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Mitteilungen der Kassenärztlichen
Vereinigung
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Ergänzungsvereinbarung
zum Gesamtvertrag gemäß § 83 SGB V zwischen der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein einerseits und der Landwirtschaftlichen
Krankenkasse Schleswig-Holstein und Hamburg andererseits. Ergänzend zum
Gesamtvertrag vom 14.06.1988 werden aufgrund der Einführung der Zuzahlung
gemäß 1. Grundlage für
die Ermittlung der Anzahl zuzahlungspflichtiger Erstkontakte sind die
Formblätter 3 Gesamt des Jahres 2003. Hierbei werden je Quartal die
ambulant kurativen Fälle (Pos. A-12-90-00) mit 22 v. H. multipliziert.
Die so ermittelte Anzahl der Fälle wird mit 10 Euro multipliziert
und durch die Anzahl der Abschlagszahlungen je Quartal dividiert. Die
so ermittelten Summen werden bei den Abschlagszahlungen des Jahres 2004
erstmalig bei der zweiten Abschlagszahlung für das erste Quartal
in Abzug gebracht. 2. Sobald die Abrechnungsdaten
der ersten beiden Quartale des Jahres 2004 vorliegen, werden sich die
Vertragspartner über eine eventuell erforderliche Anpassung des unter
Absatz 1 genannten Berechnungsschemas verständigen. Bad Segeberg, den
02.03.2004 gez. Dr. Bittmann Kiel, den 09.03.2004 gez. Petersen Bad Segeberg, den
28.04.2004 gez. Dr. Schäfer |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 08/2004 S. 76 |