zurück zur Rubrikensuche
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Zwischen der

Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)

und der

Securvita BKK

wird folgende

Vereinbarung

geschlossen.

1. Die Securvita BKK tritt mit Wirkung zum 10.11.2003 dem unter Bezugnahme auf § 63 SGB V zwischen der KVSH einerseits und der IKK Schleswig-Holstein und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Schleswig-Holstein/Hamburg andererseits geschlossenen „Modellvorhaben über die flächendeckende Einführung einer qualitätsgesicherten Mamma-Diagnostik in Schleswig-Holstein” vom 19. August 2003 im Verhältnis zur KVSH bei.

2. Die Securvita BKK erkennt die sich aus dem Vertragsinhalt des genannten Modellvorhabens ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen vollständig an. Die Securvita BKK lässt die zwischen IKE, IKK Schleswig-Holstein und LKK Schleswig-Holstein/ Hamburg abgesprochene Vergütungsregelung zur Evaluation gegen sich gelten.

Die Securvita BKK verpflichtet sich, der zzt.von der KVSH und dem BKK-Landesverband Nord vorbereiteten Vereinbarung über das „Modellvorhaben über die flächendeckende Einführung einer qualitätsgesicherten Mamma-Diagnostik in Schleswig-Holstein” beizutreten.

Diese Vereinbarung endet mit Abschluss der zuvorgenannten Vereinbarung zwischen der KVSH und dem BKK Landesverband Nord.

Bad Segeberg/Hamburg, den 7. November 2003

gez. Bittmann
Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein

gez. Radow
Securvita BKK

Bad Segeberg, den 25.02.2004

gez. Dr. Schäfer
- Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung -

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 08/2004

S. 81