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Qualitätskontrolle
in der chirurgischen Praxis
Johannes Jongen, Jens-Uwe Bock, Anne Eberstein, Hans-Günter Peleikis
Wenn ein Chirurg behauptet,
dass er keine Komplikationen bzw. Rezidive hat, gibt es drei Gründe:
1. er ist einfach
gut und hat keine Komplikationen oder Rezidive,
2. er operiert nicht oder
3. er sieht seine Komplikationen nicht (möchte sie auch nicht sehen),
weil die Patienten anderweitig behandelt
werden.
Seit einiger Zeit
kann man ein viertes Argument anführen: Er führt keine Qualitätskontrolle
durch, wie es vom Gesetzgeber verlangt wird.
Qualitätskontrolle
ist auch in der Praxis möglich. Man muss sich nur damit auseinandersetzen.
Schon seit mehr als 15 Jahren werden in der Proktologischen Praxis Kiel
Nachuntersuchungen von Patienten durchgeführt, bei denen bestimmte
Diagnosen gestellt bzw. Operationen durchgeführt wurden: tiefsitzende
Rektumtumoren (transanale Resektion nach Parks), Analvorfälle (Läppchenplastik
nach Fansler-Anderson), Analfisteln, Hämorrhoiden (Stapler-Hämorrhoidektomie,
Hämorrhoidal-Arterien-Ligatur), Patienten mit einer HIV-Infektion,
einem Analkarzinom, mit positivem Stuhltest auf okkultes Blut, mit analen
M. Crohn, Analfissuren, nach Bestrahlungen im Becken wegen gynäkologischer
bzw. urologischer Malignome sowie Komplikationen nach proktologischen
Operationen in der Belegklinik.
Auch wurden Patientenbefragungen bezüglich der Zufriedenheit mit
der Belegklinik (bei einem vorausgegangenen stat. Aufenthalt) und der
Praxis (bei ambulanter Behandlung), hier speziell die Terminvergabe, Praxisorganisation
sowie der Eindruck im Wartezimmer, durchgeführt.
Diese Qualitätskontrolle wird anhand einer Nachuntersuchung von Patienten,
die wegen einer Perianalthrombose bzw. wegen eines thrombosierten segmentären
Anal-/Hämorrhoidalprolapses in Lokalanästhesie ambulant in der
Praxis operiert wurden, gezeigt.
Im Jahre 1996 wurden
alle Patienten, die mit o. g. Diagnose im Jahr zuvor operiert wurden mit
der Bitte angeschrieben, einen beigefügten Fragebogen auszufüllen
und zurückzusenden.
Die Rücklaufquote
der Fragebögen betrug 100 Prozent(!), so dass auch Patienten, die
in den folgenden Jahren ambulant operiert wurden, immer im darauf folgenden
Jahr mit der gleichen Bitte angeschrieben wurden.
Patientengut:
Von 1995 bis 2002 wurden 546 Patienten mit einer Analvenenthrombose (434)
beziehungsweise einem thrombosierten Anal-/Hämorrhoidalprolaps (112)
ambulant in Lokalanästhesie operiert (Tabelle 1). 41 der 289 Frauen
(14,2 Prozent) waren im 2. oder 3. Trimenon einer Schwangerschaft, 35
von den 546 Patienten (6,4 Prozent) waren einige Tage vorher auswärtig
operiert worden (Inzision der Thrombose).
Anamnestische
Ergebnisse (Tabelle 2): Ein Viertel der Patienten gab an, zuvor proktologisch
behandelt worden zu sein, ein Fünftel gab an, zuvor eine schmerzhafte
äußere Hämorrhoide gehabt zu haben. Bei einem
Viertel der Patienten war es, bevor sie den Befund bemerkt hatten, zu
einer erheblichen Belastung des Beckenbodens gekommen (Partus, Husten,
fester Stuhl, Pressen beim Stuhlgang, schweres Heben, Gartenarbeit, Blasinstrument
spielen, usw.). Ein Drittel der Patienten gab an, generell beim Stuhlgang
zu pressen.
70,5 Prozent der Patienten
konnten bis zum endgültigen Wundschluss verfolgt werden. Die anderen
Patienten erschienen nicht (mehr) zu den vereinbarten Nachuntersuchungsterminen.
Nach Abheilung der
Operationswunde wurde bei 89 Patienten (16,3 Prozent) eine Hämorrhoidalbehandlung
(Gummibandligaturen nach Barron) wegen eines Hämorrhoidalleidens
durch-
geführt. Diese wurde häufiger bei Patienten, die wegen eines
segmentären, thrombosierten Anal-/Hämorrhoidalprolapses operiert
wurden, durchgeführt. Bei den Patienten, die nach Operation eine
Hämorrhoidalbehandlung durchführen ließen, kam es häufiger
zu Rezidiven als bei Patienten, bei denen keine Hämorrhoidaltherapie
durchgeführt wurde (bei Analvenenthrombose 16,1 Prozent vs. 4,0 Prozent
[statistisch signifikant]; bei thrombosiertem Anal-/ Hämorrhoidalprolaps
10 Prozent vs. 3,8 Prozent).
Ergebnisse der Nachuntersuchung: Von den 546 operierten Patienten schickten
463 (85 Prozent) den Fragebogen zurück. Sechs Patienten waren in
der Zwischenzeit verstorben. Bei Nachfrage bei den behandelnden Hausärzten
stand die Todesursache nicht im Zusammenhang mit der proktologischen Operation:
In drei Fällen war die Todesursache kardiovaskulär und in den
anderen drei Fällen onkologisch bedingt. Von 77 Patienten war die
aktuelle Anschrift nicht mehr eruierbar oder der Fragebogen wurde nicht
zurückgeschickt.
In
dem Fragebogen wurde zunächst gefragt, ob die Patienten nach der
proktologischen Operation noch einmal am After operiert wurden. Es gab
keine Patienten, die auswärtig proktologisch operiert werden mussten.
Außerdem wurde
in dem Fragebogen gefragt, ob und welche proktologischen Beschwerden aktuell
eventuell noch vorlagen (Tabelle 4). Fast zwei Drittel der Patienten (65,9
Prozent) gaben an, überhaupt keine Beschwerden im Analbereich zu
haben. Wenn Beschwerden angegeben wurden, handelte es sich meist um Juckreiz,
störende Hautzipfel und Schmerzen. Patienten, die nach Abschluss
der Wundheilung wegen eines Hämorrhoidalleidens mit elastischen Gummiligaturen
(nach Barron) behandelt wurden, waren bei der Nachuntersuchung häufiger
(komplett) beschwerdefrei als Patienten, bei denen keine Gummiligaturbehandlung
durchgeführt wurde. Insbesondere Patienten, die wegen eines segmentären,
thrombosierten Anal-/Hämorrhoidadprolapses operiert wurden und anschließend
mit Gummiligaturen versorgt wurden, profitierten von einer derartigen
Nachbehandlung.
Zufriedenheit mit
der Lokalanästhesie und Wundversorgung: Tabellen 5 und 6 zeigen die
Zufriedenheit der Patienten mit der Lokalanästhesie, die bei der
Operation benutzt wurde und der Wundbehandlung, die die Patienten nach
der Operation selbst durchführten.

Voraussetzung für
diese Art der Qualitätskontrolle in der Praxis:
a. Indexdiagnosen,
- die man regelmäßig stellt,
- die überschaubar sind,
- bei der man auch einen positiven oder negativen Effekt feststellen kann,
- die man heraussuchen kann (Praxissoftware, Buch in dem z. B. alle Histologien
eingetragen werden oder in dem alle Ergebnisse eines Haemocculttestes
eingetragen werden, Operationsstatistik, usw.),
b. Persönliche Bereitschaft, die Nachuntersuchung auch seriös
und kritisch anzugehen,
c. Personal, das bereit ist, die entsprechende Laufarbeit
(heraussuchen der Karten, Anschreiben, Anrufen der Patienten) zu leisten.
Nachteile einer derartig
durchgeführten Qualitätskontrolle oder Nachuntersuchung von
Patienten sind:
a. Personeller Aufwand (Heraussuchen der Patientenakten, Anschreiben der
Patienten, Anrufen der Patienten, wenn der Fragebogen nicht zurückgeschickt
wurde, Anrufen der Hausärzte [wenn Patienten verzogen oder verstorben
sind]),
b. Zeitlicher Aufwand (Freizeit!) des Praxisinhabers (Aufbau und Eingabe
einer Patientendatei, Auswerten der Fragebögen, statistische Auswertung),
c. Finanzieller Aufwand (Papier-, Porto-, Telefon- und Personalkosten).
Vorteile einer Qualitätskontrolle
oder Nachuntersuchung von Patienten sind:
a. Zahlen, mit denen man den Krankenkassen gegenüber besser argumentieren
kann.
b. Zahlen, mit denen Vergleiche angestellt werden können (mit Kollegen/Krankenhäusern,
wenn derenm Ergebnisse
bekannt/publiziert worden sind: Wo stehen wir im Vergleich?)
c. Zahlen, die man auch publizieren bzw. auf Kongressen vortragen kann.
d. Zahlen, mit denen man Einfluss nehmen könnte auf Richt- und Leitlinien.
e. Zahlen, mit denen man das eigene Vorgehen kritisch beurteilen und gegebenenfalls
ändern kann (in diesem Fall: Nach Exzision einer Perianalthrombose
werden wir keine Gummiligaturbehandlung mehr empfehlen um ein Rezidiv
zu vermeiden).
f. Zahlen, mit denen man auch Patienten bezüglich der Behandlung
besser beraten kann.
g. Zahlen, die man auch im Internet publizieren kann/darf (Internetseite
der Praxis/Belegklinik).
h. Zahlen, die man z. B. dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.
V. zur Verfügung stellen kann (für eine Internetseite für
Patienten mit Informationen über durchschnittliche Liegezeit, Komplikations-
und Rezidivrate nach bestimmten Operationen).
i. Kritikpunkte an der Praxis, Klinik, Personal oder Chirurgen (sowohl
positiv als negativ) aus der Sicht des Patienten, die mit den Betroffenen
geklärt werden können. Im Allgemeinen überwiegen positive
Reaktionen der Patienten, die wiederum sehr motivierend auf Personal und
Praxisinhaber wirken. Negative Kritikpunkte werden besprochen und nach
Möglichkeit geändert.
Chirurgische Qualitätskontrolle werden wir einbringen in dem Qualitätsmanagementprogramm,
das von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (QEP: Qualität
und Entwicklung in Praxen) angeboten wird.
Abgesehen von der gesetzlichen Pflicht zur Qualitätskontrolle/-management
können wir nur unterstreichen, dass eine (wie denn auch geartete)
Nachuntersuchung von den betroffenen Patienten selbst sehr gut, offen
und positiv angenommen wird: siehe Beispiele.





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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
08/2004
S. 63 - 67
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