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Medizin und Wissenschaft
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Ein
Beispiel für präventive Maßnahmen des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes Am 4. Dezember 2003
wurde der Gesundheitsbehörde der Stadt München der Verdacht
auf eine Masernerkrankung bei einem 15 Monate alten Jungen, der mit seiner
Familie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht war, gemeldet.
Die Familie war sechs Tage vor Erkrankungsbeginn in Deutschland eingetroffen.
Das Kind wurde am 3. Dezember in der Ambulanz eines Münchner Krankenhauses
vorgestellt. Zu diesem Zeitpunkt bestanden bei dem Einjährigen Konjunktivitis,
Schnupfen und ein fleckig-makulopapulöses Exanthem. In der Anamnese
(mit russischsprachigem Dolmetscher) hatten die Eltern den behandelnden
Ärzten angegeben, dass das Exanthem am 30. November begonnen habe
und sich nach Beginn im Kopfbereich zentrifugal ausgebreitet habe, Fieber
habe über mehrere Tage bis zum Vortag bestanden. Wegen unkompliziertem
Krankheitsverlauf wurde das Kind nicht stationär aufgenommen. Die
klinische Verdachtsdiagnose Masern konnte am 5. Dezember durch den serologischen
Nachweis von virusspezifischen IgM-Antikörpern bestätigt werden.
Zu dem an Masern erkrankten
Kind hatten während der Dauer der Ansteckungsfähigkeit neben
seiner Familie eine Vielzahl von anderen Personen Kontakt. Die Betroffenen
konnten aufgrund der Gegebenheiten in der Gemeinschaftsunterkunft (Familien
unterschiedlicher Muttersprache mit oft zahlreichen Kindern, räumliche
Enge etc.) nicht im Einzelnen identifiziert werden.
Da zwischen dem Erkrankungsbeginn
des Einjährigen und der Meldung mehr als drei Tage vergangen waren,
konnte eine effektive Inkubationsimpfung nicht mehr erwartet werden. Nach
gründlicher Analyse der Situation und Rücksprache mit dem Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wurde
aufgrund der Vielzahl nicht identifizierbarer Kontakte, der beengten räumlichen
Verhältnisse in der Unterkunft und der unklaren Immunitätslage
der Bewohner bereits am Nachmittag des 4. Dezember mit Vorbereitungen
für eine Massenimpfung aller Bewohner (als erweiterte Riegelungsimpfung)
am Montag, 8. Dezember, begonnen. Nach der serologischen Bestätigung
des klinischen Verdachtes wurde am 5. Dezember die Bereitstellung von
250 Impfdosen MMR organisiert (ein Masernmonoimpfstoff stand aufgrund
der kurzen Zeitspanne nicht zur Verfügung, Vorteile gegenüber
MMR waren nicht erkennbar). Die Anzahl der zu
der Gemeinschaftsunterkunft gehörenden Personen wurde mit etwa 300
angegeben. Da ein Teil ohne regelmäßige Kontakte zu den Bewohnern
der Unterkunft außerhalb lebt, wurde mit etwa 250 zu impfenden Personen
gerechnet. Die Zusage für eine Kostenübernahme für den
Impfstoff durch die Sozialbehörde erfolgte prompt und unbürokratisch. Die Massenimpfung
wurde durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gesundheitsbehörde
unter der Leitung der Impfabteilung organisiert und durchgeführt.
Am 8. Dezember wurden 204 Bewohner vor Ort geimpft. Bei zwei weiteren
Impfterminen am 16. und 19. Dezember konnten zudem weitere 52 Bewohner
geimpft werden. Von den insgesamt 256 Geimpften waren 71 unter 18 Jahre
alt.
Von einem Aufnahmestopp
für die Gemeinschaftsunterkunft war zunächst abgesehen worden,
neu aufgenommene Personen wurden umgehend in die Impfaktion einbezogen.
Nachdem sich aber bei diesen die Identifizierung der Personen mit Kontraindikationen
und in der Folge die Bestimmung des Serostatus als sehr aufwändig
erwiesen, wurde am 10. Dezember ein Aufnahmestopp für den Zeitraum
bis zum Ablauf der längsten möglichen Inkubationszeit - im vorliegenden
Fall bis zum 19. Dezember - verhängt. Ergebnisse und
Schlussfolgerungen Besondere Schwierigkeiten
bei der Impfaktion ergaben sich durch sprachliche Hindernisse. In der
Gemeinschaftsunterkunft waren Asylbewerber aus etwa 40 unterschiedlichen
Herkunftsländern in Osteuropa, Asien und Afrika mit vielen verschiedenen
Muttersprachen untergebracht. Dolmetscher standen nicht immer sofort zur
Verfügung. Darüber hinaus war die Impfstoffbeschaffung relativ
zeitaufwändig (zwei bis drei Tage). Das Ziel der getroffenen
Maßnahmen war, auf Basis des § 28 IfSG eine Ausbreitung von
Masern zu verhindern und so die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft und
infolge auch die Münchner Bevölkerung zu schützen. Dieses
Ziel wurde erreicht. Aus Sicht der betroffenen Gesundheitsbehörde
bot der beschriebene Fall zudem die Möglichkeit, umfangreiche Erfahrungen
bzgl. der raschen Organisation und Durchführung einer Massenimpfung
zu gewinnen. Kommentar Im vorliegenden Beispiel
waren unter den geimpften 256 Bewohnern nur 71 Personen unter 18 Jahre
alt (28 Prozent). Es kann daher vermutet werden, dass bei einem Teil der
aktuell Geimpften eine Impfung nicht zwingend notwendig war. In Anbetracht
der guten Verträglichkeit der Impfung - vor allem auch bei immunen
Personen - und der insgesamt sehr unklaren Situation ist die getroffene
Entscheidung allerdings nachvollziehbar. Generell verdeutlicht
der Bericht eindrücklich die hohen Anforderungen, die an die rasche
Reaktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Bereich
des Infektionsschutzes gestellt werden. Für diesen Bericht danken wir Dr. Annette Wörner, Sachgebiet Infektionsschutz, sowie Frau Dr. Graf, Abt. Gesundheitsschutz im Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) der Stadt München. Ansprechpartnerin
für Rückfragen ist Dr. Wörner (E-Mail annette.woerner@muenchen.de). |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 08/2004 S. 60 - 62 |