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Mitteilungen der Kassenärztlichen
Vereinigung
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Ergänzungsvereinbarung
zum Gesamtvertrag gemäß § 83 SGB V zwischen der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein einerseits und dem Verband der
Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), Siegburg, sowie dem AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband
e. V., Siegburg, vertreten durch die Landesvertretung Schleswig-Holstein andererseits. Ergänzend zum
Gesamtvertrag vom 12.01.1999 werden aufgrund der Einführung der Zuzahlung
gemäß 1. Grundlage für
die Ermittlung der Anzahl zuzahlungspflichtiger Erstkontakte sind die
Formblätter 3 Gesamt des Jahres 2003. Hierbei werden je Quartal die
ambulant kurativen Fälle (Pos. A-12-90-00) mit 22 v. H. multipliziert.
Die so ermittelte Anzahl der Fälle wird mit 10 Euro multipliziert
und durch die Anzahl der Abschlagszahlungen je Quartal dividiert. Die
so ermittelten Summen werden bei den Abschlagszahlungen des Jahres 2004
erstmalig bei der zweiten Abschlagszahlung für das erste Quartal
in Abzug gebracht. 2. Sobald die Abrechnungsdaten
der ersten beiden Quartale des Jahres 2004 vorliegen, werden sich die
Vertragspartner über eine eventuell erforderliche Anpassung des unter
Absatz 1 genannten Berechnungsschemas verständigen. Bad Segeberg, den
23.02.2004 gez. Dr. Bittmann Kiel, den 03.03.2004 gez. Katzer Bad Segeberg, den
25.02.04 gez. Dr. Schäfer |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 08/2004 S. 75 |