburg abgesprochene Vergütungsregelung
zur Evaluation gegen sich gelten. Die Securvita BKK
verpflichtet sich, der zzt.von der KVSH und dem BKK-Landesverband Nord
vorbereiteten Vereinbarung über das Modellvorhaben über
die flächendeckende Einführung einer qualitätsgesicherten
Mamma-Diagnostik in Schleswig-Holstein beizutreten. Diese Vereinbarung
endet mit Abschluss der zuvorgenannten Vereinbarung zwischen der KVSH
und dem BKK Landesverband Nord. Bad Segeberg/Hamburg,
den 7. November 2003 gez. Bittmann gez. Radow Bad Segeberg, den
25.02.2004 gez. Dr. Schäfer |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 08/2004 S. 81 |